YouTube Einnahmen miteinander teilen, korrekter Ablauf?

Ein guter Freund von mir, der in den USA lebt, hat einen gut laufenden YouTube-Kanal (Einnahmen ca. $4000 pro Video).

Er hat mich gefragt, ob ich nicht zusätzliche Videos für seinen Kanal produzieren möchte und hat mir angeboten, dass ich sämtliche Einnahmen des von mir produzierten Videos (Google AdSense + Sponsorengeld) behalten darf.

Zuerst würde aber mein Freund das Geld einnehmen, da YouTube nur einen Zahlungsempfänger zulässt.

Die Frage ist jetzt, wie stellen wir das am besten an, damit er mir das Geld überweisen kann und buchhalterisch alles korrekt abläuft?

Meine Idee ist, dass ich ihm eine ornungsgemäße Rechnung ausstelle, die alle nötigen Angaben enthält (inkl. der Steuernummer meines Freundes) und er mir dann den Betrag überweist.
Dann hätte ich für den Geldeingang auch den entsprechenden Beleg für die Buchhaltung.

Es gibt trotzdem noch eine Sache, bei der ich mir nicht ganz sicher bin:
Es kann sehr gut sein, dass das Video mehrere Tausend USD/EUR generiert.

Wäre es komisch (z.B. für das Finanzamt), wenn ich praktisch von heute auf morgen plötzlich eine so hohe Rechnung stelle bzw. eine so hohe Zahlung auf mein Geschäftskonto bekomme?

Oder ist die Höhe egal, solange meine Ausgangsrechnung (und die Steuernummer meines Freundes) ordnungsgemäß ist?

Vielen Dank schonmal für die Antworten :)

Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht aus 100%
Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht NICHT aus 0%
Finanzamt, rechnung, Steuern, Youtube, Einnahme
Inkasso verlangt Geld ohne vorherige Rechnung?

Ich habe im Januar etwas für 14,99 bei H&M gekauft. Leider konnte es nicht von meinem Konto abgezogen werden, daher wurde es zurückgebucht. Einen Monat später wurde es nochmal versucht aber mit 17,95, was auch nicht funktioniert hat. Ich war nicht im Wissen, dass die erste Abbuchung nicht funktioniert hat.

Nun habe ich Ende Mai direkt einen Inkassoauftrag bekommen, ohne vorher eine Rechnung von H&M zu erhalten, um den Betrag zu begleichen. Weil ich nicht wusste, von welchem Einkauf aus dieser Auftrag ausgeht, habe ich mich über ein Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, allerdings habe ich keine Antwort bekommen.

Nun kam die zweite Mahnung, und ich habe dort angerufen.

Dort wurde mir gesagt, dass ich eine Rechnung erhalten habe, aber damit meinte man nur die erste Rechnung für die Inkassogebühren, nicht eine Rechnung für den vorherigen Preis.

Ich weiß nicht, ob H&M überhaupt dazu verpflichtet ist, mir eine Rechnung bzw. eine Mahnung zu schicken oder mir die Möglichkeit zu geben, den Betrag selbst zu überweisen wenn ein Lastschriftverfahren nicht funktioniert, deswegen frage ich lieber hier nach.

Meiner Meinung nach wäre das nur angebracht, aber es kann ja sein, dass es rechtlich/gesetzlich anders aussieht.

Bin ich denn dazu verpflichtet die kompletten Inkassogebühren zu zahlen, wenn davor (wenn es rechtlich/gesetzlich nötig ist) keine Mahnung oder Rechnung vom H&M kam? Und wie würdet ihr hier vor gehen? Es einfach bezahlen?

Ich habe mich nämlich vor Erhalt der zweiten Mahnung, quasi direkt nachdem ich die erste Rechnung gekriegt habe, per Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, aber ja keine Antwort zurück bekommen. Mir wurde am Telefon gesagt, es seien keine Daten vorhanden, dass ich mich mit denen in Kontakt gesetzt hätte. Ist das jetzt meine Schuld? Ich weiß wirklich nicht wie ich hier vorgehen muss, ich möchte nichts bezahlen was ich eigentlich nicht müsste, will das Ganze aber auch nicht unnötig in die Länge ziehen und am Ende noch mehr bezahlen als eigentlich.

Kommentare dazu, dass ich Geld auf meinem Konto haben soll wenn ich etwas kaufe, möchte ich und brauche ich auch nicht.

Geld, Gesetz, Inkasso, rechnung, Recht, Mahnung, rechtlich
Wohnungstür wurde verstopft - Muss ich für den Schaden aufkommen?

Jemand hat, als ich heute auf der Arbeit war, das Schlüsselloch meiner Wohnungstür verstopft. Ich wohne alleine in der Wohnung. Der Schlüsseldienst meinte, dass das Schloss ausgetauscht werden muss. Bei der Frage nach der Bezahlung sagte ich erstmal, dass ich eine Rechnung will.

