1-zimmer Wohnung / Zu hohe NK

Teil 1 - (Recht, Wohnung, Vertrag) Teil 2 - (Recht, Wohnung, Vertrag) Miete - (Recht, Wohnung, Vertrag)

7 Antworten

Mietnebenkosten unterliegen einer 12-monatigen Abrechnung, die auch dem Kalenderjahr folgen kann. Aus deinem Kommentar geht nicht hervor, ob dieser Abrechnungsmodus in deinem Mietvertrag so festgeschrieben ist. Außerdem sprichst du nur von Heizkosten. was ist mit den anderen Nebenkosten?

Vermutlich hast du daher einen Teilinklusivmietvertrag, der nur die Heizkosten zur Abrechnung beinhaltet, während alle anderen Nebenkosten in den Mietpreis inkludiert sind.

Wenn der Mahnbescheid die Nachzahlungen bis zum Jahre 2010 fordert, dann müssten Abrechnungen zwar erstellt aber vermutlich dir nicht übergeben worden sein. Alle Abrechnungen bis 2013 sind mit Sicherheit am 31.12.2014 verfristet. Da hast du nichts mehr nachzuzahlen, wenn jetzt erst ein Mahnbescheid erlassen wurde. Deine Situation ist noch unübersichtlich. Du solltest hier ausführlicher kommentieren.

Durchschnittlich betragen die Heizkosten pro m² Wohnfläche 1,15€ pro Monat abhängig von der Zimmerhöhe und der vorhandenen Wärmedämmung des Hauses.

Ich vermute mal du hast einen Mahnbescheid bekommen weil Du die Nachzahlung der Abrechnung für 2010 nicht gezahlt hast.

Wann ist Dir die Abrechnung zugegangen und wann der Mahnbescheid?

Sorry das ich zur Abrechnung selbst nichts antworte, hab nämlich keine Lust mir den Hals zu verrenken

Mietvertraglich wurde nach Deinen Unterlagen nicht nur eine monatliche NK-Vorauszahlung von 40,-€ für die Heizkosten, sondern auch 40,-€ für die Betriebskosten gefordert. Dies ergibt monatliche Vorauszahlungen in Höhe von 80,-€.

Sehe ich das richtig, daß Dein Nutzungszeitraum für 2010 lediglich 139 Tage war? Ich nehme an, daß Du im Ende August eingezogen bist - dann hast Du in den heizungsfreien Monaten keine Heizkosten beim Vermieter "angespart" und solltest wohl insgesamt ab September 2010 Vorauszahlungen in Höhe von 320,-€ erbracht haben.

Dann berechnen sich die Heizkosten nicht nur nach dem Verbrauch, sondern im Verhältnis von 50 : 50 oder 70 : 30 (Verbrauch : Wohnfläche). Du zahlst also Heizkosten, auch wenn Du nichts verbrauchst.

Die Anwälte beim Mieterschutzbund werden nur außergerichtlich tätig.

Wann wurde Dir denn diese Nebenkostenabrechnung zugestellt?

Solltest Du die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2010 im Jahr 2011 erhalten haben, wäre diese weder verfristet, noch verjährt, denn der Mahnbescheid hat die Verjährung gehemmt.

Am 16.11.11 habe ich die nebenkostenabrechnung erhalten und der mahnbescheid wurde am 29.12.14 beim gericht eingereicht.meine frage ist jedoch wie kann eine 24qm wohnung so hohe heizkosten verursachen? Ist dies möglich wenn ich die heizung kaum an hatte?

@Helios822

Hast Du damals Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt oder Einsicht in die Belege des Vermieters genommen?

Heizkosten bestehen nicht nur aus Verbrauchs-, sondern auch aus Grundkosten. Wie oben geschrieben werden diese nicht nur nach Verbrauch, sondern auch nach Wohnfläche auf den Mieter umgelegt. Du zahlst also auch, wenn Du die Heizung nicht angestellt hast. Dies entspricht der Heizkostenverordnung.

http://www.mietrecht.org/heizkosten/heizkostenabrechnung-aufteilung-von-grundkosten-und-verbrauchskosten/

Außerdem ist der Heizkostenverbrauch ab Okt., Nov. und Dez. höher als in den Vormonaten Juni - August.

Ja klar kann das sein. Wenn man viel heizt, dann verbraucht man auch viel. Und da Du wahrscheinlich beim Ablesen der Verbrauchsröhrchen anwesend warst und den Bericht unterschrieben hast, hast Du dem Ableseergebnis auch zugestimmt. Und das führt dann natürlich auch schnell zu einer Nachzahlung. Schau Dir nochmal das Ableseergebnis an, Du müsstest einen Durchschlag bekommen haben, und dann schaust Du auf die Heizkostenabrechnung, wieviel tatsächlich angesetzt wurde. Für einen Widerspruch könnte es allerdings jetzt zu spät sein. Aber das hilft Dir dann bei der nächsten Abrechnung.

es kommt drauf an, wie oft und wie stark Du heizst. Wenn die Daten richtig abgelesen wurden und auch richtig auf der NK-Abrechnung stehen. wird es schon stimmen