.-Wenn jemand...

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Das Problem, wenn jemand im Schlafwandel eine strafbare Handlung begeht, liegt darin, ob in diesem Fall überhaupt eine vom menschlichen Willen getragene Handlung vorliegt.

Wenn nun nachgewiesen werden kann, dass dieser Mord z.B. auf Grund einer reflexartige Reaktion erfolgte, und es sich um keine willensgesteuerte Handlung handelt, so würde es in diesem Fall ausnahmsweise an einer zurechenbaren Handlung scheitern.

Eine solche willenslosen Handlung würde keine strafrechtlichen Sanktionen zur Folge haben. Doch ist eine solche totale willenslose Handlung in der Praxis sehr nachzuweisen, so dass letztendlich derartige Fälle über §§ 20, 21 StGB (Schuldunfähigkeit bzw. beschränkte Schuldfähigkeit) gelöst werden.

Wo hast Du das denn gelesen?

Das jede strafbare Handlung eine vom menschlichen Willen gesteuerte Handlung voraussetzt ist eigentlich etwas Selbstverständliches, so dass diese Prüfung im "Normalfall" keine Bedeutung hat. Begeht jemand einen Diebstahl oder einen Mord, so liegt ganz klar eine menschliche Handlung vor. So nach dem Motto "Ich habe jetzt vor dich zu erschießen.".
Problematisch wird die Handlungsebene, wie Strafrechter sie nennen erst, wenn eine Handlung durch ein reflexartiges Handeln verursacht wird.
Außer bei Schlafwandler kann ein solche Problem etwa auch in den Fällen auftreten, wo etwa ein Autofahrer reflexartig sich vor die Augen fasst, weil eine Fliege vor seinen Augen fliegt, und er somit in dieser Schrecksekunde einen Unfall verursacht hat.

@InfoDieter

wie willst Du denn die Mord-Merkmale bei einem Schlafwandler verwirklichen; (z.B. Tötung zur Verdeckung einer Straftat oder Tötung aus Mordlust usw.)?

@Guppy194

Wenn beim Schlafwandler festgestellt wird, dass dieser ohne jeglichen menschlichen Handlungswillen die Tötung begangen hat, ist für den Strafrechtler die Prüfung zu Ende. Strafrechtlich kann der Schlafwandler nicht belang werden.
Es wäre allenfalls in solchen Fällen zu prüfen, ob eine Unterbringung in eine Psychatrie nach den Landesunterbringungsgesetzen in Betracht kommt.

Es gibt verhandelte Fälle, in denen Schlafwandler freigesprochen wurden, weil sie zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig waren - da sie ja geschlafen haben. Das zu beweisen ist allerdings sehr schwierig und ich denke, in Deutschland hätte man weit weniger Chancen, mit einem Mord während des Schlafwandelns davonzukommen.

Hei

in den USA gab es vor Jahren tatsächlich mal so ein Fall. Ein Polizist hat während des Schlafwandelns seine NAchbarin erschossen. Wurde freigesprochen. Wie das hier wäre, keine Ahnung. Ist wohl auch schwer nachweisbar, dass wirklich geschlafwandelt (??) wurde.

Kann man sicher Nachweisen, das jemand Schlafwandelt. Ob man das dem Richter beweisen kann ist ne adnere Frage.

Hier wäre der Mann wegen Schuldunfähigkeit frei gekommen.

@Aronphoenix

Das kann man nicht nachweisen. Und Amerika ist nicht Deutschland.

@Volker13

Ich behaupte einfachmal das die Gehirnströme bei einem Schlafwandelndem Menschen deutlich anders sind als die eines "normalen" Menschen. Das kann man messen, eventuel auch noch nachträglich, das weiss ich nicht.

Das es solche Fälle gibt, beweist ja das man es irgendwie nachweisen kann.

Und ich denke mal, wenn man das nachweisen kann, wird man nicht ins Gefängnis kommen.

Da man nicht zurechnungsfähig war.. kommt man wohl eher in eine Psychatrie.

Aber vorher müsste man abklären ob derjenige wirklich Schlafgewandelt ist :-)

Die Richtung des Charakters muss einschlägig sein, aber ich denke nicht an schlafwandeln, eher an Hypnose, aber auch da mussen Anlagen vorhanden sein.

Was soll jetzt Charakter und Hypnose damit zu tun haben?