Das Problem ist natürlich, dass ich das jetzt bezahlen muss, obwohl ich diesen Schaden nicht verursacht habe. Ohne jegliche Beweise gäbe es jemanden, dem ich das aus dem Haus zutrauen würde, aber es gibt auch Leute außerhalb, denen ich es zutraue, da die Haustür in den wärmeren Monaten tagsüber oft aufbleibt. Ich habe aber niemand bestimmtes im Sinn und keine Hinweise.

Meine Wohnung ist mit einer weiteren eine halbe Etage unter der Erde. Und mein Nachbar ist tagsüber auch nicht da. Es gibt keine Kameras. Sowas bleibt dann unter Garantie unbeobachtet, da nur sehr selten ist diesem Flurbereich ein Mensch ist.

Wäre es ratsam gewesen, die Polizei vor dem Schlüsseldienst zu kontaktieren? Ich wüsste zumindest nicht, was ich mir davon erhoffen sollte. Und dem Vermieter die Rechnung schicken? Ich weiß, dass er nicht die Kosten tragen muss. Theoretisch hätte ich das Schloss selbst beschädigen können, um den Vermieter so zu verärgern. Also ich habe gar keine Beweise für irgendetwas. Mitteilen werde ich es ihm trotzdem. Bin ich alleine durch den Schlosswechsel zu verpflichtet.

Eine weitere Befürchtung ist außerdem, dass es wieder passieren könnte. Und wie oft muss es passieren, damit ich irgendeine Hilfe bekäme? Und falls es nicht nochmal passiert, sitze ich trotzdem jetzt schon auf den ersten Kosten. Ich bin generell komplett ratlos mit der Situation.

Haus, Polizei, rechnung, vermieter, Wohnen, wohnung, Schlüssel, Strafe, Straftat
Muss ich eine Klarna Rechnung bezahlen, wenn der Händler mich betrügt?

Hallo an alle,

ich habe zwei Uhren über zwei separate Bestellungen bei woodoclock bestellt. Diese waren qualitativ minderwertig und kamen zudem trotz Versprechen deutlich nach Weihnachten an.

Also habe ich mich an den Kundenservice gewandt um diese zurückzuschicken. Auf meine Nachfrage hin, ob ich beide in einem Paket zurückschicken kann, kam keine Antwort.

Also habe ich das getan (pro Paket 40€ Versandkosten) und Woodoclock darüber unterrichtet.

Ich habe Versandnachweis vom versicherten Versand und eine Zeugenaussage, dass alles vollständig verpackt wurde.

Woodoclock behauptet, es wäre nur eine Uhr im Paket gewesen. Sie reagieren nicht auf meine Emails und ich habe keine Möglichkeit das Problem zu lösen.

Ich habe mich mit dem Emailschriftverkehr an Klarna gewandt. Der Supportmitarbeiter pflichtete mir bei, dass ich Recht habe und das so nicht laufen könne und meinte er gibt das an die zuständige Abteilung weiter.

Nichts ist passiert und nach ein paar Wochen waren einfach nur Mahngebühren auf meiner Rechnung. Dieser Vorgang hat sich zwei/drei Mal wiederholt, bis dann das Inkassobüro anfing mir Briefe zu schreiben.

Das heißt, weder Klarna reagiert auf mein Anliegen und setzt sich damit auseinander, noch Woodoclock. In beiden Fällen kann ich nachweisen, dass ich mich um eine Lösung des Problems bemüht habe.

Weiterhin zahle ich online ja auf Rechnung um mich vor genau solchen betrügerischen Unternehmen zu schützen. Wie sinnfrei ist es denn, wenn ich dann, trotz Betrugsfall, das Geld bezahlen muss und das "fraud protection" Versprechen von Klarna ein absoluter Witz ist? Meiner Ansicht nach war es nicht klar kommuniziert, dass ein Kauf auf Rechnung mir keinen Schutz vor Betrugsversuchen bietet, was irreführend war, da ich Klarna ja sonst gar nicht hätte verwenden müssen.

Ist Klarna hier rechtlich gesehen tatsächlich auf der sicheren Seite und ich muss die Rechnung plus Inkasso bezahlen, obwohl ich beweisen kann, dass ich betrogen werde?

Danke für eure Hilfe.

Inkasso, rechnung, Klarna
Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

Bild zu Frage
einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Massive Abweichung der Handwerkerrechnung vom Angebot?

Bei uns musste eine neue Türzarge eingebaut werden. Angebot hatten wir erhalten mit geschätzten 2 Arbeitsstunden a 52,50€ Stundenlohn. Es stand dabei, dass nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet wird. Eine Anzahl der Monteure war im Angebot nicht angegeben, am Telefon war immer von einem "Mann" die Rede. Gekommen waren dann 2 Monteure, die knapp 2,5 Stunden bei uns waren.

