Rente pur? (aachen münchener bzw. Generali)?

Hallo zusammen,

kurze Vorstellung. Ich (44) habe vor ewigen Jahren durch Verwandtschaft einen DVAG-Berater kennengelernt und in jungen Jahren recht viel (eigentlich alles) bei der DVAG (also Aachen Münchener) abgeschlossen. Da ich damals schon recht gut verdient habe, habe ich 2006 eine Rente pur (ich gebe es zu, aus Steuerspargründen) abgeschlossen. Darin enthalten: SEB ImmoInvest, DWS PlusInvest, DWS FlexPension. Da ja zwischenzeitlich einige davon geschlossen wurden, hatte ich gedacht, ich bekomme Empfehlungen des Beraters über neue Möglichkeiten. Im Versicherungsschein von 2006 steht, das mir pro 10.000,00 EUR Deckungskapital 37,05 EUR Mindestrente garantiert wird. Mein Fondsguthaben beträgt derzeit 8.813,00 EUR.

Jetzt war ich etwas verwundert, als ich eine Wertermittlung der Generali bekam, in der steht, dass Sie mir bei Rentenbeginn ganze 0,00 EUR garantieren. D.h. für mich, Geld verbrannt?? Enthalten ist natürlich auch eine Beitragsbefreiung bei BU. Mir ist klar, dass das nicht umsonst ist..

Aber wenn ich monatlich einen bestimmten Betrag einzahle, denke ich doch, zumindest diesen wieder heraus zu bekommen. Als ich dann bei der Generali anrief, konnte mir die Dame das nicht erklären. Es liege an den schlechten Zinsen derzeit! Aha. Wenn ich die jetzt Beitragsfrei stelle, bekomme ich nix ?

Finde ich alles etwas komisch. Bräuchte bitte mal Tipps von euch..

Vielen Dank!!

Rentenversicherung, Rente, Versicherung
db FondsRente Premium Zurich NICHT kündbar?

Hallo,

durch persönliche Umstände musste ich am 01.04.2018 meine anfang Februar 2011 abgeschlossene betriebliche db FondsRente Premium der Zuricher beitragsfrei stellen lassen. Mein damals neuer Arbeitgeber wollte diese nach beendigung der Probezeit dann wieder übernehmen. Corona bedingt kam es leider nicht dazu, so das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber um eine wiederaufnahme der Zahlung gebeten habe.

Dieser lehnte das jedoch nach Prüfung durch ein Versicherungsmakler ab, da

"bei diesem Vertrag die Möglichkeit/Gefahr besteht, das zum Ablauf des Vertrages nicht die Summe der eingezahlten Beiträge vorhanden ist und sich folglich ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber ergibt".

Nach Rücksprache mit der Zuricher verneinte diese das jedoch.

Als ich dann danach fragte ob ich die FondRente auch kündigen, bzw ein Rückkauf veranlassen könnte, sagte man mir das eine Kündigung des Vertrages NICHT möglich ist...

Ich verstehe ja, wenn ich die vom Arbeitgeber gezahlten Anteile nicht bekomme, aber ist es dann richtig, das ich garnichts zurückbekommen würde?

Unter den "Besonderen Bestimmungen" steht noch:

Gemäß §2 Abs.2 BetrAVG darf der Bezugsberechtigte nicht vor dem Vereinbarten Endalter über den Teil der Versicherung verfügen,der durch Beitragszahlungen des ehemaligen Arbeitgebers finanziert wurde.

Insbesondere sind (für den genannten Vers.-Anteil) unzulässig:

  • Rückkauf
  • Abtretung
  • usw...

Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

Grüße

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Recht, Versicherung
Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?

Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.

In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
  2. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
  3. Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
  4. Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
  5. Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
  6. Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.

Aktien, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung, AOK, Familienversicherung
Ergeben sich für meinen Sohn steuerliche Nachteile bei der Vertragsübertragung meiner private Rentenversicherung?

