Drohung vom Vermieter part 3?

Part 3

Das alles geschah, weil mein Nachbar ohne Rücksprache mit ihm ein neues Bett gekauft hat.

Er wurde wütend und sagte, sein Bett solle in seinem Zimmer bleiben und sein neues Bett wegwerfen.

Mein Nachbar bot ihm an, das neue und schöne Bett für ihn zu behalten, um kein Aufhebens zu machen.

Doch er akzeptierte es immer noch nicht und sagte, dass auch das andere Bett im Zimmer bleiben solle.

Ich sah, dass sie sich stritten und sagte, dass mein Bett im Zimmer alt sei und ich eines der Betten vom Nachbarn nehmen könne, um es zu ersetzen

Auch das Bett in meinem Zimmer gehört dem Vermieter..

Dann sagte er, ich könnte dieses eine Bett haben, aber das in meinem Zimmer sollte weggeworfen werden.

Ich sah das Bett und dachte, es würde zu mir passen, aber als ich es anzog, sah ich, dass das alte stabiler war

und ich habe mehr Gepäckraum darunter

Ich rief ihn 20 Minuten später an und sagte, ich hätte es mir anders überlegt

Dann teilte er mir mit, dass er eine Änderung meiner Entscheidung nicht akzeptieren würde und dass ich gezwungen sei, das andere Bett zu nehmen.

Ich sage ihm, dass dieses Bett nicht aus meinem Zimmer stammt und ich nicht verpflichtet bin, es nehmen.

Ich sagte, ich könnte dafür bezahlen, dass es weggeworfen würde

obwohl das Bett nicht aus meinem Zimmer stammt

und es liegt nicht in meiner Verantwortung

Dann sagte er, wenn ich das Bett wegwerfen würde, würde ich ihn für das Bett bezahlen.

Bitte lachen Sie nicht über meine tausenden Fehler

ich mit Übersetzer schreiben

Es ist sehr schwierig für mich und ich brauche wirklich einen Rat.

vermieter, Vermietung.
Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

Hallo,

Mein Mieter schuldet mir die Miete des aktuellen Monats. Schon am Ende des zweiten wies ich ihn auf die fehlende Miete, da sie von ihm spätestens am zweiten Werktag immer ankam. Er meinte, erst am vierten Werktag, dass er in einer Therapie sich befindet und nicht jederzeit Zugriff auf sein Handy hat. Daher konnte er auf meine Anrufe und Nachrichten nicht reagieren. Außerdem kann er nur auf Erlaubnis das Therapiezentrum temporär verlassen. Daher sei ihm die Überweisung, die er vom SB Automaten aus macht, nicht möglich. Sobald die Therapie zu Ende ist, könnte er sich darum kümmern.
Danach hat er erst am Freitag auf meine Anrufe und Nachrichten, wo ich ihm um eine Klarheit gebeten habe, reagiert. Weiterhin meinte er, er hätte insbesondere wochenends keine Möglichkeit, die Überweisung zu erledigen.

Das Komische ist, dass ich ihn gestern am Samstag zufällig persönlich angetroffen habe, weil ich seine Stimme aus seiner Wohnung hörte. Erst nach 10 Minuten Klopfen öffnete er die Tür, was ihm wahrscheinlich peinlich war. Er meinte, dass er bei einer Bank sei, die nur an Werktagen und bis 20 Uhr nur zugänglich sei. Er werde sich aber schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe mich verabschiedet und ihm später geschrieben, dass er die Miete diesen Monat auch bar bezahlen kann. Mit Quittung versteht sich.

Ich werde beobachten , ob am Montag Bewegung reinkommt. Wenn nicht, werde ich rechtlich vorgehen.

Ist hierbei das Urkundenverfahren bei der Erstellung des Mahnbescheids am sinnvollsten? Der Mieter hat außerdem vor 2 Monaten 5 Euro zu viel überwiesen. Muss ich die 5 Euro von meiner Forderung abziehen?

Mein Ziel ist natürlich, so schnell wie möglich ans Geld zu kommen. Er hat auf Nachfrage nichts von finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und auch dafür hätte ich eine Lösung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Per Inkasso oder direkt Mahnbescheid? Wenn Mahnbescheid, habt Ihr das Urkundenverfahren angekreuzt? Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, käme für mich die Kontopfändung und evtl. die Räumung nach dem Berliner Modell in Frage, was bundesweit möglich ist.

Danke

Immobilien, Inkasso, Miete, Mieter, Mietrecht, Recht, vermieter, Vermietung., Vermietung und Verpachtung
Hat der Vermieter Schadensersatzanspruch (Recht auf Kostenerstattung) bei durch den Mieter verschuldeten Notdiensteinsatz?

