Versehentlich in Steuerklasse 6 gerutscht!

Hallo, ich verstehe nur noch Bahnhof und weder mein AG noch das Finanzamt kann mir etwas hilfreiches dazu sagen....

Folgendes Problem:

Ich bin seit Jahren bei meinem Arbeitgeber als Werkstudentin beschäftigt (immer schon Steuerklasse 1). Im Sommer habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert,dass mit ca. 200 Euro vergütet wurde .

Vor Beginn des Praktikums hat mich dir Dame im Personalbüro gefragt, ob ich bereits irgendwo anders beschäftigt bin. Dies bejahte ich und fragte, ob das steuerliche Nachteile für mich habe. Mir wurde gesagt,dass es einzig und allein um den zeitlichen Interessenkonflikt ginge, das aber steuerlich nicht relevant sei.

Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.

Daraufhin habe ich Rücksprache mit deym Praktikumsbetrieb und dem Finanzamt gehalten. Der Betrieb sagt, ich solle eine Erklärung schreiben, dass mein Praktikum nachträglich mit Klasse 6 abzurechnen ist, woraufhin ich jetzt nur aufgefordert wurde, Geld nachzuzahlen. Das Finanzamt sagt, mein normaler AG muss sich wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Dieser sagt wiederum, dass er sich nicht in der Pflicht sieht, da sich das von alleine regele,wenn der Praktikumsbetrieb mich abgemeldet hat. Nun fehlt mir bereits den zweiten Monat in Folge ein großer Teil meines Gehalts und ich würde gerne wissen, wie ich vorgehen kann, damit ich wieder in meiner richtigen Steuerklasse abgerechnet werden kann und auf welchem Wege ich mir die (fälschlich zu viel) gezahlten Steuern zurück holen kann? Ist der einzige Weg die Lohnsteuererklärung? Das würde ja ewig dauern :-/

Finanzamt, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuerklasse
Steueridentifikationsnummer vertauscht

Hallo zusammen, ich brauche dringend einen guten Rat. Heute habe ich von meiner Personalabteilung erfahren, dass meine Identifikationsnummer falsch wäre. Wie meine Nummer damals mitgeteilt wurde weiss ich nicht. Angeblich stand diese auf der Lohnsteuerkarte für 2010 drauf, aber nicht von mir. Wie es der dumme Zufall will, gibt es mit dieser Nummer einen Menschen der am gleichen Tag geboren wurde wie ich. Darum ist der Fehler nicht aufgefallen, sondern erst als dieses Jahr dessen Arbeitgeber des anderen Menschen ihn anmelden wollte. Ich hatte seit dem 01.09.2013 seine Steuerklasse 3 mit 3 Kindern anstatt 1 und er bekam Steuerklasse 6. Wegen den Beschwerden ist der Fehler aufgefallen. Meine Fa. meint, für sie wäre der Fall jetzt erledigt, da meine richtige Nummer jetzt bekannt ist. Eine Korrektur der Lohnabrechnungen für 2013 oder 2014 gäbe es nicht und das Finanzamt würde sich bei mir melden :-(

Das Finanzamt will jetzt bestimmt auf einen Schlag die Kohle zurück. Ich kann doch nix für den Fehler den irgendjemand gemacht hat!! Eine info habe ich nicht bekommen. Meine monatlichen Gehälter waren auch nicht plötzlich höher als sonst. Laut Rechner ca. 300 netto, und das wäre mir bestimmt aufegefallen, da ich die Abrechnungen kontroliere (bis auf die Steuerklasse)

Ich bin da gerade sehr verzweifelt was ich wie machen soll.

Ist es richtig das der AG keine Korrektur mehr machen kann???

Wer kann mir klare Hilfestellungen geben???

Viele Grüße aus NRW und Danke vorab

Steuerklasse, Steuern
Steuerklasse nach Heirat

Liebe Community,

Ich höre immer davon, dass es bei Steuern Verheirateter immer große Probleme mit der Steuernachzahlung gibt. Bei uns ist es demnächst, also in einem Monat nach der Hochzeit, folgendermaßen: Ich bin. Mein Freund hängt jetzt seit Oktober nach einer Neuorientierung ein Erststudium dran, ausgelegt auf 3 Jahre. Ich verdiene zwischen 45.000 und 50.000 Euro pro Jahr, arbeite seit einigen Jahren als Versicherungsmathematikerin, bin aber gesetzlich als Angestellte versichert.

Sind meine Überlegungen stimmig?

1) Die Wahl von Steuerklasse III (ich) und Steuerklasse V (Mann) ist unproblematisch, denn Rückzahlungen sind in unserem Fall nicht zu erwarten. Es kann eher noch zu einer zusätzlichen Erstattung kommen wegen Absetzbarkeit von Studienkosten – ist ein Erststudium.

