Kündigen während Ausbildung oder gekündigt werden? Lohnfortzahlung?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe ein Problem und brauche den Rat aller Menschen die diesen Beitrag sehen werden. 

Es geht darum, dass ich auf meiner Arbeitsstelle wo ich zurzeit bin (Auszubildende im ersten Jahr, Probezeit ist auch schon vorbei) überhaupt nicht zufrieden bin mit der Arbeit und vor allem meinem Arbeitgeber. Da dieser ein sehr egoistischer und narzisstischer Mensch ist und gerne seine Mitarbeiter vor den Kunden anmeckert und schikaniert ist dieser Ort definitiv nichts für mich. Nun meine Frage wäre, da ich da definitiv nicht arbeiten möchte da ich psychische Angstzustände bekomme haben, war ich den kompletten Monat April nun krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber fragte immer wieder nach wann ich wieder einsetzbar wäre auf der Arbeit, ich sprach mit der Ausrede das ich zurzeit therapiert werde (habe einen anderen Grund genannt weshalb ich krank bin) und sobald es mir besser geht wieder zu kommen. Nun ist es so das mein Arbeitgeber von einem Aufhebungsvertrag sprach, falls es so weiter gehen würde mit meiner ‚Krankheit‘ da dieser mich nicht kündigen möchte. Sollte ich lieber kündigen, so dass ich dann auch für den kompletten Monat mein Lohn ausgezahlt bekomme, da ich definitiv noch meinen Lohn haben möchte bevor ich eine andere Ausbildung beginne. Ich habe laut meinem Vertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Außerdem bin i h bereits auf der Suche nach einer neuen Stelle!

Ich bedanke mich bei allen schon mal ganz dolle im Voraus! <3

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Wann ist erstmalig eine Kündigung möglich?

Hallo hier lieben

folgendes: ich wohne in einer 2 raumwohnung - für mich alleine ausreichend. Nun ist es jedoch so, das ich schwanger bin.

Aus diesem Grund benötige ich eine größere Wohnung, da mein Freund und ich auch zusammenziehen wollen, um uns gemeinsam um das Kind kümmern zu können

Mietvertragsbeginn 1.10.2021

Ich habe eine Mieter App, in der folgendes steht - ab 1.10.2021 unbefristet - Ausschnitt im Anhang

Nun steht aber im Mietvertrag folgender Text: das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2021 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt für Mieter und Vermieter drei Monate. Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist durch jede der Parteien erstmalig zum 31.12.2023 möglich. - Ausschnitt im Anhang

Nun ist die Frage laut Mieter App und erstem Satz des Mietvertrages, Ist dieser Mietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag, das würde bedeuten, dass ich den Mietvertrag jederzeit kündigen kann. Nun verstehe ich allerdings nicht wieso im zweiten Abschnitt steht das eine Kündigung erst mal nicht zum 31.12.2023 möglich ist. Nach Angaben ist es ja eigentlich ein unbefristeter Mietvertrag.

Ich weiß, dass es Mietverträge gibt, wo der Mietvertrag mit einer Mindestdauer festgelegt ist Zum Beispiel von zwei Jahren aber selbst da wäre eine Kündigung erst mal zum 30.6.2023 beziehungsweise 1.7.2023 möglich da ist ja noch die Kündigungsfrist von drei Monaten gibt.
Nun verstehe ich nicht, wieso hier der 31.12.2023 genannt wird, denn ich bin immerhin am 1.10.2023 eingezogen, d.h. es wäre noch mal drei Monate länger, als ich eingezogen bin

Ich habe auch gelesen, dass es wie Sonderkündigungsrechte gibt in denen man früher aus dem Mietvertrag austreten kann, unter anderem zbsp durch durch Umzug der Arbeitsstätte oder eben Familiennachwuchs, was bei mir hier in Kraft tritt

nun bin ich durch die widersprüchlichen Absätze im Mietvertrag total verwirrt.

Fakt ist, dass ich eine größere Wohnung brauche, da ich nicht nur mit meinem Freund zusammen ziehen möchte, sondern eben bei dir auch ein gemeinsames Kind erwarten

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen und dass ich alles verständlich erklärt habe. Ich danke euch bereits vor ab für eure Hilfe.

