Minijob + HiWi unter 400€ und wurde auf Steuerklasse 6 abgerechnet?

Liebe Leute,

es geschieht leider das Gegenteil von was ich verstanden habe, deswegen muss ich euch nochmal genau fragen. Vielleicht kennt sich jemand aus.

Also: ich bin Studentin und habe schon seit 3 Jahre in derselben Firma außerhalb der Uni ein 450€-Job mit Pauschalsteuerung ausgeübt. Bis zum vor einem Monat war das meine einzige Arbeit, d.h. ich bekomme immer mein volles Geld ausgezahlt.

Nun seit einem Monat arbeite ich als HiWi in der Uni, bekomme 9,90/Std und muss monatlich 40 Stunden leisten, dann komme ich monatlich knapp unter 400€. Meine Vorstellung war, von was ich gegoogelt und verschiedene Leute gefragt hab, dass es eigentlich gehen sollte, wenn eine davon auf Steuerklasse 1 und das andere auf Minijob-Basis versteuern lassen. Am Anfang Dezember habe ich meinen ersten Lohn von der HiWi-Job bekommen und es wurde eine gute 80€ abgezogen, habe nur 312€ überwiesen bekommen. Der Lohn von dem 1.Minijob hat sich nichts verändert. Per Telefon hat die Finanzamt-Dame, die mein Lohn verarbeitet hat, so erklärt, dass der HiWi-Job auf Steuerklasse 6 eingeordnet ist, weil mit dem anderen Job komme ich INSGESAMT über 450€. Es sei denn regele ich so, dass ich INSGESAMT monatlich nicht über 450 komme, eine wird automatisch auf Steuerklasse 6 eingeordnet, obwohl diese nur unter 400€ ist.

Nun meine Fragen:

1. Wieso klappt es nicht mit dem HiWi-Job, dass ich den auf Minijob einordne, damit es steuerfrei ist?

2. Wenn ich wie am Anfang lasse, dass der HiWi-Job auf Steuerklasse 6 versteuert wird, und ich nächstes Jahr einen Lohnsteuerausgleich mache, bekomme ich den Steuer erstattet und lohnt sich die Aufwand überhaupt? Nicht dass ich am Ende stattdessen nachzahlen muss?

3. Ich habe aber vor kurzem diesen Forum gefunden und viele Beiträge gelesen. Mein Verständnis daraus ist: bei der Hiwi-Job ist fast unmöglich, pauschal versteuert zu lassen, deswegen ordnet man auf Steuerklasse 1 ein und das andere pauschal versteuerte Minijob als Minijob. Aber mein Minijob war ja schon pauschal versteuert und mein Hiwi-Job wird trotzdem auf Steuerklasse 6? Ich habe aber den Minijob am Anfang als Hauptarbeitgeber angegeben wegen der Vorstellung, da wo ich mehr verdiene ordne ich als Hauptarbeit und auf Steuerklasse 1 ein. Wie soll ich jetzt das machen? Ist es sicher, wenn ich die Angabe umtauschen, dass mein Minijob dann unversteuert bleibt und mein Hiwi-Job als Hauptarbeit auf Steuerklasse 1 bzw. praktisch nichts versteuert wird?

Steuerklasse, Lohnsteuerjahresausgleich
Steuerklassen(-wechsel) nach Hochzeit, Beamter uns Arbeitslose?

Hallo, bei uns haben sich gerade einige Lebensumstände geändert, bzw. stehen kurz bevor :) Noch sieht es so aus:

  • Er: Beamter, Steuerklasse 1
  • Sie: Arbeitslosengeld 1-Bezug, bisher Steuerklasse 1
  • nicht verheiratet
  • 1 gemeinsames Kind (2 Jahre alt)

Im März 2019 wird unser zweites Kind geboren, meine Frau wird dann aus dem ALG-I-Bezug direkt in die Elternzeit mit Elterngeld-Bezug übergehen. Zudem möchten wir in 2019 auch noch heiraten.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Wenn wir vor der Geburt heiraten: Können wir die Steuerklassen bei der Heirat frei wählen, wegen des ALG-Bezugs? Wir würden dann gerne III (für ihn) und IV (für sie) wählen. Ist das clever oder wirkt sich das negativ auf das AGL I aus? Oder müssten wir dann mit der folgenden Steuererklärung sogar nachzahlen?
  2. Wenn wir nach der Geburt heiraten: Sie ist dann ja schon im Elterngeldbezug. Ist da dann ein Steuerklassenwechsel mit der Heirat noch möglich? Auf das Eltergeld wird sich das nicht auswirken, da sie ohnehin nur den Mindestsatz bekommt.
  3. Ich vermute, dass eine Hochzeit nach der Geburt diesbezüglich sinnvoller ist, da sich dann gar nicht erst Auswirkungen auf das ALG ergeben können. Ist das richtig? Mit III/V hätten wir dann monatlich ca. 400€ mehr netto.
  4. Sowohl Elterngeld als auch ALG I unterliegen m.W. dem Progressionsvorbehalt. Also ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir am Ende des Jahres aufgrund der Hochzeit so oder so nachzahlen müssen. Wo wäre denn mit einer geringeren Nachzahlung zu rechnen: III/V oder IV/IV?

