Minijob + Amazon Flex (Steuern und Versicherung)?

Hallo,

ich möchte demnächst für Amazon Flex Pakete ausliefern, um mir etwas Geld dazu zu verdienen.

Momentan bin ich aber auch noch bei zwei Unternehmen angemeldet und verdiene zusammen dort unter 450€.

Für Amazon Flex arbeitet man als Selbstständiger und ich muss damit ein Gewerbe anmelden.
Dazu muss ich auch mein eigenes Auto verwenden.

Ab wann muss ich denn Steuern zahlen?

Laut meinem Wissen muss ich keine Abgaben tätigen, wenn ich als Selbstständiger unter 9000€/Jahr bleibe.
Und zudem verdiene ich als Angestellter weniger als 450€ und muss davon auch nichts abgeben.

Stimmt das? Oder muss ich alle meine Verdienste zusammenrechnen und dann wird versteuert?

Und was wird dann wie genau versteuert?

Außerdem würde ich bei Amazon Flex mit meinem Auto fahren, was jedoch auf dem Namen meines Vaters angemeldet ist.
Das müsste man dann auch noch Gewerblich versteuern. In dem Fall mein Vater.

Aber geht das so einfach? Denn er benutzt das Auto normalerweise nicht.

Und muss ich eine Einkommenserklärung mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, wodurch ich durch den Gebrauch des Autos wieder Geld zurück verlangen kann (30ct/km), obwohl es nicht auf mich angemeldet ist?

Und soll ich ein Fahrtenbuch führen dafür?

Ich blicke da noch nicht wirklich durch und ich würde mich riesig für jegliche Hilfe freuen.

MfG, Adrian

Kfz-Versicherung, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Unternehmen
Minusstunden bei Minijob bzw.450€ Job?

Hallo, ich habe bei einer Firma einen Minijob.
Leider konnte ich an einem Tag aufgrund eines Bahnstreiks, entgegen der Absprache, nicht zur Arbeit erscheinen. Als ich zwei Tage später (dieselbe Woche) wieder arbeiten war hat mein Chef mir für den gesamten Tag Minusstunden gegeben. (-8 Stunden vom Zeitkonto abgezogen und nicht lediglich 0 Stunden für den Tag aufgeschrieben)

Nun stellt sich mir natürlich die Frage ob es rechtens ist, an einem Tag wo ich entgegen der Absprache nicht zur Arbeit erscheinen konnte mehr oder weniger Geld an meinen Arbeitgeber zahlen muss?

Fiktiv würde ich ja aufgrund meiner Abwesenheit an einem Tag, 8 Stunden ohne Bezahlung arbeiten damit sich die Minusstunden ausgleichen würden.

In meinem Arbeitsvertrag steht zur Arbeitszeit folgendes:

Die jeweilige Arbeitszeit und Diensteinteilung richtet sich nach Dienstanweisung und Dienstplan und ist im Tag-, Nacht- oder Wochenenddienst möglich. Arbeitsrechtlich festgelegte Pausen zählen nicht zur vergüteten Arbeitszeit. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt mindestens 7 Stunden wöchentlich. Für die Berechnung des Durchschnitts ist ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen. Der Mitarbeitende hat seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen. Der Arbeitgeber behält sich die Möglichkeit der Differenzierung von Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit vor. Der Aufgabenbereich kann durch Arbeitsanweisung näher bestimmt und im Bedarfsfall geändert werden.

Bezüglich Zeitarbeitkonto oder Minusstunden befinden sich keinerlei weiteren Regelungen oder Anmerkungen im Arbeitsvertrag

Vielen Dank bereits vorab für die begründeten Antworten.

arbeitnehmer, arbeitsrecht, job, Minijob, Arbeitszeit, Minusstunden, 450-Euro-Job
Gesamteinkommen Minijob und Gewerbe - Familienversicherung?

Guten Tag,

ich habe ein sehr spezifisches Problem. Ich bin derzeit noch Schüler und versichert bin ich über das Familienversicherung. Ich betreibe eine Gewerbe als Nebenerwerb, die sich mit Crowdtesting beschäftigt, das Einkommen ist schwankend und hängt von der Anzahl der Aufträgen ab. Nun, habe ich einige Fragen bezüglich des Familienversicherungs.

