Bringt ein Einspruch, wenn dir die Polizei dicht auffährt?

Guten Abend.

Ich habe erst im April mein Führerschein gemacht. Bin daher noch in der Probezeit und auch sehr unsicher.

Gestern bin ich mit einer Freundin nach Düsseldorf per Zug gefahren. Normal dauert die Strecke 1 Stunde. Aber wegen irgendwelchen Gründen auch immer, mussten wir viel warten und viel Umsteigen. Und sind nach 3 Stunden endlich an der Ziel Haltestelle angekommen. Ich war mit dem Auto weil ich in einer anderen Stadt wohne, wo wir aber kein Bahnhof haben.

Es gibt eine Kreuzung auf meinem Heimweg die zu eine Brücke führt. Der weg nach der Ampel ist aber sehr verwirrend. Weil es erst heißt 70kmh dann plötzlich 50kmh. Kurz vor der Brücke wieder 70kmh auf der Brücke 50kmh. Bei Berg ab wieder 70kmh und unten angekommen wieder 50kmh.

Ich fahr also wie immer so zwischen 55-65kmh weil man in denn kurzen Abständen, weder beschleunigen noch vernünftig Bremsen kann. An der Kreuzung war noch ein zweites Auto was halten musste. An beginn der Brücke ist plötzlich das Auto sehr schnell hinter mir. Was mit der Geschwindigkeit garnicht sein dürfte. Und es fährt aufeinmal sehr dicht auf. Auch da es schon recht spät ist weder ich schon teils von den blau/weißen Scheinwerfer geblendet. Ich versah daher teils das Tacho und war oben an der Brücke schon über +75kmh.

Natürlich wurde ich immer nervöser. Und war recht froh als ich die Abbildung richtung zuhause sah. Also biege ich ab und das Auto hinter mir bigt mit ab. Plötzlich erscheint über es "STOP". Toll, nach 3 Stunden Zug, jetzt noch Polizei. Ich halte an und die nehmen meine Daten auf. Fragen nur nach Alkohol und Drogen was ich zum Glück beides nicht tue und fuhren dann weg.

Jetzt weiß ich nicht mal für was ich Ärger bekomme. Die haben nichts gesagt. Weil wenn die mich schon an denn 50er Stellen gemessen haben mit 60-70kmh kann das schon mies für mich enden. Wie gesagt man kann echt schlecht beschleunigen und Bremsen weil die schildern nah hintereinander kommen.

Aber jetzt zu meiner Frage. Ich hatte gesehen das man Einspruch erheben könnte. Wenn ich die Tage ein Breif bekomme, dass ich ein Nachholseminar machen muss oder sogar ein Punkt bekomme. Würde es was bringen einzuklagen das die mich geblendet haben und sehr dich waren? Oder würde das ins leere laufen? Wenn es nur Bußgeld oder Verlängerung der Probezeit ist, hätte ich damit kein Problem. Ich seh selber ein das ich ein Fehler gemacht habe. Trotzdem dürfen Polizisten so was doch nicht machen?! Hätte ich Bremsen müssen, hätten die locker mein kleinen Twingo mit deren großen Mercedes über die Brücke ins Wasser geschleudert.

Auto, Polizei, Verkehr, VERKEHRSRECHT, Einspruch, Probezeit, polizeikontrolle
falsche Beschuldigung der Fahrerflucht?

Ich habe einen "Äußerungsbogen Zeugin/Zeuge" von der Polizei erhalten, dass ich beim Einparken ein Auto beschädigt habe und mir Fahrerflucht vorgeworfen wurde. 

Ich war mir nämlich zu 100 % sicher, dass dies nicht geschehen würde. Daher habe ich bei der einmaligen kostenlosen Beratung durch einen Anwalt die Option angekreuzt,

"ich möchte mich zur Sache äußern und mache zur Fahrerin/zum Fahrer zur Tatzeit folgende Angaben

und im Kommentarfeld schrieb ich, "Ich kann an den Einparkvorgang erinnern, dass ich dort geparkt habe. Unfall hat nicht statt gefunden. Ich habe nichts beschädigt. Zudem hat mein Auto kenen Schaden."

