POLIZEI rammt Wohnungstür in Mietwohnung ein-wer zahlt?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mich einfach mal an die Polizei vor Ort wenden

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Nimm deinem Sohn (als Mieter) einen Anwalt. Mit Hinweis auf das Präzedenzurteil (siehe Link http://vermieter.foren-city.de/topic,2722,-polizeieinsatz-wer-zahlt-fuer-eine-aufgebrochene-tuer.html die Vermieterforderung zurückweisen. Der Vermieter soll sich das Geld vom Land zurückholen.

Ich nehme mal an, das JV-Krankenhaus für Justiz-Vollzugs-Krankenhaus steht. Für mich bedeutet das, dass dein Sohn entweder mit Haftbefehl gesucht wurde, oder die Straftat, der er verdächtig ist, so schwer wiegt, dass eine Untersuchungshaft von einem Richter befürwortet wurde.

erst wenn der Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung anordnet, dann erst findet die Durchsuchung statt, Die Polizei lässt die Schäden selbst beheben und stellt die Kosten wohl dem schuldigen-Mieter in Rechnung. Der Vermieter hat keine Kosten-so ist es in Baden-Württ.

du kannst es ja einmal probieren und bei der polizei einen antrag deswegen einreichen. aber bei der situation würde ich bezweifeln, dass das funktioniert. aber einen versuch ist es wert, da kannst du ja nichs verlieren.

hier ein passender link: http://vermieter.foren-city.de/topic,2722,-polizeieinsatz-wer-zahlt-fuer-eine-aufgebrochene-tuer.html