Fällt bei Untervermietung Stellplatz Umsatzsteuer an?

Hallo zusammen,

ich möchte den Stellplatz, der zu meiner Mietwohnung gehört untervermieten (mit Einverständnis des Vermieters), da ich ihn selbst nicht benötige. Online Recherche zu dem Thema hat nun ein paar Fragen aufgeworfen, die sich durch weitere Recherche nicht klären ließen.

Und zwar liest man an vielen Stellen, dass bei Parkplatzvermietung auf jeden Fall Umsatzsteuer anfällt. An anderen Stellen heißt es, dass sofern der Umsatz unter 17500 € liegt (was definitiv der Fall wäre... ca 500 € p.a.) die Kleinunternehmerregelung gilt und man keine Umsatzsteuer zahlen muss. Nun stellen sich mir folgende Fragen:

Wenn man sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen will, müsste ich dann dazu ein Gewerbe anmelden? Oder ist das einfach automatisch so, wenn ich in der Einkommenssteuererklärung die Miete für den Parkplatz angebe und dann ja offensichtlich der Betrag weit unter 17500 € liegt?

Bzgl. Gewerbe anmelden bei Parkplatz-Untervermietung habe ich auch wiederrum an anderer Stelle gelesen, dass das kein Gewerbe sei, da man ja selbst für den Parkplatz bezahlt und damit keinen Gewinn erzielt...

Also müsste ich ein Gewerbe anmelden ja oder nein? Wenn ich nicht extra ein Gewerbe anmelden muss, muss ich trotzdem Umsatzsteuer zahlen? Oder reicht es die Untervermietung in der Einkommenssteuer anzugeben bei "Vermietung und Verpachtung"?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen... ich habe gefühlt jeden auffindbaren Artikel zu dem Thema durchgelesen und bin trotzdem nicht schlauer, weil die Aussagen sich oft widersprechen oder nicht ganz eindeutig sind.

Danke schon mal!

Steuererklärung, Umsatzsteuer, Untervermietung
Doppelte Haushaltsführung: Wie Untervermietung eigener Wohnung an Partnerin steuerlich berücksichtigen?

Hallo,

seit September 2016 habe ich eine berufliche Zweitwohnung im Ort meiner Arbeitsstätte nahe Köln. Meinen Erstwohnsitz habe ich seit über 10 Jahren in München, da dort nach wie vor mein Lebensmittelpunkt ist (Partnerin, Freundeskreis etc.). Ich fahre fast jedes Wochenende nach München zu meiner Partnerin. Sie ist 3 Monate vor Aufnahme meiner Tätigkeit bei Köln aus Ihrer Weg zu mir in meine Wohnung gezogen, wo wir seither meinen bestehenden Hausstand gemeinsam nutzen. Während der Probezeit habe ich zunächst eine kleine möblierte Wohnung am Tätigkeitsort bewohnt und danach ein Mini-Apartment (21 qm) bezogen und günstig eingerichtet.

Meine Partnerin (sie ist Juristin) hat auf einen Untermietvertrag mit mir bestanden, um im Falle von Beziehungs-Problemen nicht vor die Tür gesetzt werden zu können. Es läuft jedoch glücklicherweise sehr gut und wir verbringen fast jedes Wochenende in unserer Wohnung in München, an der ich mich auch mit 15% beteilige.

Als Hauptmieter zahle ich nach wie vor die Miete an den Vermieter. Sie überweist mir die Untermiete und ich überweise ihr die 15% zurück. WIr machen es so, damit anhand der Überweisung meine Beteiligung sichtbar und belegbar wird.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich tatsächlich die Miete, die mir meine Freundin überweist, als Mieteinnahme (Einnahme aus Vermietung und Verpachtung) in der Steuererklärung angeben muss. Denn ich zahle die Miete ja selber an den Vermieter, so dass es ein Nullsummenspiel ist und ich demnach keine tatsächlichen Einnahmen daraus habe. Im Gegenteil zahle ich ja sogar die 15% Anteil.

Ich wäre über eine klärende Antwort dazu, wie ich es am besten handhaben kann und muss sehr dankbar.

Steuererklärung, doppelte Haushaltsführung, Untervermietung, Untermiete
Meine Tochter hat ihre Wohnung untervermietet nun moniert die Untermieterin die defekte Waschmaschine, muß die von der Vermieterin repariert werden?

Tochter (19) hat im Sommer erste eigene Whg angemietet, ist aber dort nie eingezogen bzw nach wenigen Tagen wieder nach Hause zurückgezogen, weil sie sich dort nicht wohlfühlte. Um die Zeit der Kündigungsfrist zu überbrücken und nicht Miete zahlen zu müssen für eine leer stehende Wohnung, hat sie diese für 3 Mo untervermietet. Als Miete nimmt sie nur die reine Kaltmiete+ Stromabschlag+ WLAN. Sie selbst musste 1000 Euro Abstand zahlen an Vormieter für Geräte und Möbel. Einen Kühlschrank hatte sie noch extra neu angeschafft. Das alles stellt sie mit der Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, denn dies hat sie bezahlt, wird aber nun nur vom Untermieter genutzt. Nun ist die Waschmaschine kaputt gegangen und Untermieterin erwartet Reparatur oder Ersatz. Wir waren heute da und haben Flusensieb gereinigt , dann ging sie wieder. Ein Haargummi der Untermieterin hatte sich darin verfangen. Kurz darauf meldete sich Untermieterin erneut mit gleichem Problem und erwartet Abhilfe. Ich habe verweigert. Schließlich ging Maschine bis dahin problemlos und die Wohnung wird zum Selbstkostenpreis wie Leerwohnung untervermietet. Untermieterin besteht auf Waschmaschine und will gegebenenfalls Reparaturdienst beauftragen auf Kosten meiner Tochter. Wie ist die Rechtslage ? Im Untermietvertrag wurde keine Möblierung festgehalten und die Maschine ist doch klar bei Nutzung der Untermieterin kaputt gegangen.Müsste da die Verantwortung nicht sogar umgekehrt sein?

Haftung, Untervermietung

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