Eigentumswohnung und Sozialhilfe fürs Altersheim?

Guten Tag,

meine Mutter ist vor kurzem stark pflegebedürftig geworden (hat bereits Pflegestufe 4) und wir sind am überlegen sie auf Wunsch von ihr in ein Altersheim zu bringen. Sie hat ihr ganzes Leben gearbeitet um sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. Sie wohnt selber mietfrei in einer Wohnung Ihrer Schwester und besitzt eine Eigentumswohnung, welche derzeit leer steht. Sie erhält eine sehr niedrige Rente und hat sonst keine weiteren Einnahmen und zahlt derzeit einen Modernisierungskredit ab. Das heisst wir könnten uns das Altersheim nicht leisten ausser durch Verkauf der Eigentumswohnung.

Nun die Frage:

Wenn Sie in ein Pflegeheim / Altersheim kommen sollte, wird nähme ich an Ihre Eigentumswohnung bei Antrag auf Sozialhilfe auch gewertet. Das würde bedeuten, dass wir keine Hilfe vom Sozialamt in Anspruch nehmen könnten, oder?

Was würde in diesem Fall passieren, falls Sie die Kosten des Pflegeheims nicht decken könnte? Wäre es möglich die Eigentumswohnung nun zu vermieten, was sie schon vor hatte, und die Mieteinnahmen (Gewinn oder Umsatz?) dem Pflegeheim zu zahlen und den Rest würde das Sozialamt übernehmen, falls die Eigenkosten durch Miete + Rente nicht ausreichen würde? Oder würden die darauf bestehen, dass die Wohnung verkauft werden muss?

Gibt es vielleicht andere Optionen, dass wir vermeiden können, dass die Eigentumswohnung nicht berücksichtigt wird? Gibt es irgendwelche Methoden in meiner Situation um zu vermeiden, dass das lang angesparte Vermögen und Erbe meiner Mutter nicht für das Pflegeheim drauf geht? Schenkung ist ja denke ich nun ausgeschlossen, da die ja das Recht haben, die Schenkung zurückzufordern.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank schonmal!

Pflegegeld, Pflegeheim, Pflegekosten, Pflegeversicherung, Soziales, sozialhilfe, Sozialrecht, Sozialamt
Sozialrecht und unangemessene Immobilien Verkauf bzw. Neukauf?

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem mit meiner Mutter 58 Jahre, schwerbehindert, Pflegestufe III und auf Dauer Erwerbsunfähig. Sie ist seit 2012 arbeitsunfähig erkrankt, 10/2014 hat Sie ein Haus und etwas über 100.000 € geerbt. Das Haus hat eine Wohnfläche von etwas über 100 qm und angeblich einen Verkehrswert von ca. 150.000 €. Die Probleme sind folgende:

1. Hat Sie das Erbe in der Zeit von zwischen 2014 bis Ende 2016 verlebt. Sie hat keine anderen Sozialleistungen erhalten. Das bedeutet das Sie keine Rentenzeiten erhalten hat.

2. Der Rententräger sagt, Sie sei erst seit ende 2017 zumindest teilw. Erwerbsunfähig, zahlt aber aufgrund der fehlenden Rentenzeiten ab 2014 keine EM-Rente, nach 31 Berufsjahren echt bitter. Das Berufungsverfahren läuft.

3.Das Sozialamt sagt, ihr stehen nur 90 qm Wohnfläche zu und verweigert deshalb Leistungen. Ein Widerspruchsverfahren und Eilverfahren läuft. Die sofortige Verwertung der Immobilie wird gefordert. In der Vergangenheit wurden Darlehen vom Jobcenter gezahlt in der Hoffnung das die EM-Rente kommt. Und sich die Leistungen gegenseitig verrechnen.

BTW: Tatsächlich ist alles noch komplizierter, z.B. weil die Immobilie schwer bis nicht veräußerbar ist, da in einem Quellgebiet gebaut wurde, aber ich versuche es einfach darzustellen. Würde das Sozialamt Ihre Behinderung und einen höheren Wohnraumbedarf anerkennen, wäre Ihr Wohnraum evtl. sogar geschützt. Sie ist mittlerweile seit über 1/2 Jahr ohne finanzielle Mittel, abgesehen vom Pflegegeld, und entsprechend physich und psychisch am Ende.

