Schenkung Elternhaus zu Lebzeiten - faire Regelung für Geschwister?

Liebe Community,

ich benötige nun auch einmal eure Expertise zu einem Sachverhalt:

Ein Elternhaus, 2 Elternteile (61J.) , 3 erwachsene Kinder. Alle wohne zurzeit in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander: Eltern im EG, Sohn 1 (mit Freundin) in eigener Wohnung im OG des Elternhauses. Sohn 2 (alleine) zur Miete nebenan, Schwester (mit Familie) in eigenem Haus.

Die Eltern wollen das Eigentum an Sohn 1 überschreiben (Schenkung), Wohnrecht/Nießbrauch soll für beide eingetragen werden. Sohn 1 soll seine Geschwister anteilig ausbezahlen. Allerdings soll die Auszahlung nicht sofort erfolgen, sondern erst an Tag X in ein paar Jahren mit der heutigen (angeblichen) Wertstellung. Als Begründung wird aufgeführt, dass Sohn 1 ja bereits einen Kredit aufgenommen habe, um den Teil des Hauses, in dem er wohnt, umzubauen (so wie es ihm besser gefällt). Es seien dann angeblich erst in ein paar Jahren erneute Kreditverhandlungen möglich um mit der Bank über die Auszahlung der Geschwister zu sprechen. Bis dahin sollen die Geschwister warten. Es erfolgt keine Verzinsung und auch ein Kaufkraftverlust des Geldes wird nicht abgebildet.

Der Wert des Hauses wurde mutmaßlich zu niedrig (300 T €) und unterhalb des marktübliche Preises (370 T €) angesetzt und beruht auf Schätzungen der Eltern, ein Gutachter war bislang nicht bestellt worden.

Zudem sollen Sohn 2 und Tochter auf ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichten. Vertragsentwürfe liegen bereits vor. Ich sehe hier - möglicherweise aufgrund von Unwissenheit oder Naivität - eine Übervorteilung des beschenkten Sohnes und eine Benachteiligung der anderen Geschwister.

Natürlich können die Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Bislang besteht ein sehr inniges Familienverhältnis. Den Eltern wäre auch an Regelung gelegen, die für alle Kinder gerecht ist bzw. soll dies angenommen werden.

Welches Verbesserungspotential oder Alternativen seht ihr?
DANKE!!

erbrecht, Nießbrauch, schenkung, Pflichtteilsanspruch, lebenslanges Wohnrecht
Ich bekomme von meinem Vater das Haus geschenkt, muss ich dem Halbbruder im Falle meines Vaters Tod etwas abgeben?

Hallo zusammen,

bin leider in einem etwas komplizierteren Fall und würde mich sehr über Hilfe freuen!

Ich bin Einzelkind, Mitte 20, meine Eltern haben sich vor einigen Jahren getrennt aber noch nicht geschieden. Die Scheidung soll nun kommen.

Es gibt ein kleines Haus, welches beiden Elternteilen zu 50% gehört, es ist noch nicht ganz abbezahlt, ca. 40k sind noch Schulden drauf.

Meine Vater wohnt noch in dem Haus, möchte auch ungerne ausziehen, meine Mutter möchte ihren Pflichteil haben, das sind nach erster Schätzung ca. 90k.
Mein Vater müsste einen weiteren Kredit aufnehmen, um hier meine Mutter auszubehalten oder das Haus verkaufen.
Da er bereits über 60 ist, würde er wahrscheinlich keinen neuen Kredit mehr bekommen und müsste mich da mit ins Boot holen.

Nun habe ich noch einen Halbbruder, von meines Vaters Seiten.
Diesen kenne ich nicht, mein Vater hat auch keinen Kontakt zu ihm und möchte nicht, dass dieser Mal einen Teil des Hauses erbt (Das Haus sollte dann zu 100% zu mir gehen). Um das zu erreichen, würde er meine Mutter ausbezahlen und das Haus, welches dann ihm zu 100% gehört, mir als Schenkung überschreiben, ohne Wohnrecht für ihn. Er meinte, so würde diese 10-Jahres-Grenze nicht gelten, in der mein Halbbruder im Falle des Todes meines Vaters noch am Haus beteiligt sein könnte.

Ich bin da leider nicht ganz so informiert, was meint ihr?
Würde mein Halbbruder hier dann wirklich von "meinem" Haus nichts mehr antasten können in diesem Szenario?
Die Alternative wäre, das Haus zu verkaufen und unter meinen Eltern aufzuteilen.
Da es aber ein sehr kleines und eher nicht so attraktives Haus für heutige Verhältnisse ist, ist der Preis eben eher gering und die 90k pro Elternteil, da würde mit Sicherheit nicht mehr viel über bleiben in 20 Jahren.
Wäre es daher für mich nicht sinnvoller das Haus über einen weiteren Kredit (Auszahlung meiner Mutter) zu behalten? Dann hätte ich zumindest den Sachwert irgendwann mal.