Zunächst zu meiner Ausgangslage: Ich habe am 01.11.2004 eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für meinen Sohn abgeschlossen, der auch seit Beginn des Vetrags die versicherte Person ist, während ich bis dato der Versicherungsnehmer bin. Da mein Sohn nun 18 geworden ist, haben wir einvernehmlich beschlossen die Versicherung auf ihn zu übertragen, es handelt sich also um einen unentgeltlichen Versicherungsnehmerwechsel.

Mich würde nun interessieren, bevor ich mich direkt an die Versicherung wende, ob mein Sohn durch die Übertragung des Vertrags in irgendeiner Form Nachteile zu befürchten hat, insbesondere für den Fall, dass er die Versicherung doch vor Ablaufleistung kündigt.

Generell ist die Ablaufleistung oder bei frühzeitiger Kündigung der Rückkaufswert bei Versicherungsverträgen ja steuerfrei, sofern sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, mind. 12 Jahre laufen und der Versicherungsnehmer mind. 5 Jahresbeiträge entrichetet hat. Diese Voraussetzungen treffen alle zu.

Bleiben die steuerlichen Begünstigungen von der Übertragung der Versicherung auf meinen Sohn unberührt und kann mein Sohn die Versicherung unter den exakt gleichen vereinbarten Konditionen wie ich sie hatte, fortführen, oder stellt die Übertragung der Versicherung quasi einen Vetragsneuabschluss mit allen damit einhergehenden Konsequenzen dar?

Rentenversicherung, Steuern, Versicherung
Übernimmt meine Vollkasko-Versicherung den Schaden an der Achse meines Wohnwagens wegen des Überfahren des Wohnwagens über eine Bordsteinkante?

Ich bin im Urlaub in Frankreich auf der Fahrt mit meinem Wohnwagen im Schlepp meines Zugfahrzeugs mit einem hinteren Rad des Wohnwagens über ein hohe Bordsteinkante gefahren. Ich hatte mich verfahren und musste deshalb in einem geschlossenen Ort einen Umweg durch eine engere Straße fahren. Ich konnte bei einem Abbiegevorgang nicht so weit mit dem Zugfahrzeug ausholen, da zu wenig Platz dafür war und schepperte deshalb beim Abbiegevorgang mit einem Rad des Wohnwagens über diese Bordsteinkante . Bei der unmittelbaren Nachschau konnte ich keinen Schaden am Rad, (Felge oder Reifen ) feststellen und bin danach weiter gefahren.

Jetzt nach dem Urlaub habe ich den Caravan zu meinem Caravanhändler gebracht um TÜV erledigen zu lassen. Einen Tag später wurde ich vom Werkstattmeister informiert, dass die Achse des Wohnwagens (Einachser) stark beschädigt sei und außerdem beide Reifen am Caravan, die erst ca. 8000 km gefahren worden sind, erneuert werden müssen! Schadenhöhe wahrscheinlich 3500,-€ bis 4500,- € Da ich bei meinen Urlaubsreisen mit dem Wohnwagen immer eine Kurzpolice für Vollkaso für meinen Wohnwagen (4 Wochen) abschließe, habe ich den Schaden an meine Wohnwagenversicherung weiter geleitet. Mein Versicherungsvertreter bezweifelt aber, dass die Versicherung diesen Schaden übernimmt! Selbstbeteiligung 500,-€!

Kann ich auf die Schadensregulierung durch die Vollkaskoversicherung für meinen Wohnwagen hoffen?

Versicherung, Schaden
Ungesicherter Pavillon des Nachbarn fliegt bei Sturm gegen mein Auto?

Während eines nachweislichen Sturmes der Stärke 9 fliegt ein vor Tagen (für eine abendliche Party) aufgestellter, ungesicherter Pavillon meines Nachbarn gegen mein Auto und verursacht laut Kostenvoranschlag einen Schaden von 4000,-€.

