1&1 Vertrag online auf meinen Namen abgeschlossen

2 Antworten

Hier hilf letzendlich nur noch ein Gericht. Batürlich ist 1und1 in der Pflicht klar darzulegen das sie DIR eine Vertrag abgeschlossen haben. Wenn der Vertragsabschluss über das Internet erfolgt, dann muss sich 1und1 vergewisseren das du es warst der den Vertrag mit ihnen abgeschlossen hast, du bist nicht verpflichtet nach zu weisen das du keine Vertrag abgeschlossen hast. Die Tatsache das über deine Internetzugang ein Vertrag abgeschlossen wurde reicht definitiv nicht als beweis aus das du auch der Vertragspartner bist, du haftest nämlcih nicht für Vertragsabschölüsse die über deien Anschluss erfolgt sind.

Das große Aber ist hier die Frage ob sich die fragliche Person die den Vertrag abgeschlossen hat mit deinen Zugangsdaten diese Vertrag abgeschlossen hat insbesonndere ob sie das Zugangspasswort kannte. Wenn sie sich nämlcih bei 1und1 mit deine Zugangsdaten angemeldet hat und dann den Vertrag geschlossen hat, darf 1und1 durchaus davon asugehen das du der Vertragspartner bist in diesem Fall müsstest du tatsächlich eine Betrugsanzeige bei der Polizei durchziehen.

Es ist immer eine schlchete Idee Zugangspasswörter zu vielen Personen zugänglich zu machen.

Da wirst bdu ohne Anwalt nicht weit kommen. Den Verbraucherschutz kannst du da auch nicht in Anspruch nehmen. Da es sich aus deiner gewerblichen Tätigkeit herleitet.