Kann ich trotzdem noch Erstausstattung beantragen?

3 Antworten

Ich verstehe die FRage nicht. Was heißt: wir wollen ausziehen?
Wollt ihr euch trennen? Sucht ihr euch einfach eine andere Wohnung?
Letzteres führt nicht zu einem Anspruch auf Erstausstattung, es sei denn, ihr könnte bestimmte Großgeräte - wie z.B. Herd - oder notwendige Gegenstände nicht mitnehmen, weil die dem Vermieter gehören und in der neuen sind keine vorhanden.
Trennt ihr euch, kann und wird das in der Tat einen neuen Anspruch auf eine Wohnungsausstattung als echte Beihilfe - nicht als Darlehen - bedeuten.
Auch hier gilt: zickt die ARGE rum, ab zum Anwalt.

RikaOhashi 
Fragesteller
 14.02.2011, 18:46

wie gesagt, ich wohne mit meinem ex zusammen und ich will ausziehen, habe aber nicht wirklich was, wie hert, kühlschrank, bett und sowas...

VirtualSelf  14.02.2011, 20:25
@RikaOhashi

Wie gesagt: Trennung ist in der Regel ein Grund, der einen Sonderbedarf begründet.
Stelle schriftlichen Antrag, begründe diesen und hole dir Hilfe, wenn ARGE Terz macht.

du hast anspruch auf erstausstattungsgeld beim ersten umzug, nach obdachlosigkeit und nach längerer haft. ich bin als ich schwanger war aus meiner damaligen wg ausgezogen und habe einen antrag auf erstausstattung gestellt, dieser wurde mir abgelehnt mit der begründung das ich nicht in meine 1.wohnung ziehe.ich bin in widerspruch gegangen und habe gesagt das mir aus der wg nix gehört hat, sonderna alles meinen mitbewohnern und ich nur über eine matratze,einen schrank und einen schreibtisch verfüge. ich habe meine wohnung dann erstmal mit geld was ich mir von meiner mutter geliehen habe eingercihtet, die arge hat mir dann unangemeldet jmd vorbei geschickt der prüfen sollte ob ich das geld brauche. die haben natürlich eine voll eingerichtete wohnung gefunden.ich habe denen erklärt das das geld für die möbel geliehen ist und habe den alle belege vorgelegt und habe dann letztenlcih auch geld von der arge bekommen. ich würde an deiner stelle den antrag stellen und bei ablehnung in widerspruch gehen mit der begründung das die einrichtung aus deiner jetztigen wohnung deinem freun/exfreund gehört. wenn er nett ist gibt er dir das schriftlich sodas du das bei der arge vorlegen kannst.

Wenn Ihr doch alles habt und Euch auch ohne Vater Staat leisten konntet, warum dann jetzt wieder dem Staat auf der Tasche liegen wollen?

Ihr seid doch nicht ernsthaft in Not!?

Wenn Ihr Euch über Eure gemeinsamen Anschaffungen nicht einigen könnt, dann ist das doch nicht Sache des Staates!?