! Wieder STRAFFÄLLIG, Wieder ABSCHIEBUNG...zum 2. MAL!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kann dir niemand sagen, wie das Verfahren ausgeht. Wenn man alllerdings bedenkt, dass er 2004 wegen einer geringeren Strafe ausgewiesen wurde, obwohl er damals noch verheiratet war, und obwohl es sein erstes Vergehen war, dann sieht es ganz danach aus, als ob es diesmal auch so kommt. Beim Verfahren wird das Kind und auch der Ausbildungsplatz berücksichtigt. Aber fast 7 Jahre sind schon richtig heftig, die Wahrscheinlichkeit ist gering. Er wird dann wahrscheinlich nach 2/3 seiner Strafe abgeschoben. Ich glaube nicht, dass die Verhandlung verschoben werden kann, denn wahrscheinlich wollen die über die Abschiebung entscheiden, bevor sie über die Lockerungen entscheiden, such dir ggf. einen anderen Anwalt.

Danach kann er ggf mit einem Visum zum Nachzug zum deutschen Kind oder Ehefrau (wenn ihr denn heiratet) wieder einreisen, macht euch aber auf eine längere Einreisesperre gefasst. Er wird nach Einreise auf jeden Fall die Reststrafe absitzen müssen.

Ja ich denke auch nicht, daß sie ihn hier behalten werden. Deshalb wahrscheinlich auch der kurzfristige Gerichtstermin, weil sie ja durch die Akteneinsicht der JVA nun mitbekommen haben, daß über Lockerungen nachgedacht wird. Aber können die denn auf die Verhandlung bestehen, wenn sein Anwalt gar nicht da ist??? Ich meine, wir können ja jetzt nicht deshalb einen anderen Anwalt nehmen. Unser kennt sich wenigstens perfekt mit der Sachlage aus und kämpft schon seit 2 Jahren. Wenn für die Abschiebung entschieden wird, kriegt er auch keine Lockerungen ne? Und was die Ausbildung betrifft...er kann sie ja gar nicht antreten, er hat doch gar keine AE! Wie ist es denn, wenn er hier bleiben darf? Kriegt er dann sofort die AE um bei Lockerungen oder OV arbeiten zu können? 2/3 hat er nächstes Jahr hinter sich, dann hoffe ich einfach nur das die STA ihn auch wirklich ausreisen lässt! Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß die STA ihn noch weiter hier erstmal drinne behält?

@beebim7681

Also wenn er hierbleibt, wird er auf jeden Fall die Reststrafe absitzen müssen, ob mit Lockerungen oder ohne. Wenn verfügt wird, dass er nicht abgeschoben wird, dann kann er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zum Deutschen Kind. Dafür muss er aber nachweisen dass er entweder das Sorgerecht oder wenigstens häufigen Umgang hat. Auf jeden Fall muss da die Mutter mitspielen. Da ihr noch nicht verheiratet seid, geht eine AE zur Ehefrau nicht.

Normalerweise wird nach zwei dritteln der Strafe abgeschoben, kann aber auch schon früher. Möglicherweise wird er direkt nach der Verhandlung abgeschoben werden. Lockerungen wird es dann natürlich nicht geben.

Was den Anwalt angeht - ja, die Verhandlung kann gelegt werden, wann der Anwalt in Urlaub ist. Vielmehr hätte der Anwalt bei einer Vertretung von über zwei Jahren für eine so wichtige Verhandlung den Urlaub verschieben müssen. Es wird euch nichts anders übrig bleiben, als einen neuen zu suchen.

Also vom Gefühl her würde ich sagen, er wird noch vor Oktober abgeschoben werden und wird eine lebenslange Einreisesperre bekommen. WEnn diese befristet werden sollte (z.B. durch das Kind), so wird sie erst in ferner Zukunft befristet, wenn überhaupt. Bei einer Gesamtstrafe von fast 10 Jahren wird das Wohl der Allgemeinheit meist über das Wohl der Familie (Ehefrau, Kind) gestellt.