Jetzt zu mir: Ich habe mit 22 eine kleines Reihenhaus mit 81 qm Wohnfläche gekauft (Nachbarn verkaufen so für ca. 250.000 € / Kaufpreis damals 136.000 €). Mittlerweile sind Frau und Kinder dazugekommen und die Wohnfläche ist zu klein. Ich Pflege meine Mutter und kümmere mich um Ihre Behördenanliegen. Mein "Vermögen" steckt zu 95 % im Beton.

Ein Immobilientausch ist ausgeschlossen, da diese in unterschiedlichen Kommunen liegen und eines der Kinder bereits eine tolle Schule besucht.

Ich bin sicher, hier gibt es mehr Lösungen als ich im Moment sehe. Deswegen was für Handlungsalternativen haben wir und welche wäre ggfs. für meine Mutter die beste, damit bis zur Regelaltersrente, Ihre Existenz gesichert wird?

Sollte ich etwas vergessen haben, ruhig nachfragen.

Meine eigenen Gedanken dazu wären: Ich kaufe mir ein größeres Haus in der nähe. Sie zieht in mein Haus ein und verkauft Ihr Haus. Mit dem Erlös erwirbt Sie quasi ein Wohnrecht in meinem Haus. Folge: Sie hat angemessenes Wohneigentum, ich habe Eigenkapital. Probleme: Ich befürchte mein lokales Sozialamt könnte dann Probleme machen und ich hätte 2 Hypotheken abzutragen.

Gibt es bessere Lösungen / Ideen?

Aufgrund der Überschneidung verschiedener und komplexer Themengebiete, frage ich mich auch, wer uns hier abschließend beratend, unterstützen könnte?

Erwerbsunfähigkeit, Familie, Immobilien, SGB XII, sozialhilfe, Sozialrecht, Vermögen, Sozialamt
Welche Geldanlagen von Angehörigen kann das Sozialamt im Pflegefall einfordern?

Hallo liebe Community,

folgenden Fall möchte ich schildern:

Meine Oma hat fortgeschrittene Altersdemenz und wird bald in ein Pflegeheim müssen. Sie hat eine Rente von ca. 1800 € und Ersparnisse in Höhe von 15.000 €, d.h. sie wird natürlich zunächst selbst für die Kosten aufkommen können. Allerdings sind Pflegeheime teuer und wir gehen davon aus, dass das Geld nicht allzu lange reichen wird. Wenn es soweit ist, wollen wir Unterstützung beim Sozialamt beantragen. 

Meine Oma hat keinen Ehepartner mehr und nur eine Tochter (meine Mutter), welche ein Jahresbruttoeinkommen von weit unter 100.000 € hat. Dennoch gibt es da wahrscheinlich was zu holen, nur sind wir uns nicht so sicher was genau vom Amt eingefordert werden kann.

(1) Meine Mutter hat sich vor 4 Jahren ein Haus gekauft. Sie hat es von ihren eigenen Ersparnissen gekauft und auch den noch laufenden Kredit (monatl. 400 €) zahlt sie aus eigener Tasche. Meine Oma hat sich also finanziell nicht daran beteiligt. Kann das Amt trotzdem das Haus einfordern? Es soll eigentlich die Altersabsicherung meiner Mutter sein. Sie ist schwerbehindert und wird selbst nicht ums Pflegeheim herumkommen. Eigentlich würde sich das Amt ja selbst ins Bein schießen, wenn man meiner Mutter die eigene Absicherung wegnimmt. Kann es trotzdem sein, dass meine Mutter das Haus aufgeben muss? Wenn ja, wie kann sie sich davor schützen?