Ich hoffe, mir kann jemand hierbei helfen :) Das ist eine ziemlich verwirrende und undurchsichtige Thematik :/

VG

beamte, hochzeit, Steuerklasse, Wechsel
Steuerklassen falsch abgerechnet, 2 jobs?

Hallo, Vorab zum besseren Verständnis:

Hauptarbeitgeber ab 1.3.2016 = MP GmbH Hauptarbeitgeber 16.12.2014-28.02.2016 = ManP, danach nebenarbeitgeber Nebenarbeitgeber von 1.7.2015-31.1.2016 IKE GmbH ..

Seit dem 1.3.16 arbeite ich bei der MP GmbH und arbeite nebenbei ( Minijob ) bei ManP GmbH bei dem ich vom 16.12.2014 - 28.2.2016 Vollzeitbeschäftigt war. Im 1. Monat lief alles glatt und ich wurde richtig abgerechnet, doch ab April sah das ganze anders aus. Ab April 2016 hat mich mein Minijob ( ManP ) auf die Steuerklasse 1 eingetragen und somit ist mein Hauptarbeitgeber MP GmbH auf die Steuerklasse 6 abgerutscht. Das ganze lief dann 2 Monate falsch bis beide Arbeitgeber es zum 7.6.2016 endlich hinbekommen haben die Steuerklassen richtig anzumelden.

 In dieser Zeit habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2015 gemacht und dabei gemerkt, dass mein Nebenarbeitgeber IKE GmbH (1.7.15-31.1.16) mich genauso wie die ManP auf Steuerklasse 1 abgerechnet hat, was eigentlich nicht sein kann oder?

 Die IKE GmbH hätte mich doch bei der bundesknappschaft anmelden müssen oder nicht? 

Aufjedenfall meint das Finanzamt jetzt, dass ich meinen Nebenarbeitgeber von 2015 auch mit angeben muss ( IKE GmbH ) und somit warscheiblich eine größere steuernachzahlung gegen mich ansteht. 

Was kann ich da machen? Wie kann ich die IKE GmbH rückwirkend als Minijob angeben und die abgerechnete Steuerklasse 1 wegkriegen? Und was passiert, wenn ich nachzahlen muss und ich das nicht zahlen will, da es falsch abgerechnet wurde? Kann ich meine Steuererklärung danach noch zurückziehen? Was muss ich hinsichtlich dieses Jahres tun, also kann ich die Zuviel gezahlte Steuer jetzt noch bekommen oder erst mit der nächsten Steuererkläung?

Ich bin komplett ratlos und weiß nicht mehr wo vorne und hinten ist. Danke für eure Hilfe im Voraus!

Minijob, Steuerklasse
Wieso ändert das Finanzamt eigenmächtig und ohne Vorabinfo meine Steuerklasse von II in I?

Hallo, ich habe letzte Woche meine Gehaltsabrechnung erhalten und es fehlten knapp 300 Euro. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, sei meine Steuerklasse rückwirkend zum Januar von II in die I geändert worden. Ich bin seit 2014 in der Steuerklasse II, habe eine 2jährige Tochter, bin alleinerziehend, wohne in einem Mehrfamilienhaus in eigenem Wohnbereich, wirtschafte also allein. Dies hat sich auch nicht verändert, es ist niemand bei mir eingezogen o.Ä. Ich habe beim Finanzamt angerufen. Die Dame am Telefon sagte mir, sie kann sehen, dass die Steuerklasse am 8. April geändert wurde, aber nicht warum. Ich soll einen erneuten Antrag auf Änderung stellen und ihr zukommen lassen. Das habe ich getan und die Situation noch einmal schriftlich genau geschildert. Meine Frage - wie kann es sein, dass die Lohnsteuerklasse einfach und ohne dass sich bei mir etwas verändert hat, vom Finanzamt wieder geändert wird? Und dies auch noch ohne Vorabinfo, habe mit meinem Gehalt natürlich voll gerechnet und nun unverschuldet diesen Monat dadurch Probleme. Darf das Finanzamt selbst die Steuerklassen einfach so ändern?

Wenn es sich um einen Computerfehler handelt, erhalte ich das zuviel gezahlte Geld im nächsten Monat wenigstens zurück - ich lese überall ich müsste es mir über die Steuererklärung im nächsten Jahr wieder holen, das finde ich dann aber schon dreist, denn ich brauche mein Geld jetzt und es ist ja deren Fehler?

