Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte. 

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief. 

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro ! 

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann. 

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre. 

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Gebäudeversicherung, Miete, Mietrecht, Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Schaden
Als Azubi Nebengewerbe Anmelden?

Hallo!
Ich bin 19 Jahre alt und Azubi aus Bayern. Meine monatliche einnahmen sind:
Ausbildung: €660 Netto, ~€520 Brutto (39 Stunden Woche)
Minijob (Samstagjob): €300 (8 Stunden Samstag)
OnlineJob: ~€1300 (18$/Stunde, 20 Stunden/Woche, €15600/Jahr)
Ausbildung+OnlineJob: €23520/Jahr

Jobbeschreibung: Ich darf 30 Adressen/Stunde überprüfen ob die richtig sind. Wenn nicht, dann korigieren. So einfach.

Meine Fragen:
1. Da es nur ein Auftraggeber ist, muss ich Neben- oder Hauptgewerbe anmelden?
2. Ein Monat habe ich schon gearbeitet, wenn alles zu kompliziert wird, würde ich gerne aufhören und schluss machen, wie sollte ich dann die €1300 die ich schon verdient habe versteuern? Gibt es irgendein Formular oder so irgendwas das man an Finanzamt schicken kann?
2.1. Da ich schon ein Monat gearbeitet habe, habe ich irgendwas gegen Arbeitszeit gesetz getan? Habe ich mich strafbar gemacht? (Die Gewerbeanmeldung kommt noch!, Nachanmeldung ist kein Problem.)
3. Wenn ich Hauptgewerbe anmelde, was ändert sich alles mit meiner Ausbildung? Ich will die umbedingt zu ende machen.

  • Dann käme ich nun auf das nächste Problem - die Krankenversicherung. Momentan bin ich noch bei der AOK familienversichert. Kann ich bei der Versicherung als Nebengewerbe "gesehen werden" wenn ich Hauptgewerbe anmelde? (https://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/beschaeftigung-und-sozialversicherung/verwandte-themen/selbststaendig-und-arbeitnehmer/)

Für die Hauptberuflichkeit spricht:

  • Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (2018 = 2.283,75 Euro).

Bei mir sind es nicht mehr als 20 Studen wöchentlich und das einkommen ist unter 75% von €2283 (€1300<€1712) Also nicht Hauptberuflich tätig.

Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, etc. auskennt?

Dankeschön!

Geld, Ausbildung, Gewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Versicherung, Nebengewerbe
Frage zu Betragsauszahlung bei vorzeitiger Kündigung einer priv. Rentenversicherung?

Hallo,

ich möchte meine Rentenversicherung kündigen und hätte paar Fragen dazu inkl. Was ich zurück bekommen würde/könnte.

Eine Bitte vorweg, ich weiß dass man so Versicherungen nicht kündigen sollte, dass es ein Fehler ist und so weiter... Deswegen bitte KEINE Belehrungen, ich habe bestimmte Gründe, dass ich es tun will. Danke schon mal dafür...

Also ich bespare jetzt schon seit einiger Zeit eine zusätzliche Rentenversicherung (nicht steuerfrei! Kam zu spät!)

Möchte den jetzt auflösen und habe folgende Angaben in dem Schreiben von Dez 2017 wo ich nicht zurecht weiß was die zu bedeuten haben:

Jahr: 2018

Rückkaufwert EUR: 5631

Stornoabzug in EUR: 98

Rückkaufswert nach Stornoabzug in EUR: 5533

Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR: 0

Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR: 0

Meine erste Frage ist, wenn ich zum 1 Dez. kündigen würde, was bekomme ich zurück? Ich gehe jetzt von den 5533 EUR aus oder kommt da noch mehr dazu?

Meine zweite Frage wäre, ab 2021 sind die Felder Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR und Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR ausgefüllt. Da stehen beim Ersten die Werte 55 und beim zweiten der Wert 14697 drin. Was hat das zu bedeuten? Wäre cool wenn ihr mir hier weiter helfen könntet.

