Kindesunterhaltsschulden. Wem steht es zu und wie Ausgleich verrechnen?

Ich habe 2 Kinder (17+14), die vor 2,5 Jahren zum Vater zogen. Ich war zu der Zeit Krank. Er forderte natürlich für die Kinder über das Jugendamt Unterhalt, welchen ich nicht zahlen konnte und daher für jedes Kind 643,50 offen waren. Mein Titel belief sich auf 50€ je Kind.

Die Jüngere lebt nun seit Nov13 wieder bei mir und der Vater zahlte seit dem keinen Unterhalt. Er hat im Gegensatz zu mir ein recht gutes Gehalt und mit dem Unterhalt fallen meine Tochter und ich aus dem Bezug von Hartz IV raus. Nun zahlte er seit Juni ans Jugendamt, aber unterschrieb den Titel erst Ende November. Dieser beläuft sich auf 377€ Mon. Ich stimmte beim Jugenamt zu, dass der Unterhalt für das bei ihm verbliebene Kind mit der Nachzahlung verrechnet wird. Also die 643,50 + für 13 Monate ins.650€. Zusätzlich wird natürlich bei der Verrechnung der Teil des Jobcenters aubgezogen, welches ich in den Monaten erhalten habe und das wird dem Amt auch ausgezahlt.

Nun komme ich aber zur eigentlichen Frage. Das Jugendamt gab mir die Berechnung und teilte mir in dem Brief mit, dass der Unterhalt für meine Jüngere, dem ich geschuldet habe (auch 643,50) von ihrem Unterhalt abgezogen wurde und somit nur noch ein Nachzahlung von 74,50 an sie ausgezahlt wird. Nun verstehe ich die Welt nicht mehr. man kann doch nicht den Unterhalt des Vaters welches er dem Kind Schuldet mit dem Unterhalt verrechnen, welches ich dem Kind schulde. Und wo ist nun dieses Geld gelandet? Der Brief kam erst gestern und ich möchte mich vor einer Auseinandersetzung mit dem Jugendamt informieren.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Jugendamt, Kindesunterhalt, Schulden, unterhalt, unterhaltsrecht
Exmann fordert Geld zurück vom Hausbau

Hallo Schwierige Situation. Vor 4 Jahren haben Frau A und Herr B zusammen Haus gebaut. Die Kreditsumme wurde auf 2 Kredite geteilt und jeder zahlte die Hälfte. Herr B brachte noch etwas Bargeld ein. Er hat zum Beispiel sein Auto verkauft und einen Bausparer auszahlen lassen. Mit dem Geld wurden Handwerker bezahlt. Außerdem wurden die Kreditraten monatlich vom Gemeinschaftskonto abgebucht, auf das aber nur der Lohn von Herrn B einging. Frau A hatte ein anderes Lohnkonto und von diesem Geld wurde das Leben von Herrn B und Frau A finanziert. Das Haus steht auf dem Grundstück von Frau A. 2012 wurde geheiratet (Zugewinngemeinschaft). Das Haus war zu dem Zeitpunkt schon größtenteils fertig und wurde seit Dezember 2010 bewohnt. Nun läuft das Trennungsjahr und nächstes Jahr ist die Scheidung. Herr B möchte eine Summe X die er sich errechnet hat, die er in den Hausbau gesteckt hat. Den Kredit von Herrn B hat Frau A bereits übernommen und wohnt nun alleine in dem Haus und versucht das Haus alleine zu finanzieren. Frau A und Herr B haben zum Scheidungstermin einen Zugewinn von jeweils 0, da es keinen negativen Zugewinn gibt. Kann Herr B das Geld zurückfordern? Es gibt keine Schuldscheine. Mit der Scheidung an sich hat es nichts zu tun. Hier geht es eher um Zivilrecht. Frau A ist im moment nicht in der Lage so viel Geld aufzubringen. Das Haus ist bei der Bank finanziert und ein Verkauf würde nur die Bankschuld decken. Kann sowas verjähren? Es existieren Emails und SMS in denen Frau A der Summe X zustimmt, damit Herr B Ruhe gibt. Kann dies gegen Frau A verwendet werden?

Kredit, Scheidungsrecht, Schulden, Trennung, Zivilrecht
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt
Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.

Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.

Gläubiger, Inkasso, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Vollstreckung, BGB
Ford Bank Finanzierung mit Bürgen möglich ????

Guten Tag zusammen,

es gebt bei mir um eine Finanzierung bei der Ford Bank ihn höhe von ca. 20000 €.

Ich habe durch meine Naivität ein paar Einträge in der Schufa warum tut erstmal nichts zu Sache nur soviel das ich sogar schon so weit war das ich einen Haftbefehl ausgestellt wurde weil ich die Eidesstattliche Versicherung nicht abgeben wollte da die Schulden alle von meinem Schwager gemacht wurden (Anwalt ist eingeschaltet dauert aber noch ewig).