Ein mir zugesandter Fragebogen zum Schadenhergang wurde naiverweise nach Rücksprache mit meinem Nachbarn von dessen örtlichen Versicherungsbearbeiterin ausgefüllt und zur Schadenabteilung weitergeleitet. In der Schadenhergangsbeschreibung hieß es dann, Wind bläst Dachziegel vom Dach und fiel auf mein Auto.

Nachdem ich davon erfuhr, bestand ich auf Korrektur der Hergangsbeschreibung. Diese beinhaltete, dass auch ein Gestänge eines Pavillons auf mein Auto schlug.

Fakt ist, nicht auch, sondern nur das Gestänge beschädigte mein Auto. Dies ist unmissverständlich auf den von mir eingeschickten Schadensbildern zu erkennen.

Meine Vermutung ist, man möchte dadurch meine Schadensansprüche wegen höherer Gewalt auf meine Kasko abwälzen.

Mir ist bewusst, dass ich keine Höherstufung meiner Kasko zu erwarten habe, aber Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung bleiben an mir hängen. Zusätzlich würden mir noch Kosten eines Leihwagens (Reparatur würde nämlich 2-3 Tage dauern) entstehen?

Meine Frage:

Gibt es einen Unterschied in der Haftungsfrage, wenn

a) nur eine Dachziegel

b) nur das Gestänge des ungesicherten Pavillons

c) die Dachziegel und das Gestänge

mein Fahrzeug beschädigt hat?

Und kann meine Kasko die Übernahme ablehnen, weil sie erst zweieinhalb Wochen nach Schadenereignis (so lange zieht sich das mit der Haftpflicht des Schädigers schon hin) in Kenntnis gesetzt wurde?

Oder könnte die Haftpflicht des Nachbarn und meine Kasko sich sogar die Kostenübernahme teilen?

Kann ich im schlimmsten Fall sogar selbst auf den ganzen Kosten sitzen bleiben?

Für Antworten besten Dank im voraus

Versicherung, Nachbarn, Schaden
Promillesatz als selbstst. Mitarbeiter im Versicherungsmakler?

Grüßt euch zusammen,

ich bin seit 2 Jahren im einem Strukturvertrieb (jedoch Makler und Honorarmakler) beschäftigt. Nun möchte ich mich beruflich verändern, da mir viele Dinge mittlerweile missfallen. Aktuell werden knapp 19 Promille ausgeschüttet. Bestand gibt es nur aus eigenen Kunden, Weiterbildungen müssen selbst bezahlt werden und Schulungen selbst gehalten (unbezahlt).

Da ich sonst noch nirgends war, habe ich keinen Schimmer was für Konditionen draußen ,,am Markt" möglich sind. Vorab ein paar Infos zu meiner Person:

- 21 Jahre jung und seit 2 Jahren im Vertrieb und Beratung von Versicherungen und Finanzen

- Im Peak ca. 10 Vertriebspartner geführt

- Fachlich besonders im Lebenbereich versiert, Grundkenntnisse jedoch auch in Kranken und Sachgeschäft (immer nur Privatkunden)

- Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann sowie Fachmann für Immobiliendarlehensvermittler und Fachmann für Honorarberatung

Meine Fragen sind jetzt folgende:

1.) Was würde ich bei einem Makler als selbständiger Vermittler an Promille bekommen? Gerne auch Einblicke in den Verdienst von Vermittlern aus der Ausschließlichkeit.

2.) Wie würde es mit einem gestellten Bestand aussehen?

3.) Was verlangen Makler als persönliche Voraussetzungen von mir?

4.) Gibt es Fixgehalt? Einstiegsfixum über einen gewissen Zeitraum?

Danke schon einmal für eure Antworten.

Liebe Grüße,

AD

Arbeit, Finanzen, Versicherung, Versicherungsmakler, Gehaltszahlung
PKV verlangt 300% Risikoprämie, legitim?

Guten Tag,

ich habe letztes Jahr mein Studium abgebrochen und mich danach Selbstständig gemacht. Im Studium war ich 20% Beihilfezusatzversicherung bei einer PKV und 80% Beihilfe über meine Eltern. Durch die Selbständigkeit is die Beihilfe somit mit Beendigung des Studiums weggefallen.

