Wohnungsstrom auf Mieter umlegen?

Hallo,

ich wohne in einer dreier Wg seit ein paar Monaten. Ich zahle jeden Monat 320 Euro inkl. Nebenkostenpauschale. Im Vertrag wurden die Nebenkosten nicht aufgegliedert, also es steht einfach nur Nebenkosten dran, aber nicht wie hoch diese sind oder was genau. Wir mussten uns nicht bei einem Stromversorger anmelden und nahmen an das wäre in den Nebenkosten dabei.

nun möchte unsere Vermieterin die Kosten des Wohnungsstroms um 70 Euro zur Pauschale erhöhen, da diese ja gestiegen sind oder wir sollen uns selbst bei einem Versorger anmelden und das dann auf die 320 Euro dazuzahlen. Wir sehen das nicht ein, da wir ja erst vor paar Monaten eingezogen sind und es da schon klar war, das die Kosten steigen, da hätte man schon die Miete erhöhen können bevor wir was unterschreiben, zudem steht in unserem Vertrag garnichts darüber das wir den Strom anmelden müssen oder die Nebenkosten erhöht werden dürfen. Wir sollen uns nun entscheiden wie wir es machen, aber fragen uns ob das überhaupt rechtens ist, wenn im Vertrag nichts darüber vereinbart wurde und der Strom seit Jahren von der Vermieterin gezahlt wurde, aber jetzt sollen wir es übernehmen.

die Begründung ihrerseits ist, dass Wohnungstrom nicht zu Betriebskosten zählt, das stimmt ja auch, aber steht ja auch sonst nichts zum Strom in unserem Vertrag.

unsere Wohnung hat einen eigenen Stromzähler, der wurde aber bisher nie verwendet, sondern das ganze Haus gemeinsam gezählt, das soll sich ja nun ändern, geht das einfach so ohne vertragliche Vereinbarung?

Strom, Miete, Mieter, Recht, stromkosten, vermieter
Spülmaschine in Mietwohnung ersetzen - wer übernimmt die Kosten?

Hallo!

Wir vermieten eine Wohnung, in der eine Einbauküche enthalten ist. Diese ist nicht Bestandteil des Mietvertrags, sondern wir haben einen Leihvertrag aufgesetzt, dass die Küche unentgeltlich zur Nutzung überlassen ist.

Nun ist die Spülmaschine kaputt gegangen und wir besorgen über Ebay Kleinanzeigen eine gebrauchte. Wer trägt nun die Kosten für die Küche? Zahlen wir als Vermieter:innen den kompletten Betrag oder können wir die Mieter:innen auch anteilig (mit 100,- EUR) beteiligen, da im Mietvertrag folgendes zu finden ist:

*** Zitat Anfang ***

§ 10 Bagatellschäden/Kleinreparaturen/ Modernisierung- und Erhaltungsmaßnahmen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden tragen die Mieter:innen ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die ihrem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 100,- EUR inkl. MwSt., maximal 300,- EUR inkl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Netto-Jahresmiete (Kaltmiete).

Die Mieter:innen haben gem. § 555a BGB die Maßnahmen der Vermieter:innen zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache und gem. §§ 55b bis 55e BGB die Maßnahmen zur Modernisierung zu dulden.

*** Zitat Ende ***

Im Leihvertrag ist noch folgendes enthalten:

*** Zitat Anfang ***

§ 3 Instandhaltung

Die Verleiher:innen sind nicht verpflichtet, die Einbauküche während der Dauer der Leihe instand zu halten und instand zu setzen. Gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen haben die Entleiher:innen auf eigene Kosten vorzunehmen.

§ 4 Sorgfaltspflichten / Schadensersatz

Die Entleiher:innen sind zu einem sorgsamen Umgang mit der Einbauküche verpflichtet. Kommt es durch einen vertragswidrigen Gebrauch der Einbauküche zu Veränderungen oder Verschlechterungen, haben die Entleiher:innen den Verleiher:innen den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

*** Zitat Ende ***



Vielen Dank für die Hilfe!

