" Mobilfunknummer muss der Polizei genannt werden?"

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Du must Deine Nummer definitiv nicht angeben.

Rechtliche Begründung:

§ 111 - Falsche Namensangabe - der da lautet:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

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Demnach bist Du im Umkehrschluß verpflichtet:
  • Vor-, Familien- oder Geburtsnamen

  • den Ort oder Tag Deiner Geburt

  • Deinen Familienstand

  • Deinen Beruf

  • Deinen Wohnort,

  • Deine Wohnung (Straße Hausnummer)

  • Deine Staatsangehörigkeit

einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr gegenüber anzugeben.

Mehr nicht.

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Telefonnummern, Email, Chatalias, Facebookaccount, WKW, Kontonummern, etc., bei all diesen Sachen bist Du nicht verpflichtet, diese anzugeben.

...§ 111 OWiG (das Gesetz fehlte) ;-)

@MGMGMG

Hupps - Tschulligungle

Wenn Alle die geltenden Gesetze kennen würden ..nicht nur das Recht seine Tel. --oder Handy.Nr der Polizei nicht zu nennen --müßte diese viiieel seltener kommen --und nicht so oft nach der Tel. Nr fragen .. Hier scheinen etliche zu schreiben die der Polizei schon Arbeit gaben --und etwas verweigern was Kooperation sein könnte Trotzreaktion ...

@opague1

Bitte? Wenn Polizeibeamte etwas behaupten, was garnicht stimmt, dann ist das völlig daneben. Es ist ja nicht so, als hätte der Fragesteller komplett die Kommunikation verweigert. Ich hätte meine Nummer wohl auch angegeben, aber wenn man es nicht muss, kann man das auch niemandem ankreiden!

@Reiswaffel87

eben ..WEIL es kein MUß ist -zu einer vielleicht später nötigen telefonischen Kommunikation FREIWILLIG die Tel. Nr geben .. Würde ich auch machen - Wenn es nicht nötig ist ..ruft die Polizei uns auch nicht an ... Hat mit dem Grund des Polizei-Einsatzes nicht s zu tun wenn ich denen die Nr. gebe ..

@opague1

Reiswaffel hat da völlig recht. Wenn ein Polizist sich sowas leistet hat er seinen Beruf verfehlt. Je nach Situation ist es natürlich sinnvoll die Nummer anzugeben, habe ich mal auch getan als ich Zeuge einer Straftat wurde und man meine Personalien aufgenommen hat. Da wusste ich aber um was es geht und ich wurde nett gefragt. Nicht so wie in der Frage.

@opague1

Mag ja sein.

Natürlich darf man seine Nummer auf Nachfrage nennen und das macht vieles einfacher.

Z.B. bei Rückfragen kann die Polizei einfach mal anrufen, ein Schwätzchen halten, anstatt postalisch ein Hin und Her zu veranstalten.

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Darum gehts aber gar nicht.

Es muß jedem selbst überlassen bleiben, die Telefonnummer zu nennen und wenn das einer nicht will, dann ist das fraglos zu akzeptieren, wenn es keine zwingende Vorschrift gibt, diese angeben zu müssen.

Hierbei dann mit falschen Auskünften zu arbeiten und Druck aufzubauen, indem man mit Anzeige droht, was man gar nicht anzeigen kann, das ist zunächst nicht die feine Englische, das sollte zudem eigentlich gerade nicht vorkommen.

Ich glaube, da ist die Polizei über ihr Ziel hinausgeschossen....!!!

Die Telefonnummer musst du ihnen NICHT geben - auch wenn du ein Telefon hast.

Die Handynummer geht sie meines Erachtens nach nichts an!

(Ferner soll es Menschen geben, die weder Telefon noch Handy haben --- was machen die denn???? Machen die sich damit strafbar???)

:::dU MUSST auch nicht ein Schreiben der Polizei--weil sie Dich telefonisch nicht erreichen -- aufmachen und lesen -wo Du um etwas gebeten wirst- zb irgendeine Aussage-- Wenn die Polizei Dich deshalb persönlich aufsuchen muß zu Hause wäre es doch korrekt Dir den Aufwand in Rechnung zu stellen ? Wie groß wär dann das Gejaule ???

wir leben noch immer in der Demokratie , nicht in einem Überwachungsstaat. Wenn ich für eine Geheimnummer bezahle, dann hat die Nummer auch geheim zu sein und zwar für alle. Alles was du der Polizei auf Nachfrage geben musst, sind deine Personalien - also praktisch alle Daten, die auf deinem Personalausweis drauf stehen. Und dazu musst du auch nichts weiter sagen, eben weil ja alle Daten auf dem Ausweis sind.

Deine Telefonnummer, so Du auch 20 davon hättest, sind nicht Bestandteil dessen, was zu Deiner persönlichen Identität zu tun hat und geht somit die Polizei einen "feuchten Kehricht" an.

Deine Telefonnummer haben die in 2 Minuten .. Nummer nicht sagen vielleicht unreife Trotzreaktion weil die Polizei überhaupt fragte ?

@opague1

Trotzreaktion würde ich das nicht sagen, als erstes mal, hat die Polizei ohnehin schon lange meine Handynummer, das werden die wohl gestern auch bei der Prüfung auf der Wache gemerkt haben, die Tatsache ist, das ich der Ansicht war, das ich nicht verpflichtet bin die Nummer raus zu geben, das derartig flapsige auftreten des Beamten, muss ich mir so nicht gefallen lassen und leider wird zu oft auch dem Beamtenstatus eines Polizisten, sich ausgeruht.... Weil viele Bürger eben laien in Gesetztesinhalten sind....!!!! Wie man sieht habe lag ich garnicht falsch!!!

@Maxime1975

wenn DU kein Laie wärst --würdest Du hier nicht fragen ... WIR waren nicht dabei ..vielleicht hat es sich " aufgeschaukelt " -- und ist etwas außer " Kontrolle " geraten

Polizisten müssen sich viel --gelinde gesagt "--Unhöflichkeiten " anhören .. Ich möchte keiner sein ...