Minijob + Amazon Flex (Steuern und Versicherung)?

Hallo,

ich möchte demnächst für Amazon Flex Pakete ausliefern, um mir etwas Geld dazu zu verdienen.

Momentan bin ich aber auch noch bei zwei Unternehmen angemeldet und verdiene zusammen dort unter 450€.

Für Amazon Flex arbeitet man als Selbstständiger und ich muss damit ein Gewerbe anmelden.
Dazu muss ich auch mein eigenes Auto verwenden.

Ab wann muss ich denn Steuern zahlen?

Laut meinem Wissen muss ich keine Abgaben tätigen, wenn ich als Selbstständiger unter 9000€/Jahr bleibe.
Und zudem verdiene ich als Angestellter weniger als 450€ und muss davon auch nichts abgeben.

Stimmt das? Oder muss ich alle meine Verdienste zusammenrechnen und dann wird versteuert?

Und was wird dann wie genau versteuert?

Außerdem würde ich bei Amazon Flex mit meinem Auto fahren, was jedoch auf dem Namen meines Vaters angemeldet ist.
Das müsste man dann auch noch Gewerblich versteuern. In dem Fall mein Vater.

Aber geht das so einfach? Denn er benutzt das Auto normalerweise nicht.

Und muss ich eine Einkommenserklärung mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, wodurch ich durch den Gebrauch des Autos wieder Geld zurück verlangen kann (30ct/km), obwohl es nicht auf mich angemeldet ist?

Und soll ich ein Fahrtenbuch führen dafür?

Ich blicke da noch nicht wirklich durch und ich würde mich riesig für jegliche Hilfe freuen.

MfG, Adrian

Kfz-Versicherung, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Unternehmen
Welche Steuerklasse bei Selbstständigkeit + Angestelltenverhältnis?

Hallo zusammen,

ich bin seit wenigen Monaten selbstständig. Da es noch dauert, bis die ersten Aufträge kommen bzw. bis ich regelmäßig Aufträge bekomme, habe ich mir einen 23h-Teilzeit-Nebenjob gesucht (und gefunden). Der zusätzliche finanzielle Puffer war natürlich auch ein Grund.

Die Prüfung von der gesetzlichen Krankenkasse steht noch aus, ob ich haupt- oder nebenberuflich selbstständig bin. Vom Arbeitseinsatz würde ich sagen: gerade so hauptberuflich. Da ich jedoch aktuell noch keinen Cent durch selbstständige Arbeit verdiene (und das sicher noch einige Monate dauern wird) könnte es durchaus sein, dass ich von der Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig eingestuft werde.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn mich die Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt einstuft: Sieht es das Finanzamt dann genau so? Mein Angestelltenverhältnis ist als Nebenjob Steuerklasse 6. Wäre es als Hauptjob möglicherweise Steuerklasse 1? Denn dann könnte ich mir die pauschale Lohnsteuer sparen, das macht dann doch einiges aus. Oder bin ich immer automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft, wenn ich zusätzlich selbstständig bin - egal ob haupt- oder nebenberuflich?

Hoffentlich ist meine Frage einigermaßen verständlich. Morgen rufe ich die Krankenkasse an und wahrscheinlich auch beim Finanzamt. Aber ich würde schon mal gern Bescheid wissen. Vielen Dank!

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuerklasse, Steuern, Nebentätigkeit
Bafög + Minijob + Selbstständig?

Guten Mittag liebe Mitglieder von Finanzfrage,

ich habe eine (wichtige) Frage zu der Bafög Anrechnung, Näheres siehe unten:

Mein Bafög Zeitraum ist 10/2020 bis 09/2021.

Ich habe bis jetzt auf geringfügiger Basis gearbeitet und vom 01.10.2020 bis einschließlich 30.04.21 2089€ verdient.

Nun habe ich den Job gekündigt und fange zum 01.05. einen neuen Job (ebenfalls geringfügig) an und verdiene da 200€ monatlich (stud. Hilfskraft). Kurzfristig wurde mir eine neue Stelle in der Lernförderung an einer Schule angeboten, allerdings auf Honorarbasis, ich wäre also selbstständig und würde hier 20€/h verdienen, also 640€ im Monat. Da diese schon allein für die Erfahrung und den Lebenslauf sehr sinnvoll ist, habe ich natürlich zugesagt.