Abgerechnet wurden nun 5 Stunden Arbeitszeit mit der Begründung, es seien ja 2 Mann a 2,5 Stunden vor Ort gewesen. Auf meine Nachfrage hin, warum uns dies nicht vorher mitgeteilt wurde, und auch im Angebot nicht erwähnt wurde, dass die geschätzte Arbeitszeit sich pro Monteur bezieht, wurde mir mitgeteilt, dass es uns doch egal sein könnte, wie viele Monteure sie uns schicken.

Aber wenn im Angebot kein Hinweis darauf erscheint, dass die geschätzte Arbeitszeit pro Monteur ist und 2 Monteure im Einsatz sind, hätte dann nicht eine geschätzte Arbeitszeit von 4 Stunden im Angebot stehen müssen? Wir sind von ca. 2 Stunden, wie im Angebot angegeben, ausgegangen und sollen nun 5 Stunden bezahlen. Das sind 250% mehr. Die Rechnung inkl. der Materialkosten für die Zarge ist somit von ca. 305€ auf über 530€ gestiegen. Eine Steigerung von 57%.

Können wir die Rechnung auf das Angebot kürzen, ggf. noch mit einem 20%-igen Aufschlag? Das wir die 2,5 Stunden Arbeitszeit zahlen, ggf. freiwillig noch einen 20%-igen Aufschlag zahlen, um unsere Zahlungswilligkeit zu bekunden?

handwerkerrechnung, rechnung
Kleingewerbe:Sacheinlage ohne Rechnung?

Guten Tag,

Ich habe ein Einzelunternehmen gegründet und unterliege derzeit der Kleingewerberegelung. Ich möchte nun Produkte, welche ich verkaufen werde, in mein Unternehmen einführen. Es handelt sich dabei um Produkte deren Wert über Zeit steigt, Sammelerartikel.

Nun gilt:

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe (Einzelunternehmen) beginnen, können Sie grundsätzlich private Gegenstände in das Betriebsvermögen einlegen. Diese Einlage erfolgt sodann ertragsteuerlich mit dem Zeitwert (Gemeiner Wert - ggf. schätzen), vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Sollten die Gegenstände jedoch innerhalb der letzten drei Jahre angeschafft worden sein, darf der Einlagewert nicht die Anschaffungskosten (Einkaufspreis) übersteigen. In beiden Fällen können die Kosten für den Erwerb der Gegenstände berücksichtigt werden und der Verkaufspreis stellt nicht gleichzeitig den Gewinn dar.

Da ich alle Produkte, die einen Wert von ca 100k haben, aus privater Hand gekauft habe, liegt keine Rechnung vor. Die Artikel wurden im Zeitraum der letzten 3 Jahren gekauft und die Wertsteigerung hat auch deutlich zugenommen. Anschaffungspreis wäre hier ja jetzt the-way-to-go, aber wie beweise ich nun dem Finanzamt, dass ich die Waren am Tag X gekauft habe? Die könnten ja auch sagen: "Vor genau 3 Jahren war der XX und den übernehmen wir, da für uns am meisten Steuern dabei rumkommen."

Vielen Dank für jede Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

Michel

rechnung, Steuern, Einzelunternehmen
Muss ich Inkassogebühren bezahlen?

Ich habe im März 2020 eine Küche bei Ikea bestellt. Bei der Bestellung wurde eine Zahlung per Karte bei Lieferung vereinbart. Die Lieferung erfolgte knapp 3 Wochen darauf, wobei die Spedition hier unmöglich agierte, mir weder Lieferschein noch Rechnung aushändigte und vor allem keine Zahlung annahm. Ich dachte dann: Gut zahle ich eben per Überweisung.

Einen Tag später erhielt ich per E-Mail eine Rechnung. Dort war jedoch keine Bankverbindung angegeben, sodass ich nicht überweisen konnte. Nachdem ich zwei Wochen gewartet habe, kontaktierte ich IKEA per E-Mail unter Angabe der Rechnungs- und Bestellnummer und fragte nach wie ich denn die Zahlung begeleichen könne. Die Telefonhotline wollte ich parallel auch kontaktieren: Ging nicht, weil zu dem Zeitpunkt die Hotline abgeschaltet war. Ins Einrichtungshaus konnte ich aufgrund des Lockdowns ebenso nicht.

Ich erhielt nie eine Antwort auf meine E-Mail und dachte mir, es wird dann schon eine Zahlungsaufforderung/Mahnung kommen.

Jetzt erhielt ich 14 Monate später ein Schreiben eines Inkassobüros, das mich zur Ausgleichung der Zahlung auffordert, inklusive Mahnkosten, Zinsen und dem Honorar für das Inkassobüro. Hinten angeheftet ist eine Zahlungsaufforderung inkl. Angabe einer Kontoverbindung vom 19.03.2020, diese habe ich aber nie erhalten. Ich hätte die Rechnung ja längst beglichen, habe ja extra nachgefragt, weil keine Kontoverbindung angegeben ist.

Wie stehen meine Chancen? Muss ich Zinsen, Mahnkosten und Honorar begleichen?

Inkasso, rechnung

Meistgelesene Fragen zum Thema Rechnung