Das Kind ist beim Vater privatversichert. Die Eltern leben in Scheidung. Das Kind lebt bei der Mutter. Wer zahlt Eigenbeteiligung für Kieferorthopädie?

Wer der Eltern zahlt im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung die Eigenbeteiligung in Höhe von 20% bei einer privaten Krankenversicherung? Die Tochter wäre normalerweise bei der Mutter unterversichert, da diese unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Hier bekäme sie, die 20%ige Eigenbeteiligung nach erfolgreicher, abgeschlossener Behandlung zurückerstattet. Der Vater weigert sich zur Vollmachtserteilung für die Mutter bzgl. Postverkehr, Korrespondenz mit der privaten Kasse. Dies bereitet der Mutter(also mir) erhebliche Probleme im Alltag bzgl. der Rechnungserstattung. Ich habe den Kosten-und Heilplan bzgl. der Behandlung an die Kasse, zwecks Genehmigung geschickt. Das Antwortschreiben erhält aber der Versicherungsnehmer, also der Vater. Auch habe ich keine Einsicht in die Leistungsübersicht der Kasse und bekomme telefonisch auch keine Auskunft-aus Datenschutzgründen. Eine Vollmacht zur Abrechnung mit der Kasse habe ich mir gerichtlich erstritten, da der Vater mehrfach die von den Ärzten erbrachten Leistungen nicht zahlte, sich aber von der Krankenkasse die Rechnungsbeträge gutschrieben ließ. Oft wurde eine Behandlung für meine Tochter vom Arzt abgelehnt, da der Vater noch Außenstände hatte. Es war einfach beschämend. Er weigert sich nun den Kosten-und Heilplan für die Kieferorthopädie zu unterschreiben. Ich arbeite in Teilzeit und bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Die Arzttermine für das Zähneziehen und Bracketsaufkleben sind schon vereinbart. Wie ist hier die Rechtslage?

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Direktversicherung - weiterführen, ruhen lassen oder kündigen?

Hallo allerseits,

ich zahle seit dem 1.12.2002 halbjährlich 876,-E (also 1752,-E jährlich) von meinem Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld in eine Gothaer Direktversicherung ein. Im Versicherungsschein steht Gothaer Kapitalversicherung (E1), Versicherungsnehmer ist mein Arbeitgeber, Versicherter bin ich, Versicherungsablauf 1.12.2037.

Aufgrund der voraussichtlich nachträglichen Beitragszahlung an die Krankenkasse bin ich unsicher, ob ich die Direktversicherung weiterführen, ruhen lassen oder kündigen (soweit möglich) soll.

Vielen Dank im Voraus!

Ergänzung:

Hallo, danke für die schnellen Antworten. Wenn ich den Vertrag übernehme, muß ich den Beitrag vorher versteuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen.

Einen Zuschuß zahlt mein Arbeitgeber leider nicht, er spart die Sozialversicherungsabgaben. Ich spare ebenfalls die Sozialversicherungsabgaben sowie Lohnsteuer und Soli.

Laut dem Brutto-Netto-Rechner hätte ich ohne Direktversicherung 842,97E in 2015 mehr im Portemonnaie gehabt (und einige Punkte auf meinem Rentenkonte, ob nicht alles auf Einheitsrente hinausläuft-wer weiß). Dem stehen 1752,-E Beitragszahlung in meine Direktversicherung gegenüber.Der Garantiewert für das Jahr 2036 wird mit 76219,-E angegeben (hoffentlich hat die Versicherung nicht noch ein Hintertürchen).

Für meine Familie ist die Todesfallsumme mit 77903,-E natürlich auch sehr wichtig. Ich zahle während der Vertragslaufzeit 44676,-E ein. Die Auzahlung soll steuerfrei sein. Der einzige Wermutstropfen ist der Krankenkassenbeitrag, z.B. bei 55000,-E Auszahlung 10000,-E auf 10 Jahre aufgeteilt (83,33E mtl.) Somit werde ich höchstwahrscheinlich die Direktversicherung weiterführen. Oder habe ich irgendwo etwas übersehen oder einen Denkfehler?

Direktversicherung, krankenkasse
Wann und wie werden Säumniszuschläge bei der Krankenkasse berechnet?

Guten Morgen, Wahrscheinlich kennen mich einige nun, wegen meiner merkwürdigen Fragen in letzter Zeit... Ich würde diesmal gerne wissen, wann und wie Säumniszuschläge von der Krankenkasse berechnet werden.

Folgender Fall: Student A ist 20 Jahre alt und Student. Mit 16 Jahren hat er angefangen im Internet Geld zu verdienen. Das hat er 3 Jahre lang gemacht. Das FA wurde nicht in Kenntnis gesetzt, aber das FA lassen wir hier mal aus. Die Krankenkasse ebenso nicht, denn im jährlichen Fragebogen der Familienversicherung wurde von Eltern kein Ja bei Selbstständigkeit angekreuzt. Student A hatte keine Ahnung, dass er überhaupt Beiträge hätte zahlen müssen, da er keine Ahnung von Krankenkassen und Ähnliches hat.

