1&1 DSL-Anschluss wieder kündigen, nachdem 1&1 die Leitung nicht freischalten konnte?!

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute mal, dass Du der Telekom als Besitzer der Leitung nicht gemeldet hast, dass die Leitung beschädigt ist? Der Techniker vermutlich aber auch nicht.

Da der DSL-Anbieter mit der Erfüllung seiner Leistung mehr als drei Monate zurückliegt, kannst Du fristlos kündigen.

Dabei würde ich besonders die Inkompetenz der Service-Techniker hervorheben, ausserdem, dass 1&1 nicht zu seinen versprechungen aus der Werbung steht (Reparatur = 1 Tag).

Um Deinem Schreiben mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, schreibst Du oben rechts neben das Empfänger-Adressfeld "nachrichtlich an Bundesnetzagentur".

Achja, Du musst Deine Einzugsermächtigung widerrufen, gleichzeitig kannst Du Kosten für eigene Aufwendungen geltend machen (pauschal 40 - 50 EUR).

schonmal danke für die Antworten :) Also in den AGBs steht, dass ich ihnen eine Frist von 14 Tagen setzen muss, in diesem Zeitraum muss es dann funktionieren, ansonsten darf man kündigen. Da ich davon ausgehe, dass doch normalerweiße 1&1 dafür zuständig ist, dass die Leitung mit Internet funktioniert, müsste doch auch 1&1 anfallende Reparaturen oä. in die Wege leiten....Also werde ich nun per Einschreiben die Frist setzen. Wo sollte man das denn am besten hinschicken und was darf ich auf keinen Fall vergessen mit reinzuschreiben??

@pAr4mA

Die Adresse von 1&1 findest Du auf deren Webseite im impressum.

Normalerweise setzt sich 1&1 mit dem Vorbesitzer der Leitung in Verbindung. in der Regel ist das die Telekom.

Als ich seinerzeit zu einem anderen Anbieter gewechselt bin, kam ein Aussendienstmitarbeiter der Telekom und hat die Leitung geprüft. Allerdings fehlerhaft, ich konnte zwar telefonieren, aber das Internet funktionierte nicht. Nach meiner telefonischen Reklamation erhielt ich ein Umzugspaket der Telekom (Adressaufkleber, etc.) und eine Telefonkarte für öffentliche Fernsprecher. Also lag der Fehler bei der Telekom..

Darum zeitgleich mit Deinem Schreiben an 1&1 auch mit der Telekom sprechen, vielleicht ist das ja nur eine Kleinigkeit.

Und in Dein Schreiben gehört das Schlagwort "Leistungserbringung" rein und "Bereitstellung", denn Du zahlst ja schon mal für die Bereitstellung, ob Du telefonierst oder nicht.

Wende dich am besten an die Verbraucherzentrale in deiner Nähe. Ich denke, dass du das Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung in Anspruch nehmen darfst. Wie soll denn ein Vertrag aufrecht erhalten werden, wenn der Kunde zahlt / zahlen soll, die Gegenseite jedoch keine Leistung erbringen kann?