Nun ist die Frage, inwiefern mir das Gehalt der beiden Jobs beim Bafög angerechnet wird, da es ja einerseits eine selbstständige Tätigkeit, als auch ein Job auf geringfügiger Basis ist.

Insgesamt arbeite ich 13std/Woche (5 als Hilfskraft, 8 in der Lernförderung) und wäre immer noch hauptsächlich Student.

Ich kriege momentan 744€ Bafög (ohne Kranken- u. Pflegeversicherung). Da ich mich als selbstständiger demnächst studentisch krankenversichern lasse, bekomme ich noch ca. 100€ mehr Bafög, also ca. 850€.

Über den Bafög Zeitraum würde ich Folgendes verdienen:

01.10 - 30.04.21 = 2089€

01.05. - 30.09 = 4200€ (5x 640 + 5x 200€)

Also insgesamt 6289€, eventuell auch nur 5649€, also 524€ oder 470€ pro Monat, wenn man dass durch 12 nimmt.

Wie viel würde mir da vom Bafög abgezogen werden? Ich bedanke mich schon mal für jede hilfreiche Antwort und jeden hilfreichen Tipp :)

Liebe Grüße

Yoshi

Studium, Student, BAföG, gehalt, geringfügige Beschäftigung, Minijob, selbstständig, Selbstständigkeit, Steuern, Lehrer, Bafög-Amt
Hauptberufl. selbstständig + Nebenjob angestellt oder andersrum?

Hallo, folgender Fall:

Ich bin selbstständig/freiberufl. (Dipl-Psych, Seminarleitung, kein Gewerbe) und kann derzeit wegen der Pandemie nicht arbeiten, bekomme Grundsicherung. Jetzt habe ich a) ein Jobangebot für eine Teilzeit-Stelle von 20 Std/Woche, 13 €/Std bis Sommer, perspektivisch länger und b) ein befristetes Angebot à 12 Std/Woche, 45 €/Std für zweieinhalb Monate, das ich als selbstständige Person machen würde. Die Grundsicherung kann ich also wieder abgeben.

Fall 1: Ich bleibe hauptberuflich selbstständig, dazu neu nebenberuflich angestellt. Geht das überhaupt wegen der Arbeitszeiten? Hier könnte ich zusätzlich noch die Neustarthilfe beantragen. Allerdings müsste ich das Angestelltenverhältnis als Steuerklasse 6 angeben, richtig?

Fall 2: Ich versuche zu wechseln und meine momentan eh ruhende Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich auszuüben und hauptberuflich angestellt zu sein. Macht das mehr Sinn? Dann wäre das nach meinen Informationen Steuerklasse 1 und eben einkommenssteuerliche Abgaben weil > 410 € pro Jahr.

Fall 3: Ich wechsle innerhalb dieses Jahres von der Selbstständigkeit in die Anstellung und wieder zurück (? ... )

Von meinen bisherigen Recherchen raucht mir der Kopf. Kann ich überhaupt einfach zum nächsten Monat wechseln, und kann ich zudem ohne Probleme irgendwann wieder hauptberuflich in die Selbstständigkeit wechseln?

Vielen Dank schonmal,
Alex

nebenjob, Selbstständigkeit, Steuern
Selbstständig. Fahrt vom Kunden nach Hause?

Hallo, folgendes Szenario.

Ich bin in der Reingiung selbstständig. Somit Fahre ich jeden Tag zu unterschiedlichen Kunden.

Teilweise fahre ich von Kunde zu Kunde, teilweise aber auch von einem Kunden nach Hause und dann einige Stunden später wieder los zum nächsten Kunden.

Zwei Szenarien als Bspw.

1: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

2: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt nach Hause

Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

Meine Frage ist nun folgende: Da ich ja meine Arbeit beim Kunden immer vor Ort ausübe bspw. wie ein Handwerke (Klempner und Co)

Ist ja jede Fahrt (Von Wohnung zum Kundne sowie auch von Kunde zu Kunde) zum Kunden hin eine betriebliche Fahrt, die ich im Fahrtenbuch dann als Betriebs bzw. Geschäftsfahrt eintrage.

Wie ist es mit der Fahrt wenn ich beim Kunden fertig bin und dann direkt nach Hause fahre (Da ich Einzelunternehmer bin ist meine Wohnanschrift auch gleich meine Hauptanschrift des Gewerbes) ?

