kann und darf man 2 zahnzusatzversicherungen abschliessen? danke!

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

moin moin, also als ehemaliger zahntechniker sage ich dir vom herzen ganz ehrlich, alles abzocke, weil wenn es dann um eine erstattung geht kommen die ja aber und das kleingedruckte. auch wenn dein vertreter das gegenteil behauptet, lieber bei der bank einen dispo nehmen und den normal abzahlen als so einen schei... zu machen. wichtig ist vorher, richtigen arzt suchen, weil die meisten sind mehr kaufmänner als ärzte, zweitens wenn es implantate sind, nur firma camlog, straumann oder sky, alles andere ist mist und drittens, das labor, wo es gefertigt werden soll selber aussuchen, weil es dann vom arzt unabhängig ist. lässt sich der arzt darauf nicht ein ist das schon meistens ein zeichen von 80%iger abtocke. sonst, ruf an 01626658110

das mag richtig sein, solange es um Zahnersatz und Rechnungen bis 3000 Euro geht.Nicht jeder erhält aber bei Sanierungsmaßnahmen einen Dispo von 5000-10000 Euro. Zudem sichert eine Zahnversicherung ja auch Zahnbehandlungen ab. Sinnvoll wäre aber meiner MEinung nach durch aus ein Tarif, der z.B. nur 50% - 70% abdeckt und zusätzlich was auf die Seite zu legen. Dann kommt das mit dem Dispo vielleicht auch bei sehr aufwändigen und teuren BEhandlungen hin.

Ich möchte dazu sagen, dass eine Zahnzusatzversicherung keine Abzocke sein muss. Möchte freilich nicht ausschliessen, dass es doch welche gibt, die man da einreihen könnte. Ich habe seit vielen Jahren eine Zahnzusatzversicherung und da läuft das folgendermassen ab. Gehe ich zum Zahnarzt, dann zahlt die gesetzliche Versicherung ihren Anteil, den Rest übenimmt die Zusatzversicherung. Sodass mir kaum oder gar keine Kosten entstehen. Muss dazu sagen, dass der prozentuale Anteil der Kostenübernahme bei der Zahnzusatzversicherung mit der Dauer des Vertragsverhältnisses steigt. Bin über 30 Jahre lang versichert und die Kostenübernahme liegt bei nahezu 100%. Fallen z. B. Zahnarztkosten in Höhe von 10 000 € an, dann übernimmt die gesetzliche Kasse vielleicht 2500.--€. Den Rest erstattet meine Zusatzversicherung. Im allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Zahnzusatzversicherung auch nur Behandlungsmassnahmen erstattet, welche auch die gesetzlichen Krankenkassen erstatten. Bis vor kurzer Zeit übernahm keine Versicherung die Kosten für Implantate, weil die Gesetzliche diese auch nicht übernimmt. Inzwischen kann man auch Implantatmassnahmen versichern. Zahnzusatzversicherungen sind nicht teuer. Fallen aber Kosten in der von mir genannten Höhe (10 000 €) an, was recht schnell der Fall sein kann, dann rechnet sich eine Versicherung allemal. Wenn ich mir den Differenzbetrag anschaue 10 000 € Zahnarztrechnung, 2500 € Krankenkasse, dann verbleiben 7500€ an Eigenleistung.wenn ich keine Zusatzversicherung habe. Für diesen Betrag, welchen ich dadurch mit der Versicherung spare, kann ich jahrelang meinen Beitrag für die Versicherung bezahlen. Muss aber nochmals daraufhinweisen, dass die Höhe der Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung abhängig davon ist, wie lange das Vertragsverhältnis besteht. Anfänglich können das nur 40% sein und der Rest ist eben Eigenanteil.

