Als Werkstudent familienversichert bis zu welchem Einkommen?

Hallo,

wenn ich als Studentin nebenbei auf 450€ Basis arbeite, bin ich ja eigentlich Minijobberin und Studentin. Ich kann mit einem 450€ Job als Studentin dann weiterhin familienversichert sein.

Wie ist das aber nun, wenn ich offiziell als Werkstudentin beschäftigt bin? Hier gilt auf einmal eine andere Einkommensgrenze, bis zu der ich familienversichert bleiben kann. Hier darf ich jetzt nur 425€ verdienen, sonst müsste ich mich selbst krankenversichern.

Hier verstehe ich den Zusammenhang gerade nicht so ganz. Wenn ich offiziell als Werkstundentin eingestellt bin, darf ich weniger verdienen, als wenn ich offiziell als Minijobberin beschäftigt bin, obwohl die Rahmenbedingungen (Studentin, nicht mehr als 20 Stunden die Woche Arbeit) dieselben sind?

Dann hat man ja total den Nachteil, wenn man als Werkstudentin eingestellt ist. Oder zählt man generell nur mit einem Verdienst von über 450€ als Werkstudentin (wöchentlich Arbeitszeit natürlich trotzdem unter 20 Stunden)? Weshalb gilt dann die Grenze vom Verdienst von 425€ für die Familienversicherung bei Werkstudenten? Dann wäre man ja als Werkstudent IMMER verpflichtet, sich selbst zu versichern.

Wie ist das genau mit den Bezeichnungen Werkstudent und Minijobber und wie viel darf ich verdienen, wenn ich als Studentin weiterhin familienversichert bleiben will?

Studium, Student, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Versicherung, Werkstudent, Familienversicherung
Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?

Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Werkstudent und verdiene monatlich 640€ bei wöchentlich ca. 16h. Ab April bin ich mit meiner Bachelorarbeit fertig, wodurch ich bis Oktober (hier fange ich den Master an) wesentlich mehr arbeiten kann. Da mein Job sehr eintönig ist, möchte ich zwischenzeitlich einen Ferienjob machen. Nun zu meiner Frage:

Muss ich etwas beachten wenn ich einen Ferienjob gleichzeitig zum Werkstudentenjob mache? Habe ich Nachteile oder wird alles "seperat" behandelt? Ich würde es folgendermaßen machen:

In jedem Monat arbeite ich die ersten zwei Wochen (5 Tage die Woche) im Werkstudentenjob, die letzten zwei Wochen im Monat als Ferienjobber. Im darauffolgenden Monat genau anders herum, sodass ich immer zwei Wochen Werkstudent, vier Wochen Feriejob, vier Wochen Werkstudent usw. Somit verdiene ich jeden Monat am Werkstudentenjob und am Ferienjob (im ersten Monat beispielsweise 2 Wochen Werkstundent = ca. 800€ + 2 Wochen Ferienjob ca 750€) Für den Werkstudentenjob zahle ich ganz normal für die Rente ein, der Lohnsteuerbetrag entfällt, soweit ich weiß. Für die Krankenversicherung habe ich eine Studentenversicherung, bei der ich jeden Monat etwa 80€ zahle. Beim Ferienjob muss ich soweit ich weiß keine Rente einzahlen, die Lohnsteuer bekomme ich mit der Einkommensteuererklärung zurück und krankenversichert bin ich ja dann mit der Studentenversicherung?

Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas schildern und mir kann geholfen werden ;) Vielen Dank nochmal. Wenn was nicht verstanden wird, versuche ich es gerne nochmal verständlich zu machen.

krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung, Werkstudent, Ferienjob
Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.

  • Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.

  • Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"

  • Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."

Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.

Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!

Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.

  • Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?

  • Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).

Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!

Viele Grüße

Haftpflichtversicherung, Versicherung
Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)

Vorgeschichte:

Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.

Versicherungsumfang:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
  2. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
  3. Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.