Ich habe von einigen gehört das es auch als Betriebsfahrt zählt, da ich ja theoretisch die Fahrt in Ausübung meines Gewerbe tätige und dann wieder gleichzusetzen wäre wie eine Fahrt vom Kunden zum Betrieb (Büro).

Mein Finanzamt meinte aber das es als sogenannter Arbeitsweg deklariert werden muss. Sprich die Strecke Wohnung <-> Arbeit wie es bei einem Angestellten vorkommt der zur Arbeit ins Büro und von dort wieder nach Hause fährt.

Was ist denn jetzt richtig ? Ich hoffe auf Antworten von Fachleuten oder welchen die bereits Erfahrungen haben in diesem Bereich aufgrund der eigenen Selbstständigkeit.

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Fahrtenbuch
Aktien als Betriebsvermögen Einzelunternehmen?

Guten Tag,

ich bin selbstständig tätig mit einem Einzelunternehmen, das weniger als 600.000€ Umsatz und 60.000€ Gewinn pro Jahr erzielt. Den Gewinn aus der Tätigkeit lege ich größtenteils in langfristig Aktien an, bisher privat. Nun ist mir die Idee gekommen, den Gewinn des Einzelunternehmens noch im Unternehmen in Aktien zu investieren, sodass diese Betriebsausgaben wären und in diesem Jahr den Ertrag, der versteuert wird, mindern. Es würde sich für aufgrund vieler Faktoren, die Aktien langfristig als Betriebsvermögen zu halten. Ist das grundsätzlich möglich?

Wenn ja, dann verstehe ich es so, dass der Gewinn aus den Aktien und das Vermögen, mit dem die Aktien gekauft wurden, erst dann versteuert werden, wenn die Aktien wieder verkauft wurden, und zwar wird das zum Kauf genutzte Vermögen normal versteuert mit Gewerbe- und Einkommenssteuer und von den Kursgewinnen nur 60% mit Einkommenssteuer und Gewerbesteuer.

Info: Bei meinen Kapitalerträgen handelt es sich ausschließlich um Kursgewinne, also keine Zinsen oder Dividenden.

Ich habe noch an einer Stelle gelesen, dass Unternehmen, die ihren Gewinn mit Hilfe einer EÜR ermitteln, was bei mir potentiell aufgrund des niedrigen Umsatzes der Fall wäre, die Ausgaben für Aktien erst nach dem Verkauf anrechnen können. Stimmt das?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Selbstständigkeit, Steuern, Kapitalerträge, Einzelunternehmen
Einzelunternehmen - Fahrkosten, Einlagen, Miete, AfA, Quittungen, Telefon korrekt buchen? Steuererklärung?

Guten Tag,

in meiner Buchhaltung sind mit einige Sachen aufgefallen, die Google mir nicht so richtig beantwortet.

Wir wohnen auf dem Land und der leider einzige Steuerberater in der Umgebung hat uns, trotz horrenden Kosten, schon einmal falsch beraten bzw. die zu kontrollierende Buchhaltung nur halbherzig überprüft, sodass wir später viele Fehler gefunden haben. Davon abgesehen, läuft die Selbstständigkeit seit Anfang des Jahres (Corona) auf Sparflamme und wird ggf. dieses Jahr vollständig beendet..

Als Hilfestellung bei der Buchhaltung nutze ich Lexoffice.

  • Fahrtkosten

Wir müssen ab und zu zur Post um Kundensendungen abzugeben.

Diese Fahrten nehmen wir mit dem im Privatbesitz befindlichen KFZ vor und rechnen pro gefahrenen km (Hin- und Rückfahrt) 30ct als Betriebsausgabe.

Wir führen ein kleines Fahrtenbuch, welches ausschließlich die betrieblichen Fahrten aufführt.

Gelegentlich fahren wir zu Mitbewerbern oder auf Messen, um uns „inspirieren“ zu lassen bzw. neue Produkte zu finden – dürfen diese Fahrten ebenfalls geltend gemacht werden? Wenn ja, welche Nachweise müssen dem Finanzamt vorliegen (z.B. kein Ticket, da Messeeintritt kostenfrei)?

