1½ Zimmer Mietwohnung 37qm streichen wie viel Farbe?
Hallo ich möchte gern, meine 1½ Zimmer Mietwohnung streichen. 1 frage wie viel Liter Farbe brauche ich ungefähr ? habe einen Wohn und Schlafraum zusammen,sehr kleine Küche, Bad ist 80% Fliesen Wände, Flur 3.50m lang, und kleinen Abstellraum. Deckenhöhe zwischen 2.50m - 2.60m. 2 frage ich möchte meine Mietwohnung gerne in einer anderen Farbe als weiß streichen, was muss in Mietvertrag drinstehen das, das erlaubt ist ?
Würde mich über hilfreiche tipps bzw. Antworten von euch freuen...
9 Antworten
Zur Berechnung der Farbmenge:
http://www.toom-baumarkt.de/service-beratung/planungshilfen/farbrechner/
Du kannst Deine Wände bunt anstreichen, sobald Du ausziehst kann der Vermieter allerdings darauf bestehen, dass Du alles in einer hellen Farbe (muss nicht Weiß sein) überstreichst.
Hi,
rechne einfach aus, wieviel m² zu streichen sind.
Auf jedem Farbeimer steht der Verbrauch pro m² drauf.
Du kannst deine Wohnung in deiner Wunschfarbe streichen, egal was im Mietvertrag steht.
in der regel steht auf dem farbeimer drauf für wieviel qm es reicht
Im Gegensatz zu anderen Antwortern hier, möchte ich Dir dringend empfehlen, nicht in einen Baumarkt zu gehen. Gehe zu einem Maler oder einem Innenausbau- und Maler-/Farbenfachgeschäft.
Wieviel man braucht, hängt sehr von der Qualität der Farbe ab. Billig gekauft, bedeutet am Ende mehr Verbrauch und mehr Arbeit, bis es wirklich deckt und man zahlt drauf. Teurere Farbe nach Vorschlag des Beraters im Fachgeschäft, lieber etwas mehr mitnehmen und den Rest zurück bringen und sich auch das richtige Werkzeug empfehlen und geben lassen. Schließlich kann Dir der Berater auch Tipps für die richtigen Farbtöne geben und sie Dir vielleicht sogar direkt gebrauchsfertig mischen.
Im Baumarkt, falls Du wirklich einen Berater mal rank bekommst, ist es womöglich der, der gestern noch im Sanitär und vorgestern beim Holz war. Nach meinen langjährigen Erfahrungen bezweifle ich sehr, dass man sich da auf die Beratung verlassen kann. Der persönliche Kontakt zu einem wirklichen Fachmann im Maler-/Farbengeschäft ist da allemal vorzuziehen.
was muss in Mietvertrag drinstehen das, das erlaubt ist ?
Gar nichts. Während der Dauer des Mietverhältnisses darfst Du die Wohnung so bunt streichen wie Du willst, nur bei Mietende mußt Du sie in neutralen, dem allgemeinen Farbgeschmack entsprechenden Farben gestrichen zurück geben.