11 Jahre Schule, 2x Sitzen geblieben,Schulpflichtig?

1 Antwort

Für Jugend­liche ohne Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis dauert die Schul­pflicht bis zum Ab­lauf des Schul­jahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebens­jahr voll­endet. Für Jugend­liche mit Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis dauert die Schul­pflicht so lange, wie ein Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis besteht, das vor Voll­endung des 21. Lebens­jahres begonnen worden ist. (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Schueler/Schule-NRW/Schulpflicht/Schulpflicht/index.html)

"Jetzt im laufenden Schuljahr" - also 2018/19 nehme ich an. Ja. Ist es noch.

Und anschließend wird es auch noch schulpflichtig sein - sh. Ausbildungsverhältnis.