  • Privateinlagen und Einkommen

Beispiel: 2018 wurden 20.000 EUR als Privateinlage auf dem Geschäftskonto eingezahlt. 2019 wurden 25.000 EUR als Einkommen ausgezahlt bzw. waren diese am Ende des Jahres als Gewinn übrig. Muss die im Jahr zuvor getätigte Privateinlage erst getilgt werden, dass es somit nur 5.000 EUR Einkommen sind oder muss der Gewinn explizit als Tilgung angegeben werden?

  • Miete/Strom

Wir arbeiten von Zuhause aus, wobei das Gäste- und Esszimmer bereits fast vollständig als Lager und Büro umfunktioniert wurde. Im Moment rechnen wir keine Kosten als Betriebsausgabe an, weder bei der Miete, noch beim Stromverbrauch. Ist es möglich, die Kosten für Miete und Strom anteilig als Betriebsausgabe zu buchen? Wenn ja, in welchen Umfang bzw. wie wird dies berechnet?

  • Private Quittungen

Wir kaufen Klebeband immer günstig von Privat (Filamentband, im Handel zu teuer). Wir bekommen dafür eine normale Quittung, haben diese aber bislang nie als Betriebsausgabe angesetzt – ist das möglich?

Auch haben wir z.B. einen Etikettendrucker von Privat gekauft und eine Quittung erhalten – sind diese Kosten auch als Betriebsausgabe buchbar? Welche Angaben müssen diese Quittungen enthalten?

  • AfA/Anschaffungen

Wir haben günstig (Lager-)Regale für 100 EUR erworben und diese nicht abgeschrieben, sondern direkt als „Geringwertige Wirtschaftsgüter“gebucht – korrekt? Ein PC-Monitor sollte ein „nicht selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut“ sein und dieser muss, trotz der Abschreibungsgrenze von 800 EUR Netto, über 7 Jahre (Laut AfA-Tabelle) abgeschrieben werden, korrekt? Gilt dies auch für gebrauchte Anschaffungen (ggf. auch von Privat?)

Danke im Voraus :)

AFA, Buchhaltung, einkommensteuer, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs?

Hallo,

ich habe im Studium nebenbei Werbetexte für Agenturen geschrieben und dafür ein Gewerbe angemeldet und Rechnungen verschickt. Seit 5 Jahren arbeite ich aber angestellt und habe es immer versäumt, das Gewerbe abzumelden, was ich aber nun getan habe. Kenne mich mit betriebswirtschaftlichen Begriffen null aus und bin darum nun beim gerade erhaltenen Fragebogen des Finanzamts etwas ratlos, auch mit Googles Hilfe. Es wäre nett, wenn mir jemand kurz bestätigen könnte, dass ich alles richtig ankreuze. Ich habe keinerlei Anschaffungen für das Gewerbe gemacht, noch ist in den letzten 5 Jahren irgendetwas rein oder raus gekommen...

Also, folgende Angaben würde ich nun machen:

Frage 2: Der Betrieb wurde [x] "im Ganzen" [x] "auf Dauer eingestellt":

Frage 3. Der Betrieb [x] "wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: 0 Euro, Höhe der Buchwerte: 0 Euro"

Frage 4: Folgende Wirtschaftsgüter sind in da Privatvermögen überführt: "keine, Buchwerte 0 Euro, Teilwerte 0 Euro"

Frage 5: Folgende Unterlagen sind beigefügt: keine

Frage 6: Der Umsatz aus der (Teil-)Betriebseinstellung: Hier weiß ich nicht weiter: Es gibt " [ ]wir erklärt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für _____" und "[ ] unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer"
---> Aber ich habe ja keinen Umsatz aus der Einstellung? Einfach freilassen?

Frage 7: Zu Verpachtung, trifft nicht zu

Frage 8: Auf die Umsatzsteuerfreiheit "[ ] aller" oder "[ ] der folgenden Umsätze wird gemäß §9 UStG verzichtet"
--> Weiß ich auch nicht, einfach frei lassen?

Frage 9: Zu angestellten Arbeitnehmern, trifft nicht zu

Frage 10: Für Vorauszahlungszwecke: Es werden künftig folgender Einnahmen (Art, Höhe, Steuerabzufsbeträge, Zeitraum - mtl., jährl. -) erzielt:
--> Was kommt hier hin? Muss ich hier mein aktuelles Gehalt, Kindergeld, etc. angeben oder bezieht sich das auf Einnahmen aus anderen Selbstständigkeiten? Ich leiste ja keine Vorauszahlungen.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Finanzamt, Selbstständigkeit

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