Nun war gestern mein Vater bei mir und er hat ein Auto beim Ford Händler gesehen das genau zu uns passen würde (bin auf der suche nach was neuem bzw was größeren).

Da mein Vater ja die ganze Geschichte kennt und mir helfen will bzw es ja selber angeboten hat war ich Heute im Autohaus und habe dem Verkäufer alles geschildert und er sagt es wäre kein Problem wenn mein Vater für mich Bürgen würde nur ich selber brauche keine Anfrage zu machen denn ich bekomme es nicht. Nur mit meinem Vater zusammen.

Nun zu unserer Finanzieller Lage
Mein Vater hat im Monat Netto ca. 1300 bis 1500 Davon gehen 150 € für seinen Kredit in seiner Hausbank weg und ca. 600 € Miete Nebenkosten und so weiter in der Schufa hat er keinen Negativen Eintrag. Meine Mutter verdient ca. 900 € Netto.

Nun zu mir ich habe Monatlich 2500 € Netto davon gehen ca. 1000 € weg für Miete und sonstige Zahlungen dann noch ca. 800 Euro für essen und Luxus :-).

So nun zu meiner Frage wir es die Bank machen oder gibts dann Probleme.

Finanzierung, Kredit, Schulden
Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

krankenkasse, Krankenversicherung, Rückzahlung, Schulden, zoll
Schmerzensgeld trotz Schulden oder besser zuerst Privatinsolvenz anmelden? Beste Lösung gesucht!

Liebe Forum-Mitglieder, wir befinden uns gerade in einer recht verzwickten Lage und hoffen, dass sich hier jemand für unseren Fall interessiert und eventuell einen guten Rat hat. Unser Vater musste vor ein paar Jahren Firmeninsolvenz anmelden und trägt hieraus als Privatperson immer noch riesige Schulden mit sich, da er leider keine Privatinsolvenz angemeldet hat. Letztes Jahr ist er schwer erkrankt und es kam zu einigen Fehlern bei der klinischen Behandlung, sodass er nun mit der Pflegestufe weiterleben muss. Wir würden gerne zivilrechtlich gegen einige Fehler der klinischen Behandlung angehen und denken auch eine recht hohe Summe an Schmerzensgeld erstreiten zu können (zumindest gibt es Urteile über ähnliche Fälle, bei denen die Summe recht angemessen schien). Nun stellt sich jedoch die Frage, ob dieser ganze Prozess, aufgrund der Verschuldung unseres Vaters, überhaupt Sinn macht? Wir möchten verschiedene Optionen abwägen: 1. Privatinsolvenz anmelden, in der Hoffnung, dass die Wohlverhaltensphase bereits vor dem Urteil eintritt? Unsere Recherchen haben ergeben, dass Schmerzensgeld, wenn man schon in der Wohlverhaltensphase ist, behalten werden kann. Hier würde sich jedoch die Frage stellen, wann diese Wohlverhaltensphase eintritt? Das konnten wir nicht wirklich rausfinden. Ist dies abhängig von der Höhe der Schulden oder einfach von der Länge des Prozesses? 2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, bei der das Schmerzensgeld an einen Angehörigen ausgezahlt wird? 3. Oder ist es so einfach, dass Schmerzensgeld grundsätzlich trotz Schulden behalten werden kann? Eventuell hat jemand noch eine komplett andere Möglichkeit? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Zeit! Viele Grüße DieKinder

Privatinsolvenz, Schmerzensgeld, Schulden, Wohlverhaltensphase
Hoch verschuldet durch Vater

Hallo!