Bild zu Frage
Kündigung erstmalig zum 31.12.2023 möglich 100%
Kündigung jederzeit möglich 0%
Kündigung erstmalig zum 30.06.2023 möglich 0%
Kündigung, Mietvertrag
Vorzeitige Kündigung aus Vertrag - Agentur erhebt Aufwandspauschale?

Ich möchte aus einem 2 Jahres Vertrag mit einer Modelagentur raus. Nach Rücksprache wollen sie bei vorzeitiger Kündigung eine Aufwandspauschale von 300€ zzgl. Umsatzsteuer, also 357€ insgesamt erheben. Im Vertrag kann ich dazu allerdings nichts finden, siehe hier:

7.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit Vertragsabschluss. Er hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit.

7.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit er nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde.

7.3 Verletzt eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen, hat die andere Vertragspartei ihr schriftlich eine angemessene Frist zur Vertragstreue und zur Beseitigung der Vertragsverletzung – soweit dies möglich ist – zu setzen. Hält die andere Vertragspartei diese Frist nicht ein, kann bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, bei der Verletzung von Nebenpflichten jedoch nur im Wiederholungsfall.

7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ich war 1 Jahr in dieser Modelagentur und habe keinen Job gebucht. Sind die berechtigt das nun zu erheben?

Zweite Frage, müssen die 120€ gezahlt werden?

5.6 Im Rahmen der Aufnahme in die Agentur wird u.a. für die Erfassung des Models sowie der erstmaligen Verarbeitung der Bilder im Buchungssystem und ggfs. der Website sowie der Erstellung digitaler Portfolios und Sedcards eine einmalige „Digital Setup Fee“ in Höhe von 120,00€ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% berechnet. Diese Gebühr wird mit den zukünftigen Einnahmen des Models verrechnet und muss somit nicht sofort beglichen werden.

Danke!

Kündigung, Vertrag
Arbeitgeber favorisiert schlecht benehmenden Kollegen. Rechtlich erlaubt?

Bei mir auf der Arbeit (Krankenhauspforte) gibt es seit einigen Jahren einen Kollegen, der schon früh durch sein katastrophales Verhalten aufgefallen ist und bei den Meisten von uns Kollegen deswegen aneckt. Er ist regelmäßig krank geschrieben, allein letztes Jahr waren es über 12 Wochen; macht im System nachweisbar seine Arbeit nicht, besonders nachts, wenn es um das Sicherheitsprotokoll geht; stiehlt regelmäßig aus dem hauseigenen Café Getränke und Snacks, die er dann leer im Büro rumliegen lässt - Beweise können aber keine gesammelt werden, da die Bistrodamen alle zu ihm halten und die anderen Kollegen Angst vor Ärger haben -; und sich ebenso nachweislich regelmäßig privat am Arbeitsrechner und -drucker bedient. Seine Dateien und Dokumente lässt er dabei im Aktenschrank rumliegen, wo er sich ein ganzes Fach für frei gemacht hat, obwohl es uns strikt untersagt ist, diesen zweckzuentfremden aufgrund wichtiger Dokumente und Schlüssel für das Haus. Andere haben dafür und für kleinere Fehler schon Ärger und Abmahnungen bekommen.

Früher war sein Verhalten noch halbwegs tragbar, doch inzwischen sind wir in der Abteilung komplett unterbesetzt (von uns wird erwartet, 3 Schichten durchgehend mit 7 Leuten zu besetzten, wovon nur 2 Vollzeit arbeiten. 2 werden bald entlassen, um Kosten zu sparen. Neue Stellen hat die Perso verboten) und seine Dreistigkeit macht uns die Arbeit zur Hölle. Der Chef macht die Augen zu und buckelt vor der Perso und dem Betriebsrat, der sich weigert, ihn auch nur abzumahnen, da "der arme Mann ja schwer depressiv und hilfsbedürftig ist", obwohl all seine Krankschreibungen aufgrund verschiedener Kleinerkrankungen waren und er auf Kosten unserer Urlaubsplanung bereits 2x in Reha weg seiner Depressionen.