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Titel "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" mit dem Bemerkung:

"Bitte schildern Sie mir den Unfallhergang noch einmal ausführlich aus Ihrer Sicht und senden mir die ausgefüllten Unterlagen im beiliegenden Rückumschlag zurück.

Außerdem gibt es folgende Optionen, die ich ankreuzen kann:

  1. Ich möchte mich äußern.
  2. Ich gebe die Straftat zu.
  3. Ich gebe die Straftat nicht zu.
  4. Ich möchte von der Polizei vernommen werden.
  5. Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
  6. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße bin ich einverstanden.
  7. Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
  8. Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polilzei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.

Ich möchte Folgendes tun, bitte schlagen Sie mir vor, ob ich richtig liege: 

Schreiben Sie das gleiche Argument, das ich zuvor geschrieben habe, d.h. "Ich kann den Einparkvorgang erinnern,....." and check mark the option 

"ich gebe die Straftat nicht zu."

Hinweis: Ich möchte nicht zum Anwalt gehen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Strafrecht, VERKEHRSRECHT, Fahrerflucht
Führerschein Prüfung durchgefallen weil nicht überholt?

Ich bin heute durch die Führerscheinprüfung gefallen, weil ich angeblich nicht gezeigt hätte, dass ich überholen kann. Dies hätte ich 3 mal falsch gemacht.

In der ersten Situation kann ich es zumindest ein wenig verstehen, weil ich bei erlauben 100 km/h mit 70-80km/h über 2 km hinter einem LKW geblieben bin, weil ich mir unsicher war, ob der Prüfer vielleicht bei der nächsten Ausfahrt abfahren will und mir dann der Weg für ein sicheres Abfahren nicht reicht. Hier hätte der Prüfer mich auch ermutigen können, dass es weiter geradeaus geht. Generell sehe ich aber nicht ein, dass ich hier unterstellt bekomme ich wäre generell nicht in der Lage zu überholen, da ich ja einen Grund hatte, der eher ein Kommunikationsproblem zwischen Prüfer und mir war, natürlich auch die Aufregung etwas falsch zu machen.

In den beiden anderen Situationen war es mir wirklich nicht möglich zu überholen. In der 2. waren wir kurz vor der nächsten Autobahnabfahrt bei der ich wusste, dass wir dort raus müssen, weil wir sonst 10 Minuten vor Prüfungsschluss in einer ganz anderen Stadt gelandet wären (Prüfer wirft mir vor ich hätte doch unvoreingenommen bzgl. der weiteren Strecke sein sollen). In der letzten Situation war nach 750m nach der Autobahnauffahrt 80 km/h Begrenzung, also definitiv nicht möglich zu überholen.

Er hat mir im Protokoll dann dazu noch als schweren Fehler rein gedrückt, ich sein mit zu geringer Geschwindigkeit gefahren. Natürlich fährt man nicht voll aus, wenn man vor hat bald Abzufahren und hinter einem LKW fährt?

Ich habe schon oft im Internet gelesen und auch von meinem Fahrlehrer bestätigt bekommen, dass Prüfer einen zum Überholen auffordern wenn sie es sehen wollen, aber nicht unbedingt erwarten, wenn es nicht eine wirklich lange Strecke ist.

Mein Fahrlehrer war nach der Prüfung auch sehr verwundert und hat mir bestätigt, dass er von mir in allen Situationen nie gewollt hätte, dass ich überhole.

Ich hatte zusätzlich noch einen Fehler wegen einmalig fehlendem Schulterblick, jedoch war dies nicht ausschlaggebend, sondern das nicht überholen.