(2) Als ich (Enkelin) 5 Jahre alt war (Jahrgang 97) hat meine Oma für mich einen Bausparer abgeschlossen. In diesen hat sie gut 18 Jahre monatlich eingezahlt. Auszahlen lassen habe ich mir die knapp 8.000 € erst vor kurzer Zeit. Ich weiß, dass Schenkungen bis zu 10 Jahren rückwirkend eingefordert werden können, aber der Bausparer fällt ja zum Teil außerhalb dieses Zeitraums. Oder zählt hier nur der Zeitpukt der Auszahlung? Ich habe schon viel gelesen zu Sparbüchern von Enkeln, die vom Amt eingefordert wurden, aber wie sieht es mit Bausparern aus? Gelten diese grundsätzlich als Schenkung?

(3) Je mehr die Demenz ihren Lauf nimmt, umso häufiger holt meine Oma Geld von der Bank ab. Dabei handelt es sich oft um mehrere Hundert € pro Woche, denn sie kann sich nicht daran erinnern. Das Geld ist immer in bar; Überweisungen kann sie schon lange nicht mehr machen, da sie nicht mit den Automaten zurechtkommt. Sie verstaut das Geld entweder bei sich zu Hause oder schiebt es meiner Mutter und mir in die Tasche. Auch wenn wir beharren, dass sie es lieber selbst behalten soll, hat sich mitlerweile eine beachtliche Barsume angesammelt. Können solche Schenkungen auch rückwirkend eingefordert werden? Denn solange es nicht auf einem anderen Konto auftaucht, könnte meine Oma das Geld ja theoretisch einfach ausgegeben haben.  

Das war jetzt recht lange aber ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Danke schonmal für die Unterstützung!

Pflegekosten, Angehörige, Sozialamt
Jobcenter/ALGII verlangt 6-7 JAHRE alte Dokumente, rechtens?

Hallo,
Ich war wieder bei meinen Eltern zu Besuch und die haben mir einen ALGII Brief gezeigt indem steht, da sie für Leistungen ab den 01.01.2020 nicht Entscheiden können, da folgende Dokumente fehlen und dann waren von jedem Familien Mitglied 4-5 Dokumente aufgelistet von 2012-2014, darunter Lohnabrechnungen und NEBENKOSTENABRECHNUNGEN.

Das man die hälfte damals schon abgeben hat ist nicht der rede wert, aber ich habe in alten Dokumenten gesehen und da wurden z.B bei mir für den damaligen Nebenjob LOHNNACHWEISE aufgefordert die man per Kontoauszug überreicht hatte (weil man dafür keine Lohnabrechnugn erhalten hat) und akzeptiert. Jetzt steht aber die wollen die Lohnabrechnung und in klammer (Kontoauszüge sind kein ausreichender Nachweis!) Vielleicht ist Kontoauszug kein ausreichender Nachweis, aber warum evrlangt man das 7 Jahre später? Dürfen die das? Meine Eltern machen sich nämlich Sorgen, da drin steht, dass wenn man bis zum 25.12.2019 nicht zusendet wird es gekürzt oder entzogen.

Ich meine was haben 7 Jahre alte Dokumente für die jetzige Situation zutun, das sie nicht entscheiden können? Wenn die damals die Kontoauszüge akzeptiert haben, dann können die doch nicht 7 JAHRE später was anderes verlangen oder doch?

Ich schreibe jetzt, weil meine Eltern IMMER alles rechtzeitig abgegeben haben, auch Sachen die 6-7 Jahre alt waren aber jetzt reicht es halt langsam. Letztes Jahr war es ähnlich da wollten die zum Beispiel weniger wie die Lohnabrechnugen von Juli-September 2012 und jetzt wollen die viel viel mehr und darunter Sachen wie von Oktober-Dezember 2012, wieso sagten die letztes Jahr nicht direkt von Januar bis Dezember statt jedes Jahr nur 2-3 Monate zu verlangen?

Dürfen die wirklich so alte Sachen verlangen? und wenn ja ist es wirklich der richtige Bescheid zu sagen wir können für den 1.1.20 NICHT ENTSCHEIDEN weil alte Sachen fehlen?

Ich wäre über Antworten so dankbar!

ALG II, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Sozialamt, Jobcenter Amt
Wie wird der Kapitalwert des Nießrechtes final bestimmt?