Hallo zusammen,

ich hatte kürzlich schon mal eine Frage gestellt, in der dieses Thema „Schadensersatzanspruch“ kurz angeschnitten aber nicht konkret beantwortet wurde. Aus diesem Grund erkläre ich mit einer neuen Frage nochmal kurz den Sachverhalt, damit es besser verständlich ist:

Seit 2021 bin ich Vermieter eines Einfamilienhauses. Die Mieter wohnen seit ca. 3 Jahren dort. Anfang letzten Jahres hat der Heizungsinstallateur eine Wartung der Anlage durchgeführt, bei der die Firma einen Aufschlag berechnete, weil sie den Heizungsraum erstmal vor lauter rum liegender Wäsche frei räumen musste um an den Heizungskessel zu gelangen, aber hauptsächlich, weil eine extreme Verschmutzung der Anlage durch Staub/Flusen wegen der vielen rumliegenden Wäsche festgestellt wurde und der Kessel/Brenner deshalb mit zusätzlichen Zusatzaufwand gesäubert werden musste.

Der Notdiensteinsatz, 10 Monate nach der Kesselreinigung, war aus denselben Gründen zurück zu führen. Weg zum Kessel frei räumen + Kessel wegen starker Verschmutzung durch Staub und Flusen reinigen. Aufgrund der extremen Staub-Verschmutzung in der Anlage kam es eines Abends zu Verpuffungen, die dem Mieter Angst machte und der Notdienst kommen musste um wieder eine Reinigung durchzuführen. Der Installateur kommt schon seit 15 Jahren regelmäßig in das Haus. Aber diese Verunreinigung hat es zuvor noch nie gegeben.

Müssen die Mieter in dem Fall den Notdienst-Einsatz bezahlen? Nach einigen Rückfragen habe ich erfahren, dass weder der Vorbesitzer, noch seine ihm nachfolgenden Mieter in dem Haus Probleme mit extremen Verschmutzungen im Brenner/Heizungskessel hatten.

Kann ich einen Schadensersatz bzw. eine Kostenerstattung von den Mietern aufgrund unsorgfältigen Handelns beanspruchen? Die Rechnung an den Installateur habe ich selbstverständlich beglichen allerdings hätte ich die Rechnungssumme (Kessel-Reinigung im Notdienst) gerne von den Mietern ersetzt. Gibt es Mustervorlagen für Schadensersatzforderungen / Kostenerstattung des Vermieters? Oder habe ich in dem Fall als Vermieter keinen Anspruch auf die Erstattung der Notdienstkosten?

Vielen Dank für alle fachlichen Antworten im Voraus!!!!!

Erstattung, handwerkerrechnung, Heizung, kostenübernahme, vermieter, Vermietung., Kostenerstattung, Schadensersatzanspruch, Vermieterrecht
Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

Bild zu Frage
Anwalt, Bauen, Garten, Handwerker, Mieter, Mietrecht, Recht, Rechte, vermieter, Vermietung., Genehmigung, Nachbarn, Belästigung
Was tun gegen Nachbarterror?

Hallo zusammen,

Ende Juli sind über uns neue Leute eingezogen. Wahrscheinlich ein junges Paar (20 & 19 Jahre laut Vermieterin) Die Wohnung erstreckt sich über unserer Küche, dem Badezimmer und meinen Schlafzimmer. Seither bin ich ständigen Störungen durch laute Musik, oder heftigen getrampel und getobe, sodas sogar Putz von der Decke kommt ausgesetzt. Das ganze bis über die Nachtruhe hinaus. Ich musste sogar einmal bei meiner Mutter im Zimmer schlafen, da es einfach nicht mehr ging und die oben nicht aufgemacht hatten als ich oben war, um nach Ruhe zu bitten. Aber nicht nur das.

Der Typ hatte sogar einmal einen Vizla unangeleint mit ins Treppenhaus geschleppt. Unglücklicherweise ist wohl meine Katze gerade auch Dort gewesen. Da ich es plötzlich nur jaulen hörte, hatte ich nachgesehen und musste miterleben wie den seine Freundin auf meine Katze losging. Ich will nicht wissen was passiert wäre wenn ich nicht dazwischen gefunkt hätte. Es hieß dann meine Katze hätte angeblich den Hund angegriffen und anschließend wurde auch noch damit gedroht sie umzubringen. Das und die nächtlichen Ruhestörungem hatte ich dann dem Vermieter mitgeteilt aber das bewirkte leider kaum was. Wahrscheinlich machen sie ja bei ihm auf liebe Engelchen.