2) Mein Freund ist aktuell freiwillig gesetzlich versichert – das ist eine Summe von etwas mehr als 100 Euro, er ist 31. Er kann sich familienversichern, sofern er nicht berufstätig oder Minijobber ist.

3) Mein Freund hat eine zeitlich befristete Stelle als Werkstudent (550 Euro) gehabt, die in zwei Monaten ausläuft. Ihm gefällt die Stelle ganz gut, sie hat auch Bezug zu seinem Studium – allerdings hat man ihm nach Ablauf der Frist erst einmal einen Jahresvertrag auf 450-Euro-Basis angeboten. Er hat sich erst einmal geärgert, in der Summe ist der Minijob aber eigentlich – sofern ich keinen Denkfehler begehe – für uns finanziell positiver. Es kommt keine Nachzahlung und er kann sich beitragsfrei bei mir krankenversichern.

Danke, Selena

Student, hochzeit, Minijob, Steuerklasse, Werkstudent
Steuerklasse II bei dauerhaftem getrennt leben trotz verheiratet sein

Ich habe im vergangenen wieder Jahr geheiratet. bis dahin hatte ich Steuerklasse II. Ich bin alleinerziehend mit einem Kind aus einer vorherigen Ehe. Mein Mann ist ebenfalls geschieden und muß Unerhalt für seine Ex-Frau und ein gemeinsames Kind bezahlen. Wir haben beschlossen nicht in einer gemeinsamen Wohnung zu leben und würden auch unsere Steuerklassen gerne behalten. Die angeblichen Vergünstigungen der Steuerklassen III / VI oder IV /IV kommen für uns ohnehin aufgrund der beschriebenen Situation finanziell nicht zum Tragen. Im Gegenteil: Ich hätte ca 150,- € weniger netto als jetzt, mein Mann aber nicht mehr aufgrund der Unterhaltszahlungen. Für mich ist es aber eine Frage des Gefühls der Unabhängigkeit das Geld das ich verdiene auch selbst zur Verfügung zu haben und nicht meinen Mann um Geld angehen zu müssen. Außerdem bin ich weiter alleinerziehend denn ich wohne alleine und will das auch so und mein Sohn ist schließlich nicht sein Kind, so dass ich weiter den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen möchte. Der Sachbearbeiter an unserem Finanzamt sagte mir zu dem Thema nämlich, dass der auch dann wegfallen würde wenn ich verheiratet aber getrennt lebend sei, was ich nicht verstehe da ich damals bei meiner Trennung von meinem ersten Mann direkt nach der räumlichen Trennung meinen jetzigen Steuerstatus erhielt.

Ich will nun wissen ob ich meine Seuerklasse II mit Kinderfreibetrag bei dauerhaftem Getrenntleben behalten kann auch wenn ich erst gerade geheiratet habe und nicht beabsichtige mich von meinem Mann scheiden zu lassen.

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Kurzarbeit, Elterngeld und im 9. Monat schwanger! Was machen wir?

Hallo, ich weiß nicht mehr, was ich machen soll. Ich bin Anfang des Jahres zum leitenden Angestellten "befördert" worden. Aufgrund der Finanzkrise wurde mir dieser neue Posten aber erstmal ohne eine Gehaltserhöhung angeboten. Wenn es der Firma wieder besser geht, würde ich eine angepassete Lohnerhöhung bekommen. Ich verdiene zur Zeit um die 3200€ Brutto. Meine Frau ist Beamtin und im neunten Monat schwanger. Aufgrund des Elterngeldes haben wir vor der Schwangerschaft die Steuerklassen geändert. Meine Frau hat (weil Beamtin und kaum Abzüge) Steuerklasse 3 und ich Steuerklasse 5. Das macht dann Netto stolze 1230€ die ich raus habe. Geplant war bei uns, dass meine Frau für ein Jahr zu Hause bleibt und dabei Anspruch auf die volle höhe des Elterngeldes gehabt hätte (1800€). Ab der Geburt wollten wir die Klassen wieder tauschen, Frau 5, ich 3. Statt einer baldigen Lohnerhöhung, kommt es jetzt für den gesamten Betrieb auch noch zur Kurzarbeit.. Firma: gesundes Unternehmen, schafft ein Jahr Krise ohne Prob.) Bleibe ich zu Hause, wird mir die leitende Position entnommen,meine Karriere ist hin und Elterngeld gäbe es auf meine 1230€, statt den vollen Betrag. Meine Frau will, wie unser 1. Kind ,dass Neugeborene stillen. Sie kann doch unmöglich nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen! Das macht uns fertig! Was sollen wir tun? Ich weiss nicht mehr weiter :-(. Bitte um gute Ratschläge

Elterngeld, Kurzarbeit, Steuerklasse

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