Hallo,

folgendes Szenario: Eine Frau erbt von ihrem Vater den Nießbrauch an einer Wohnung. Sie wird einige Zeit später Pflegefall, wobei die Kosten vorerst von Sozialamt übernommen werden, ihre Rente aber nicht ausreicht und das Sozialamt daher höchstwahrscheinlich versuchen wird, den Nießbrauch einzusetzen. Zusätzlich befindet sie sich in einem Insolvenzverfahren.

Mir ist soweit klar, dass sie die monatlichen Einnahmen (oder einen Teil davon) der Wohnung dann ans Sozialamt (falls nicht anders bezahlbar) und den Treuhändler abführen muss. Ich habe auch gelesen, dass bei einem lebenslangen Nießbrauch üblicherweise ein Kapitalwert berechnet wird.

  • In wie weit sind die Wohnungsbesitzer nun der Nießbraucherin verpflichtet? 
  • Müssen sie "nur" die monatlichen Einnahmen an die Nießbraucherin (bzw. das Sozialamt / ihren Treuhändler) zahlen, solange sie lebt?
  • Oder (eher der schlechtere Fall), müssen die Wohnungsbesitzer auch nach dem Tod der Frau noch für Forderungen der Nießbraucherin aufkommen, bis der regulär errechnete Kapitalwert (Jahreswert * Faktor aus Tabelle) des Nießbrauchs "abbezahlt" wurde?
  • Kann Sozialamt oder Treuhändler von Wohnungsbesitzer verlangen, die Wohnung zu verkaufen, damit der Kapitalwert bzw. die offenen Schuld / Forderung auf einen Schlag zurückgezahlt wird?

Die Frau ist schwer krank und wird daher höchst wahrscheinlich nicht so alt, wie üblicherweise bei der Kapitalwertberechnung angenommen wird. Eigentlich müsste der Kapitalwert doch dann anhand der tatsächlichen Lebensdauer erneut berechnet / korrigiert werden?

Vielen Dank für die Auskünfte!

Erbe, erbrecht, Immobilien, Nießbrauch, wohnung, Sozialamt
Erbe und Elternunterhalt bei Alkoholikerin?

Hallo,

mein Opa ist vor ca. 2 Jahren gestorben und hat meiner Schwester und mir zwei Wohnungen per Testament vererbt. Mein Opa hat zwei Töchter. Meine Tante hat bereits eine andere Wohnung per Schenkung erhalten, meine Mutter wurde bis auf das Nießbrauchrecht einer unserer Wohnungen, welche zudem noch nicht vollständig abgezahlt ist, enterbt. 

Leider entwickelt sich meine Mutter (52 J.) durch ihr Verhalten (Alkoholikerin) immer schneller zum Pflegefall. Aufgrund der Zeichenbegrenzung etwas mehr Hintergrund dazu im ersten Kommentar.

Sie hatte bereits früher (unbegründet) eine Pflegekraft, wodurch uns damals das Sozialamt anschrieb aber glücklicherweise befreite. Da sie ihren Lebensstil nicht geändert hat, kommen mittlerweile auch (alkoholbedingte) Krankheiten hinzu, wodurch sie wirklich bald ein Pflegefall werden könnte. 

Nun versuchen meine Schwester und ich natürlich, unser Erbe und "Vermögen" zu schützen, da unsere Mutter uns im Leben bisher ausschließlich geschadet hat, zudem nichts (außer Schulden) hinterlassen wird. Auch haben wir im letzten Jahrzehnt sehr sparsam gelebt, um aus diesen Verhältnisse rauszukommen. Jetzt zusehen zu müssen, wie dies uns ggf. wieder genommen wird, fühlt sich sehr unfair an. 

