1-Zimmer-Wohnung als Arbeitszimmer?

3 Antworten

Ich denke nicht weil es nicht nur zur Arbeit benutzt wird.

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und  vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftstellerischer und verwaltungstechnischer Arbeiten dient.

Bei der Ausstattung mit einem Bett dient die Tätigkeit in dem Raum nicht mehr "vorwiegend" der beruflichen Tätigkeit. Eine anteilige Aufteilung der Kosten (z.B. anhand eines Zeitenbuches) ist nicht zulässig (BFH: vom 27.07.2015, GrS 1/14). Das bedeutet, eine mehr als nur untergeordnete private Nutzung führt zu einem Ausschluss der Anerkennung als häusliches Arbeitszimmer.

nein, es muss separat sein...