@funnypooky

Na ja unser Anwalt war ja schon im Urlaub, bevor der Termin kam. Jetzt wurde erstmal um Terminverschiebung gebeten...mal schauen was da jetzt kommt. Da will wohl jemand die Akte noch vor dem Urlaub vom Tisch bekommen. Also ich höre zum ersten Mal, daß mitten in den Sommerferien ein Termin anberaumt wird. Ich habe heute von unserem Strafanwalt erfahren, daß auch wenn für eine Abschiebung entschieden wird, der STA ihn auf keinen Fall sofort gehen lassen wird. Er meinte, der STA wird natürlich erstmal dafür sorgen, daß er noch eine Weile drinne bleibt. Keine Ahnung inwieweit das stimmt. Das kann wahrscheinlich jetzt niemand genau sagen und was er noch meinte, ist, daß die JVA jetzt natürlich erstmal auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts warten wird, bevor sie überhaupt Lockerungen geben. Ach ist halt alles sehr kompliziert und verzwickt. Es bleibt uns nichts anderes übrig als abwarten, aber trotzdem tut es ganz gut mal darüber zu texten und Erfahrungen auszutauschen. Anwälte können sich ja auch mal täuschen. Und der RA meinte noch, auch wenn für eine Abschiebung entschieden werden sollte, kann er trotzdem Lockerungen bekommen. Da müsste man sich aber eine Genehmigung beim Verwaltungsgericht holen. Na ja mal schauen, wie sich alles entwickeln wird.

So wie ich das verstanden habe, ist das Abschiebeverfahren bereits bei Gericht anhängig. Sobald dieses entschieden wurde, wird das Abschiebeverfahren vollzogen - dabei ist es unabhängig, ob die Strafe bereits "abgesessen" ist oder nicht. Wenn es dumm läuft, können die deutschen Behörden den Restvollzug in der Heimat (hier: Türkei) beantragen. Das Abschiebeverfahren beinhaltet auch Aspekte des persönlichen Umfeldes betrachtet. Das bedeutet, sollte es Abschiebehinderungsgründe geben (z.B. ein krankes Kind) so werden diese in dem Verfahren berücksichtigt. Da im vorliegenden Fall aber bereits die Scheidung eingereicht wurde. werde vom Gericht vermutlich hier keine Hinderungsgründe anerkannt. Meiner Meinung und Erfahrung nach, wird das Abschiebeverfahren nach dem Durchlaufen der Verwaltungswege auch durchgesetzt.

Die JVA möchte ihn auf das Leben draußen wieder vorbereiten, halt arbeiten, Ausbildung etc., aber da er ja keine AE hat, kann er ja draußen gar nicht arbeiten. Nun wollte das Verwaltungsgericht eine akutelle Beurteilung der JVA haben und die haben denen nun bekannt gegeben, daß er im Oktober höchstwahrscheinlich gelockert wird und plötzlich kam der Gerichtstermin. Wird er denn direkt aus der Haft abgeschoben oder kann er vorher noch raus um halt einige Dinge erledigen zu können? Wenn jetzt entschieden wird, daß er wirklich abgeschoben wirde, dann kriegt er doch auch gar keine Lockerungen oder?

@beebim7681

Ich denke da liegst du richtig. Sollte die Abschiebung per Gerichtsbescheid entschieden werden, wird er vermutlich sofort in Abschiebehaft gesetzt. Lockerungen im Strafvollzug wird es dann aller Voraussicht nicht geben.

@kielerak01

Der Gerichtstermin ist mitten in den Sommerferien und unser Anwalt ist nicht da. Jetzt will die Kanzlei erstmal versuchen den Termin zu verschieben. Das ist echt ein Unding. Na ja die Hoffnung stirbt zuletzt und mehr als hoffen geht ja nun auch nicht. Wollte mir aber mal andere Meinungen/ Erfahrungen einholen. Bin nur gespannt drauf, wie schnell die Abschiebung dann vollzogen wird, muss ja auch noch eine Dinge erledigen und außerdem bin ich mir gar nicht so sicher, ob die STA ihn dann auch wirklich gleich gehen lässt! Wenn es nach der LEA geht natürlich sofort, aber ob die STA da mitmacht !?!

