Fitnessstudio bucht trotz Kündigung Geld ab?

Ich habe am 03.01.2022 einen Vertag in einem Fitnessstudio gemacht (12Monate / 3Monate Kündigungsfrist). Mir hat es aber überhaupt nicht gefallen wie es dort abgelaufen ist und habe gekündigt (03.09.2022) ich habe damals eine Bestätigung bekommen das sie die Kündigung erhalten haben. Ich habe nach ein paar Wochen/Monaten meine Mails mal gelöscht unter anderem diese Antwort von dem Fitnessstudio.

Mir ist im August 2023 aufgefallen das das Fitnessstudio immer noch den Betrag (34€) einzieht trotz meiner Kündigung.

Ich bin damals wieder in das Fitnessstudio und habe nachgefragt da hieß es ja ich hätte die Kündigungsfrist eingehalten und sie verstehen es auch nicht und ich würde mein Geld zurück bekommen.

Jetzt 3 Monate später ziehen sie mir immer noch das Geld ein. Jetzt war ich erneut dort und ich habe wieder die gleiche Aussage bekommen... .

Ich habe darum gebeten das der Chef mich persönlich mal kontaktiert. Dies hat er gemacht mit der Aussage er sei erst seit 3 Monaten Chef und er hat das gar nicht mitbekommen...

Nach langer Diskussion ob ich meine Kündigungsfrist etc. eingehalten hätte meinte er nur ja er findet es gut das ich trotzdem die Monate weiter gezahlt habe. Ich habe mich darüber sehr aufgeregt und möchte nur mein Geld zurück haben. Er meinte er könne mir nur anbieten das ich die Monate bis Januar 2024 kostenlos trainieren könnte und er mir kein Geld zurück geben kann.

Jetzt ist meine Frage er muss mir doch das Geld zurück geben wenn ich das Angebot mit dem kostenlosen Training ablehne oder ?

Danke für Eure Antworten

Kündigung, Fitnessstudio
Kündigen wegen Maden in der Tonne?

Hallo. Ich wohne in einer neuen Wohnung mein Mieter hat bis jetzt Restmüll und Plastik zur Verfügung gestellt, die restmülltonne war sehr klein weswegen ein Sack sichtbar war, weil der Decken bissl hochgedrückt wurde, daraufhin hat er uns drauf angesprochen das sich Nachbarn deswegen beschweren haben.. das der Müll zu sehen ist, ich habe es 10Min danach enfernt. Heißt ein Sack raus und ihn die Wohnung gestehlt. Haben zu ihm gesagt wir brauchen eine größere,die haben wir auch bekommen. Nun hat er uns am Müllabholstag angemeckert das sich im Restmüll maden gebildet haben und ich meine Essens Reste besser einpacken soll. Dazu muss man sagen ich habe noch 2 Katzen wo Katzenstreu dazukommt und ein Kind mit 1,6 Jahren wo Windeln anfallen also Nicht nur essen landet dort was Maden anlockt, er hat mir aufjedenfall gedroht das wenn er nochmal Maden sehen sollte das er den Mietvertrag mit mir und meinem kleinen Kind auflösen wird. Meine Frage ist jetzt darf er mir wegen Maden ihn der Tonne kündigen ? Meine Wohnung ist wircklich sauber ich lasse hier nichts verwahrlosen.! Aber Maden bei so einer Hitze diesen Sommer kann man doch nicht vermeiden ? Er meinte zu mir ich soll das Zeug fest zu binden oder 2 mal einpacken, erstens wer zahlt mir das Geld für die Säcke das kommt auch auf mich zu, ich bin alleinerziehend jeder Cent zählt, und2tens hatte ich es in meiner alten Wohnung auch mit Maden zu tun dort habe ich und mein ex es 3-4 mal eingepackt trotzdem sind Maden entstanden und Voralem sie haben sich durch 4 Säcke durchgefressen, jetzt mal erlich die kann man nicht verhindern naja zurück zur Frage hat jemand Tipps oder kann er mir deswegen kündigen ?.

ich weiß nicht ob es wichtig ist aber er droht mir nach 3 Wochen wo ich hier schon wohne mit kündigen hat aber 3 Wochen es nichtmal geschafft ein Schloss für meine Türe einzubauen ich habe 2 Wochen ohne Schlüssel geschlafen jederzeit hätte jemand rein kommen können in meine Wohnung jetzt kann ich sie nur von innen abschließen aber von außen noch nicht da das Schloss sich nicht so weit dreht, es ist eine profesorische Haustüre drin wegen Bauarbeiten. Aber sollte ich mich nicht in meiner Wohnung sicher fühlen ? Soll ich eine Mietminderung machen was meint ihr ? Er sagte am Freitag er baut das Schloss noch dieses Wochenende ein er hat’s immer noch nicht gemacht. Aber naja das behauptet er seid dem Einzug. Ich kann nichtmal einkaufen gehen ohne Kopfschmerzen weil ich weiß das dan jederzeit jemand rein kann 🤨

Kündigung, Mieterrecht
Provisionsauszahlung nach Austritt aus Firma- wie abrechnen?