Nun habe ich durch einige andere private Ereignisse meine Anzeigepflicht bezügl. des Beschäftigungswechsels versäumt und erst nach 10 Monaten (ja ich schäme mich dafür) bei der PKV angerufen um meinen Tarif in einen vollwertigen 100% Basistarif zu ändern. Nach der Risikoprüfung schlägt die PKV jetzt einen 300%igen Risikozuschlag vor. (das wären 600€ pro Monat was für einen Basistarif* schlechthin inakzeptabel ist) Ist ein so hoher Risikozuschlag überhaupt legitim? Ich meine ich hatte etwas von max. 100% Zuschlag gelesen. (Der Zuschlag kommt weil ich vor 3 Jahren in einer Psychotherapie war die aber erfolgreich abgeschlossen ist,noch immer, physisch geht es mir in jeder Hinsicht bestens).

Dass ich Beitragsrückstände zu bezahlen habe, war mir bewusst, aber nicht dass es sich hier statt um 2000-3000€ nun um 8000€ handeln würde.

Muss ich den Vorschlag der PKV annehmen oder habe ich die Möglichkeit die Selbstständigkeit (ebenfalls aus Grund der momentanen wirtschaftlichen Umstände) aufzugeben und ohne den 100% Tarifwechsel bei der PKV in die GKV zu wechseln? Natürlich würde ich dann zeitnah in ein Angestelltenverhältnis übergehen.

Ich bin mir bewusst das es hier um viele Fehler von mir handelt, und "nicht wissen schützt vor Strafe nicht", dennoch würde ich gern meine Möglichkeiten in Erwägung ziehen. Da in den momentanen Zeiten meine Gewinne eingebrochen sind und eine so hohe Geldsumme für mich nahezu nicht aufzubringen ist.

Vielen vielen Dank für ihre Hilfe

* Edit: Ja, Begriffe falsch. Entschuldigung, ich verstehe jetzt. Mit meinem "Basistarif", der keiner ist, meine ich einfach die billigste Preisklasse mit den wenigsten Leistungen

beihilfe, private krankenversicherung, Risiko, Versicherung
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung Privathaftpflicht?

Hallo, ich bin im Moment etwas verwirrt aufgrund einer Klausel in meinem Privathaftpflichtversicherungs-Vertrag. Ich habe einen Schadensfall gemeldet und nun eine E-Mail erhalten, die noch mehr Infos, wie Belege, Angabe zur Personen etc. fordert. Am Ende steht:

"Weiterhin weisen wir darauf hin, dass entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen bzw. in Ihrer Police nach einem regulierten Schadenfall ab der nächsten Hauptfälligkeit für fünf Jahre ein Selbstbehalt von 300,00 EUR je Schaden gilt. Bitte informieren Sie uns, ob die weitere Prüfung und Regulierung durch uns gewünscht wird."

Soweit ich mich erinnere habe ich eigentlich einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung gewählt. Daher habe ich in meinem Vertrag nachgeschaut, dort steht:

"Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist nicht vereinbart. Nach einem Schadenfall gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit ein Selbstbehalt von 300,00 EUR für den Gesamtvertrag als vereinbart. Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG entsteht aus dieser Änderung nicht. "

Woher kommt der Zusatz mit den fünf Jahren? bedeutet "Gesamtvertrag", dass ab dem nächsten Schadensfall immer ein Selbstbehalt von 300,- pro Fall fällig wird oder bezieht sich, dass nur auf den nächsten Schadensfall und die Info in der E-Mail stimmt nicht mit dem Vertrag überein?

Haftpflichtversicherung, Recht, selbstbehalt, Versicherung, Selbstbeteiligung
"YOUNG & LIFE - Vermögensbaufbau & Sicherheitsplan bei der Aachen Münchner?