Daher haben wir folgende Fragen:

  • Denkt ihr, dass wir für unsere Mutter aufkommen müssen? Diverse Nachweise über das Fehlverhalten unserer Mutter in der Kindheit (z.B. Unterhaltstitel) und ggü. unserem Vater liegen vor und hatte das Sozialamt bereits einmal akzeptiert. Allerdings war das Erbe damals noch kein Thema.
  • Könnte meine Mutter ihren Pflichtteil einklagen? Wie hoch wäre dieser?
  • Sie ist neu verheiratet, natürlich mit einem Alkoholiker. Dieser hat durchblicken lassen, nur wegen dem potenziellen Erbe geheiratet zu haben. Hat er hier irgendwelche Möglichkeiten?
  • Kann das Sozialamt, sobald eine Forderung vorliegt und es über die Nachlasssituation Bescheid weiß, den Pflichtteil einklagen?
  • Können private Gläubiger irgendwie dafür sorgen, dass der Pflichtanteil eingeklagt wird? Unserer Mutter ist vermutlich in einem privaten Insolvenzverfahren.
  • Das Nachlassverfahren ist noch nicht ganz durch - kann unsere Mutter das Erbe ablehnen? Gibt es eine Frist? Entfällt dadurch auch ihr Anspruch auf den Pflichtteil?
  • Kann das Sozialamt uns zwingen, die Wohnungen zu verkaufen, wenn wir nicht anderweitig für die Pflege aufkommen können?
  • Falls sie ihren Pflichtteil einklagen könnte, also z.B. einen Teil der Wohnungen, wer bekommt diesen dann, wenn sie verstirbt? Wir hatten eigentlich vor, ihr Erbe aufgrund der Schulden abzulehnen.
  • Wäre es vielleicht sinnvoll, direkt zu einem Anwalt für Familienrecht / vor Gericht zu gehen?

Wir versuchen aktuell, uns solange wie möglich selbst um sie zu kümmern. Bei einem Stundensatz von ca. 60€/h des Dienstes erledigen wir den Einkauf lieber selbst, soweit/solange noch möglich. Natürlich gegen unseren Willen, aber unsere Mutter scheint hier leider am längeren Hebel zu sitzen.

Vielen Dank für die Zeit und Auskünfte. 

Elternunterhalt, Erbe, Pflichtteil, Sozialamt
Sozialamt verlangt wegen zu viel genehmigter Heizkostenpauschalen in 2016 von mir einen hohen Betrag zurück. Was kann ich tun?

Ich beziehe einen Mini-Betrag an Grundsicherung zu meiner kleinen Rente. Vor Wochen legte ich dem Kreisamt die NK-Abrechnung 2016 meines Vermieters vor und bin jetzt zur Anhörung vorgeladen, weil hier angeblich wegen zu viel berechneter Heizkostenpauschalen in 2016 ein hohes Guthaben aus Grundsicherungsleistungen entstanden sein soll, das nun von mir zurückverlangt wird.

Genaue Erklärung: Meine Tochter und ich haben ein NK-Guthaben 2016 beim Vermieter in Höhe von 111,92 Euro erwirtschaftet (wie immer wenig geheizt), welches dieser nun auf mein Konto überweisen wird. Dieses Guthaben wird von den Ämtern (Kreis für mich und Jobcenter für meine Tochter, deren Mini-Ausbildungsvergütung von dort etwas aufgestockt wird) eingefordert, wovon jedes Amt die Hälfte beansprucht. Mir wurden vom Kreisamt an Betriebskosten in 2016 insgesamt 1.256,43 Euro zur Verfügung gestellt. Meine Abrechnung ergab einen höheren Betrag, weswegen hier eine Nachzahlung von 95,04 Euro fällig wird. Bei den Heizkosten wurden für 2016 Pauschalen von 1.058,52 berücksichtigt, unsere Heizkosten betrugen aber nur 716,61 (also Guthaben von 341,91 Euro). Die Nachzahlung der Betriebskosten abzüglich des Heizkostenguthabens ergeben insgesamt ein Guthaben von 246,87 Euro, welches aus Grundsicherungsleistungen entstanden ist und somit der Kreisstadt zusteht. Die von mir demzufolge zu Unrecht bezogenen Grundsicherungsleistungen werden von mir nun zurückgefordert.