1.) Nach meinem Recherche weiß ich, dass die Grenze für die Familienversicherung im Jahr 2021 auf 470€ gestiegen ist. Da ich zusätzlich zu meiner Nebengewerbe noch als Minijobber auf Lohnsteuerkarte (ich müsste am Anfang meiner Anstellung ein kleines Formular ausfüllen, dass ich eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte wünsche) wünsche, kann ich (wenn ich die Artikel im Internet richtig verstanden habe) 1000€ als Werbungskostenpauschale absetzen. Bedeutet das also in meinem Fall, dass ich quasi 533€ bzw. 6396€ im Jahr insgesamt monatlich verdienen kann, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

2.) Die Branche in der ich auf Minijob-Basis angestellt bin, wurde erst vor einigen Wochen zum ersten Mal in diesem Jahr wieder geöffnet. Das bedeutet nun eventuell (schwankendes Einkommen von meiner Gewerbe und auch vom Minijob) dass ich in der Zukunft eventuell über die Grenze von 533€ komme, bis jetzt ist aber nicht der Fall wenn ich mein Gesamteinkommen durch 7 (da wir im Moment Juli haben) teile. Im nächsten Monat kann es aber sehr wohl dazu kommen, bedeutet es also für mich dass ich mich jetzt bei der Gesundheitskasse melden soll, und ab hier die ca. 190€ für die freiwillige Versicherung zahlen soll? Ich habe momentan ein bisschen Sorgen, dass ich die Beiträge ab Januar rückwirkend zahlen muss, aber da ich beim Teilen durch sieben noch nicht über die 533€ komme, wäre es bei mir nicht der Fall, oder? Nach meinem Verstand wären die Beiträge eventuell ab Juli fällig, wenn ich über die Grenze komme...? oder?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße

Gewerbe, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Steuern, Familienversicherung
Kurzfristige Beschäftigung: Wurde nach Hause geschickt?

Erstmal danke an alle die sich das alle durchlesen :)

Guten Tag,
ich sollte für 3 Tage einem bei einem Vodafone Stand aushelfen und wurde über eine Agentur als kurzfristige Beschäftigung angemeldet.
Am letzten Tag (Beginn meiner Arbeitszeit 10:00 Uhr) war ich bereits um 9:45 auf dem Parkplatz und habe im Auto noch telefoniert, anstatt den Stand schonmal aufzubauen und vorzubereiten (Hätte ohnehin auch vor 10 Uhr keine Unfallversicherung durch den Arbeitgeber gehabt etc.) , dies hat dem den ich aushelfen sollte anscheinend nicht gepasst und hat mich nach Hause geschickt. Hatte mir für diesen Tag Urlaub genommen und bin ich insgesamt 100km gefahren.

Er meinte außerdem ich sei 3 Minuten zu spät, was allerdings nicht stimmte, weil ich wie gesagt direkt auf dem Parkplatz war und um 9:59 da war.
Nun ist meine Sorge, dass er zur Agentur sagt ich sei 3 Minuten zu spät und im Vertrag steht folgendes:
Nimmt der Mitarbeiter bei Einstellung die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Anstellungsverhältnis in kurzfristiger Beschäftigung ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist, verlässt er rechtswidrig die Arbeit oder wird ***** durch vertragswidriges Verhalten des Mitarbeiters zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der Mitarbeiter an ***** eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsfixgehalt im Sinne der Ziffer 3.1 dieser Vereinbarung zu zahlen, sofern er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, höchstens jedoch einen Betrag, der dem Bruttomonatsfixgehalt für die anwendbare Kündigungsfrist entspricht.
Nun ist meine erste Frage: Können die mich dazu zwingen, die Vertragsstrafe zu zahlen, weil ich nach Hause geschickt wurde, obwohl ich offiziell dort keine Arbeit hätte?
Zweite Frage: Können die mich wegen den "3 Minuten" ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe zwingen?
Dritte Frage: Habe ich trotzdem Recht auf mein Geld von diesem Tag, da ich mir frei genommen habe und auch 100KM gefahren bin und ich ohne "Eigenverschulden" nach Hause geschickt wurde? Wurde ja immerhin eingestellt weiß nur nicht wie es in dem Fall sein wird.

