1000€ Betrug?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind zwei paar Schuhe: Die strafrechtliche Seite (Bestrafubg wegen Betruges) und die zivilrechtliche Seite (Rückforderung des Geldes).

Außerdem ist ein Angeklagter nicht gleich ein Verurteilter. Du musst diesem Gelegenheit geben, sich zu äußern und zu verteidigen, alles andere wäre reine Willkür und nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar.

Ohne die Aktenlage zu kennen, sollte Dir klar sein:

Sie Staatsanwaltschaft wird ein Strafverfahren einleiten. Bei einer Verurteilung wird der Straftäter mit einer entsprechenden Strafe belegt. Das bringt Dir aber nicht Dein Geld zurück. Dazu musst Du einen Zivilprozess führen, alternativ ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Ein Anwalt wird Dich beraten. Informiere Dich auch eventuell über Möglichkeiten zur kostenfreien Rechtsberatung

Du hast eine Anzeige nach StGB gemacht. Wie kommst du auf die seltsame Idee, man würde da ein Kontopfändung machen?

Zuerst muss der Täter ermittelt sein, wenn er nicht zu Hause ist, ist das problematisch. DANN bekommt er Post vom Staatsanwalt, mit der Bitte um Stellungnahme. DANN wird ein Gerichtstermin fest gesetzt. Wird er verurteilt, ist er zuerst mal nur vorbestraft. Dein Geld hast du aber immer noch nicht. Wird er nicht bei dem Urteil zur Rückzahlung mit verurteilt (was nicht unbedingt passiert), musst du deine Ansprüche auf zivilrechtlichem Wege durch setzen! Sprich: Wenn du einen Gerichtsbeschluß willst, musst DU dich SELBER drum kümmern, mit Hilfe eines Anwaltes.

Jeder ist so lange als unschuldig zu betrachten, bis er von einem ordentlichen Gericht schuldig gesprochen wurde,

Wieso glauben so Viele, das eine einfache Anzeige genügen würde, um sein Geld zurück zu bekommen?

warum führt man nicht einfach eine Kontopfändung durch ??

Weil das nicht zulässig ist vor gerichtlicher Feststellung der Schuld und nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft!

Du schmeißt Straf- und Zivilrecht in einen Topf.

Oke das habe ich jetzt verstanden. Dankeschön ;)

Du vermischt dabei zwei Verfahren.

Zum einen geht es um das Strafverfahren gegen Betrug. Die Ermittlungsbehörden gehen dabei auf Grundlage des StGB vor.

Bei den 1.000,00 €, die du verloren hast und gerne wieder zurück haben möchtest, handelt es sich um ein Zivilverfahren.
Dafür musst du eine Zivilklage einreichen. Hast du am Ende dieses Verfahrens einen vollstreckbaren Titel (z.B. ein End- oder Versäumnisurteil) kann man das Konto pfänden lassen.

Danke das wusste ich nicht ;) Kann ich mein Recht noch geltend machen ist ca. 3 Monate her.

@Ep1cNinja

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB)

@Hanimilk

Jein - die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre beginnend mit dem 1.1. des Folgejahres, in dem die Forderung entstanden ist.

@wilees

Tut mir leid. Das hatte ich vergessen zu erwähnen.