Ich soll mich dazu äußern. Was soll ich denn dazu sagen? Ich habe die Berechnungen ja nicht gemacht. Ich wollte wie immer sparen und habe die Heizung nicht allzu viel aufgedreht, um dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen. Nun bekomme ich meine Strafe dafür. Außerdem vermute ich, dass das gleiche Spielchen nun auch noch mit meiner Tochter gemacht wird, denn die vor Wochen beim JC eingereichte NK-Abrechnung wurde bisher von dort noch nicht kommentiert. Aber wenn das Kreisamt schon solche Berechnungen aufmacht mit diesen horrenden Nachforderungen, wird das andere Amt da wohl nachziehen, weil von dort vielleicht auch zu viel Pauschalen berücksichtigt worden sind. Wenn ich mir nun vorstelle, die fordern von meiner Tochter jetzt auch noch um die 250 Euro nach, dann müssen wir zusammen ca, 500 Euro zurückzahlen.

Ich bezahle beim Kreis seit geraumer Zeit immer noch mein Guthaben aus 2015 zurück, was intern verrechnet wird. Im Grunde bezahle ich seit ewiger Zeit an dieses Amt mehr als mir von dort ausgezahlt wird. (Mir werden jeden Monat 20 Euro intern verrechnet, bekomme nur ca. 6 Euro - manchmal sogar weniger - ausgezahlt). Ich möchte auf jeden Fall gegen den kommenden Bescheid Widerspruch einlegen, aber mir fällt keine Begründung ein, denn ich glaube schon, dass dem Amt dieses Geld zusteht, obwohl ich ja nichts dafür kann, was die im Amt da als Pauschalen festsetzen, die sich ja logischerweise aus dem Jahr davor ergeben haben. Was kann ich tun?

Grundsicherung, Mietrecht, Sozialamt
Sozialamt will ein Gutachten von der Rentenversicherung, die dieses verweigert?

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte in diesem Jahr einen Schlaganfall mit entsprechenden Konsequenzen und jetzt ist sie noch in einen Behördenteufelkreis geraten, was ihren Gesundheitszustand noch weiter verschlimmert, aber naja, das zählt natürlich nicht. Sie hat nun Pflegegrad III. Sie ist 64 und ich sage schon mal vorweg, dass sie wegen fehlender Wartezeit keinen Anspruch auf Rente hat. Das Jobcenter hat meiner Mutter sein Gutachten zugeschickt, nach dem sie langfristig nicht mehr erwerbsfähig ist und dazu aufgefordert, Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) und der Grundsicherung im Alter wegen der vollen Erwerbsminderung zu beantragen. Das hat sie gemacht. Ihrem Antrag auf Grundsicherung hat sie ein Schreiben von der Rentenversicherung beigefügt, in dem stand, dass ihre Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Außerdem hat sie das Gutachten des Jobcenters über ihre volle Erwerbsminderung sowie die Anforderung des Jobcenters zur Beantragung vorrangiger Leistungen beigefügt. Daraufhin bekam sie eine Ablehnung vom Sozialamt mit der Begründung, dass das entsprechende Alter nicht erreicht ist und dass im Schreiben der Rentenversicherung nur steht, dass die Wartezeiten nicht erfüllt sind, aber nichts zur Erwerbsminderung, und dass das Gutachten des Jobcenters fürs Sozialamt nicht bindend ist, und dass die eins bräuchten von der Rentenversicherung. Also, ich halte es schon mal für frech, dass man gleich abgelehnt hat anstatt ein Gutachten der Rentenversicherung nachzufordern. Gleichzeitig wurde Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach dem Erhalt der Ablehnung vom Sozialamt hat sie der Rentenversicherung zusammen mit der Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung und dem Schreiben von der Pflegekasse mit dem Pflegegrad meiner Mutter nachgeschickt. Außerdem wurde der Anlage ein Schreiben beigefügt, in dem meine Mutter nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie unbedingt eine Fesststellung ihrer Erwerbsminderung bräuchte, vor allem weil dies von Sozialamt verlangt wird. 2 Wochen später bekommt meine Mutter eine Ablehnung von der Rentenversicherung, in der steht, dass der Grund die fehlende Wartezeit ist, und dass die die Prüfung der Erwerbsminderung nicht durchführen werden, weil meine Mutter wegen fehlender Wartezeit sowieso keinen Anspruch auf Rente hat. Also, ganz kurz nochmals alles: Jobcenter stellt Erwerbsunfähigkeit fest. Sozialamt akzeptiert das Gutachten des Jobcenters nicht und fordert eins von der Rentenversicherung. Rentenversicherung macht dieses nicht, weil es sowieso kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Was soll meine Mutter tun?