Warum der dem ich helfen sollte deswegen so reagiert hat weiß ich leider auch nicht, da an den vorherigen Fragen alles top war. Er meinte es ist eine Einstellungssache.
Noch klärt die Agentur das mit Ihm ab möchte nur gerne meine Rechte wissen, da ich alles nur zum Thema Vollzeit-Arbeit gefunden habe.

Danke im Voraus

arbeitsrecht, Kurzfristige Beschäftigung, Lohnfortzahlung, Minijob, Recht
Bafög + Minijob + Selbstständig?

Guten Mittag liebe Mitglieder von Finanzfrage,

ich habe eine (wichtige) Frage zu der Bafög Anrechnung, Näheres siehe unten:

Mein Bafög Zeitraum ist 10/2020 bis 09/2021.

Ich habe bis jetzt auf geringfügiger Basis gearbeitet und vom 01.10.2020 bis einschließlich 30.04.21 2089€ verdient.

Nun habe ich den Job gekündigt und fange zum 01.05. einen neuen Job (ebenfalls geringfügig) an und verdiene da 200€ monatlich (stud. Hilfskraft). Kurzfristig wurde mir eine neue Stelle in der Lernförderung an einer Schule angeboten, allerdings auf Honorarbasis, ich wäre also selbstständig und würde hier 20€/h verdienen, also 640€ im Monat. Da diese schon allein für die Erfahrung und den Lebenslauf sehr sinnvoll ist, habe ich natürlich zugesagt.

Nun ist die Frage, inwiefern mir das Gehalt der beiden Jobs beim Bafög angerechnet wird, da es ja einerseits eine selbstständige Tätigkeit, als auch ein Job auf geringfügiger Basis ist.

Insgesamt arbeite ich 13std/Woche (5 als Hilfskraft, 8 in der Lernförderung) und wäre immer noch hauptsächlich Student.

Ich kriege momentan 744€ Bafög (ohne Kranken- u. Pflegeversicherung). Da ich mich als selbstständiger demnächst studentisch krankenversichern lasse, bekomme ich noch ca. 100€ mehr Bafög, also ca. 850€.

Über den Bafög Zeitraum würde ich Folgendes verdienen:

01.10 - 30.04.21 = 2089€

01.05. - 30.09 = 4200€ (5x 640 + 5x 200€)

Also insgesamt 6289€, eventuell auch nur 5649€, also 524€ oder 470€ pro Monat, wenn man dass durch 12 nimmt.

Wie viel würde mir da vom Bafög abgezogen werden? Ich bedanke mich schon mal für jede hilfreiche Antwort und jeden hilfreichen Tipp :)

Liebe Grüße

Yoshi

Studium, Student, BAföG, gehalt, geringfügige Beschäftigung, Minijob, selbstständig, Selbstständigkeit, Steuern, Lehrer, Bafög-Amt
Minijob + befristeter Honorarvertrag = in Familienversicherung bleiben und steuerfrei möglich?

Hallo allerseits!

So, also ich bin Student im 3. Semester und arbeite neben dem Studium als Vertretungskraft an einer Schule auf 450€-Basis (U-Plus bzw. VSS).
Dabei läuft es so, dass ich pro gehaltener Stunde 20€ brutto erhalte und solange ich unterhalb der 450€ bleibe, dies auch quasi netto so erhalten bleibt. Das ist insofern auch schon ein Honorarvertrag, weil ich jeden Monat das verdiene, was ich an Vertretungsstunden halte, also ist es kein 450€-Job im engsten Sinne, sondern quasi durch ein "Limit" begrenzt, sodass ich nicht über die 450€ komme.