(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)

Sachverhalt:

Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.

Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.

Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.

Meine Fragen

  1. Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?

  2. Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.

  3. Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?

  4. Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?

  5. Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?

  6. Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)

Jura, Recht, Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsrecht
Wir hatten einen Wassereinbruch im Auto - wer kommt für die Kosten auf?

Mein Golf 7 hat folgendes Problem : Der Boden Fahrerseite ist sowohl vorne als auch hinten klitsch nass. Seit ca 2 Monaten habe ich auch mit stark beschlagenen, tropfnassen Scheiben zu kämpfen gehabt. Das waren sozusagen die ersten Anzeichen für den Wasserschaden von unten. Beim Absuchen vor nem Monat nach Feuchtigkeit war noch alles trocken. Am 24.12. dann auf dem Weg zur Arbeit sah ich das Übel...überalle Wasser auf dem Boden links vorne als auch hinten. Schnell hat sich jetzt auch schon Schimmel am Sitz und unter dem Sitz gebildet. Bin am 24.12 morgens dann noch direkt in eine offene Werkstatt. Die haben mein Fahrzeug 2 h geprüft und festgestellt, dass der Wassereinbruch nicht von Außen kommt. Also nicht über Dach, Dichtungen, Unterboden, Türen, Lautsprcher etc. Sie konnten nicht feststellen wo der Schaden herkommt. Vermutung Klimaanlage. Er meinte, dass die Schläuche evt falsch verbaut sind und das Wasser zwischen Boden und Unterboden abgeführt wird und der Platz für das Wasser jetzt voll war und es deshalb nach oben ins Auto drückt. Das klingt für mich sehr wahrscheinlich. Weiterhin sind in dieser Baureihe bereits Fahrzeuge mit dem identischen Problem bekannt. Jetzt zur Finanzfrage:

Ich habe keine Garantie mehr für dieses Fahrzeug, So ein Wasserschaden ist meist etwas wovon man viele Jahre später noch etwas von merkt. (Schimmel (Gesundheit), Elektronik) ... Für den Fall, dass es sich um einen Werksfehler handelt - Wer kommt für die Kosten auf? Wie sollte ich bei dieser Problematik vorgehen? Eigentlich sehe ich es nicht ein für einen eventuellen Fehler, der von Grund auf so gebaut wurde nur irgendeinen Cent zu zahlen...

Wer kann helfen bzw hat Vorschläge und Tipps damit das Auto nicht zum großen Verlustgeschäft wird? Kommt dafür eine Versicherung auf?

Geld, Auto, Versicherung
Wir haben Schimmel in einem sehr alten Haus (gemietet), was zahlt die Versicherung vom Vermieter?

Hallo,

ich hätte eine drigende Frage.

Ich wohne derzeit in einem sehr sehr alten Haus , über 200 Jahre. Nun fiehl durch Geruch aus dem Keller auf das dieser komplett von Schimmel befallen ist. Es handelt sich um einen sehr alten Keller mit Lehmboden und Steinwänden. Der Schimmel ist dort überall sichtbar und der Boden war komplett feucht/nass. Als Erstmaßnahme hatte ich nun mit dem Vermieter erst mal einen Entfeuchter hinein gestellt der dort in 3 Wochen fast 100l Wasser dort raus gezogen. Der Keller verfügt weder über eine Heizung und hat nur 2 kleine Öffnungen ohne Scheibe . Also hätte ich gar keine Maßnahmen für anderes lüften/heizen ergreifen können.