Ich bitte um Entschuldigung für so einen langen Text und danke für Ratschläge schon mal im Voraus

Rentenversicherung, Rente, Erwerbsminderung, jobcenter, Sozialamt
Hilfe bei den Heimkosten?

Hallo zusammen,

Mein Vater lebt in einem Seniorenheim, meine Mutter und mein Bruder leben in einer Wohnung, er bekommt BAföG ca 290 EURO und meine Mutter bekommt die Rente meines Vaters, das sind ca. 1800 EURO.

Laut Amt darf meine Mutter 1200 EURO nutzen und alles was darüber liegt wird angerechnet um die Heimkosten zu bezahlen.

Komischerweise werden die Kosten für die Miete etc. den Beiden jeweils zur hälfte angerechnet.

Das bedeutet mein Bruder muss laut deren Berechnung einen Anteil für die Allgemeinen Kosten von über 300 EURO (so viel bekommt er ja nichtmal) übernehmen um Miete etc zu bezahlen, hier wird nicht beachte das mein Bruder selber kosten hat (Fahrkarte für die Ausbildung, Krankenversicherung etc.) und nicht ansatzweise so viel Geld erhält. Das BAföG ist doch dazu da um Kosten für die Ausbildung zu decken.

Meine Mutter hat alleine schon Ausgaben von über 1200 EURO ohne Lebensmittelausgaben. Sie hat sogar schon einen Kredit aufgenommen um Heimkostenrückstände zu bezhalen, selbst das wird nicht beachtet.

Bezahlen soll Sie jetzt über 500 EURO ans Heim, das bedeutet es bleibt nichts mehr für Lebensmittel, Kleidung oder evtl. Nachzahlungen (Heizkosten, Strom) bezw unvorhergesehene Kosten.

Sie ist schon mit ihren Kräften am Limit angekommen, da auch keine Anwälte helfen können und Sie nicht weiß wie sie weiter überleben soll mit meinem Bruder dem ja imprinzip alles genommen wird.

Sie ist schon soweit das sie darüber nachdenkt Privatinsolvenz anzumelden.

BITTE KANN IRGENDWER HELFEN !!!!

Mit freundlichen Grüßen Anataolia

BAföG, Heimkosten, Sozialamt
Werden die Fahrtkosten ersetzt oder nicht?

Hallo,

aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen; deswegen habe ich mir in der Bücherei das Buch "Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?" von Nikolaus Ertl und Horst Marburger ausgeliehen. Da steht:

Praxis-Tipp: Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie in einem solchen Fall (Anm.: Also wenn man zum zuständigen Leistungsträger muss) unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise im Einzelfall beweisen müssen, dass Sie - gegebenenfalls wegen Ihrer Behinderung - öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen konnten, sondern ein Taxi benutzen mussten.

Und:

§ 62 SGB I (also Paragraph 62 des Sozialgesetzbuches - 1. Buch) sieht vor, dass derjenige, der Sozialleistungen benatragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen muss, jedoch nur soweit es für die Entscheidung ünber die Leistung erforderlich ist. Wichtig: In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss hier nicht nachgewiesen werden.

Dazu hätte ich ein paar Fragen:

  1. Reicht als Beweis für einen Härtefall das Attest des Orthopäden, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren kann, sondern einen Sondertransport brauche, da ich im Bus nicht stehen kann (die hätte ich nämlich schon)?
  2. Wenn ich zum Leistungsträger muss, bekomme ich die Fahrtkosten nicht immer ersetzt. Wenn ich zum Gutachter muss aber schon. Habe ich das so richtig verstanden?
  3. Mal angenommen, ich müsste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Werden die Kosten für Bus-/Bahn-/Straßenbahn-/U-Bahn-Tickets bei der Fahrt zum Gutachter dann auch ersetzt oder gilt das nur für das Benzingeld?

Danke im Voraus.

LG, Bloodsuckerin

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