Kann man wenn man sicher ist das der Gutachter befangen ist auf ein neues Gutachten bestehen und einen neuen Gutachter vom Gericht beauftragen lassen ?

5 Antworten

Hast Du mit dem Jugendamt über das Gutachten schon gesprochen bzw. mit dem Verfahrensbeistand (= "Interessenvertreter"  des Kindes, der vom Gericht bestellt wird)

Befangen ist etwas anderes. Das bedeutet, dass die beiden Kumpels sind z.b. und er daher nicht objektiv urteilen kann.

Sicher kannst du ein Gegengutachten in Auftrag geben, kostet Geld.

Wie steht denn euer Sohn dazu? Was will ER?

Mein Sohn ist 6 Jahre alt. Er möchte gerne bei uns in die Schule gehen. Aber er wurde bei seinem Vater ein geschult. Im Moment läuft ein Wechselmodell. Ich habe aber das Gefühl das er damit nicht klar kommt. Er sagt auch immer wieder das er bei uns in die Schule gehen möchte. Er hatte auch vor Gericht gesagt das er bei Mama bleiben möchte und bei Papa zu Besuch aber sie haben das nicht berücksichtigt. 

Ja, aber nach dem was du schreibst, scheint der Gutachter unbefangen (dieBbefangenheit müßtest du auch beweisen können). In diesem Fall wäre es sinnvoller ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

Das läuft bei meinen Eltern genauso. Mein Vater wollte und will meinen Bruder und mich auch manipulieren. Das mit den Lügen beim Gutachter hatten wir auch schon. Meine Mama hat dann ein neues Gutachten beantragt, aber ich weiß leider nicht ob es auch ein neuer Gutachter war. Naja nach dem zweiten oder dritten Gutachten haben die dann einige Lügen gecheckt.

Auf jedenfall beantragen und weiterkämpfen. Viel Kraft und Glück an deinen Sohn und dich. 

Wie alt ist das Kind?

Es wird eh i.d.R. danach entschieden, was das Kind möchte.

Er ist 6 Jahre alt.