Als meine Tante nämlich vor kurzem beim Vermieter nachfragte ob es stimme, dass wir nicht neben Tor parken sollen, da der von oben sie letzten Abend an unserer Tür dämlich anpöpelte dass das Dienstauto von meiner Mutter weggefahren werden soll und das dort nicht geparkt wird, hat sich nämlich herausgestellt, dass die wegen jeden kleinen unnötigen Pieper zum Vermieter runterennen. Leider ist dem so und jetzt kommt's!...der Grund das meine Mutter da nicht mehr parken darf ist der, dass der von Oben denkt sie mache das mit Absicht, um ihn zu ärgern. So ein Müll! Aber die dürfen wiederum direkt im Hof parken? Wir leben schon 12 Jahre hier. Es stellte nie ein Problem da, doch jetzt aufeinmal? Die meinten ja auch meine Katze hätte auf deren Abstreicher uriniert, was nicht sein kann, weil sie nie bis hoch geht...und das mit dem Hund wäre ja auch nicht wahr...

Jetzt toben und trampeln die Abends munter weiter und hämmern sogar mitlerweile Absichtlich mit irgendwas auf dem Boden rum. Meine Mutter meinte wenn die Laut sind sollte erstmal nichts gemacht werden aber ich lass mir dass doch nicht mehr gefallen?! Ich leide schon genug unter Schlafprobleme und Angstzuständen. Länger halte ich das so nicht mehr aus. Irgendwas geht da auch nicht mit rechten Dingen zu, weil es kann doch nicht sein dass der ganze Hausfrieden und alles andere so plötzlich auf den Kopf gestellt wird, der Vermieter so springt wie die Pfeifen und die tun und lassen können was sie wollen? Allein die Art und Weise wie die Wohnung vermietet wurde, ist das eigentlich legal? Der eine Sohn, der vorher drin Wohnte hat die weiter vermietet und davon wusste selbst der Vermieter und seine Frau erst nichts. (hat sie uns völlig entsetzt erzählt) Wie könnte man noch vorgehen?

Hilfe, Mietrecht, Nachbarschaft, Vermietung.
Vermietung einer Arbeitnehmerunterkunft/Monteurwohnung - Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus, wobei die obere Wohnung auch uns gehört. Wir vermieten einige Räume nun an einige Arbeitnehmer. Ist hier eine Gewerbeanmeldung notwendig? Meiner Research nach im Internet, ist die Vermietung normalerweise frei von Gewerbeanmeldungen. Bei Monteurwohnungen sieht das aber anders aus angeblich. Unsere Mieter bleiben unterschiedlich lange. Wir haben einige, die schon länger als 6 Monate dort wohnen, aber hatten auch welche, die nach 4 Wochen wieder gegangen sind.

"Erfolgt die Vermietung der Monteurunterkunft im privaten Bereich der Vermögensverwaltung, so kann laut § 14 Abgabenordnung (AO) nicht die Rede von einer gewerblichen Tätigkeit sein. Von einer Vermögensverwaltung spricht man, wenn ein Eigentümer Vermögenswerte darauf verwendet, Immobilien beispielsweise zur Miete oder zur Pacht anzubieten. Ein gewerblicher Betrieb entsteht laut Abgabenordnung, wenn durch eine dauerhafte und selbstständige Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile erwachsen, die die Grenzen einer Vermögensverwaltung sprengen. Eine eindeutige Definition dieser Grenze existiert seitens des Gesetzgebers nicht. Im Einzelfall sind es die individuellen Umstände, die darüber entscheiden, wann die private von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen ist."

Wie geht man jetzt damit um? Wir bieten keine Service oder sonstiges an. Wir nehmen lediglich Einnahmen durch die Aufenthalte ein und die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Danke!

Gewerbeanmeldung, Steuern, Vermietung.
Mit Grundsicherung Haus vermieten?

Hallo zusammen :)

Ich, 33, beziehe Grundsicherung und könnte jetzt von meiner Oma ein Haus alleine erben. Mein Vater und mein kleiner Bruder wohnen in dem Haus. Mein Bruder würde auf seinen Erbteil verzichten, wenn ich ihm dafür zusichere, dass er lebenslanges Wohnrecht bekommt und ich mit den Mieteinnahmen, welche ich von ihm und unserem Vater erhalten würde, das Haus fertig baue und saniere. Es ist derzeit eine ziemlich große Baustelle (kein Fußboden drin, Heizung geht nicht, Wände müssen verputzt werden, Garten muss gemacht werden etc.)

Das Problem ist, das Amt würde meiner Kenntnis nach aber die Miete als Einkommen anrechnen auf meine Grundsicherung. Und weil ich nicht in dem Haus wohne, müsste ich dies so oder so verkaufen, oder? (Ich will nicht dort einziehen wegen Schwierigkeiten mit meinem Vater)

Die Frage, die sich mir stellt ist: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Mieteinnahmen z.B. durch einen Vertrag mit meinem Bruder so regeln kann, dass das Amt mir dies nicht als Einkommen anrechnen kann und dass ich das Haus auch nicht verkaufen muss? Weil ich durch den Erbverzicht meines Bruders dann z.B. vertraglich daran gebunden wäre bezüglich Miete und nicht verkaufen dürfen.