Mieter, Mietrecht, vermieter, wohnung
Wer ist in diesem Fall Eigentümer der Einbauküche?

Meine Mitbewohnerinnen und ich haben aktuell einen Streitfall mit unserem Vermieter über die Reparatur des defekten Wasserhahns in der Küche.

Der Mietvertrag der Wohnung läuft seit 5 oder 6 Jahren, jedes neu einziehende Mitglied unterschreibt diesen noch einmal selbst (ich hoffe das ist irgendwie verständlich).

Seit einigen Tagen ist der Wasserhahn in der Küche defekt (der Griff des Kochendwassergerätes dreht beim zudrehen durch und das Wasser läuft sehr lange nach). Wir haben das ordnungsgemäß dem Vermieter gemeldet, da wir der Annahme waren, dass die Einkauküche seine ist.

Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden. Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.

Heute kam eine schriftliche Antwort auf unsere Meldung, in der er uns mitteilte, dass die Küche nicht von ihm eingebaut wurde und die Reparatur deshalb nicht in seiner Verantwortung liegt. Das wusste ich zum Beispiel bisher gar nicht. Ich habe den Mietvertrag für eine teilmöblierte Wohnung unterschrieben, die Küche war bereits vorhanden und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Mietsache gehört.

Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Wer ist derzeit Eigentümer der Einbauküche und demnach für die Reparatur verantwortlich?

Mieter, Mietvertrag, vermieter, Wohngemeinschaft
Vermieter hat mich von der Wohnung ohne gründ abgemeldet?

Am 15.1.2017 bin ich nach Mönchengladbach umgezogen

Dort habe ich mich erst mal auf eine Adresse ohne eigene Wohnung angemeldet, damit ich Post empfangen kann.

Leider blieb das sechs Monate so ohne Wohnung bis dann bei gleicher Adresse eine Wohnung frei wurde.

Dort habe ich den Mietvertrag unterschrieben.

Der Mietvertrag wurde nicht vom Vermieter unterschrieben, sondern von jemand anders, der von mir 200 € nahm, dass ich die Wohnung überhaupt zu mieten bekam!

Dies bin ich eingegangen, weil ich in Not war und dringend eine Wohnung brauchte!

Die Wohnung war in einem schrecklichen Zustand!

Darauf hin habe ich den Vermieter schriftlich, so wie mündlich und über den Hausmeister informiert, dass es Beschädigungen von Anfang an meines Mietverhältnisses gibt:

Schimmel in der Wohnung

Abwasser nicht in Ordnung

Toilette defekt

Heizung funktionierte einmal im Monat, manchmal gar nicht

Auch über einen Anwalt habe ich den Vermieter versucht zu informieren, doch auch darauf kam keine Reaktion von ihm!9

Der Rechtsanwalt hat jedoch keine Klage eingereicht, wie ich ihn beauftragt hatte und es erwartet hatte, da er es mir zugesagt hatte!

Am 15.11.2020, ein Jahr nach dem Umzug, habe ich einen Brief vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen.

Darin steht von einem Asylverfahren gegen mich!

Es wird gefragt, wo ich mich die letzten zwei Jahre aufgehalten habe, dass ich zwei Jahre unbekannt und unangemeldet sei…!

…Und wenn ich meinen Aufenthalt nicht beweisen könne, müsste ich 25.000 € zahlen und meine Aufenthaltsberechtigung würde mir entzogen…!

Der Vermieter hatte mich ohne mein Wissen von der Wohnung abgemeldet, jedoch immer pünktlich die Miete von mir oder dem Arbeitsamt erhalten!

In dieser Zeit wurde mein Name zweimal vom Briefkasten entfernt!

Ich schaltete wieder den gleichen Rechtsanwalt ein.

Mietrecht, vermieter
Vermieter will Einbauküche nicht erneuern, geht es?