@beebim7681

Eine Abschiebung ist - nach Vorliegen aller Voraussetzungen - etwa ab Hälfte der bereits verbüßten Strafe bzw. Gesamtstrafe nach §456a StPO möglich.

@fs112

Na hoffentlich klappt das auch...dann muss er wenigstens hier nicht mehr drinne bleiben. Er hat schon fast 4 Jahre hinter sich!

@beebim7681

6 Jahre, 9 Monate FS wegen BmtG ist schon eine schöne Hausnummer. Dafür sitzt man im Heimatland des Verurteilten gut und gerne zwei bis vier Mal so lang...

@fs112

Ja da hast du natürlich recht, aber als Familienmitglied will man natürlich einfach nur, daß er schnell wieder rauskommt...

@beebim7681

Ja, das ist klar... Die Voraussetzung für den Vollstreckungsverzicht ist natürlich, dass der Verurteilte für eine individuell festgelegte Zeit nicht mehr in die BRD einreist.

@fs112

Also normalerweise kommt es nach Einreise nicht zum Vollstreckungsverzicht, sobald er wieder da ist, wird er die Reststrafe absitzen müssen.

@funnypooky

Na ja wenn wir wirklich gehen müssen, dann werden wir denke ich mal auch drüben bleiben. Ich weiß ja nicht, wie lange das Einreiseverbot sein wird, aber minimum 5 Jahre sage ich mal und das auf gut Glück und da werde ich, nachdem ich alles dort aufgebaut habe bestimmt nicht nochmal herkommen! Und wenn es sowieso nicht zum Vollstreckungsverzicht kommt, dann sowieso erst recht nicht.

Ich habe das erlebt,erst abschiebung danach freiwilig ausreise,ich habe einen aufenhaltsstatus für immer verloren,ich werde nie wieder die xhance bekommen in deutschland zu leben,bin in Hamburg geb.hab auch mist gebaut jetzr binnich scgon 13jahre in Bosnien..tja so ist das man sollte nie die gastfreundschaft eines landes derart auf die probe stellen.ich hoffe nur das ich nicht für die ganzen schengen staaten ein Einreiseverbot habe,aber das werde ich mit der deutschen botschaft klären,dann weiss ich woran ich bin.ist schon hart in einem fremden land leben zu müssen,zum glück bin ich das 2mal freiwilillig ausgereist,hätte ich das nicht gemacht währe ich erneut abgeschoben.also schön an die gesetze halten dann hatt man eine chance in deutschland zu bleiben.ich bin selbst schuld das ist mir absolut klar.ich habe mich damit abgefunden,denn für mich wird es keine rückkehr mehr geben.zumiʼnest nicht nach deutsxhland.Australien währe cool,aber die haben sehr strenge einwanderungsgesetzte da kann man nicht so leicht eine aufenhaltsgenehmigung bekommen.

Frag sowas hier http://www.info4alien.de/ die kennen sich damit besser aus.

Danke für die Info, aber da habe ich schon einen Beitrag drinne. Da konnte mir leider keiner helfen...

Gerade durch die Wiederholung seh ich da eher schwarz, aber in gewisser Weise ist das ja nicht ungerechtfertigt. Wer Mist baut muss mit den Konsequenzen leben können und wer mehrmals Mist baut sollte auch wissen, dass die Konsequenzen dementsprechend härter werden.

Klar wäre es gerechtfertigt, aber es geht natürlich auch um meine Zukunft und ich möchte einfach nur mal Meinungen dazu hören. Vielleicht gibt es jemanden, der so etwas ähnliches erlebt hat oder sich einfach nur sehr gut damit auskennt. Vielleicht gibt es ja Chancen.