Habe ich hier wirklich etwas schwerwiegend falsch gemacht? Wurde ich falsch geschult? Ich stehe generell immer zu meinen Fehlern, hier sehe ich aber echt keinen.

Führerschein, VERKEHRSRECHT
Unfall nach einfahren in den Kreisverkehr, wer ist schuld?

Hallo zusammen, ich bin mittlerweile etwas ratlos. Könnt ihr mir evtl helfen?

Zu meiner Situation:

Es war Mittwoch Nachmittag gegen 17:30Uhr als ich nach Feierabend nachhause fahren wollte, kam ich aus Richtung Stadt (30er Zone) an einen Kreisverkehr mit Zebrastreifen. Da der Verkehr relativ stockend war, war eine hohe Geschwindigkeit nicht möglich. Ich fuhr also an den Kreisverkehr schaute wegen Fußgängern und vergewisserte mich dann noch nach dem Verkehr. Alles war frei also fuhr ich mit niedriger Geschwindigkeit weiter. Habe in den 2. Gang geschalten und schon war es passiert ein anderes Auto ist mir reingefahren. Das macht natürlich den Anschein darauf das ich ihm die Vorfahrt genommen habe. ABER jetzt zu meiner Ansicht: Mein Auto stand mit der kompletten Fahrzeuglänge im Kreisverkehr. Der Unfallgegner kam aus der Einfahrt vor mir und kann mit höherer Geschwindigkeit über das Gepflasterte in den Kreisverkehr und somit auch zur selben Zeit dort stehen wo ich mit meinem Auto bereits war. Bremsspuren gab es ebenfalls nicht. Mir machte es auch den Anschein das er erst realisiert hatte was passiert ist als er vor Wut auf sein Lenkrad schlug. Es kam mir so vor als wäre er nicht ganz konzentriert gewesen, evtl wollte er vor einem anderen Auto in den Kreisverkehr fahren und achtete noch darauf. Natürlich ist das nicht aussagekräftig. Vor der Polizei meinte der Unfallgegner das er mich gesehen hätte und dachte ich lasse ihn vorbeifahren. Aber wenn er gesehen hat das ich schon in den Kreisverkehr einfahre gilt dann nicht auch ein Rücksichtnahmegebot? Mein Auto ist nicht mehr Fahrbereit ich bin auf einen Mietwagen angewiesen. Den ich demnächst abgeben muss, da bei den Versicherungen nix voran geht. Der unfallgegner hatte auch erst 2 Wochen später eine Unfallsarstellung geliefert.

Seine Einfahrt, auf der Höhe dieses Autos stand mein Auto beim Unfall

Meine Einfahrt

Der Mini ist nicht der Unfallgegner das Bild zeigt wie ich im Kreisverkehr stand. Laut Polizei bin ich die Unfallverursacherin.

Bild zu Frage
Kfz-Versicherung, Polizei, Unfallversicherung, VERKEHRSRECHT, Unfallschaden
Anderer Autofahrer verfolgt mich und bremst mich aggressiv aus!

Hallo,

Heute ist mir folgendes passiert. Ich fuhr auf einer relativ gut befahrenen Straße auf der linken Spur. Neben mir fuhr, gleichauf ein weiteres Fahrzeug. Ich habe erstmal nicht weiter auf den Fahrer geachtet. Vor ihm war ein weiteres Auto...er fuhr ziemlich dicht auf. Plötzlich schert der Fahrer rechts neben mir, ganz kurz nach links aus, und fängt sein Auto wieder. Dann guckt er mich an, und tut das selbe noch mal. Dementsprechend musste ich natürlich sehr stark bremsen und wäre dadurch selbst beinahe auf eine Verkehrsinsel aufgefahren. Da meine Aufregung sehr groß war in dem Moment, da es für mich nicht danach aussah, als hätte er mich nicht gesehen. Habe ich natürlich geflucht und meinen Mittelfinger gezeigt. Daraufhin, bremste der Fahrer stark ab, sodas ich auf die rechte Spur wechselte, was dieser dann auch unmittelbar tat. Dann hielt er an...machte seine Tür auf und fing an wild rumzuschreien. Ich lies mich dadurch nicht beeindrucken und bin einfach weitergefahren. Anschließend ist er mir 10 Minuten lang hinterher gefahren, und hat mich mitten auf der Straße, nach dem er noch einmal neben mir versuchte mich durch Schlenker abzudrängen, ausgebremst. Und rumgeschrien, mein Auto angespuckt und sich mein Kennzeichen notiert. Mit der Aussage, er käme vorbei um "mir eins in die Fresse zu hauen".