Die dringlichkeit hat noch einen gravierenderen Punkt. Als ich zu meinem Freund fuhr fiehl nun auf das meine gesamte Kleidung die im 1.OG aufbewahrt ist extrem muffig riecht. Und das trotz der Tatsache das alles frisch gewaschen war. Im Haus selber nehme ich den Geruch gar nicht wahr. Aber sobald man in "saubere" Luft kommt für längere Zeit fällt es extrem auf wie unangenehm alles riecht. Selbst die eigenen Haare. Es nicht genau bekannt ist wie lange das Problem schon besteht und es vorher nicht aufgefallen. Meine Sorge ist nun natürlich das mein kompletter Hausstand davon befallen ist. Vor allem natürlich auch ob es gesundheitsgefährdend ist bzw. in welchem Ausmaß. An den Wänden selber im Haus ist kein Schimmelbefall zu sehen aber es riecht trotzdem alles extrem unangenehm und richtig penetrant.

Nun die wichtige Frage ob und in welchem Rahmen die Versicherung meines Vermieters für Schäden aufkommen wird ? Auch für die an meinem Hausstand (Kleidung, Möbel, wenn diese nicht mehr gerettet werden könnten, Umzug, Markler etc. )

Da in der Wohnung selber kein sichtbarer Befall ist kann man mir ja keinen Vorwurf machen. Die Räume selber sind auch alle gut beheizt und es ist wie gesagt dort auch nichts sichtbar.

Mein Vermieter ist auch sehr auf die Klärung und in die Wege Leitung von Maßnahmen bedacht. Er möchte auch nicht das es ein gesundheitliches Risiko darstellt. Durch den starken Geruch, selbst in den Haaren gehe ich mittlerweile leider davon aus. Er ist im Gegensatz zu vielen dort sehr auf meiner Seite.

Die Kosten für Gutachten etc. , welches dann auch an die Versicherung gehen könnte, würde mein Vermieter aufkommen.

Ich würde halt gerne wissen ob es sich überhaupt lohnt darauf zu warten oder ob eh keine Hoffnung besteht das die Versicherung kosten übernimmt...

Es ist leider alles etwas durcheinander geschrieben aber ich bin auch derzeit wirklich panisch und habe Angst meinen kompletten Hausstand aus eigener Kasse ersetzen zu müssen da der Befall an Sporen, ausgehend vom Geruch, anscheinend schon sehr massiv ist.

Über Rat und eventuelle Informationen wäre ich sehr dankbar.

Immobilien, Mieter, Mietrecht, schimmel, Versicherung
Wie läuft das mit der Rückstufung der KFZ-Versicherung beim Geschädigten?

Hallo,

mein Wagen war vor kurzem in einen Unfall verwickelt. Ich sass zwar zur der Zeit im Auto aber war geparkt als ein Laster der nebenan rangierte mir die komplette hintere linke Seite des Wagens zerschrammt hat. Hintere Tür samt Kotflügel sind teilweise eingedrückt, der gesamte Bereich inkl dem Stoßfänger tief verkratzt. Meine Gehupe hat er nicht gehört. Lt. Schadensgutachten betragen die Instandsetzungskosten knapp 3.200 Euro. Der Schaden wurde ordnugsgemäß von der Polizei aufgenommen und beiden Versicherungen gemeldet. Nun kam ein Schreiben meiner Versicherung, dass der Beitragssatz aufgrund des Unfalls erhöht wird. Angeblich wäre dies ein Automatismus und die Beiträge würden wieder gesenkt, bzw gutgeschrieben wenn der Fall geregelt ist, festgestellt wurde, dass ich keine Mitschuld hatte (das hatte die Polzei schon festgestellt) und die gegnerische Versicherung bezahlt hat. Dass man bei einem Unfall hochgestuft wird hatte ich hier (www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/sfr-schadenfreiheit-rabatt-prozente/#sfr-rueckstufung) schon gelesen, dass dies jedoch auf den Geschädigten zutrifft ist mir völlig fremd. Ist das normal und rechtens? Selbst wenn im theoretischen Fall die gegnerische Versicherung nichts bezahlen würde dann wäre ich doch gleich doppelt geschädigt und meine versicherung garnicht?! Rainer

Versicherung, Unfallschaden

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