1 teilzeit 2 minijobs geht das?

5 Antworten

Ein Minijob wird mit dem Teilzeitjob zusammengerechnet und wird somit ebenfalls beitragspflichtig zur Sozialversicherung und lohnsteuerpflichtig.

Der zweite Minijob bleibt abgabenfrei, bis auf 2 % Pauschalsteuer, wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Außerdem bist du mit dem zweiten Minijob beitragspflichtig zur Rentenversicherung. Auf Antrag kannst du dich aber davon befreien lassen.

Der 1. Minijob neben deiner Teilzeitbeschäftigung ist sv-frei und kann pauschaliert besteuert werden. Der 2. Minijob wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet und wird in der SV mit dem Teilzeitjob zusammengerechnet. Es werden also auch da SV-Abgaben abgeführt.

Hallo, das darf sein Haupt-Arbeitgeber entscheiden.

Von den Steuern wird es wie folgt sein:

Teilzeitbeschäftigung: Steuerkarte, das bedeutet Steuerklasse 1-5 1. Minijob: 2% pauschale Lohnsteuer werden abgeführt. 2. Minijob: Steuerklasse 6

Wenn dein Arbeitgeber (der Teilzeitstelle) nichts dagegen hat, kannst du die anderen Minijobs weitermachen. Bei den Steuern kann ich dir leider nicht weiterhelfen, sry.

Er ist damit einverstanden :) vielen Dank für die Antwort.

@mery892

gerne ;)

Du darfst zu deinem Hauptjob bis zu 450,- Euro dazu verdienen. Und da dein Chef nichts dagegen hat ist alles gut...:-)

Leider nicht ganz richtig. Zu dem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob wird ein Minijob hinzugerechnet und er wird beitragspflichtig zur Sozialversicherung und lohnsteuerpflichtig. Der zweite Minijob bleibt davon unberührt.