Ich kann wirklich verstehen, dass sich jemand im Straßenverkehr vielleicht schnell gereizt fühlt durch einen Mittelfinger. Aber was ich nicht nachvollziehen kann, ist es, wie man sich wegen so einer Lapalie, so dermaßen aufregen, jemanden verfolgen und mitten auf der Straße ausbremsen kann, und zudem noch andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährden kann. Und das ich persönlich wütend geworden bin, ist für mich irgendwo nachvollziehbar, da wenn mich jemand anschaut und dabei einlenkt auf meine Spur obwohl ich neben ihm fahre, sieht das für mich nicht mehr nach Zufall oder " hab ich nicht gesehen" aus.

Meine Frage ist jetzt, wie kann oder soll ich reagieren. Meines Wissens nach kann er schonmal allein durch mein Kennzeichen meine Adresse NICHT herausfinden. Es sei denn er geht zur Polizei und stell eine Anzeige, was ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen kann. Leider habe ich mir sein Kennzeichen nicht notiert sonst wäre ich jetzt längst schon zur Polizei gegangen. Freunde von mir meinen, dass Ihnen das auch schon oft passiert ist und eigentlich nichts daraus passieren wird, weil er sich definitiv falsch verhalten hat.

Ein bisschen Angst habe ich natürlich schon, man wird nicht jeden Tag auf der Straße so aggressiv bedroht.

Danke schonmal Liebe Grüße

VERKEHRSRECHT, Beleidigung
Skandalöser Bußgeldbescheid aus den Niederlanden

Hallo zusammen, Heute habe ich aus Holland eine Mahnung erhalten. Ich sei im Juni diesen Jahres 14km/h zu schnell gefahren! Ich bin zwar ein junger, aber ein sehr vorbildlicher Fahrer und war zum ersten mal in Holland mit dem eigenen Auto. Auf der Straße auf der ich geblitzt wurde (N61 in der Nähe von Biervliet, Gemeinde Terneuzen, falls das jemanden etwas sagt) war soweit ich weiß 100 erlaubt und ich bin die besagten 14km/h zu schnell gefahren. Die Strafe sehe ich vollkommen ein, bin auch bereit zu bezahlen jedoch ist den Behörden ein "Fehler" unterlaufen der meines Erachtens pure Abzocke ist! In der Mahnung steht dies sei der zweite Bußgeldbescheid, da ich auf den ersten nicht reagiert habe und nun soll ich statt 66 euro 88,5 euro zahlen. Fakt ist jedoch: Ich habe den ersten Bescheid nie erhalten! Mir wurde jetzt erst der Erste (der laut den Holländern der Zweite ist) geschickt und der ist um 16 euro teurer als die eigentliche Strafe, weil ich wie gesagt angeblich nicht gezahlt hätte. (88 euro statt 66 sind es jetzt) Problem ist, ich habe bis zum 9.12. Zeit den Betrag zu überweisen (Eine deutsche Überweisung ist sogar hinten drangetackert!) sonst droht mir wieder eine Erhöhung auf 129 Euro! Wäre das Bußgeld bei 66 Euro geblieben würde ich sofort zahlen, aber so nicht. Frage: Wie verfahre ich jetzt am besten? Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.

Niederlande, VERKEHRSRECHT, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Blitzer

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