Probleme mit Vermieter/Mietwohnung was kann ich tun?

Ich wohnte seid ung einem halben Jahr in einer Mietwohnung (Anliegerwohnung). Es ist ein Altbau und ein kleines Häuschen für sich auf dem Grundstück meiner Vermieter. In meinem Mietvertrag steht, dass ich 450€ OHNE Nebenkosten zahlen muss. Die Wohnung ist Teilmöbilisiert (Sofa, Wohnzimmer schränke, Tisch, Spühle, Herd/Ofen, Kühlschrank). Außerdem sind Kleintiere gestattet und ich kann den Garten und Schuppen mitbenutzen.

Nach einiger Zeit ist mir einiges aufgefallen.. Nachts heizt die Heizung ohne zu heizen, die Tür und der Badezimmer Lüfter sind undicht (es zieht permanent auch durch die Abzugshaube) die Abzugshaube ist verrostet und gammelt (stinkt) und auf dem Dachboden sind Mäuse.

An einem Regnerischen Tag lief plötzlich das Wasser durch die Decke DURCH die Deckenlampe und mein Badezimmerboden war pitsche nass. Auch an der Decke des Badezimmers sind dunkle flecken (unter der weißen Farbe) ich weiss nicht, ob es Schimmel oder nur die normale Decke ist.

In den Fugen an der Decke sind Dichtungen (ganzes Bad aus Fliesen) die jedoch nichts mehr abdichten und durch die Löcher rieseln Krümel aus Dreck oder Holz und staub und Kellerasseln.

Ich habe das alles bereits angesprochen und es wurde gesagt man kümmert sich drum. Das Dach des Badezimmers haben sie Repariert, allerdings lief ja das Wasser durch die Decke und die Elektronik....

Die Abzugshaube wollten sie erneuern.. ist nichts passiert.

Der Lüfter im Bad leckt noch wenns regnet.

Die Haustür (die undicht ist weil sie krumm ist) haben sie mit dichtungsstreifen beklebt... zieht halt immernoch.

Außerdem reagierte der Vermieter bereits passiv agressiv und unfreundlich, wenn ich vergessen habe die Mülltonne an die Straße zu bringen oder die Schalosie hochzumachen morgens.
Als der alte Spülkasten geleckt hatte und ich denen das zeigte (der Boden war minimal feucht) haben sie im Sturm geklingelt und mich angerufen und gedroht das Wasser abzustellen, weil ich gesagt habe momentan hab ich keine Zeit weil ich zu einem Termin musste. Da haben die mir wirklich Angst gemacht... und bei den anderen Geschichten wollten die nicht direkt reinstürmen. Und dann haben die nur ein Handtuch hingelegt und das wars! (Hab sie dann doch unter Druck reingelassen). Ich bin schon auf der suche nach was neuem... brauche aber trotzdem einen Rat für die übergangszeit.. da ich jetzt auch noch 500€ zahlen muss... oh und im Vertrag steht 50qm.. es sind aber nur maximal 30 habe nachgemessen...

schonmal danke im voraus für die Antworten

Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Rechte, schimmel, vermieter, Wasserschaden
Mieterhöhung?

Hallo an alle, ich bin ein Azubi und hätte eine Frage zu meiner Mieterhöhung.

Aber erstmal die Basis Infos. Ich bin am 01.02.2022 in meine Wohnung gezogen ( eine Einzimmer Wohnung 35□m in einem Haus indem auch meine Vermieter Wohnen und noch ein weiterer Mieter)

Anfangs zahlte ich 300€ für die Miete die wurde nach 6 Monaten um 50€ erhöht wegen inflation und den Steigendenenergie Preisen. Womit ich auch absolut kein Problem hatte da die Miete sowiso ein Freundschaftspreis war.

( zudem habe ich für die 6 Monate eine Nachzahlung getätigt von jeweils 50€ pro Monat macht 300€ für die Zeit. Ihre Begründung war wegen den Steigenden Energiepreisen womit ich auch kein Problem hatte wegen der Billigen Miete. Jedoch Habe ich nie Abrechnung etc bekommen. Da es bei meiner Wohnung nicht möglich ist da keine Verbauchszähler vorhanden sind)

Nun ist es so am 1.11 .2022 kam meine Vermieterin zu mir und meinte, da ich in der Zwischenzeit eine Freundin habe, und sie öfter zu Besuch ist und ich dadurch Mehr Stromverbrauche und mehr Wasserverbrauche und die Preise gestiegen sind (Energiekosten, Heizkosten) das meine Miete auf 550 Euro erhöht wird.