Als ich letztes Jahr meine jetzige Wohnung besichtigt habe, habe ich gefragt ob man jetzige küche gegen eine Einbauküche austauschen kann. Mir wurde gesagt das es gehen würde, ich aber die Küche der Genossenschaft im Keller lagern muss und mein Auszug wieder aufbauen muss.

Jetzt nach dem Einzug, habe ich dann einen Antrag gestellt und der Vermieter sagt es geht nicht damit alles im Gebäude Einheitlich bleibt. Ich habe dann nochmal ein Antrag gestellt und Mängel aufgezählt( kleine Schränke, sehr kleiner Herd und Backofen, Schränke instabile, kein Platz für irgendwas, Holz was abgesplittert ist, alte Geräte die teilweise viel Strom verbrauchen, und lange brauchen bis sie warm werden).

Der Vermieter sagte sie würden eine neue Küche nur genehmigen wenn ich sie beim Tischler der Genossenschaft machen lasse. Das Geld für die Küche muss ich der Genossenschaft dann zahlen und die Küche bleibt beim Auszug dann trz in der Wohnung und darf nicht mit. Auch die elektronischen Geräte muss ich denen bezahlen und bekomme sie dann nicht mit.

Ich darf mir nicht mal selber die elektronischen Geräte bei Saturn oder Mediamarkt kaufen.

Kann der Vermieter das verlangen? Ich möchte unbedingt eine Küche selber bei Ikea gestalten, und sie dann auch selber mitnehmen beim Auszug.

Ich habe kein Problem die Küche der Genossenschaft im Keller aufzubewahren und sie beim Auszug wieder aufzubauen.

Mietrecht, vermieter
Erschleichen eines Mietvertrages?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem und hoffe auf Lösungsvorschläge von euch.

ich habe zum 01.05.2022 eine größere 4 Zimmerwohnung vermietet an eine Familie mit 3 Kindern welche vom Jobcenter gezahlt wird. Nun haben sie von vorne rein eine Bescheinigung/Bestätigung vom JC vorgelegt, dass die Kaution (2KM ) + WM ab dem 01.05.2022 genehmigt ist und an den Vermieter ausgezahlt wird. Soweit so gut. Dementsprechend war ich leider so naiv und habe den Mietern dann auf fast schon betteln den Schlüssel am 13.05. ausgehändigt obwohl die Zahlungen noch nicht geleistet wurden. Nun 2 Monate später habe ich immer noch weder Miete noch Kaution erhalten. Weitere Probleme kamen in der Zwischenzeit hinzu, Ruhestörung, nicht einhalten der Hausregeln, jede Menge Leute in der Wohnung Tag und Nacht. Ich wurde mehrmals gefragt ob die Person xy sich mit den Kindern anmelden darf eventuell mit einziehen usw usw…… alles insgesamt hat dann dazu geführt dass ich am 30.06.2022 eine fristlose Kündigung (vorsichtshalber fristgerechte) zum 5.07.2022 bzw. zum 30.09.2022 ausgesprochen habe. Schriftlich natürlich. Die Übergabe hierzu ist durch Zeugen belegt . Daraufhin meldeten sich die Mieter sehr aggressiv, bedrohend, beleidigend und Erpresserisch.(„ Die Wohnung wäre ne Bruchbude, ich bekomme keinen Cent, die gehen nicht raus. Die würden mich verklagen weil eine Steckdose offen ist und ich deren Kinder umbringen möchte“ ) seeeehr lange Geschichte. Ich habe festgestellt dass es sich bei diesen Leuten wohl um Sozialbetrug und Betrug in verschiedenen Formen handelt. Geht mich nichts an aber ich will 1. mein Geld und 2. will ich da schnellstens raus ( ich wohne im selben Haus ) Nun meine Frage wäre jetzt:

ich bin bereit am 6.7. die Schlösser auszutauschen sobald die Frist verstrichen ist mit der Konsequenz eine Strafanzeige zu erhalten. Hat jemand diese Erfahrung gemacht ? Wie sind eure Erlebnisse und Erfahrungen in solchen Situationen.

der Hintergrund meiner verzweifelten geplanten Tat ist dass ich bereits ca. 5000,00€ bekommen müsste, und dennoch laufende Kosten Decke(Kredit, NK) und keinerlei Mieteinnahmen habe und auch keine Kaution und eventuell weitere Schäden in der Wohnung.

freue mich auf Erfahrungen und wünsche ein schönes Wochenende.