Hallo zusammen,

ich habe vor 5 Jahren die o.g. BU mit integrierter Lebensversicherung  über die DVAG abgeschlossen. Angefangen habe ich mit einem Beitrag von 34€, durch die Dynamik bin ich jetzt schon bei 40€ (ich weiß, man kann die Dynamik stoppen, werde ich tun sofern ich die Versicherung nicht kündige). Ich bin 27 Jahre alt und arbeite in einem Büro.

Meine Fragen sind:

Kennt sich jemand mit der o.g. Verischerungsvariante aus und kann mir sagen ob man wirklich wie der Vermögensberater meinte, am Ende 10 - 15 Tsd. € raus bekommt wenn man nicht berufsunfähig wird?

Wie verhält es sich wenn ich jetzt kündige? Mir ist klar das ein (großer) Teil des eingezahlten Betrages (ca. 2000€) weg sein wird. Besteht jedoch die Chance noch etwas wieder zu bekommen?

Ist eine BU überhaupt für mich sinnvoll/notwendig? Ich arbeite in einem großen Konzern und verdiene aktuell ca. 2500€ netto. Mein Mann hat ungefähr das gleiche Einkommen. Ich habe noch zusätzlich betriebliche und private Rentenversicherungen und spare auch in verschiedenen Fonds über die Sparkasse. Rücklagen sind auch vorhanden.

Ich möchte mir gern hier eine unabhänigige Meinung einholen, da ich - nach intensiver Recherche im Internet - mittlerweile ein eher negatives Bild von der Aachen Münchener in Verbindung mit der DVAG habe.

Vielen Dank im Voraus.

Altersvorsorge, Versicherung
Kostenvoranschlag oder Gutachten bei Parkschaden?

Hallo, ich habe ein problem, da ich aktuell von meinem Händler und meiner Versicherung geteilte Meinungen erhalte wollte ich euch mal fragen.

 Und zwar wurde mein parkendes Fahrzeug vor einigen Tagen angefahren. Der Verursacher hat wohl beim ein-/ausparken mein Fahrzeug übersehen. Hat mein Fahrzeug wahrscheinlich mit schrittgeschwindigkeit angefahren-> Folge linke Seite der Frontstoßstange hat ein paar tiefergehende Krater und mein Reifen hat auch etwas abbekommen. Lackstaub war auf dem Reifen erkennbar.

Kontakte ausgetauscht, Fotos gemacht. Der Verursacher wollte das privat klären, jedoch aus meiner Erfahrung wusste ich dass der Schaden um die +-2k € sein wird. Daher bin ich zu meiner Versicherung hin und habe es gemeldet. Die gegnerische Versicherung hat auch erst ab diesem Zeitpunkt Kenntnis davon erhalten

 Für die Aufforderung sagte mir meine Versicherung dass ich einen Kostenvoranschlag von BMW erstellen lassen soll, welches von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird. Da diese einen verlangen.
(Mein Fahrzeug: BMW F10 Bj. 2014; 151 tkm)

 Als ich jedoch bei BMW war, meinte man, dass es besser wäre direkt einen Gutachter zu holen. Dieser wird ja auch von der gegnerischen Seite bezahlt, egal ob bei Reparatur oder fiktiver Rechnung und es wäre viel genauer als nur eine grobe Kostenkalkulation. Zudem kann die gegnerische Versicherung die einfache Kalkulation auch ablehnen und anhand einer Vergleichstabelle den Betrag festsetzen.

Daraufhin war ich wieder bei meiner Versicherung mit der Aussage von BMW und mein Berater meinte, dass es damit nur Probleme geben wird und die gegnerische Versicherung gar kein Gutachten wollte und diese sich dann weigern werden diesen zu bezahlen und das dieser Fall dann in die Länge ziehen wird. Deshalb wäre es am einfachsten und schnellsten einfach einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Diesen einzureichen und wenn die gegnerische Seite sich trotzdem quer stellen sollte kann man immer noch den Anwalt einschalten.