Die ich 2 Monate nicht gezahlt habe

( 350€ wurden in diesen 2 Monaten weiter von mir überwiesen) da ich in der Ausbildung bin ich nicht soviel geld habe und meine Miete schon erhöht wurde und ich die Nachzahlung von denn 6 Monaten von 300 euro getätigt habe.

am 1.02.2023 als wir uns im Flur getroffen haben. Kam sie ganz Hysterisch auf mich zu. Das ihr seit 2 Monaten die Mieterhöhung fehlt, deshalb verbietet sie mir ab sofort das meine Freundin mich besuchen darf da es ja ihr Haus ist und ich nur eine Wohnung hier habe. Zudem Tyranisiert sie mich seit dem das ich auziehen soll am Besten. Wenn ihr nicht ab den 1.03.2023 600€ jetzt Monatlich bezahle solange meine Schulden der letzten 2 Monate beglichen sind.

Was ich jetzt auch 2 Monaten gemacht habe damit ich meine Ruhe habe.

Trotzdem würde ich jetzt gerne wissen ob das Rechtens ist und ich was dagegen machen kann?

Eure Hilfe wäre lieb

LG Julien

Hilfe, Miete, Mieterhöhung, Mietrecht, wohnung
2 Monate Doppelmiete zahlen?

Hallo,
also ich versuche es kurz zu halten. Zum 01.05.23 wohne ich mit meinem Freund in einer neuen Wohnung unsere alte Wohnung läuft aber noch bis zum 30.06.23, wir haben also unsere Vermieterin gefragt ob wir uns um einen Nachmieter bemühen dürfen damit wir keine doppelmieten zahlen müssen, wir haben es in der Kündigung unterschrieben zurückbekommen das wir uns um einen nachmieter kümmern dürfen sowie die Erlaubnis schriftlich per WhatsApp. Wir hatten also einen nachmieter der alle Kriterien erfüllt hat und die Wohnung auch genommen hätte, aber unsere jetzige Vermieterin meint jetzt das sie renovieren muss und deshalb nimmt sie den nachmieter nicht an und generell keine. Wir haben dann angefragt ob man dann zwecks der Renovierung da das ja deswegen nicht zu unseren Lasten fallen kann das Mietverhältnis trotzdem schon zum 30.05.23 enden kann aber darauf haben wir nur die Antwort bekommen, dass wir bis zum 30.06.23 weiter Miete zahlen sollen denn auch wenn Renovierungen laufen unsere Wohnung erst am 30.06.23 dran sein soll…ich weis jetzt nicht genau was ich tun soll…ist sie im Recht oder ich? Und wenn sie im Recht ist, kann ich dann sagen ,,ok aber dann nur Kaltmiete da wir warm ja nicht beanspruchen“? Ich bin da grade etwas verzweifelt und kenne mich halt echt nicht damit aus. Das wären halt sonst wenn ich nicht drum herum komme alles zusammen für 2 Monate je ich und mein Freund beide einzeln jeweils um die 1.050€ also dann wir beide zusammen 2.100€ was halt echt sehr teuer ist

vielen Dank schonmal vorab!

Miete, Mietrecht, umzug, Nachmieter
Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung gerechtfertigt?

Hallo, habe vor wenigen Tagen die NK-Abrechnung des Vermieters für 2022 bekommen. Ich habe ein Guthaben von rund 29 Euro erzielt, das ich mir überweisen lasse.

Gleichzeitig fordert der Vermieter aber eine sofortige monatliche Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung um 40 Euro, wodurch die Miete eigentlich für mich kaum noch tragbar ist. Ich habe kaum geheizt und sicher werden da im nächsten Jahr auch keine Nachzahlungen kommen. Meine Tochter wohnt noch hier, die sicher höhere Energiekosten verursacht hat als ich, aber das war auch in Ordnung, denn ihr soll es ja gut gehen. Ich habe von jeher immer schon weniger geheizt, darum kenne ich das nicht anders. Aber meine Tochter sucht schon länger eine eigene Wohnung, wodurch ein großer Teil der Energiekosten wegfällt, sobald sie auszieht. Aber bisher hat sich noch nichts Passendes gefunden.