Danke vorab für eure Hilfe!

eltern, erbrecht, Erbschaft, Geschwister, Kredit, scheidung, schenkung
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
Müssen wir die Schenkung zurückzahlen?

Hallo.

Wir haben von meiner Oma 2017 einen größeren Geldbetrag geschenkt bekommen, damit mein Freund seine Schulden zurückzahlen konnte.

Zu diesem Zeitpunkt war meine Oma zwar schon dement, hat uns aber dieses Geschenk von sich aus angeboten.

2018 mussten wir die Oma aber leider ins Altersheim geben, weil sie alleine zuhause nicht mehr zurecht gekommen ist und bei meinen Eltern oder uns Enkeln wäre weder Platz gewesen, noch wäre eine 24-stündige Betreuung möglich gewesen. Hierzu muss ich erwähnen, dass die Oma des Öfteren einfach abgehauen ist und von der Polizei nachhause gebracht wurde, weil sie plan- und ziellos in der Gegend herumgelaufen ist.

Ende 2019 ist die Oma dann gestorben und postwendend kam vom Bezirk Unterfranken ein Schreiben, in dem von uns das Geldgeschenk zurück gefordert wurde. Auch 2021 wurde noch einmal kontrolliert, ob es uns möglich ist, das Geld zurück zu bezahlen. Aufgrund von Umschulung und Kurzarbeit war uns die Rückzahlung bis heute noch nicht möglich.

Natürlich kann ich das verstehen und auch nachvollziehen, aber wir haben das Geld ja direkt nach Erhalt wieder an die Gläubiger abgegeben, haben uns also nicht daran bereichert oder wertvolle Gegenstände davon gekauft.

Jetzt ist meine Frage, ob der Bezirk Unterfranken das Geld zurückfordern kann?

Ich weiß, dass ein 10-jähriges Recht besteht, aber wir selbst hatten ja nie etwas von dem Geld, es sind wirklich nur Schulden aus der geschieden Ehe meines Freundes bezahlt worden, entsprechende Belege liegen beim zuständigen Sachbearbeiter schon vor.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus :)

Erbe, schenkung
Schenkung zurück fordern bei groben Undank?

Es schildert sich folgender Sachverhalt:

-Es wurde eine Wohnung von Tante und Onkel gekauft. Der Kaufpreis wurde von den Verkäufern auf 90.000 Euro gesetzt.

-Nach Kauf, forderte das Finanzamt eine Schenkungssteuer auf den Differenzbetrag, da die Immobilie nach Einschätzung einen Wert von 180.000 hat. Schenkungssteuer wurde bezahlt.

- im voraus wurde, auch im wissen vom Verkäufer, geplant die Immobilie in gegebener Zeit zu verkaufen, da sie schlicht zu klein ist. Modernisierungskredit wurde mit aufgenommen, da der Verkauf eigentlich erst in einigen Jahren passieren sollte.

-auf Grund von starken Problem mit den Nachbarn (gleichzeitig andere Wohnung von Onkel und Tante gekauft (Schwester)) und weiterer Familienplanung sollte die Immobilie jetzt nun schon nach 1/2 Jahr verkauft werden. Verkäufer wurden gefunden und zahlen 295.000. Wert würde durch Wertermittlung errechnet.

Kurz vor Kaufvertragsentwurf erhielten wir ein Schreiben vom Rechtsanwalt (durch Tante und Onkel beauftragt) das die Schenkung (lag ja eigentlich nicht zu Grunde) zurück gewickelt werden soll auf Grund von groben Undank. ( Immobilie sollte in Familie bleiben) man teilte uns eine Frist von 7 Tagen mit, in denen wir den Notar beauftragen sollen für die Rückwicklung.

Ist so eine Rückwicklung rechtens ? Ist man verpflichtet so etwas hinzunehmen, Mal abgesehen von dem Fakt, dass die eigene Familie hinterlistig einen Rechtsanwalt beauftragt ohne vorherigen Kontakt.

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Familienrecht, schenkung
Schenkung Elternhaus - Auszahlung Geschwister?

