Wie lange ist eine Eidesstattliche Versicherung gültig?
Wie lange ist ein,e Eidesstattliche Versicherung/Offenbarungseid gültig ? Wann kommt erneut der Gerichtsvollzieher ? Muss sie erneuert werden ? Kann ein Inkasso bei einer bestehenden Eidesstattlichen Versicherung noch Forderungen stellen ? Und ist Grundsicherung für Arbeitssuchende pfändbar ?
3 Antworten
Das sind ja viele Frage...Die Eidestattliche Versicherung ist alle 3 Jahre "fällig" wenn es ein Gläubiger verlangt. Erst dann kommt der GV wieder, aber nicht automatisch. Er kann auch früher kommen und eine erneute Abgabe der EV verlangen wenn ein Gläubiger der Meinung ist dass sich die Verhältnisse seines Schulders verbessert haben. Der Inkasso Verein kann natürlich immer Forderungen stellen aber nicht pfänden. Er wird sich inb der Regel 3 Jahre ruhig verhalten. Die Grundsicherung ist theoretisch pfändbar, das w2ird aber von den Freigrenzen in der Regel verhindert.
Zur eidesstattlichen Versicherung hat "nullintelligenz" eine gute Quelle gefunden.
Grundsätzlich muss man noch sagen, dass der Gläubiger auch bei Bestehen einer eidesstattlichen Versicherung jederzeit einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen kann. Auch können Pfändungen (z.B. Finanzamt, Konto etc. - soweit dem Gläubiger bekannt) beantragt werden, auch wenn der Offenbarungseid abgegeben wurde. Ob dies sinnvoll ist, ist natürlich die 2. Frage.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist insoweit nicht pfändbar, als sie unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Hier liegt der Betrag bei einer Person (ohne unterhaltsberechtigte weitere Personen) derzeit bei € 989,98. Nur darüberliegende Beträge unterliegen der Pfändung. Pfändungstabelle siehe z.B. http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm
loool dann schreib doch unten als antwort ein danke schmeissmichwech
danke, dir! da hier ja alles beschrieben ist und die andere gleichwertige frage zuzüglich der antworten gelöscht wurde, könnte ich deine antwort ja gleich als beste auszeichnen...bräuchte eben nur noch einen vergleich...also noch eine antwort, bitte...:-))