Ein anderer Mieter hat mir erzählt, dass er 800 Euro nachzahlen muss und die Nebenkosten bei ihm um 60 Euro erhöht wurden. Das steht in keiner Relation zu der Forderung in meine Richtung, da ich ja Geld zurück bekomme.

Muss ich die Erhöhung um 40 Euro in Kauf nehmen? Muss das sofort im Folgemonat bezahlt werden? Könnte ich gekündigt werden, wenn ich diese nicht bezahle?

Sinken die Nebenkosten nicht sowieso, sobald meine Tochter ausgezogen ist und ich nur noch alleine hier lebe?

Anwalt, Mieterschutzbund oder andere öffentliche Stellen kann ich mir nicht leisten, auch die Verbraucherzentrale nimmt Geld für eine Prüfung und die gibt's auch an meinem Wohnort nicht.

Was kann ich tun? Wäre dankbar für jeden Rat.

Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Kündigung durch einen Vermieter hilfe?

Hallo, ich möchte mein Mietverhältnis so schnell wie möglich kündigen, brauche aber Hilfe bei den Terminen. Welche Daten muss ich eingeben, um gültig zu sein?

Ich möchte, dass sie das Mietrecht einhalten.

Muster für die fristlose Kündigung durch den Vermieter

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Mieter],

hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn] fristlos und aus wichtigem Grund. Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, weil ein weiter bestehendes Mietverhältnis nicht mehr tragbar wäre.

Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zum [Datum bei Einhaltung der Kündigungsfrist].

Zur Begründung:

Ich möchte meine Kündigung wie folgt begründen: [außerordentlicher Kündigungsgrund].

Dieser Umstand berechtigt mich gemäß § 543 Abs. 2 BGB dazu, das mit Ihnen geschlossene Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Wohnung / das Haus binnen von 14 Tagen vollständig zu räumen und spätestens am [Datum der Übergabe] in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Sämtliche Schlüssel sind mir oder der Hausverwaltung zu übergeben.

Als Übergabetermin schlage ich Ihnen den [Datum der Übergabe] vor. Falls Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir bitte umgehend Ihren Terminwunsch mit.

Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gemäß § 545 BGB) widerspreche ich hiermit vorsorglich.

Sollte Sie die Wohnung / das Haus nicht fristgerecht zurückgeben, werde ich eine Räumungsklage einreichen und gemäß Paragraf 546a BGB, die ursprünglich vereinbarte Miete als Entschädigung verlangen. Darüber hinaus behalte ich mir vor, weiterreichende Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name und Unterschrift des Vermieters]

Mietrecht
Vermieter will Reparatur nicht zahlen?

Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.

Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.

Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.

Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?

Mietrecht, Mietwohnung, Reparatur, wohnung
Darf die Hausverwaltung darauf bestehen, bei Zuzug des Lebenspartners diesen mit in den Mietvertrag aufzunehmen?

Hallo Community,

wir erleben gerade eine riesen DIskussion mit der Hausverwaltung - folgende Sachlage:

  • Meine Freundin hat eine eigene Wohnung
  • Nun haben wir uns entschlossen, zusammenzuziehen und haben bei der Hausverwaltung eine Wohnungsgeberbescheinigung beantrag, diese auch ohne Probleme bekommen
  • Ich habe mich ordnungsgemäss angemeldet
  • Wochen später möchte nun die Hausverwaltung von mir noch Lohnbescheinigungen und Schufa Auskunft - ok, habe ich kein Problem damit, aber nur unter der Voraussetzung, dass dies nicht dazu führt, in Ihren Mietvertrag (der meiner Lebensgefährtin) mit einzutragen - denn wir wollen das nicht, wozu auch, schliesslich hat sie die Wohnung ja auch ohne mich bekommen, hat selbst die Kaution bezahlt und verdient selber genug Geld um diese auch eigenständig tragen zu können (Das ich mich selbstredend finanziell an der Miete Ihr gegenüber beteilige, ist selbstredend - das ist aber ein Agreement zwischen Ihr und mir)
  • Nun, nachdem wir Ihnen die gewünschten Dokumente noch nachgereicht haben, bestehen sie auf einmal doch auf einen Eintrag als gemeinsamer Mietvertrag

Meines Wissens nach kann der Vermieter nicht darauf bestehen, er ist um Erlaubnis zu fragen und das haben wir gemacht, was er auch mit Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung getan hat. Gibt es hier einen Expertenrat? Besten Dank & VG Alex

Hausverwaltung, Mietrecht, Mietvertrag
Macht es Sinn in einem 18 Pateien Haus mit Eigentümern eine Unterschriftensammlung gegen einen Mieter zu machen, wegen dem schon 3x die Polizei gerufen wurde?