Dabei mache ich auch den Übungsleiterfreibetrag von 2.400€ geltend, sodass ich ab dem kommenden Jahr mit einer monatlichen "Aufstockung" auf 650€ monatlich (2.400€ / 12 = 200€) kommen darf. Sofern ich diese 650€ in einem ruhigeren Monat nicht komplett ausnutze, werden die Freibetragsanteile auf die Folgemonate verteilt, sodass ich bis zum Ende des Jahres alles ausschöpfen darf, wenn ich da die zuständige Sachbearbeiterin richtig verstanden habe.

z.B. Januar -> 500€ (150€ Freibetrag ungenutzt, weil 50€ über 450€)

Februar -> 750€ (450€ + 150€ Freibetrag aus Vormonat + 50€ Freibetrag diesen Monat)

März -> 180€ (Nur aus der Minijob-Basis bedient; der Freibetrag von 200€ aus diesem Monat + die 150€ aus den Vormonaten werden ungenutzt auf den April geschoben)

April -> zur Verfügung: 450€ Minijob + 200€ Freibetrag + 350€ Freibetrag aus Vormonaten (ich dürfte für bis zu 1.000€ Vertretungen leisten)

usw.

Noch bin ich in der Familienversicherung mitversichert und möchte dies auch weiterhin gewährleisten, das wäre wichtig.

So wie ich das verstehe, ist das mit diesem Modell auch so noch gesichert.

Jetzt aber das Unklare:

Ein Dozent der Uni ist an mich herangetreten, ob ich ein Tutorium über den Zeitraum April - Juli übernehmen möchte. Das wäre ein Honorarvertrag mit 30 Std./Monat und einem Stundensatz von 10,65€ = 319,50€ monatlich.

Könnte ich das Angebot zusätzlich steuerfrei und ohne Gefährdung der Familienversicherung wahrnehmen? Kompliziert ist es deshalb, weil ich ja nicht zwangsläufig immer auf 450€ in meinem 'primären' Minijob komme, aber vereinfacht wäre es bestimmt besser, wenn man davon ausginge, es wäre ein normaler Minijob.

Ich kenne mich da auch leider mit den Begriffen der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit (die so ein Tutorium wäre, richtig?) nicht aus und inwiefern sich das alles auswirkt.

Das ist alles sehr komplex, aber ich hoffe, dass mir da jemand helfen kann.

Sollten mehr Infos nötig sein, dann beantworte ich dazu gerne Rückfragen.

Liebe Grüße

Minijob, Steuern, Familienversicherung, Honorarvertrag
Minijob/Midijob/Bewerbungskosten/Arbeitszimmer...Was kann ich steuerlich absetzen?

Hallo liebe Community,

ich muss meine Steuererklärung der letzten Jahre nachholen und bin grad ziemlich ratlos und hoffe irgendjmd hier kennt sich ein bisschen aus und nimmt sich evtl kurz Zeit mir einen Rat zu geben :)

Folgender Sachverhalt: Ich hatte seit Ende 2016 bis 2018 einen Minijob (450,-), welcher seit 2019 nun als Midijob weiterläuft. Ich habe beim Minijob nur im Homeoffice gearbeitet (außer Besprechungen o. Ä.) und beim Midijob bin ich nun immer noch 2,5 Tage im Homeoffice und 0,5 Tage vor Ort im Büro. Ich habe mir für das Homeoffice ein neues Telefon + Drucker gekauft und alles von einem Techniker einrichten lassen auf meine Kosten.

Wie bzw. was gebe ich nun in der Steuererklärung an?

1. Minijob wird nicht angegeben, oder? Kann man dann gar keine Werbungskosten angeben?

2. Kann ich trotzdem meine Bewerbungskosten absetzen? Für das Jahr 2016?

3. Kann ich die Kosten für die Arbeitsmittel Telefon, Drucker,...absetzen?

4. Kann ich ein Arbeitszimmer absetzen? Evtl. erst seit dem Midijob?

5. Oder kann ich die Fahrtkostenpauschale seit dem Midijob angeben, obwohl ich nur 1x die Woche ins Büro fahre (ca. 5 km) und sonst daheim arbeite?

Ihr seht schon Fragen über Fragen...ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jmd weiterhelfen könnte oder einen Tipp für mich hat. Vielen Dank.

Liebe Grüße,

Ella

Minijob, Steuererklärung, Steuern, Absetzbarkeit, Arbeitszimmer, Midi-Job

Meistgelesene Fragen zum Thema Minijob