Hallo,

ich habe meinem AG zum 30.9. gekündigt. Ich arbeite hier im Vertrieb und mein Gehalt besteht aus einem Fixum und einer Provision.
Meine letzten Projekte werden im September starten und somit stehen mir wie vereinbart zu diesen Projekten im Oktober die entsprechenden Provisionen zu. Die Provisionen sind in meinem Job unregelmäßig übers Jahr verteilt, je nach Start der Projekte.
Mein AG will mir die Provisionen auch auszahlen, will aber, dass ich ihm im Oktober einer Rechnung über die zwei Provisionen schreibe.
Erstens werde ich im Oktober nicht selbstständig sein, somit kann ich nicht einfach so eine Rechnung schreiben.
Zweitens ist das ja nicht „korrekt“- auch nicht sozialversicherungstechnisch.

Ich habe nun vorgeschlagen, dass man ja über die Steuerklasse XI abrechnen kann.
Darauf bekam ich folgende Antwort:

„Wenn die Provision „im Nachhinein“ über eine Gehaltsabrechnung laufen soll, dann muss eine erneute Anmeldung erfolgen und der Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem benötigt sie 

  1. Angabe der neuen Arbeitsstelle und
  2. Höhe des dort gezahlten Gehalts (dies ist wichtig, um zu klären, ob der Betrag für die Sozialversicherung überschritten wird)

 

Beim Ausstellen einer Rechnung müsste diese bei Deiner Steuererklärung eingereicht werden und wäre somit nur steuerpflichtig.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Ich muss doch nicht extra wieder angemeldet werden? Es gibt so viele Firmen, die mit Provisionen arbeiten, hier muss es doch auch eine „einfache“ Regelung geben.

Außerdem glaube ich nicht, dass ich die Angaben zu meinem neuen Arbeitgeber geben muss- und das will ich auch nicht, geht sie nichts an. Es muss reichen, wenn ich dem alten AG sage, dass mein Beitrag zur Sozialversicherung die Grenze nicht überschreiten wird. Wie seht ihr das? Was würdet ihr dem AG antworten? Wie würdet ihr das regeln?

Danke schon jetzt!

Kündigung, Sozialversicherung, Abrechnung
Kündigung Riester und Lebensversicherung?

Ende 2018 hatte ich eine fondsgebundene Rentenversicherung (Continentale easyRente Invest) und eine Riester Rentenversicherung (WWK Premium Förderrente Protect) abgeschlossen, der Klassiker. Mit den Produkten und insbesondere mit der altbekannten Tecis fühlte ich mich zunehmend unwohler, weshalb ich letzten Monat beschlossen hatte zu kündigen. Das war soweit auch ein recht simpler Prozess. Der Rückkaufswert der Continentale hat mich heute erreicht.

Dazu hätte ich ein paar Fragen. Über Antworten würde ich mich freuen. Etwas Spott über die damalige Entscheidung ist auch gern gesehen.

1. Zulagen und Steuervorteile müssen bei der Riesterrente der WWK zurückgezahlt werden. Diese werden soweit ich weiß direkt von dem Rückkaufswert abgezogen. Soweit korrekt?

2. Beide Versicherungen sind fondsgebunden. Somit müssten potentielle Kapitalerträge versteuert werden. Führen die Versicherer die Steuern automatisch an das Finanzamt ab, bevor sie mir den Rückkaufswert erstatten oder muss ich mich darum kümmern?

3. Im Steuerzettel der fondsgebundenen Lebensversicherung (Continentale) hatte ich nun mehrere Punkte, die mir nicht ganz klar sind. Aufgelistet war dort das Guthaben in Höhe von 3045€. Abzüglich 60€ Stornokosten ergab sich ein Rückkaufswert von 2985€. Dann gibt es dort den Punkt Kapitalerträge (-1991€) und Kapitalertragssteuer (0€). Ich habe gelesen, dass der Differenzbetrag zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert versteuert wird. Eingezahlt habe ich ca 57 Monate lang 100€. Eingezahlt wurden also in etwa 5700€.

Ist die Herleitung hier richtig?

3045€ - 5700€ =-2655€. Davon gehen dann 25% Abgeltungssteuer ab (ergo -1991€).

4. Was muss ich da jetzt nächstes Jahr bei der Steuererklärung noch angeben damit das alles korrekt versteuert ist? Insbesondere bzgl. Des negativen Betrags bin ich mir unsicher.

Gibt es sonst noch Faktoren, die ich steuertechnisch unbedingt beachten sollte?

Kündigung, Lebensversicherung, Riester, Steuern

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