Wir haben ein Mieter im Haus, allein lebend, der zu den unterschiedlichsten Zeiten extreme Wutausbrüche über Stunden hat und dann seine kompletten Möbel zerschlägt, schreit, schlägt seine Wohnungstür laut zu, macht mit einem Gegenstand Musik am Metalltreppengeländer, schmeißt Möbelstücke aus dem Fenster. Ich bin schon vor Angst zu einem Freund in die Nachbarstr. gezogen. Mein kleiner Malteser ist auch völlig verängstigt. Dieser Mieter kam vor einer Woche auf mich zu ind hatte sich entschuldigt gür die Flaschen, die er nach oben auf mein Balkon geschmissen hat. Er sagte dass er eine Mietkündigung erhalten hat und diese abwehren konnte, weil er krank ist, er war wohl die letzten 2 Wochen im Krankenhaus ind ist krank aber von seinen Wutausbrüchen weiß er angeblich nichts. Ich Wohne seid 1 Woche wieder in meiner Wohnung und es fing von der nacht 0Uhr Freitag aif Samstag erneut an laute Musik, poldern von Holz auf Holz, dies ging bis 10 Uhr morgen auch poldern om Treppenhaus am Geländer, lautes Türenschlagen und schreien in seiner Wohnung. Mein Vermieter sagt wor sollen ein Schreiben für Hausverwaltung machen wegen erneuter Lärmbelestigung alle sollen unterschreiben und jeder bekommt eine Kopie und schickt es seinen Vermieter, mein Vermieter weiß, dass er von seiner Vermieterin deswegen eine Abmahnung erhalten hat. Das ganze Theater zieht sich jetzt seid Januar23 durch, Bildmaterial, Videomaterial und auch Tonaufnahmen wurden weiter gereicht und ich bin nur noch ein Vrack bekomme noch nicht mal ein Termin beim Psychologen. Letzte Nacht habe ich aus Angst bei meinem Bekannten genächtigt. Ich kann nicht mehr!!! Wie könnte so eine Sammelunterschrift aussehen?

Mietrecht, Lärmbelästigung
Mietvertrag, Nutzungsvertrag und Nebenkosten?

Hallo alle zusammen,

es geht um meine Wohnung, wo ich schon seit ca. 3-4 Monaten wohne. Bei dem Einzug hat der Vermieter mir keinen normalen Mietvertrag gegeben, sondern nach meiner Meinung einen komischen Nutzungsvertrag (anbei füge ich ein Foto hinzu). "Komisch", weil ich sowas noch nie gesehen habe *_*

Da ich leider nicht so viel Erfahrung mit der Vermietung habe, habe ich nicht sofort an die Wasser- und Nebenkostenabrechnung geschaut. Ich habe heute mit dem Vermieter telefoniert und ich habe gefragt, wie sieht es mit dem Wasser aus, dadurch dass ich sehr sparsam bin, nutze ich sehr, sehr wenig Wasser oder z.b. Strom (biem Strom letztes Jahr, habe ich z.b. nur 450 KwH verbraucht) und mit dem Wasser genau das gleiche, weil ich einfach nicht so viel benötige. Der Vermieter meinte, dass es "meine Sache" ist, wie viel Wasser ich nutze, am Ende wird den Betrag trotzdem pauschal abgerechnet und ich muss nur dann nachzahlen, wenn ich zu viel Wasser verbrauche und alles was unter der Pauschale ist, bleibt einfach so.

Ich habe gefragt, ob er mir komplette Aufteilung der Nebenkosten zukommen lassen kann und jeweils die Preise, weil ich es einfach komisch finde, dass ich nicht weiß, wie viel genau alles kostet und, wie genau alles abgerechnet wird. Daraufhin meinte er, dass bei ihm alles nur Pauschalbeträge sind und daher muss hier keine extra Aufteilung erfolgen.

Ich bitte um Hilfe und euere Erfahrung, ob es alles überhaupt gesetzlich richtig und erlaubt ist.

Bild zu Frage
Mietrecht, Mietvertrag, WOHNRECHT
Reicht das für fristlose Kündigung der Wohnung?

Hallo :)

Ich wohne seit ein paar Jahren alleine in meiner aktuellen Wohnung.