Mietrecht, vermieter
Wohnungstür wurde verstopft - Muss ich für den Schaden aufkommen?

Jemand hat, als ich heute auf der Arbeit war, das Schlüsselloch meiner Wohnungstür verstopft. Ich wohne alleine in der Wohnung. Der Schlüsseldienst meinte, dass das Schloss ausgetauscht werden muss. Bei der Frage nach der Bezahlung sagte ich erstmal, dass ich eine Rechnung will.

Das Problem ist natürlich, dass ich das jetzt bezahlen muss, obwohl ich diesen Schaden nicht verursacht habe. Ohne jegliche Beweise gäbe es jemanden, dem ich das aus dem Haus zutrauen würde, aber es gibt auch Leute außerhalb, denen ich es zutraue, da die Haustür in den wärmeren Monaten tagsüber oft aufbleibt. Ich habe aber niemand bestimmtes im Sinn und keine Hinweise.

Meine Wohnung ist mit einer weiteren eine halbe Etage unter der Erde. Und mein Nachbar ist tagsüber auch nicht da. Es gibt keine Kameras. Sowas bleibt dann unter Garantie unbeobachtet, da nur sehr selten ist diesem Flurbereich ein Mensch ist.

Wäre es ratsam gewesen, die Polizei vor dem Schlüsseldienst zu kontaktieren? Ich wüsste zumindest nicht, was ich mir davon erhoffen sollte. Und dem Vermieter die Rechnung schicken? Ich weiß, dass er nicht die Kosten tragen muss. Theoretisch hätte ich das Schloss selbst beschädigen können, um den Vermieter so zu verärgern. Also ich habe gar keine Beweise für irgendetwas. Mitteilen werde ich es ihm trotzdem. Bin ich alleine durch den Schlosswechsel zu verpflichtet.

Eine weitere Befürchtung ist außerdem, dass es wieder passieren könnte. Und wie oft muss es passieren, damit ich irgendeine Hilfe bekäme? Und falls es nicht nochmal passiert, sitze ich trotzdem jetzt schon auf den ersten Kosten. Ich bin generell komplett ratlos mit der Situation.

Haus, Polizei, rechnung, vermieter, Wohnen, wohnung, Schlüssel, Strafe, Straftat
Was tun wenn Mieter unerreichbar ist?

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Ende November war dann alles geklärt und ich war der Eigentümer.

Dort wohnt jetzt schon seit 20 jahren eine 92 Jahre alte(noch sehr sehr fite) Dame die auch brav die Miete zahlt. Das Problem liegt darin das ich diese Wohnung selber nutzen will.

Der alte Eigentümer, hat die Wohnung vor dem Verkauf sehr aufwendig renoviert und anschließend die Miete erhöht. Als ich dann zur Besichtigung da war habe ich der Dame und ihrer Tochter auch gleich gesagt das ich die Wohnung selber nutzen will. Beide waren einverstanden, die Dame meinte auch das sie auf Grund der Mieterhöhung sowieso ausziehen will.

Anfang Dezember habe ich dann ein Brief per einschreiben mit einer eigenbedarfskündigung geschrieben. Habe auch die Bestätigung das es ankam! Auch vermerkt das sie ( weil sie so lange dort lebt) eine Frist von 9 Monaten zum ausziehen hat. Alles korrekt und durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Jetzt ist Ende Februar. Sie zahlt ihre Miete weiter. Aber seit Dezember geht niemand mehr als Telefon und es macht keiner die Tür auf obwohl das Licht brennt. Ich weiß ja sie hat bis September Zeit, aber ich will einfach wissen wie es voran geht und ob sie ÜBERHAUPT vor hat aus zu ziehen. Langsam mach ich mir Sorgen aber ich will da auch kein Terror machen und rund um die Uhr anrufen. Ich versuch das immer 2-3 mal in der Woche. Mitte Januar war das Telefon überhaupt für fast 2 Wochen bei ihr aus und dann ging alles wieder.

