Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher wegen neuer Wohnung verschieben?

Ich wohne mit meinem Partner gemeinsam seit fünf Jahren in einer Wohnung und gegen ihn liegt nun ein Titel zur Räumung der Mietwohnung vor wegen Mietschulden. Der Gerichtsvollzieher hat den Termin für den 15. Juni nun mitgeteilt dass er da zwangsgeräumt werden soll. Erstens stellt sich uns nun die Frage ob es eine realistische Möglichkeit gibt diesen Termin zu verschieben da wir seit gestern eine neue Wohnung gefunden haben diese aber erst ab 1. August beziehen können... und zweitens ob der Gerichtsvollzieher dann automatisch mich mit zwangsräumen kann. Und wie ich mich jetzt verhalten soll ich habe dem Gerichtsvollzieher bereits eine E-Mail geschrieben mit der Frage bezüglich meiner Person und der Räumung ohne Titel gegen mich und leider keine Antwort bisher erhalten. Wir wollen auch nicht hier wohnen bleiben wir wollen selber so schnell wie möglich ausziehen genauso wie wir unsere Schulden bezahlen möchten aber die neue Wohnung ist leider erst ab 1. August frei und wir wissen jetzt nicht wie wir uns verhalten sollen bei wem wir uns melden müssen oder können ob man da überhaupt noch was machen kann oder ob wir dann einfach für die Zeit quasi obdachlos sind. Mit dem Vermieter in Verbindung setzen ist leider nicht möglich da er seit 10 Jahren wo mein Freundin hier wohnt nie jemand zu Gesicht bekommen hat oder auf irgendeine Art von Kontaktaufnahme reagiert hat.

Mietrecht
Straße alleine reinigen im Mietshaus?

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.

Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.

De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.

Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.

Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).

Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?

Danke und Vg

Mietrecht, Recht
Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete
Was tun bei Wasserschaden während Corona-Pandemie?

Vor ca. 3 Wochen gab es ein Wasserschaden. Es regnete von der Küchendecke sowie von der Toilettendecke herunter. Der Wasserschaden wurde der Hausverwaltung gemeldet. Hausklempner kam vorbei und vermutete der Schaden käme von einem verstopften Abflussrohr von der Wohnung oberhalb und wolle dies der Hausverwaltung mitteilen. Da die Hausverwaltung sich nicht zurückmeldete, rief mein Vater bei der Hausverwaltung an, da sich nun auch Schimmel im WC und in der Küche bildete.

Die Hausverwaltung äusserte, man müsse halt gut durchlüften und die Feuchtigkeit erst austrocknen muss und das zur Zeit kein Handwerker in eine Wohnung geht wegen der Corona Pandemie, zumal meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind und zur Risikogruppe gehören.

Ich habe den Schimmel versucht zu beseitigen, da soweit ich weiss schwarzer Schimmel sehr stark gesundheitsschädigend ist und bevor dieser sich stärker ausbreiten kann und noch mehr Schaden zufügt. Nun, hatte sich jetzt nochmal an ein paar Stellen neuer Schimmel gebildet, welchen ich wieder beseitigt habe. Es ist eine Altbauwohnung mit sehr hohen Decken!

Daraufhin habe ich der Hausverwaltung Fotos vom Wasserschaden per SMS geschickt und um eine schnellstmöglichste Behebung gebeten.

Die Hausverwaltung verharrt, dass durch die Corona Pandemie es nicht möglich ist einen Handwerker zu schicken und eben der Wasserschaden erstmal trocknen muss und Sie sich freuen würde, wenn ich meinem Vater dies näher bringen könnte.

Ich verstehe, dass die heutige Lage durch die Pandemie eine Herausforderung ist, meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind, aber mein gesunder Menschenverstand findet es nicht nur sehr unhöflich sondern ehrlich gesagt grob fahrlässig von der Hausverwaltung wie Sie mit langjährigen und älteren Mietern umgeht, schließlich geht es um ein Wasserschaden mit Schimmelbildung in Zeiten einer Pandemie.

Ist das wirklich in Ordnung so in Deutschland?

Mietrecht, Wasserschaden
Vermieter behält Kaution nach Auszug ein -> verdeckter Mangel "rauchgeruch"?

Tachchen,

ich habe jetzt schon ein wenig recherchiert und erhoffe mir Klarheit.

Ich habe für 6 Monaten in einer "frisch sanierten" Wohnung ein Zimmer bewohnt. Insgesamt war das Ganze als WG ausgelegt, bei dem jedes Zimmer einzeln vermietet wurde. Es gab einen Pauschalpreis, der auch Strom, Heizkosten, Warmwasser und Internet beinhaltet. Ergo sind Nachforderungen Richtung Nebenkostenabrechnung schonmal nicht drin. Bei meiner Recherche bin ich noch auf ein paar andere Ungereimtheiten gestoßen (offensichtlich wurden hier Seitens des Vermieters alle Grauzonen so ausgenutzt, dass die Mietpreisbremse umgangen wurde --> anderes Thema). Fakt ist: es hat sich das Bild ergeben, dass der Typ ein Abzocker ist.

Konkrete Frage: Die Übergabe erfolgte durch einen Vertreter. Es wurden keine Mängel festgestellt. Das liegt mir so auch schriftlich vor. Im Protokoll taucht dann noch folgende Klausel auf: "Die Abnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Geltendmachung nachträglich festgestellter (verdeckter) Mängel/Schäden."

Bei der Übergabe war meine Mitbewohnerin dabei. Die Zimmertür wurde nach der Übergabe offen gelassen. --> Sprich ab hier konnte im Prinzip jeder aus der WG und auch jeder Besucher in das Zimmer.

Nun behauptet der Vermieter (per Whattsapp) es würde in dem Zimmer nach Gras riechen (laut meiner Mitbewohnerin war er noch nichtmal vor Ort). Dies müsste er erst genau prüfen und behält daher meine gesamte Kaution ein.

Ich habe mal Gras geraucht - vor ca. 16 Jahren das letzte mal --> nicht in dieser Wohnung :D

Was kann ich tun? Sehe ich es richtig, dass er mir nachweisen müsste, dass ein verdeckter Mängel, welcher Art auch immer, durch mich verursacht wurde?

Und wie sind hier die Fristen für Ihn? Wie lange kann er das Spielchen treiben?

Hoffentlich kennt sich hier jemand aus. Vielen Dank!

Kaution, Mietrecht

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