Ich kam von Anfang an mit allen Nachbarn sehr gut aus , bis auf einen Mann.

Er ist Rentner und somit den ganzen Tag zu Hause. Alle hier arbeiten Tagschicht, gehen also früh und kommen erst Abend wieder. Ich arbeite Früh Spät und Nachtschicht und bin so auch tagsüber zu Hause.

Jeder hier hat(te) schon Streit mit dieser Person.

Allerdings scheint er es auf mich abgesehen zu haben.

Als wir mehrfach alleine waren und ich vom einkaufen kam oder am Briefkasten oder so kam er mehrfach an und fasste mich an. Ich habe natürlich immer seine Hand weggeschoben und gesagt er solle das bitte unterlassen.

Daraufhin beleidigte er mich immer mehrfach als Zicke , dumm und behindert und so.

Irgendwann hat er es aber aufgegeben.

Mittlerweile hat er einen anderen Zwang und zwar belästigt und stalkt er mich extremst.

Er macht mich ununterbrochen dumm an , sobald ich meine Wohnung verlasse oder komme.

Er sieht mich voll und ganz als sein Eigentum an und kommt jedes Mal an wenn ich komme oder gehe und meint : Oh du bist ja auch Mal wieder draußen ( bösartig) oder : Dich bekommt man also auch Mal wieder zu Gesicht.

Der Psycho möchte , dass ich meinen ganzen Alltag mit ihm verbringe und regt sich mega auf , wenn ich mal einen Tag in meiner Wohnung bleibe und einfach mal allein sein will.

Ich weiß mittlerweile wie er drauf ist und habe viele Audiodateien aufgenommen, wo er mich anfasst und beleidigt und mich wiegesagt andauernd ohne Pause dumm anmacht weil ich nicht den ganzen Tag draußen mit ihm verbringe.

Diese habe ich auch lediglich als Beweismittel.

Zudem schleicht er oft an meinem Fenster Rum und guckt trotz Plissee rein ob er was erkennen kann.

Ich habe einen Balkon hinten raus und das eine Mal ist er auf meinen Balkon geklettert ( Erdgeschoss) und hat reingeguckt. (Hausfriedensbruch).

Dafür habe ich leider keine Beweise.

Meinen und den Hausmüll der anderen durchsucht er auch und wühlt darin Rum.

Immer wenn ich raus gehe , macht er andere Mitbewohner hier dumm hinter deren Rücken.

Nun zu meiner Frage : Reicht das alles für eine fristlose Kündigung der Wohnung oder wie sonst kann ich diesen Psychoterror beenden ?

Mietrecht, fristlose Kündigung
Lärm von Nachbar der nicht offiziell da wohnt…?

Hi,

seit ich in ein (sehr hellhöriges) Mietshaus gezogen bin, gibt es Probleme mit 1 Nachbarn 1 Stock über mir. Das zeigt sich in Möbel rücken, Gewichte fallen lassen o.ä., Zimmertüren und Fenster zuknallen, Besen am Balkongeländer ausklopfen…-das alles meist zu Unzeiten wie frühs um 6 h und oder nach 22 h.
Ich habe anfangs freundlich probiert, Likör vorbeigebracht und insgesamt 3 mal angesprochen: der Mann ist uneinsichtig und aggressiv. Außer mir wohnt schon länger niemand anders mehr im EG, d.h. Ich bekomme alles ab. Die HV stellt sich queer!! Obwohl ich seit Einzug ein Protokoll geführt habe (mit Unterschriften von 2 Nachbarn als noch welche im EG mit mir da wohnten) und mich schon mehrfach beschwert habe, möchten sie keine Info an den Vermieter der Wohnung weitergeben.
Die Polizei ist auch so ne Sache…sagen zum Ordnungsamt gehen und die wiederum verweisen aufs Mietrecht🙈

Jedenfalls ist der Mann im Sommer ausgezogen - für 3 Monate!!! Es ist zwar ein anderer Nachmieter offiziell der neue Mieter, de facto ist der nur ab und zu da und lässt den „alten“ Nachbarn dort weiter wohnen und lärmen :-/ Auch das interessiert die HV nicht, dass da ja wohnt der eigentlich gar nicht da wohnt!!! Die behandeln mich sogar nun als Problem-Mieter.

Kann man da gar nix machen? Ist die HV einfach nur „faul“ oder gibt es keine Handhabe?