Hat mir jemand einen Rat wie ich handeln kann? Zum einem will ich nicht unhöflich sein bzw sie nerven. Zum anderen will ich aber denn stand der Dinge einfach wissen..

Geld, Eigentumswohnung, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, vermieter, wohnung, Eigenbedarfskündigung, Wohnungskündigung
Vermieter zahlt Stromkosten von Trocknungsgerät nicht zurück?

Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Letztes Jahr Ende Januar sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Zum Hintergrund: Ich hatte ein halbes Jahr vorher eine Stelle am anderen Ende von Deutschland angenommen. Mein Mann konnte wegen Corona viel Homeoffice machen und ist mit mir mitgekommen. Als er dann eine Stelle in meiner Nähe gefunden hat, haben wir unsere alte Wohnung gekündigt, um final umzuziehen. Wir waren also fast ein halbes Jahr nicht in dieser Wohnung.

Leider gab es Anfang Januar, aufgrund alter und defekter Leitungen einen Rohrbruch im gesamten Haus, was auch unsere Wohnung betroffen hat. Natürlich wurden in der Wohnung mehrere Trocknungsgeräte eingesetzt. Die Kosten der Geräte für Januar (es waren 2) haben wir über die Stromkosten getragen. Alle Zählerstände wurden abgelesen, sodass wir genau wissen, was diese Geräte verbraucht haben. Eine Versicherungsfirma ist für den gesamten Schaden aufgekommen (inkl. Stromkosten der Geräte und auch eine Mietminderung, da die Wohnung im Januar unbewohnbar war).

Die Mietminderung, inkl. unserer Kaution plus Nebenkosten von über 600€ die uns zustehen, haben wir nur nach mehrmaliger Aufforderung und Drohung mit Anwalt wieder bekommen. Auf unsere Aufforderung, dass wir auch die Stromkosten der Trocknungsgeräte erstattet bekommen wollen, wurde nur geantwortet, dass die Vermieter noch kein Geld für die Trocknungsgeräte zurück bekommen haben und wir uns selbst darum kümmern sollten das Geld von der Hausverwaltung (die das Geld von der Versicherung verwaltet) zurück zu bekommen.

Wir haben jetzt noch ein wenig gewartet (ca. 3 Monate) und dann bei der Hausverwaltung angerufen, um zu erfahren, was mit dem Geld der Trocknungsgeräte passiert ist. Die Dame am Telefon war sehr nett und auch etwas schockiert, da Sie das Geld für die Trocknungsgeräte schon eine ganze Weile an die Vermieter zurückgezahlt hat. Sie hat uns dann die genaue Aufstellung zukommen lassen, so dass ich auch weiß, was uns davon zusteht. Die Vermieter haben also kurz nachdem Sie uns mitgeteilt hatten (1-2 Wochen), dass Sie noch keine Stromrückzahlung von der Versicherung erhalten haben, die Stromrückzahlung bekommen.

Unsere ehemaligen Vermieter machen natürlich, wie auch schon vorher, von selbst keine Anstalten uns das Geld zu erstatten.

Meine Frage ist jetzt: Wie kann ich da vorgehen? Ich finde es eine ziemliche Unverschämtheit. Auch gerade in Anbetracht dessen, dass man uns erst nach mehrmaliger Aufforderung die Kaution, die Mieterstattung und die Rückzahlung der Nebenkosten ausgezahlt hat. Ich möchte eigentlich nur noch unser Geld zurück damit wir nichts mehr mit diesen Leuten zu tun haben. Danke!

Mietrecht, vermieter
Neuer Vermieter verbietet Welpen?

Hallo zusammen,

um ehrlich zu sein bin ich gerade richtig am Verzweifeln und hoffe das mir hier vielleicht einer helfen kann.