Ist dieses Verhalten überhaupt rechtens vom Arbeitgeber?

arbeitsrecht, Kündigung
Ich hasse meinen Job und brauche das Geld nicht, kann ich einfach gehen?

Hallo, ich bin seit einem Monat und einer Woche bei einer Firma als Social-Media Assistent. Seitdem ich hier bin, gibt es keinen Leiter der Abteilung, heißt meine Kollegin und ich machen die doppelte Arbeit! Wir müssen uns noch für diese Arbeit alles einteilen, sprich Dienstplan etc. Der Betrieb hat Montag – Sonntag offen und es sollte jeden Tag mindestens 12h durchgehend auf den Kanälen gepostet werden.

Wer jetzt 1&1 zusammenzählt, wird merken. Da passt aber was überhaupt nicht, wie sollen 2 40h Kräfte das schaffen. Genau das frage ich mich nach meiner abgesessenen Zeit auch! Ich bin psychisch wirklich total am Ende, habe die letzte Woche nur 4h-5h im Durchschnitt geschlafen und ich werde begleitet von täglichen Panikattacken aufgrund der unangenehmen Situation!

Als ich am Wochenende extra zu meinem Chef gegangen bin und gekündigt habe, hat er gesagt, wir sprechen am Montag. Nun sitze ich seit Montag wieder jeden Tag von 6-16Uhr in der Firma und werde behandelt als wäre nichts gewesen. Ich bin wirklich mit meinen Nerven am Ende, ich fühle mich absolut nicht wahrgenommen. Ich will nur weg! Nicht einmal der Buchhaltung oder anderen Führungsperson wurde etwas über unser Gespräch erzählt, es war meinem Arbeitgeber einfach egal, dass ich hier war!

Jetzt zu meiner Frage kann ich einfach gehen und nicht mehr auftauchen. Ich brauche keine Bezahlung, ich verzichte auch auf das Geld, das mir zusteht. Ich brauche kein Führungszeugnis etc. und auch in meinem Lebenslauf wird dieses Kapital nie auf erscheinen. Ich brauche diese Unternehmen nicht in meinem Leben! ICH WILL GEHEN!

Geht das oder geht das nicht? Andere Jobangebote sind in Aussicht.

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Kann eine Zusatzvereinbarung zu einem Mietvertrag (Stellplatz) gekündigt werden weil der Mieter selbst sein Auto nicht mehr fahren kann?

Meine Mutter (90) lebt seit 12 Jahren in einer Einrichtung Betreutes Wohnen. Auf dem damals vorhandenen großen Parkplatz mietete meine Mutter einen festen Stellplatz für ihr Auto an. Dies wurde durch Zusatzvereinbarung zum bestehenden Wohnungsmietvertrag festgehalten und das entsprechende Entgelt gezahlt.
Auch als der große Parkplatz dem Neubau eines 2. Wohnkomplexes Betreutes Wohnen wegen wegfiel erhielt sie an anderer Stelle einen Parkplatz zugewiesen.

DA meine Mutter zwischenzeitlich auf den Rollstuhl angewiesen ist und schon seit gut 6 Jahren kein Auto mehr fährt hat sie ihr Auto mir überlassen m it der Maßgabe, Einkäufe, Botengänge etc. für sie zu übernehmen. Ich selbst bin Schwerbehindert - 70% - Merkzeichen G.

Der Parkplatz wird - absprachegemäß mit den nachfolgenden Genannten - auch von Pflegedienst, Hausarzt, Friseur(hat ihren Arbeitsplatz im Haus), Post genutzt, sofern der Platz frei ist.

Nun wurde ihr nach gut 6 Jahren der Parkplatz zum Ende des Monats gekündigt mit der Begründung sie habe kein Auto mehr und die Parkplätze würden nur an Bewohner mit PKW vermietet.
Durch den Neubau des 2. Wohnkomplexes ist eine massive Parkplatznot entstanden, was natürlich auch bei anderen Bewohnern des Hauses für erheblichen "Unmut" sorgt.

Für eine Antwort bedanke ich mich.

Kündigung, Mietrecht

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