Ich stecke momentan ziemlich im Schlamassel und weiß nicht weiter. Also ich bin 22 Jahre alt, weiblich und studiere 700km entfernt von dem Wohnort meiner Eltern. Frisch nach dem Abitur 2009, im Alter von 19 Jahren, baten mich meine Eltern um einen Gefallen, den ich seither täglich bereue. Meine Eltern waren immer schon selbstständig, aber seit 2004 war mein Vater in Insolvenz und es war ihm nicht mehr möglich selbstständig zu sein. 2007 verloren wir aufgrund einer Zwangsversteigerung unser Haus und unser Café. Bis 2009 waren meine Eltern arbeitslos und ich hatte neben dem Abitur 3 Jobs um meine Familie zu "ernähren". Trotzdem war das nicht genug und wir waren recht verzweifelt. Meine Eltern wollten wieder arbeiten und selbständig sein, aufgrund der Insolvenz konnten sie jedoch nichts machen und warteten bis ich mit dem Abi fertig war, damit ich ein Restaurant für sie eröffne. Über meinen Namen. Ich war mit der Idee gar nicht glücklich, da ich Angst hatte, dass es schief geht und unter keinen Umständen dort bleiben wollte, da ich studieren wollte. Unter Flehen und Bitten wurde ich jedoch überredet und stimmte zu ein kleines Restaurant zu eröffnen welches bis 2010 über meinen Namen laufen sollte. Aus 2010 wurde später aber Februar 2011. Für dieses Jahr blieb ich dort auch, und fing erst im WS 2010 mit dem Studium an. Alles schön und gut, wie meine Eltern es sich ausgemalt hatten, aber schnell ging es den Bach unter. Februar 2010 waren die ersten Gerichtsvollzieher da, da mein Vater dem Finanzamt nichts zahlen konnte. Ich wusste davon nichts, das war alles neu für mich. Ich drohte damals schon insolvent zu gehen, aber den Betrag konnten wir zahlen. Das war der Punkt, an dem dieses verfluchte Restaurant hätte schließen sollen - aber nein! Mein Vater glaubte an Wunder. Ich zog aus, ging weg zum studieren. Bald war endlich das Restaurant auf Vaters Namen umgeschrieben, doch kurz danach kamen wieder Gerichtsvollzieher. Ich zahlte c.a. 2000€ selber neben dem Studium ab. Mittlerweile kann ich nicht mehr arbeiten, da das Studium zu viel Zeit einnimmt. Die Schulden betragen c.a. 35.000€. 20.000 davon sind Miete +Zinsen, ein Betrag der eingefroren werden kann. Der restliche Betrag jedoch nicht. Heute wurde meinen Eltern das Gas zugedreht. 6000€ sind an EON offen, weil mein Vater einfach NIE eine Rechnung zahlte. Er versteckte sie stets und log uns alle an. Auch hat er mich bisher nie umgemeldet.

Ich weiß nicht was ich tun soll. Gibt es eine Möglichkeit für mich? Zwar wurde ich gedrängt, aber ich war zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss volljährig und unterschrieb freiwillig im eigenen Namen. Dennoch konnte ich die Situation nicht richtig einschätzen und ich finde, dass die Rechtsgeschäfte sittenwidrig waren.

Ich bin furchtbar verzweifelt. Denke viel an Suizid und habe es auch bereits mehrmals versucht. Bin momentan in Behandlung und nehme Antidepressiva. Aber Besserung ist nicht in Sicht. Ich weiß nicht, wie ich weitermachen soll...

eltern, Gerichtsvollzieher, Schulden, Restaurant
geliehenes Geld und Verjährung ?

Hallo an Alle,

ich brauche Hilfe bei folgender Anfrage.

Bitte kein wer geliehen hat usw... es geht ausschließlich um die rechtliche Lage.

Ich versuche es kurz zufassen: Heirat 06/1997 Aufgabe des Gewerbe 1997 wegen Arbeitseintritt in Fa. des Ehemannes. Daraus Schulden in Höhe v. ca.25000 DM. Lt. Schwiegervater geht sowas gar nicht und muss weg. Stand in Verhandlungen mit der Bank wegen Umfinanzierung der Schulden und Abzahlung durch einen Kredit. Schwiegervater und Ehemann entschieden das wird sofort bezahlt und Schwiegervater bezahlte. Mein Einwand ich möchte das nicht, wird wie vieles andere jahrelang vom Tisch gefegt. Und Schwiegervater bezahlt. Ich begann 10/99 bis 05/2001 mtl. 400 DM zurück zu zahlen. Allerdings hatte ich 05/99 sehr schweren Unfall und war fast zwei Jahre (mehere OP) krankgeschrieben. Eine Woche nach der Gesundschreibung wurde ich auf Wunsch des Schwiegervaters vom Ehemann entlassen. Jeder besaß 50% der Firma. 2004 trennten sich beide und ich arbeitete mit in der Firma des Ehemannes. Nach der Entlassung fand ich kaum Arbeit auf dem Arbeitsmarkt, da ich 60% Schwerbehinderung seit dem Unfall habe und seit ich zwanzig war an MS erkrankt bin. Nachdem mein Ehemann geschäftlich uns sehr in Schulden getrieben hat, erfolgte in 07/2010 die Trennung. Und vor eien Monat wurde die Scheidung eingereicht. Ich habe ein 5 jähriges eheliches Kind. Nun kam zum 0101.2012 ein Brief des Schwiegervaters das die Ehe nun gescheitert ist und ich bis zum 31.01.2012 den Rest des "geliehenen" Geldes zurück zahlen soll. Es besteht kein Vertrag über Darlehen oder sonstiges. Wie vorab gesagt es geht wegen der Scheidung rein um das rechtliche, z.B. ob es Verjährt ist. Wie verhält sich diese Angelegenheit. Nchdem ja von 2001-2011 nichts gefordert wurde. Ich bin für jede objektive Antwort dankbar. Ratlos 2012

Schulden

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