1 Kind Hauterbe, 3 Kinder Pflichtteil. Wer bekommt wieviel?

4 Antworten

Variante 2 ist richtig, nur unglücklich ausgedrückt. Erst wird nämlich erst der Pflichtteil berechnet und verteilt, der Haupterbe erhält dann alles bis auf die Pflichtteile der anderen Erben. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Das gesetzliche Erbe ist bei vier Kindern für jedes Kind 1/4 = 25.000 EUR. Also bekommt jede Tochter davon die Hälfte = 12.500 EUR. Alles was übrig ist bekommt der Haupterbe, mithin 62.500 EUR.

Ich würd sagen Variante 2! Aber eher das gesamte Vermögen geht durch 4! Oder ist ein Testament vorhanden, in dem anders vererbt wurde?

auf keinen Fall durch 4, der Pflichteil ist immer geringer, selbst wenn der Erblasser jemanden enterbt, ein Pflichteil wird immer gezahlt, außer es wurde nach dem Leben getrachtet z. B. - das ist das Gesetzt

Das klingt unfair, aber ich glaube variante 2 Stimmt!