Danke schonmal!!

Mietrecht, Nachbarn, Lärmbelästigung
Heizung funktioniert nicht. Die Sache liegt schon vor Gericht. Wie sichere ich mir das Geld aus Mietminderung?

Hallo Menschen,

kurz über mich: nach einem Arbeitsunfall bin ich lange krankgeschrieben und zurzeit beziehe ich ALG2. Ich werde erst mal in einige Wochen wieder arbeiten.   

Die Sache: In meiner Mietwohnung funktioniert die Heizung in diesem Winter gar nicht. Ich habe meinen Vermieter mehrfach gebeten, die Heizungsanlage zu reparieren, aber das hat nichts gebracht.

Ich habe mir dann ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht geholt und habe mich anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt hat mein Vermieter angeschrieben und forderte die Reparatur der Heizungsanlage. Auch das hat nichts gebracht.

Ich bin also gezwungen, um meine Rechte vor Gericht zu kämpfen. Um eventuelle Kosten zu vermeiden, habe ich allein, ohne Anwalt, erst mal den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage gestellt. Das Ziel ist: Mir würde PKH bewilligt und danach wende ich mich an einen Fachanwalt für Mietrecht, der mich dann vertreten wird. In der Klageschrift habe ich beantragt: 
- Herbeiführung die Beheizbarkeit der Wohnung,
- Mietminderung für den Zeitraum der eingestellten Heizversorgung.

Der Richter hatte der Vermieter um Stellungnahme gebeten, bevor mir die PKH bewilligt wurde. Der Vermieter hatte unverzüglich reagiert: 
- Der bietet mir sofort einen Termin für die Reparatur der Heizung (Zugang zu meiner Wohnung ist erforderlich), 
- Hatte beantragt, meinen Antrag auf PKH zurückzuweisen,
- Hatte beantragt, die Klage abzuweisen.
Zudem hatte der Vermieter geäußert, dass ich bin für das alles schuldig, weil ich schon vorher Monteure in meine Wohnung nicht reinlassen wollte. Das ist natürlich falsch und ich kann das vor Gericht beweisen, aber das würde etwas Zeit in Anspruch nehmen, was wahrscheinlich das Ziel meiner Vermieter (der Gegner) ist.

Über schnelle Reparatur der Heizungsanlage freue ich mich sehr. Das ist klar. Ich will aber nicht, dass meine Ansprüche auf Mietminderung aufgrund Mietmangel verfallen.

Wie wäre es falls, der Vermieter repariert die Heizung noch bevor mir die PKH bewilligt würde und somit noch keine Klage erhoben würde? Habe ich dann weiterhin der Anspruch auf Mietminderung für den Zeitraum, in der die Heizung nicht funktionierte? Vielleicht soll ich auf PKH verzichten und unverzüglich die Klage erheben, noch bevor die Reparatur der Heizung erfolgt, um mir das Geld aus Mietminderung zu sichern? (Ich würde in nähere Zukunft wieder arbeiten und somit kein ALG2 mehr beziehen, also das Geld bleibt dann in meine Tasche. JobCenter hat bereits mein Geld aus Steuererstattung genommen, so ich weiß schon wie funktioniert das Zuflussprinzip.) 

Soll ich unbedingt einen Vergleich vermeiden?

Ich bin der Ansicht, dass die Mietminderung gilt wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld und somit habe ich doch der Anspruch auf das Geld aus Mietminderung unabhängig davon, ob der Vermieter repariert die Heizung bevor die Klage erhoben würde. Was finden Sie? Bitte um Ihre Äußerungen.

Mit freundlichen Grüßen

Tim

Mietminderung, Mietrecht
Falsche Entscheidung getroffen..?

Guten Abend Ihr Lieben, ich bin grad sehr verzweifelt und hoffe auf ein paar gute Tipps von euch..Sorry, wenn der Text ein bissl länger ist - ich versuche mich kurz zu fassen.

Nach Trennung von meiner "Ex"-Freundin musste ich aus ihrer Wohnung raus. Nach etlichen Besichtigungen habe ich mich dann für eine Wohnung entschieden.

Nun ja, bei der besagten Wohnung hatte ich bei der Besichtigung ein "normales" Gefühl. Ich wusste, es ist nicht meine Traumgegend, aber das wird schon auszuhalten sein.