Meine Eltern ( beide ca. 65 Jahre alt ) wollen ihr Einfamilienhaus, ca. 500 qm2 Grundstück zu Lebzeiten verschenken. Wert der Immobilie: ca. 1,1 Mio, nach Abzug Wohnrecht / Nießbrauch bleiben noch 800.000 € übrig. Da das Grundstück zu 50 % auf beide Elternteile aufgeteilt wurde, können diese jetzt zu je 400.000 € verschenken und bleiben damit im Freibetrag von 400.000 € / Kind. Somit schenkungssteuerbefreit.

Ich habe als Bruder 2014 bereits von meinen Eltern ein Grundstück  vererbt bekommen und darauf ebenfalls ein Einfamilienhaus gebaut. Dieses ist in den letzten Jahren enorm an Wert gestiegen. Ca. 1400 € Wertsteigerung / pro qm2. Grundstücksgröße ca. 520 qm2. Damaliger Wert: ca. 350.000 nur Grundstück, heutiger Wert ca. 1,5 Mio inkl. Einfamilienhaus.

Mein Bruder hat vor 3 Jahren bereits eine Eigentumswohnung vererbt bekommen. Hieraus erhält er seither auch die Mieteinnahmen. Eine zweite Eigentumswohnung steht noch zur Schenkung aus.

Wie sieht es mit der Auszahlung an den jeweiligen Bruder aus, da das Grundstück von 500 qm2 natürlich einen höheren Wert hat als die noch zu verschenkende Eigentumswohnung.

 2014: Bruder 1 erhält 520 qm2 Grundstück zum Bau eines Einfamilienhauses, Wert: 350.000 €

2019: Bruder 2 erhält Eigentumswohnung und seither auch die Mieteinnahmen, Wert ca. 200.000 €, Mieteinnahmen ca. 600 €/ Monat.

 

Nun Offen:

1.   Schenkung 500 qm2 Grundstück mit Nießbrauch für Eltern im Elternhaus, Wert ca. 1,1 Millionen, nach Abzug Wohnrecht: 800.000 €.

 2.   Schenkung Eigentumswohnung Nr. 2, Wert ca. 300.000 € inkl. Mieteinnahmen, ca. 600 €/ Monat.

 Wie ist hier zu verfahren mit Ausgleichszahlungen an die jeweiligen Brüder je nach dem wer das höherwertige Grundstück oder die Eigentumswohnung erhält? Zu bedenken ist, dass Bruder 2 bereits Mietzahlungen erhält, Bruder 1 bereits 2014 das Grundstück 1 erhielt.

 

Vielen Dank.

Erbschaft, schenkung
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Immobilien Schenkung - Partnerschaftsvertrag?

Ich bekomme von meinen Eltern ihr Haus geschenkt (Schenkung / vorgezogenes Erbe). Meine Eltern behalten in der Einliegerwohnung des Hauses das lebenslange Wohnrecht, wir (2 Erwachsene mit Kind) ziehen auch in das Haus. Wir sind nicht verheiratet.

Da ich noch eine Schwester habe muss ich diese ausbezahlen. Es sind 130000 €. Dies übernimmt mein Partner (etwas Eigenkapital und zusammen nehmen wir einen Bankkredit von 100000 € auf. Ich kann da aber momentan nichts leisten, da ich in elternzeit bin, danach werde ich halbtags arbeiten).

Im Grundbuch werde nach der schenkung aber nur ich stehen, da wir keine Schenkungssteuer zahlen wollen.

Somit trägt mein Partner ja das volle Risiko. Er hat nun verständlicherweise die Befürchtung, dass im Falle einer Trennung er ohne was da steht und er nur der "Goldesel" für mich war. Das Haus würde ja mit gehören, da nur ich im Grundbuch stehe.

Wir würden gerne einen Partnerschaftsvertrag machen, was die Regelung im Falle einer Trennung betrifft. Was, wie und wieviel ich ihm z. B. dann auszahlen müsste.

Nimmt man da eine fiktive Miete an, die je nach Zeitpunkt der Trennung dann anteilig abgezogen wird? Oder was?

Wäre z. B. die Trennung in 15 Jahren, ist es ja auch nicht richtig ihm den vollen Betrag zurückzahlen zu müssen, welcher er eingebracht hat. Er hat ja schließlich auch einen Teil schon "abgewohnt" . Was bedeutet dieses "abgewöhnt"? Aber ganz ohne soll er dann ja auch nicht da stehen.

Ach ja, im schenkungvertrag meiner Eltern gibt es eine Rückfallklausel, falls das von Bedeutung ist.

Würde sich bei einer Heirat etwas ändern?

Ich kann es leider nicht besser erklären, hoffe aber dennoch auf Hilfe.

Danke schon mal für eine Antwort. 

Immobilien, schenkung

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