1 P Probezeit (A-Verstoß) muss AUfbauseminar?
Wurde vor 4 Monaten oder so geblitzt (Probezeit) 100 bei 70 (außerorts), gab schon vor nem Monat das Bußgeld, also den Bescheid, und einen Punkt.
Aber das ist doch eig. ein A-Verstoß, glaubt ihr der Aufruf zum Aufbauseminar kommt noch? oder MUSS das nicht zwingend sein?
2 Antworten
Ein A Verstoß ist da schon sehr schwerwiegend ein B Verstoß ist leichter 2 B Verstöße ist ein A verstoß
3mal A ist der Schein weg oder 6x B min 6 Monate bis zu 5 Jahre
bei Fahrverbot ruht die Probezeit und bei Entzug beginnt sie nach Neuerteilung von vorne volle 2 Jahre egal ob 6 Monate oder 5 Jahre
Entzug ab 2 Jahre muss man den Schein sogar ganz neu machen also Fahrschule bei NULL beginnen.
Ja das muss sein wer so erheblich zu schnell ist benötigt die dringend wer so durch die Gegend rast .
Da ist das angebracht dir die Regeln genauer zu erklären .
30 zu viel ist kein Kindergarten Streich .
Es geht da um Menschenleben
Die Pflichtteilnehmer beim ASF müssen innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten Frist die Teilnahme am Aufbauseminar nachweisen.
Hält der Pflichtteilnehmer diesen Termin nicht ein, droht ihm der Entzug der Fahreraubnis.
http://www.fahrschule-wunderlich.de/seminare/
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)
Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung MPU
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis
Die Sperrfrist beim Entzug wegen Probezeitverstößen beträgt exakt 3 Monate.
Die Probezeit Masch Entzug läuft lediglich für die Dauer der vorigen Restprobezeit.
Die feste Grenze, dass nach 2 Jahren eine neue Prüfung abgelegt werden muss, gibt es seit fast 10 Jahren nicht mehr. Es liegt nunmehr im Ermessen der Führerscheinstelle.
Ich würde mich noch etwas in Geduld üben.
Die Anordnung zum Aufbauseminar (und die Probezeitverlängerung) kommt nicht von der Bußgeldstelle, sondern von der Führerscheinstelle. Die kann aber frühestens tätig werden, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Das ist 2 Wochen nach der Zustellung der Fall (wenn kein Einspruch eingelegt wurde).
Dazu kommen noch Bearbeitungszeit, Postlaufzeit usw. Ich denke daher, dass da in nächster Zeit noch was kommen wird.