Also im August haben wir unsere damalige Vermieterin über unseren Hund informiert. Sie war einverstanden alles gut soweit. Mitte/Ende August wurden wir dann darüber informiert dass ein Vermieterwechsel stattfinden würde. Wir haben erstmal gar nicht soweit gedacht, dass das Probleme geben könnte. In der ersten September Woche kam der kleine (Labrador/Boxer Mix) dann zu uns. Eine oder zwei Wochen danach hat der neue Vermieter das Haus übernommen. Gleich zu Anfang sah er mich mit meinem Welpen auf dem Arm und meinte Hundehaltung sei im Haus nicht erwünscht. Wir haben ihn gefragt warum, da mein kleiner niemand der Nachbarn gestört hat (bis vor einigen Monaten gab es schon mal ein Hund im Haus), er macht kein Lärm, kein Dreck und ist alles andere als aggressiv. Er meinte nur der Hund würde irgendwann mal zu groß werden und hat sich daraus gewunden. Wir wohnen auch in keiner kleinen Wohnung, sprich 5 Zimmer/ 145 m^2. Wir wollten abwarten was er noch dazu sagt oder ob er seine Meinung noch ändert aber es kam für gut drei Wochen gar nichts mehr.

Das nächste Mal das er uns gesehen hat war vor zwei Wochen da sagte er uns das selbe, ohne einen wirklichen Grund zu nennen geschweige den bis wann wir den Hund abgeben sollten. Er hätte ja nichts gegen Hunde, er hat ja selber welche aber sein Haus seine Regeln. Heute kam ein Brief, das in unserem Mietvertrag stünde wir dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters einen Hund, da bei Hunden mit Störungen/Belästigungen zu rechnen sei und dieser nicht seine Zustimmung ausspricht.

Wir haben bis mitte nächster Woche Zeit ( 27.10) um unseren Hund abzugeben.

Wir planen sowieso Anfang nächsten Jahres (nach 11 Jahren wohlbemerkt) umzuziehen, da es mehrere vorfälle mit dem neuen Vermieter gab die nicht nur uns sondern auch andere Mieter betreffen und wir beschossen haben, dass das für uns nicht tragbar ist.

Kann er uns einfach so dazu zwingen den Hund abzugeben? Vor allem innerhalb von 10 Tagen!?! Könnte er uns einfach fristlos Kündigen wenn der Hund bis nächste Woche nicht weg ist, selbst wenn die reguläre Kündigungsfrist bei 12 Monaten liegt?

Tut mir leid aber ich bin gerade ein bisschen panisch wenn ich daran denke wie sehr uns der kleine ans Herz gewachsen ist.

hund, Hundehaltung, Mietrecht, Mietvertrag, Recht, vermieter
Neue Toilette wer muss zahlen Mieter oder Vermieter?

Hallo ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Ich fange mal ganz am Anfang an....

Im April war unsere Toilette verstopft, sodass alles was man in der Toilette weg spült in der Badewanne wieder rauskam. Es kam ein verwandter Klempner des Vermieters, der angeblich feststellte, das die Verstopfung wegen Abschminktüchern entstanden sei.

Er hat dann mit einem Draht durch die Toilette geführt dann lief es wider ab.

Keine 4 Monate später das selbe wieder. Beim erstenmal waren wir 4 Tage ohne funktionierende Toilette diesmal waren es 3 Tage da der Vermieter sich nicht drum gekümmert hat erst nach Drohungen das ein Anwalt eingeschaltet wird stand dann eine Sanitärfirma vor der Tür.

Die Herren der Sanifirma haben die Toilette abgebaut und sind mit einer Kamera in die Rohe rein und haben gesagt das Rohr ist komplett verkalkt und dadurch verengt. Wurden jede Menge Kaltbrocken entfernt.

