wenn der Unterhaltspflichtige falsche Angaben ueber sein Einkommen macht?

6 Antworten

Ein guter Anwalt kann hier helfen. Die Aufgaben der Jugendämter werden auf Wikipedia gut verständlich dargestellt. Allerdings sind diese den örtlichen Politikern gegenüber weisungsgebunden. Und längst nicht alle Kommunalpolitiker denken auch nur um Traum daran Sorge zu tragen dass die nachwachsende Generation zu ihren Rechten kommt. Dann bleibt aber immer noch der Rechtsweg. Unter Berücksichtigung der Fakten in den anderen Antworten natürlich. Ansonsten findest Du reichlich rechtliche Informationen gibst Du in die Suchmaske des Browsers ein

unterhaltspflicht unter 18

oder mit genauer Altersangabe des Kindes. Nimm Dir die Zeit und lese viel mehr als die Informationen eines Links genau durch. In solchen Fällen lohnt es langfristig sich mit Wissen zu bewaffnen.

Ein immer wieder auftretendes Problem, bei dem Jugendämter aber oft sagen, sie seien machtlos.

Mir wurde immer gesagt, man könne seinen Ex anzeigen. Das Amt selbst hat dazu keine Handhabe (mehr).

Ich habe vor einigen Jahren meine Beistandsschaft auf dem Amt gekündigt, weil ich immer nur zu hören bekam, dass ich Pech hätte. Selbst wenn ich gemeldet habe, wo er überall schwarz dazuverdient, hieß es immer nur, keine Handhabe. Es wurde zwar geprüft, aber wenn man drei Cent abfielen, dann erst ab dem Moment, wo es aufflog. Da spielte es keine Rolle, ob das schon länger lief.

Für mich sind Jugendämter überflüssige Institutionen in dieser Beziehung.

Zeige ihn an.

Oder sage dir wie ich, dass er seine Strafe mal bekommen wird.

Meine Kinder sind auch ohne gesetzlich verordneten Unterhalt und alle theoretischen Pflichten von Unterhaltsverpflichteten groß geworden. Die 11 Euro, die ich bekomme, nehme ich gar nicht für voll......

zahlt aber kein cent fuer seinen Sohn.

Der Kindesunterhaltsanspruch bemisst sich nach bereingtem Nettoeinkommen, nicht Vermögen oder Besitz eines Unterhaltsverpflichteten :-)

Er kauft sich immer wieder neue Autos bzw.taetigt immer wieder neue Anschaffungen,

Wenn er die least, auf Kredit kauft oder als Betriebsvermögen bucht, hat er auch keine Einkünfte. Und die dürfte(n) (durch einen Anwalt) doch beleghaft prüfbar sein?

G imager761

erst mal ist es wichtig - wem gegenüber macht er falsche angaben?

zweitens, der anschein reicht nicht aus. der nachweis ist erforderlich. eine festsetzung oder neuberechnung des unterhaltes kann mnan über das familiengericht erreichen. gibt er da falsche angaben dürfte dann betrugsanzeige folgen. aber immer nur, wenn man das nachweisen kann.

Man hat keine Angaben zu machen,das Einkommen des unterhaltspflichtigen ist nachzuweisen,also Einkommensbescheinigungen vom AG - und danach wird der Unterhalt festgelegt !

Hast du denn keinen Beistand für dein Kind beim Jugendamt beantragt ?