Mit dem letztendlichen Einzug in die Wohnung hat sich mein Gefühl um 180 Grad zum negativen gewendet. Das kann ich nicht beschreiben. Sowas hatte ich bei einem Umzug noch nie. Dieses Gefühl hält sich (nach knapp 2 Monaten) bis heute und macht mich regelrecht psychisch fertig. Nicht nur die Gegend stört mich, sondern auch dass die Whg sehr hellhörig ist, nie richtig warm wird, Nachbarn (ältere Leute) sind auch sehr merkwürdig. Kurz gesagt, ich passe da einfach nicht hin und versuche so oft es geht, meine Wohnung zu verlassen.

Leider gibt es von beiden Parteien einen ordentlichen Kündigungsverzicht von einem Jahr. Beim unterschreiben des Vertrages habe ich gefragt, ob man die Kü-Frist verkürzen kann. Daraufhin erwiderte der Vermieter (Genossenschaft), dann können Sie die Wohnung nicht haben und wenn wirklich was sein sollte, was mich zum Umzug zwingt, stellen sie sich nicht quer - ich müsste nur einen Nachmieter finden. Also habe ich unterschrieben. Hatte keine Möglichkeit bei Freunden etc. unterzukommen.

Es kam wie es kommen musste - Mich hat nun ein anderer Vermieter angerufen (bei dem ich mich auch beworben hatte), ob ich noch auf der Suche wäre. Ich bejahte, weil die angebotene Wohnung (die zum 01.03.2023 frei wird) in meiner Wunschgegend ist und die Wohnung mir sehr zusagt (ich kenne die Wohnungen). Nun habe ich einen Besichtigungstermin..

Ich bin die ganze Zeit am überlegen, wie ich was nun mache, wenn ich eine Zusage bekomme. Es fängt schon damit an, dass ich mich fast nicht traue, meinem jetzigen Vermieter zu sagen, dass ich dann nach knapp 4 Monaten wieder ausziehen möchte - aus Angst dieser beharrt auf die Kündigungsfrist o. ich finde keinen Nachmieter.

Von Märchen erzählen bin ich auch kein Freund, denn spätestens wenn der Vermieter einen Nachweis (z.B. für einen vorgetäuschten Jobwechsel) haben möchte, bin ich auch aufgeschmissen. Bin schon so verzweifelt, dass ich auch einen kleinen Kredit aufnehmen würde, um die doppelte Mietbelastung dann aufzufangen.

Ich weiß, dass hört sich dumm an, aber ich will unbedingt hier raus. Puuh, das war´s erstmal.. Bitte keine Antworten ala hätteste mal nicht unterschrieben etc. - ich weiß, dass es ein großer Fehler war, unterschrieben zu haben, nur leider kann ich es nicht mehr rückgängig machen.

Danke fürs lesen!

War jemand von euch schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir diesbezüglich ein paar gute Ratschläge geben?

Ich wünsche euch schon mal vorab einen guten Rutsch in´s neue Jahr!

Mietrecht, wohnung
Der Vermieter weigert sich trotz rechtskräftigem Gerichtsurteil die Mietkaution freizugeben- Was tun?

Hallo in die Runde!

Wir sind vor 2½ Jahren ausgezogen, die Wohnung haben wir ordnungsgemäß übergeben, aber der Vermieter hat sich von Anfang an geweigert, unsere Mietkaution aus einem Mietkaution - Sparbuch frei zu geben.

Nach endlosen Aufforderungen unsererseits, natürlich mit Fristsetzungen und auch die Androhung einer Klage haben Ihn nicht interessiert.

Wir mussten dann leider doch den Klageweg beschreiten, aber haben nun ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, zu unseren Gunsten in der Hand.

Trotzdem weigert sich der Vermieter immer noch, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und unsere Mietkaution frei zu geben.

Was wäre denn jetzt der nächste Schritt, den wir einlegen könnten?

Mit der Zwangsvollstreckung drohen? Aber wenn der eine EV abgegeben hat, nutzt die ZV auch nichts.

Außerdem muss er die Freigabe bei der Bank veranlassen, da die Mietkaution auf einem Mietkaution - Sparkonto mit Sperrvermerk liegt.

Was können wir also tun? Wie können wir Ihn zur Freigabe bewege?

Mit Strafantrag drohen, wegen Unterschlagung, wenn es gemäß StGB überhaupt den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt?

Wie kann er gezwungen werden, endlich zu handeln?