 Jetzt weiß ich nicht genau was besser/schlechter wäre für mich ist. Ich persönlich werde den Schaden nicht reparieren sondern möchte es nur auszahlen lassen. Natürlich würde der Gutachter bis ins detail prüfen und höchstwahrscheinlich auch eine hohe Schadenskalkulation schreiben, aber ich weiß nicht wie die gegnerische Versicherung das entgegennimmt, ob sie diesen akzeptieren oder verweigern oder den Gutachter überhaupt bezahlen. Möchte nicht am Ende auf den Kosten für die Schadensermittlung sitzen bleiben.

 

Wie ist eure Meinung.

 

Mfg

Gutachten, Gutachter, Kfz-Versicherung, Kostenvoranschlag, unfall, Versicherung
Dienstwagen Selbstbeteiligung bei Vandalismus/Einbruch?

Hallo Community, Ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen E-mail meines Arbeitgebers bekommen, in welchem er mir mitteilt:

Hallo (Arbeitnehmer)

ich habe die Rechnung von XXX Leasing zu der Selbstbeteiligung an deinem Einbruch/Diebstahl Schaden am Mietwagen erhalten.

Da sich der Schaden im privaten Umfeld ereignet hat, musst du für die Selbstbeteiligung aufkommen.

Somit gebe ich dir Bescheid, dass der Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgt.

LG

XXX

Ist das Rechtens ? Ich bin von einer Firmenverantstaltung nach Hause/Freundin gefahren und habe mein Fahrzeug sachgemäß abgestellt. Nächsten Tag als ich zur Arbeit fahren wollte war es aufgebrochen und das Lenkrad entwendet.

Muss ich für die 500€ Selbstbeteiligung aufkommen ? Obwohl ich nicht fahrlässig gehandelt habe ?

Firmennutzungsvereinbarung : Nutzungsvertrag für Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung

(7) Bei Unfällen auf Privatfahrten ist vom Mitarbeiter ein Entgelt von 500,00 € brutto bei Vollkaskoschäden, bzw. 150,- € brutto bei Teilkaskoschäden als Selbstbeteiligung zu entrichten.

§ VIII Haftung

Der gesamte Fuhrpark der (Firma) ist vollkaskoversichert.

Im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Mitarbeiter dem Kaskoversicherer im Umfang von dessen Entschädigungsleistung gemäß § 67 VVG und gegenüber der Firma in voller Höhe der im Nutzungsvertrag unter § I (6) genannten Selbstbeteiligung.

Der Mitarbeiter haftet der (Firma) gegenüber auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen und als sogenannte Betriebsschäden von der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B. einem Motorschaden wegen ungenügendem Ölstand.

Ferner hat der Mitarbeiter die (Firma) von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, die wegen seines Verhaltens durch die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Dies kommt u.a. in Betracht, wenn ein Unfall auf abgefahrene Reifen oder mangelhaften Fahrzeugzustand zurückzuführen ist, ferner, wenn eine Obliegenheit verletzt wird, die bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Lenker des Fahrzeugs zu erfüllen gewesen wäre. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehört z.B. Fahrerflucht, ungenügende Aufklärung des Versicherers über den Unfallhergang, keine oder unwahre Angaben über Alkoholgenuss, wenn hiernach gefragt wird.

Für die Dauer der privaten Nutzung des Fahrzeuges haftet der Mitarbeiter der (Firma) gegenüber grundsätzlich für alle Schäden am Fahrzeug, die von der Kaskoversicherung nicht erfasst werden. Bei Schäden, die über die Kaskoversicherung regulierbar sind, trägt der Mitarbeiter die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Meine Frage nun: Ist diese Regelung rechtmäßig? Ich habe gelesen das "Der AG soll erstmal begründen warum der AN für einen nicht von ihm verursachten Schaden an Firmeneigentum aufkommen soll.

Kratzer -auch mutwillige- gehören mit zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs, wenn der Urheber nicht ermittelt werden kann "

Ist das Rechtens?

Diebstahl, Dienstwagen, Versicherung, Selbstbeteiligung

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