Durch das abschrauben der Toilette sind die Dichtungen kaputt gegangen und die Befestigungsschraube. Heute kam wieder jemand von der Sanifirma und hat die defekte Dichtungen ausgetauscht. Zu dem Vermieter meinte er das könne jeder Zeit wider passieren, da die Toilette und der Spülkasten alt sind. Der Spülkasten würde zu langsam volllaufen und er würde schief an der Wand angebracht sein.

Da wir durch die ganze Sache Abmahnungen die nachweislich nicht berechtigt sind von unserem Vermieter bekommen haben und die Fronten einfach total verhärtet sind und wir mega Streit haben ist jetzt meine Frage wer muss für die Kosten einer neuen Toilette und dem neuen Spülkasten aufkommen. Eine Mieterhöhung von 25€ haben wir durch den Streit schon bekommen.

Die Toilette funktioniert wieder einwandfrei. Mich stört das wenig ob der Spülkasten langsam oder schnell vollläuft .

Ich sehe es nicht ein auch nur 1 Cent zu bezahlen. Da wir weder was für die Rohrverkalkung im Haus was können. Noch das bei Hausbau vor 50 Jahren jemand den Spülkasten falsch angebracht hat. Und das, jetzt durch die Reinigung aufgefallen ist.

Im Mietvertrag steht das für kleinere Instandsetzungsmaßnamen der Mieter mit höchstens 88€ beteiligt werden kann. Für alle höheren Summen sind es 6% der Nettokaltmiete.

Fällt eine Erneuerung der Toilette inklusive Spülkasten unter kleinere Instandsetzungsmaßnahmen oder muss der Vermieter dafür alleine auf kommen, das es sein Haus ist? Oder kann er das irgendwie auf uns abwälzen?

Danke für eure Antworten :)

Ps: Wir suchen uns schon eine neue Wohnung...das ist für uns nicht mehr auszuhalten. Bin im 6 Monat schwanger und muss sowas hier mit machen :/

Mieter, vermieter
Waschmaschine in der Wg geht kaputt, wer ist im Recht?

Hallo ich brauche dringend Hilfe!

Ich lebe seit einem Jahr in einer zweier Wg. Wichtige Info vorab die Wg besitzt eine Waschmaschine die weder der Vermieterin noch einem von uns Mietern gehört, sie war wohl schon länger da. Jetzt kam es zu dem Vorfall, dass ich ganz normal meine Wäsche gemacht habe wie immer und dann zur Schule gegangen bin.

Irgendwann später schreibt mir meine Mitbewohnerin, dass die Maschine total laut war und sich wohl komisch angehört hat und sie hat sie ausgemacht und mir ein Foto davon geschickt wie der Bügel meines BHs rausgestochen ist und das Gummi von der Waschmaschine aufgerissen hat. Jetzt will meine Mitbewohnerin natürlich eine neue Maschine kaufen.

Das ist jedoch zu einem unglaublich blöden Zeitpunkt passiert, da ich demnächst mit meinen Freund zusammenziehen wollte und eben ausziehe, ich hab meiner Mitbewohnerin nichts davon erzählt gehabt, da wir nicht so ein gutes Verhältnis haben.

Jetzt ist die Sache halt die, dass ich nichts dafür kann, dass die Maschine kaputt gegangen ist, wer weiß wie alt sie ist und die Machschine hat blöderweise meinen BH kaputt gemacht.

Ich möchte nur nicht für eine neue Maschine zahlen, die ich dann nie benutzen werde.

Meine Mitbewohnerin jedoch sieht das anderst und möchte der Vermieterin erzählen, dass ich einen kaputten BH in die Waschmaschine gelegt hätte und die Maschine kaputt gemacht habe.

Was kann ich in der Situation machen? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Mietrecht, vermieter, Schaden, Waschmaschine, Mieterrecht
Vermieter verlangt Schwarz Geld und besitzt alle 2. Schlüssel ohne Wissen der Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und zwar bin ich vor ein paar Tagen in eine WG gezogen, bei Vertragsschluss übergab sie mir 1 Zimmerschlüssel, 1 Haustürschlüssel und 1 Briefkastenschlüssel.

Besitzt aber alle zweit Schlüssel und betritt auch ohne Ankündigung die Wohnung.

