100% sanktion wegen vermittlungsvorschlag
Hallo,
Ich habe da ein Problem mit dem Jobcenter und zwar habe ich eine 100% Sanktion dafür bekommen das ich ein Vermittlungsvorschlag vergessen habe mich darauf zu Bewerben. Habe aber alle anderen gemacht und noch ca 20 Eigen Bemühungen. Nun wird mir zwar noch die Miete gezahlt aber Strom und für mich etwas zu essen kann ich vergessen.
Ist das überhaupt rechtens? Muss nicht der Regelbedarf dann nur um 10% gemindert werden? Ich mein ich hab es ja nicht mit Absicht gemacht sondern hatte den Zettel nur verlegt.
Wäre nett wenn mir jeman sagen kann wie ich deswegen jetzt am besten vorgehe ich mein ich hab seit 3 Tagen nichts gegessen die können mich doch nicht wegen so einer lappalie verhungern lassen.
Mfg
4 Antworten
Wen es nur 1 Vormietlungsvorschlag war und nicht mehr als 3 dan gehe zum anwalt und lass den Wiedserspruch Einlegen den dan handelt das jobcenter rechtswiedrieg.Du kanst auch selber Wiederspruch einlegen zb mit begründungen aus dem sgb3 worauf auch die sich beziehen müßten (5 vor und dahinter von denen Genanten artikel Lesen ist im Netz)Du kanst dich auch bei der Regionaldirektion Des Jobcenters Beschweren vieleich helfen die auch.Solltest du auch keine Lebensmittelgutscheine Bekommen haben Sofort JETZT ZUM ANWALT und Den Das Regeln 'Lassen"Vorher zum amtsgericht und beratungsschein holen.
Erst einmal stehen dir bei einer 100 % Sanktion Lebensmittelgutscheine zu,darauf hätten sie dich hinweisen müssen bzw.anbieten müssen !
Bevor eine solche Sanktion durchgeführt wird,bekommst du die Möglichkeit,dich dazu in einem Anhörungsbogen zu äußern und da hättest du deine Begründung angeben können.
Wenn du dich zu unrecht bestraft fühlst,hättest du beim zuständigen Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen können.
Überleg dir also,was du machen möchtest,willst du nicht zum Sozialgericht gehen,dann beantrage so schnell wie es geht,deine Lebensmittelgutscheine.
Also, eine Sanktion wird ja nicht unangekündigt durchgeführt. Du musst vorweg ein Anhörungsschreiben bekommen haben. Wenn du dieses aber nicht ausgefüllt und abgegeben hast, kommt einige Wochen später erneut Post, mit einem Änderungsbescheid. Wenn das allerdings wirklich der erste Fehler war, den du dir geleistet hast, dann hätte dir die Regelleistung wirklich nur um 10% gekürzt werden dürfen.
Und außerdem hast du IMMER Recht, auf Lebensmittelgutscheine, wenn dein Lebensunterhalt zu 100% weggefallen ist.
leider können sie es doch. aber wegen 1em vermittlungsvorschlag 100% ist schon heftig normalerweise gibts da erstmal ne ''mildere'' sanktion. am besten wende dich an einen anwalt