Ich hoffe, ich konnte dies halbwegs verständlich erklären. Ich weiß echt nicht weiter :(

Vielen Dank im Vorraus!

Lieben Gruß

Jessy

Einkommensanrechnung, Erbe, Grundsicherung, Haus, Immobilien, Mietvertrag, Vermietung.
Handyvertrag "weitervermieten", was fällt an Steuern an?

Angenommen, ich habe einen Handyvertrag für ne Allnetflat.

Kostet mich sagen wir mal 30 Euro im Monat.

Aus welchen gründen auch immer brauche ich den handyvertrag plötzlich nicht mehr, bin aber leider dank 2 Jahre Laufzeit noch gut 18 Monate gebunden.

Nun kam mir der Gedanke, die betreffende Simkarte weiter zu vermieten sozusagen.

d.h. ich treffe mit einer weitern Person B einen vertrag von wegen

"Du überweist mir 10 Euro pro Monat und darfst dafür die Simkarte und die damit verbundene Telefonnummer und Allnetflat beliebig nutzen.

für Auslandsgespräche und anderen kram, der nicht von der Flat gedeckt ist, haftest du in voller Höhe und hast mir den betrag unverzüglich zu überweisen.

Vereinbarung gilt vorerst für die kommenden 18 Monate (d.h. bis bei mir die

2 Jahre Mindest Frist rum ist).

Willst du den vertrag darüber hinaus behalten, ist spätestens 4 Monate vor Ablauf eine neue Vereinbarung zu treffen."

Sowas ähnliches in der Art.

d.h. Handyfirma überlässt mir den Vertrag+Sim für 30 Euro im Monat und ich wiederum überlasse es Person B für 10 Euro im Monat; alles geregelt über natürlich einerseits den mobilfunkvertrag mit dem Anbieter und mir

und zum anderen dem privaten vertrag zwischen mir und Person B.

Bei Handyfirma habe ich bereits nachgefragt, denen ist es im prinzip egal, was ich mit den überlassenen Simkarten mache; bin halt lediglich nach wie vor für die pünktliche Bezahlung zuständig. Also von dort her kein Problem.

Jetzt würde mich nur mal interessieren:

Wenn man es genau nimmt im Sinne der Armut-ahoi-gesetze, dann ist das ja 10 Euro Einkommen im Monat.

Muss ich das dann mit den üblichen 25% versteuern?

Und kann ich da dann bei der Steuererklärung die 30 Euro Unkosten für den handyvertrag, ohne den ich ja gar nicht diese Einnahmen haben könnte, dagegen rechnen sodass es auf +-0 Euro Steuern rausläuft?

oder wie wird das gehandhabt?

Zur Info: ich ledig, Steuerklasse 1,

Freibetrag sei schon aufgrund anderer Einnahmen ausgeschöpft, gehen wir mal davon aus.

Keine Kinder vorhanden.

Steuern, Vermietung.
Welche Steuern fallen wo an, wenn man als deutscher Staatsbürger ein Zimmer einer geerbten Eigentumswohnung in Österreich vermietet?

Wir möchten in Österreich eine Mansarde vermieten, die im selben Haus wie liegt wie eine geerbte Wohnung, um mit den Einkünften aus dieser Vermietung die Nebenkosten beider Objekte zu decken. Die Wohnung nutzen wir regelmäßig als Ferienwohnung. Insofern haben wir wohl einen Wohnsitz in Österreich und wären demnach unbeschränkt steuerpflichtig. Wir sind jedoch deutsche Steuerbürger und haben unseren Hauptwohnsitz und unsere Einkünfte in Deutschland. Die Mieteinnahmen in Österreich würden unter der Grenze von 11000 Euro bleiben, ab der bei unbeschränkt Steuerpflichtigen Steuern in Österreich zu entrichten sind.

FRAGEN: 1. Liegen wir richtig in der Annahme, dass wir in diesem Fall keine Steuern für die Mieteinnahmen zahlen müssen, weder in Österreich noch in Deutschland? 2. Müssen wir eine Steuererklärung in Österreich abgeben? 3. Müssen wir darin die in Deutschland erzielten und versteuerten Einnahmen angeben, und (wie) werden die wieder rausgerechnet? Oder 4. liegen wir falsch, und sind nur beschränkt steuerpflichtig? 5. Welche Steuern würden dann vor dem Hintergrund der geringeren Freibeträge anfallen?

Danke für Tipps! Wir sind Steuerlaien und haben uns jetzt tagelang durch den Paragraphendschungel gewuselt... selbst ein Steuerberater, den wir befragt haben, wusste nicht mehr weiter ;-).

Steuerrecht, Vermietung.
Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.

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