In einer Nacht habe ich mich ausgeschlossen (da an der Zimmertür aussen nur ein Knauf ist und keine Klinke) also bin ich Nachts zu der Vermieterin und habe gebeten mir einen Schlüssel zu geben (hätte ich den 2. Schlüssel vorher schon gehabt hätte ich diesen bei einer Vertrauensvollen Person hinterlegt und hätte somit nicht das Problem gehabt die Mieterin Nachts anzutreffen) sie verlangt auch Tagsüber 20€ für das aufschliessen der Tür wenn man sich ausgesperrt hat

Die Vermieterin schloss mir die Tür auf und ging wieder mit dem Schlüssel und meinte zu mir ich solle ihr 20€ dafür zahlen.

Ich habe ihr am nächsten Morgen 20€ in den Briefkasten gesteckt und erhielt dann einen Zettel wo drauf stand ich müsse 40€ zahlen, daraufhin habe ich das Gespräch gesucht und gesagt das ich keine 40€ zahlen kann (Ich bin Studentin, habe kaum Geld und 40€ sind da für mich 1-2 Wochen Ernährung kaufen die wegfallen) sie fing dann an laut zu werden und zwang mich 40€ zu zahlen, ich habe daraufhin einen Zweitschlüssel verlangt und diesen habe ich dann bekommen musste mir aber einige persönliche beleidigende Aussagen gefallen lassen.

Hat die Vermieterin das Recht auf dieses Geld welches nicht im Vertrag steht also als Schwarzgeld gilt?

Ich bin fassungslos und finde es unglaublich mich dann anzubrüllen und persönlich anzugreifen.

-Ich bin 18 Jahre alt und bin das erste mal alleine Ausgezogen, habe also demnach noch nicht viele Erfahrungen in dem Bereich

Mietrecht, vermieter
Modernisierungserhöhung trotz Festmiete u. Nebenkostenpauschale-Vermieter verlangt zukünftig Abrechnung?

In meinem unbefristeten Mietvertrag steht Festmiete 350 Euro zzgl. Nebenkostenpauschale (Heizung,Strom, Wasser, Müll) 100,00 Euro. Bisher war es ein 2-Familienhaus. Mein Mietvertrag besteht sei ca. 9 Monaten. Jetzt ist die Vermieterin gestorben und die Erben sind dabei, das Zweifamilienhaus in ein 3-Parteienhaus umzubauen mit größeren Renovierungen (wie Fassadendämmung, Austausch aller Fenster, neues Dach, neue Heizung)

Kann hier trotz der Festmiete eine Modernisierungserhöhung erfolgen?

Wie sieht es mit den Nebenkosten aus. Es werden jetzt überall Zähler eingebaut.

Muss ich einer Abrechnung überhaupt zustimmen oder kann ich auf die Pauschale bestehen. Bei einem Zweifamilienhaus war nach HKVO auch bei Heizkosten eine Pauschale möglich,sofern es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und der Vermieter eine Wohnung bewohnt.

Doch wenn der neue Vermieter den Zustand ändert, wie sieht es dann für mich aus?

Wenn die Heizkosten nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden, wiewiel ist dann von der Pauschale als Vorauszahlung anzurechnen.

Eigentlich waren erst 70 Euro Pauschale ausgemacht, aber weil die Heizung im Bad eine Fußbodenheizung hat, hatte ich mich bereit erklärt, 30 Euro mehr als Pauschale zu zahlen.

Im Vertrag ist sonst nichts über Nebenkosten vereinbart, auch nicht was den Wohnungsstrom angeht. Dieser wurde bisher von der Vermieterin gezahlt, weil es nur einen Stromzähler gibt. Im Mietvertrag steht sonst nichts über Strom. Wenn auch hier jetzt neue Zähler installiert werden, muss ich mich dann selbst anmelden und das dann auch zusätzlich zahlen?

Danke für Eure Einschätzung.

Mietrecht, vermieter
Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

Bild zu Frage
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