1 Jahr bei gearbeitet, dann ausbildung angefangen und nach 2 monaten gekündigt (probezeit)

8 Antworten

Verkürzung der Probezeit

Eine kürzere Probezeit kann vor allem dann in Frage kommen, wenn der Azubi vor Beginn der Ausbildung schon im Betrieb beschäftigt war. Hier kann sogar ein Anspruch auf eine verkürzte Probezeit entstehen. Gerichte haben allerdings sehr unterschiedlich geurteilt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine vorherige Beschäftigung, die in engem Zusammenhang mit der Ausbildung stand, auf die Probezeit angerechnet werden muss, bzw. die Probezeit nur die Mindestzeit von einem Monat betragen darf. Wenn der Azubi Anspruch auf eine kürzere Probezeit hat, kann er auch mit diesem Argument gegen eine Kündigung in der Probezeit vorgehen. Dies gilt auch, wenn die kürzere Probezeit im Ausbildungsvertrag nicht vermerkt wurde.

Ich meine diesen Punkt. Da steht auch, dass die Probezeit ---auch wenn das nicht im Vertrage steht--- 1 Monat betragen muss.

Ja genauso steht es ja bei deinem Link ;-)

Aber das wird Dir im Gespräch nix nützen. Du wirst eine Feststellungsklage einreichen müssen das die Kündigung nicht rechtens war. Anders kann man gegen eine Kündigung nicht vorgehen.

Und es steht ja da: Gerichte haben unterschiedlich geurteilt.

Da kannst Du hier doch keinen definitiven Rat bekommen.

Ich würde Dir empfehlen, Dich mit dem Ausbildungsträger in Verbindung zu setzen, also vermutlich IHK

Die könnten Dir helfen eine Lehrstelle in einem anderen Betrieb zu bekommen. Wenn Du jetzt hier die Kündigung bekommen hast wird die Rechtskeule nicht unbedingt der beste Weg sein. Wobei ja noch fraglich ist was das Gericht dazu sagen würde.

Aber in dem Betrieb der Dich nach zwei Monaten vor die Tür setzt wirst Du vermutlich nicht glücklich werden.

Auch wenn es nur 3 Monate seien dürften, fällt das doch immer noch in die Probezeit

Da du sowie so in dem Fall eine Kündigungsschutzklage anstreben musst, ist es am besten wenn du dich mit deiner Frage an einen Anwalt wendest. Bitte beachte das du mit einer Kündigungsschutzklage nur 21 Tage zeit hast, also solltest du unmittelbar tätig werden.

In dem Link steht etwas von KANN und nicht MUSS und das die Gerichte unterschiedlich urteilen.

Es handelt sich um einen Ausbildungsvertrag in der Probezeit. da nützt die Kündigungsschutzklage leider nichts

@DerHans

Jein, die Frage ist ob die Probezeit zurecht besteht und wenn nein muss man wohl eine Kündigungsschutzklage einreichen. In jedem Fall sollte man unmittelbar aktiv werden.

Ich gehe davon aus, dass es ein und dieselber Firma war, steht ja in der Begründung die du im Link aufzeigst. Dort steht aber auch, dass die Urteile unterschiedlich ausfallen. Da in deinem Fall 4 Monate Probezeit im Ausbildungsvertrag verankert waren, ist genau das der Streitpunkt. Daher möchte ich keine Leihenauskunft geben. Die nächsten Schritte die du unternehmen solltest, wären dich zu nächsten zuständigen Kammer zu bewegen und das dort mit dem Ausbildungsberater besprechen. Danach kann nur noch ein Anwalt im Berufsrecht wirklich weiterhelfen. Zumindest sollte man hier einmal die Beratungsgebühr investieren. Wenn du das allerdings alle erldeigt hast und es tatsächlich zu einem Prozess kommen sollte, weiß ich nicht, ob ich in der Firma dann noch arbeiten wollte. Für Sympathie sorgen solche Aktionen nicht unbedingt.