Zoll verdacht auf Schwarzarbeit!

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Der Zoll hat ihn überführt.

Der Staatsanwalt prüft ob er Anzeige erhebt.

Die ARGE prüft ob eventuelle Rückforderungen geltend gemacht werden können.

Bei 130 Euro ist die ARGE wohl das einzige ernsthafte Problem.

Warum Überführt? Er war ja niemals da! Oder hilf doch ein Anwalt? weil die Aussage hat er schon gemacht.

Bis 100 Euro ist doch dir Freigrenze ,also können sie doch max 30 Euro fordern oder sehe ich das falsch?

@ernierni

Vielleicht war überführt das falsche Wort, sagen wir entdeckt.

Wir sprechen von 130 Euro Lohn. Die Steuern und Sozialabgaben darauf betragen nur einen Bruchteil davon. Wenn aber Anklage erhoben wird und ein Urteil ergeht, kommen noch Gebühren und Auslagen dazu.

Wobei ich immer noch davon ausgeh, dass wegen 130 Euro keine Anklage erhoben wird. Das ist einfach den Aufwand nicht wert. Aber beim Zoll weis man nie.

es könnte auch sein, daß der vater getrixt hat...

Aber was ist das für ein Vater der sein Sohn in die Sch..reitet. Reichen den diese Beweise aus das sein Geld gesperrt wird und das er Strafe bekommt?

@ernierni

ich glaube nicht

wenn er nichts gemacht hat,muß er sich keinen kopf machen.aber wehren muß er sich., anzeige wegen falscher verdächtigung kommt es zu einen ermittlungsverfahren : anzeige wegen verfolgung unschuldiger. es ergibt sich ja dann wenn er unschuldige ist. stellt d.der staatsanwalt das verfahren ein: Datenschutzbeauftragten des landes über sachverhalt in kenntnis setzen.damit nicht irgendwelche daten gespeichert werden. gehen sie ihm nochmal auf den senkel,petitionsauschuß des bundestage/rechtsausschuss das gibt kino,

Aus deinem Kauderwelsch kann ich nicht erkennen, wer für wenund zu welchem Zweck einen Stundenzettel geschrieben hat. Fakt ist, wenn der Auftraggeber die Schwarzarbeit bezeugt, gibt es ein Verfahren ween Steuerhinterziehung und Sozialbetrug. Die Arge wird für den fraglichen Zeitraum die Leistungen zurückfordern. Solcher Shit lohnt doch nicht für lausige 130 Euro.

Der Bekannte Hat niemals für Den Vater gearbeitet,also kann er unschuldig bestraft werden?Reichen den die beweise? MFG

@ernierni

Ob die Beweise reichen, muss letztlich ein Gericht entscheiden, falls das Verfahren nicht bereits vorher eingestellt wird.

Wiederspruch und Verleumnungsklage einreichen. Die Arge wird ihn kürzen! http://www.forum.jurathek.de/ Schau dich da schlau!