Finanzamt, Steuerklasse
Lohnt sich bei mir ein Mini-Job mehr als mein Teilzeit-Job mit 20 Stunden?

Hallo zusammen,

mein Mann arbeitet Vollzeit (Lohnsteuerklasse 3) und ich Teilzeit mit 20 Stunden (Lohnsteuerklasse 5) Er verdient Brutto das 3-4 fache von meinem Bruttogehalt. Dazu habe ich natürlich bei Lohnsteuerklasse 5 monatlich einige Abzüge und wir müssen nun trotzdem für 2014 eine hohe Summe nachzahlen, sowie gleichermaßen eine hohe Summe vorauszahlen für 2015, sowie in 2015 quartalsmäßig Vorauszahlungen für 2015 leisten.

Zum einen habe ich mir überlegt, die Lohnsteuerklassen auf 4/4 oder 4/4 mit Faktor zu wechseln. Somit hätten wir zwar die monatliche Einbußen, aber dafür nicht alles auf einen Schlag per Nachzahlung / Vorauszahlung!

Dann wiederum überlege ich mir, ob es sich für mich überhaut noch lohnt auf Steuerkarte zu arbeiten, oder doch lieber einen Mini-Job anzunehmen. Denn mein geringer Netto-Lohn, abzüglich Fahrtkosten, abzgl. unserer Nachzahlung auf den Monat verteilt, kommt das Ganze unterm Strich so etwa einem Minijob-Gehalt gleich, nur das ich somit weniger Stunden arbeiten müsste und mehr Zeit für unser Kind hätte.

Ich sehe das in etwa so, dass ich 10 Stunden pro Woche für den Staat arbeiten gehe.

Mir ist schon klar, dass ich somit auch in die RV, AV, KV und sonstige Dinge einbezahle. Allerdings bin ich doch eigentlich durch unsere Heirat auch familienversichert, eine zusätzliche Rentenversicherung habe ich sowieso. Jetzt meine Fragen:

Wenn wir nun doch zum Dezember unsere Steuerklassen wechseln würden, käme uns dies zu Gute?

Und sollten wir uns nun doch beispielsweise im 1. Quartal 2016 für die Lösung Mini-Job entscheiden, bleiben dann auch weiterhin die Vorauszahlungsansprüche des Finanzamtes bestehen?

Würden wir nochmals zur Steuer veranlagt werden, wenn mein Mann Lohnsteuer 3 behält und ich Mini-Jobe und meine Abgaben an die Knappschaft leiste?

Ich glaube ich habe das Ganze etwas verkompliziert, hoffe aber dennoch das mir jemand zeitnah helfen kann.

Zaubermaus29Trier

Steuerklasse, Mini-Job, Steuernachzahlung
Hauptgewerblich selbstständig und Arbeitnehmer zugleich?

Hallo Ich arbeite als Wirtschaftsingenieur im Qualitätsmanagement und bin Berufseinsteiger. Ich Spiele schon seit meinem Studium mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen. Die Branche, das Geschäftskonzept, Kontakte, Kapital, etc. ist alles vorhanden und mehrfach durchdacht. Mein Plan war es, diese selbstständigkeit nebengewerblich durchzuführen. Die Grenze von 20h/Woche werde ich nicht überschreiten, jedoch wird mein Umsatz garantiert die Grenze von 17.500 Euro im Jahr in kürzester Zeit sprengen. Somit wäre ich hauptberuflich selbstständig und müsste ich mich meines Wissens privat versichern. Welche weiteren Komplikationen erwarten mich? Die Erkenntnis meines Unternehmens von der Selbstständigkeit sowie die Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, etc. ist mir bewusst. Ich kalkuliere meinen Verdienst in der Selbstständigen Tätigkeit doppelt so hoch und mit exponentiellen Zuwachs ein, als mein Arbeitnehmerverdienst, jedoch möchte ich dennoch meinen Job nicht in so kurzer Zeit kündigen, da mir das Studium dann doch zu sinnlos wäre. Meine Arbeitnehmer Tätigkeit steht in keinem Zusammenhang zu meiner selbstständigen Tätigkeit.

Ich meine gelesen zu haben, dass die Einkünfte von der selbständigen Tätigkeit als auch die vom Arbeitsverhältnis in einen Topf geschmissen werden und dadurch die Steuer Abgaben entstehen. Würde es Sinn machen, das Gewerbe auf meine Frau, die ebenfalls Arbeitnehmerin ist, anzumelden, und sie tatkräftig zu unterstützen, da sie weniger als ich verdient? Sprich Gewerbe läuft auf meine Frau, Jedoch erledige ich die meisten gewerblichen Transaktionen.

Ist meine Denkweise richtig? Welche Steuerklasse ist empfehlenswert?

Bin dankbar über jede ernst gemeinte Antwort LG

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