1 Monat gearbeitet und kein Geld bekommen?
Hallo ich wollte Mal wissen wie ich mich verhalten soll. Mein Chef hat nicht geschnallt dass ich erst ab 01.09 arbeiten muss also hab ich ab 01.08 gearbeitet. Er hat am Ende des Monats gesagt ich bekomm auch was dafür. Nun behauptet er er müsste es sich noch überlegen ob ich was bekomme. Ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich bin 16 Jahre alt und arbeite jetzt als Kfz Mechatroniker. Normalerweise sollte ich doch für den Monat bezahlt werden oder nicht? Habe davor nichts mit ihm ausgemacht wegen geld.
8 Antworten
Pro Stunde 8,50 ist der Mindestlohn, bekommst du bei jedem Arbeitsgericht sofort zugesprochen... Klagen, das ist Sklavenhaltung
Dennoch ist Sklavenhaltung in De unerwünscht...verstößt gegen Artikel 1 Grundgestz, scheint ja einen gültigen Arbeitsvertrag ab dem 1. 9. zu haben, diese Vergütung ist abzurechnen
Oh nicht auf dem neuesten Stand! Der Mindestlohn beträgt 8,84 EUR/h !
Sollte es sich da um den Beginn der Ausbildung handeln,könnte ein Irrtum vorliegen.Absichtserklärung / Vertrag steht?!
Dann gehe bitte zu Deinen Eltern und lasse den Ausbildungsvertrag auf den 01.08.2017 datieren.Da die Schulferien in den meisten Bundesländern früh begannen,ist Ausbildungsbeginn der 01.08.2017. Solltest Du in einem anderen Bundesland wohnen,hättest Du umsonst gearbeitet,wenn der Chef sich stur stellt.Bayern,BW.Dort ist Ausbildungsbeginn der 01.09.2017.
Ich würde wegen einem Monat keine Rechtsstreitigkeiten eingehen.
Es ist eine Zopfigkeit....aber überlege ob es Dir das Wert ist ggf.das Ausbildungsverhältnis beenden zu müssen.
Wenn sonst alles läuft,wars halt ein Praktikum für Dich und Lebenserfahrung,das man solche Dinge immer schriftlich / vertraglich regelt.
Schlucks runter,dumm gelaufen.
Mit welchem Datum bist Du denn zur Sozialversicherung gemeldet worden?
Damit und mit Deinem (hoffentlich vorhandenen) Arbeitsvertrag hast Du etwas in der Hand, um bei gerichtlicher Auseinandersetzung Deine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.
Laut Deines Sachverhalts hastb Du ja alles "geschnallt" !
Normalerweise hat man einen Vertrag und in dem steht auch, wann man den neuen Job antritt und welche Vergütung man dafür bekommt.
Wer da was nicht geschnallt hat, dass ist wohl noch die Frage.
Es gibt auch mündliche Verträge. Wenn er es gesagt hat, sollte er sich auch daran halten. Allerdings wird es schwierig für Dich, das durchzusetzen.
Und Du ARBEITEST jetzt? Oder machst Du eine Ausbildung?
Wenn man keine Ahnung hat - sollte man die Finger ruhig halten. Grundsätzlich ist der seit dem 1.Januar 2017 gültige Mindestlohn 8,84 Euro. Allerdings haben Minderjährige keine Anspruch auf den Mindestlohn.
Ein 16-jähriger kann übrigens ( alleine ) gar nicht klagen, noch nicht einmal einen Anwalt beauftragen.