Erzwingungsbeschluss oder Erzwingungsbescheid beim Gericht beantragen, wenn es so etwas gibt?

Ich bin gespannt auf Eure Vorschläge!

Schonmal Danke im voraus!

BP

Mietrecht
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag
Mietrecht - Sicherheitsmangel beim Zugang zum Haus und Verletzungsgefahr - was tun/ Schreiben an Vermieter?

Hallo,

meine Mutter wohnt in einem 2-Familienhaus zur Miete, der Vermieter wohnt in der oberen Etage, sie im Erdgeschoss. Der Vermieter hatte nun die Idee, ein Vordach vor der Haustür anzubringen. Er begann vor 4 Wochen an einem Wochenende eine "Grube" direkt vor der Haustür auszugraben (siehe Fotos), um dann die Pfeiler für das Vordach dort einzubetonieren. Jedoch hat er dies bis heute nicht beendet.

Über diese Grube legte er provisorisch eine schmale Brücke aus Paletten und einem Holzbrett. Darüber zu laufen ist selbst für mich als gesunder Mensch recht wackelig, zumal durch den Schnee / Eis jetzt dieses Brett auch noch rutschig ist. Meine Mutter war die 4 Wochen im Krankenhaus, ist seit 4 Tagen zuhause, geht an Krücken und kann ohne meine Hilfe nicht über dieses Brett laufen, also das Haus nicht verlassen.

Es gibt weder eine Art Geländer zum festhalten, noch richtige Außenbeleuchtung.

Ich fahre deswegen fast täglich 20 km zu ihr um ihr zu helfen, aus dem Haus zu kommen wenn sie zum Arzt muss oder warum auch immer das Haus verlassen muss, ohne, dass ich sie halte, kann sie nicht darüber laufen.

Meine Fragen - was können wir tun? Wie können wir ein Schreiben an den Vermieter verfassen damit er die Sache wenigstens bezüglich der Verletzungsgefahr absichert?

Problem Nr. 2: Das Wasser in Küche & Bad braucht auch ewig bis es mal warm wird, weswegen auch einiges an Wasser ungenutzt verschwendet wird während man auf Warmwasser wartet, in der Küche kann man das zum Abwaschen mit dem Wasserkocher regeln, aber im Bad ist das nicht so toll.

(Anmerkung: Der Hausbesitzer ist auch recht cholerisch, weswegen meine Mutter sich nicht traut, ihn anzusprechen)

Bild zu Frage
Mieter, Mietrecht
Wann darf ich Gegenstände meiner Mitbewohnerin entfernen?

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

Anfang August habe ich meine Mitbewohnerin (ohne Mietvertrag) aus der misslichen Lage der Zwangsräumung gerettet (3000€ Mietschulden) indem ich sie, ihr Kind , und ihr ganzes Zeug bei mir aufnahm. Einzige Absprache waren die Räume, die sie zur Verfügung hat, und das sich sich an den Nebenkosten verteidigen solle.

Nach nichtmal 2 Wochen ist sie mit ihrem Kind ausgezogen, Hat aber Sämtliche Möbel sonstiges Zeug stehen lassen.

Ich habe ihr dann zum 1 Oktober geschrieben, das sie mein Haus bis zum 01.01.22 räumen soll, und ich meinem Schlüssel wieder möchte. (via WA- Gelesen)

Dem Folgte keine Antwort.

Am 01.01.22 Habe ich ihr noch 2 Wochen Aufschub gewährt, wenn ihre Couch,welche seit fast 3 Monaten im aufgebauten Zustand meine Dusche, meinen Heizungskeller und meinen Flur ((einziger Brand-Fluchtweg)) zeitnah verschwindet.

Dem ist sie ebenfalls nicht nachgekommen.

1. Darf ich zur Polizei gehen, um meinen Schlüssel zurück holen zu lassen?

(Da Adresse unbekannt)

2 darf ich die Couch verschrotten, da sie nach den 3 Aufforderungen nicht geholt wurde, und mich dieses Möbelstück massiv in meinem Alltag einschrenkt?

Wie lange muss ich als Kostenloses Lagerhaus fungieren, bevor ihr Zeug entfernbar ist.

Da ich von den 3000 € Mietschulden und dem Zustand ihrer Arbeitslosigkeit weiß, möchge ich eine Räumungsklage vermeiden, da ich selber gerade so über die Runden komme, und von ihr keinen Cent erwarten kann .

Kann jemand helfen?

Mietrecht

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