By the way, kann man so einen Vertrag einfach kündigen oder geht das nicht so leicht? Habe viel „negatives" gehört und dass alles nicht so ohne Weiteres zu erledigen ist?!?

Rentenversicherung, Versicherung
Friends Provident - Plan Business kündbar?

Hallo zusammen,

mein Lebenspartner hat 2011 eine Planprivate Versicherung bei Friends Provident abgeschlossen. Diese haben wir zum März 2018 gekündigt und den entsprechenden Rückkaufswert bereits erhalten.

Nun wollten wir noch den Planbusiness über seinen Arbeitgeber kündigen, da wir auf eine neue betriebliche Altersvorsorge umsteigen möchten.
Bei dem damaligen Vertragsabschluss wurde ihm versprochen, dass die monatlichen Beiträge (120 €) bei der Steuererklärung zu gute kommt. Leider war dies nicht der Fall.

Als wir die Kündigung im Mai diesen Jahres über den AG an Friends versendet haben, erhielten wir nur ein Schreiben:

...die Kündigung des Vertrages haben wir erhalten.
Bei dem Friends Planbusiness handelt es sich um ein Produkt der steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge gemäß § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz. Die dazu erteilte arbeitsrechtliche Versorgungszusage ist gemäß den uns vorliegenden Informationen bereits unverfallbar.
Daher lehnen wir die Kündigung ab.
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Beitragspause.......

Wir haben bereits im Internet recherchiert, aber konnten hierzu leider nichts finden.
Ein Widerspruch an das Kölner Postfach scheint anhand von Aussagen ins Leere zu gehen.

Nun meine Frage:
Ist ein Widerspruch an dieser Stelle hilfreich oder sollen wir eher auf die Beitragspause eingehen?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Bettina

Altersvorsorge, Versicherung
Wie wird eine hauptberufliche Tätigkeit auf Provision abgerechnet ohne Gewerbescheinpflicht?

Aufgrund des nun langsam eintretenden Alters meiner Oma und deren krankheitsbedingter Betreuung möchte ich nun per Home Office, bei freier Zeiteinteilung, arbeiten, um sämtliche Termine mit meiner Oma wahrnehmen zu können.

Ich habe nun auch etwas passendes gefunden, nachgefragt und es passt einfach perfekt!

Ganz liebe Chefin, die mir komplett freie Hand lässt und ich mir alles selbst einteilen kann und vor allem arbeiten kann so wie es bei mir passt.

Allerdings möchte ich vorab wissen, wie dies genau abläuft und berechnet wird.

Mir wurde mitgeteilt, dass es keine Gewerbescheinpflicht gibt und ich stattdessen auf Provisionsbasis abgerechnet werden kann, leidglich meine Steuernummer der Lohnsteuerkarte wird benötigt.

Ich würde nun gerne wissen wie ich das zu verstehen habe und welche Abgaben dann geleistet werden und welche ich dann selbst abführen muss und ob noch etwas anderes zu beachten ist?

Was ist das dann für ein Arbeitsverhältnis?

Ich denke KV und PV müsste ich dennoch selbst leisten oder? Und wie sieht das mit der Rentenversicherung aus?

Da ich dann kein Festgehalt habe, sondern je nach Arbeitsaufwand, wäre es schon wichtig für mich zu wissen was da auf mich zukommt.

Sollte sich das Ganze dann rechnen, könnte ich wohl jederzeit ein Gewerbe anmelden.

Aufgrund der vielen Termine, die zurzeit anstehen, wäre es für mich dann sinnvoll, wenn ich den Kopf und die Zeit dafür habe, da mit einem Gewerbeschein viel zu beachten ist. Es ist ja nicht so, dass ich mich darüber noch nicht belesen habe, aber mein Kopf hat zurzeit zu viele andere Dinge zu bedenken, dass ich nicht blindlinks ein Gewerbe oder eine Selbstständigkeit anmelden möchte.

Freue mich über aufschlussreiche Antworten!

allgemein, Krankenversicherung, Sozialabgaben, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht

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