Das hängt von den Versicherungen ab - es gibt eineige Zahnversicherungen, die ausschließen, dass man schon eine andere Zahnversicherung hat - und wenn man das nicht angibt, und es kommt raus, kann die Versicherung dir kündigen. Übrigens, auch wenn es erlaubt ist - mehr als 100 % (bei manchen Versicherungen auch nur 90 % der Rechnung inklusive Leistung der Krankenkasse)gibt es nicht - das wäre Versicherungsbetrug. Aber manchmal hat man schon eine Versicherung, meist eine Kombination mit anderen Versicherungen (Heilpraktiker oder so), wo Zahnersatz nur mit einem geringen Satz versichert ist, das kann ein Grund sein! Dann aber gernau in den Bedingungen schauen, oder mit einem Makler esprechen,der sich hier auskennt!

Hallo!

Grundsätzlich gilt das Bereicherungsverbot (§200 im Versicherungsvertragsgesetz).

Demnach gilt, dass die Gesamterstattung (Versicherungsleistungen) die Gesamtaufwendungen (Rechnungsbetrag) nicht übersteigen dürfen, wenn der Versicherungsnehmer wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete (Versicherer) hat.

So eine "Doppelversicherung" sollte auf jeden Fall vermieden werden. Im Leistungsfall ist es für alle Beteiligten recht kompliziert.

Falls es doch einmal zu einer Doppelversicherung kommen sollte, ist es wichtig, diese bei beiden Versicherungen zu melden (man sollte den Namen des anderen Versicherungsunternehmens, die Höhe der Absicherung und die Versicherungsnummer angeben). Im Leistungsfall ist für beide Versicherungen relevant, was die jeweils andere Versicherung bereits erstattet hat.

Aber Achtung: Teilweise ist auch in den Bedingungen des Versicherers klar ausgeschlossen, dass weitere gleichartige Verträge bei anderen Versicherungen abgeschlossen werden dürfen!

Am besten sucht man sich wirklich von vornherein eine Versicherung bzw. einen Tarif der umfassende Leistungen vorsieht. ;-)

Bei Interesse gerne einmal hier vorbeischauen:

http://www.barmenia.de/de/produkte/krankenversicherung/zahnversicherung_1/uebersicht.xhtml

Viele Grüße

Anna vom Barmenia-Team

Abschließen kannst du alles Mögliche, auch 3 oder 4 Zahnzusatzversicherungen. Aber Achtung: die meisten akzeptieren nur Original-Honoarnoten deines Zahnarztes. Keine Duplikate oder Kopien. Aber auch wenn du diese Hürde umschiffst, bleibt immer noch die heutzutage übliche Vernetzung der dieversen Versicherungsgesellschaften, aufgrund derselben alle meist alles über die und von den Konkurrenten erfahren können. Ich würde den Versuch nur für eine einzige geplante wirklich große Zahnsanierung (ca. 30-40.000,- €) wagen. Aber Achtung: Die meisten Zahnversicherungen bezahlen nur einen gewissen %-Satz der Rechnung und auch das nur bis zu einer festgelegten Obergrenze (z.B. 60 % aber maximal 5.000,- €) und das nur pro Kalenderjahr!!! Vorsicht!!!!! Dormuth

Die sog. Obergrenze von der du sprichst, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Das mit den 5000.--€ als Obergrenze kann ich nicht bestätigen. Habe seit über 30 Jahren eine Zahnzusatzversicherung und die Kostenerstattung liegt weit über 60%. Inzwischen bin ich bei einem Prozentsatz von 90% angelangt. Kommt eben auch auf die Vertragsdauer und die richtige Versicherung an.Mehrere Zahnzusatzversicherungen abzuschliessen halte ich nicht für empfehlenswert, weil der Versicherung Originalrechnungen vorgelegt werden müssen. Kann mir nciht vorstellen, dass ein Zahnarzt mehrere Originalrechnungen für eine Behandlung ausstellt. Er würde sich auch strafbar machen. Und damit scheidet die Möglichkeit aus, sich von mehreren Versicherungen Geld einzuholen.

Es gibt ein Bereicherungsverbot. Guggst Du hier: http://dejure.org/gesetze/VVG/200.html

Wenns rauskommt nennt man es Versicherungsbetrug... Und das kommt raus!