Der Student möchte sich nun mit einem Steuerberater zusammensetzen und Steuererklärungen beim Finanzamt abgeben und auch selber aktiv auf die Krankenkasse zugehen und über die Einkünfte berichten für eine Nachzahlung der Beiträge.

Wird die Krankenkasse einen Säumniszuschlag erheben?

Ist folgende Berechnung richtig? Nachzahlung 13000€ für letzten 3 Jahre. 1%*13.000 = 130€ Anschließend 130€ * 36 Monate = 4680€ + Zuschläge bis der Gesamtbetrag abgezahlt ist.

Errechnet sich der Zuschlag also aus den Gesamtschulden der Nachzahlung? Gilt der Säumniszuschlag dann auch rückwirkend oder erst ab Säumnis der Nachzahlung?

Zum Beispiel sagt die Krankenkasse "Zahlen Sie 13.000€ bis zum 31.10.2016". Und wenn man später zahlt werden es pro Monat 130€ mehr bis die Schulden bezahlt sind.

Könnte man in dem Fall §24 Abs. 2 SGB IV geltend machen? Der Student hatte wirklich keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht und da er auch Schüler war kann man ja nicht erwarten, dass er sich damit auskennt oder doch? Wie groß ist der Spielraum im Verhandeln mit der Krankenkasse?

Danke im Voraus!

-Casio

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Halbe Pflegeleistung für gesetzlich versicherte Beamtenwitwe: Wer ist ein Opfer der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Als Beamtenwitwe mit eigenem prioritätsälterem Anspruch auf Sozialversicherungspflicht (SGB XI §20 Abs 1 Nr 1 / Nr 11) hat mich die gesetzl Pflegekasse der AOK mit Eintritt der Pflegestufe-3 zur Hälfte von meinem gesetzlichen Sachleistungsanspruch gesperrt, weil ich angeblich aus beamtenrechtlichen Bestimmungen gezwungen sei zur Mitgliedschaft in der Beihilfe (Zwang zur Beihilfeberechtigung, NBG §80, SGB XI §28 Abs 2). Damit muß ich die halben Pflegekosten selbst tragen, ca 1.200 EURO / Monat, obwohl ich als gesetzlich Versicherte Anspruch auf ganze Pflegesachleistungen habe, und die Pflegekasse mir als Beamtenwitwe immer ganze Beiträge abgeknöpft hat. Ich soll auf Grund meines Witwenstatus angeblich den „Anspruch auf Beihilfe“ haben (SGB XI §28 Abs 2), mit der Rechtsfolge, dass ich nur halbe Pflegesachleistungen erhalte. Den anderen Teil soll ich privat finanzieren, oder bei der Beihilfestelle einklagen, da die Beihilfe zum Tragen des anderen Teil der Pflegekosten verpflichtet sei. Die Beihilfestelle bestätigte meine Pflicht zur Beihilfeberechtigung, hat aber den Anspruch auf Beihilfe verneint, da ich als Beamtenwitwe gesetzlich versichertes Pflichtmitglied der GKV und damit auch der GPV sei und damit einen vorrangigen Leistungsanspruch gegen die GPV habe. Etwas anderes wäre, wenn ich gar nicht, privat oder freiwillig versichert wäre. Darüber hinaus erhalte ich als Pflichtmitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht die gleichen Leistungen aus der Beihilfe, wie privat versicherte Beamte und Richter, sondern weniger. Die Beihilfe sei für mich als Beamtenwitwe vorrangig zuständig wenn ich privat versichert wäre, und würde zwischen 30% bis 70 % der Kosten tragen. Die einschlägigen Kommentare zu SGB XI §28 Abs 2 widersprechen meiner Sperre in der GPV. Von der Pflegesperre der gesetzl. Pflegeversicherung sind ca 50.000 bis 70.000 Personen betroffen. Die Pflege-Opfer in den Klauen der Beihilfe sollten sich gemeinsam zur Wehr setzen.

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Krankenkasse fordert Reha-Antragstellung

Liebe User,

nach längerer Krankschreibung fordert die Krankenkasse nach § 51.Abs. 1 SGB V einen Antrag (G100, G110) auf REHA. Der Antrag wurde mir gesendet. Nun soll ich den Empfang bestätigen und den Antrag mit Frist von 10 Wochen zurücksenden. Soweit alles im gesetzlichen Rahmen. Meine Frage: Kann ich anstatt des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen? Lt. Schreiben Krankenkasse sind ab Zugang des Schreibens div. Anträge an die Rentenversicherung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG. Aufgrund meines gesundheitlichen Gesamtzustandes (bin in 1 Monat 59 Jahre alt) würde ich lieber eine EU-Rente beantragen. Ich war 2011 nach einer Herzattacke und psych. Erkrankung bereits 6 Wochen in Reha, wurde mit Std.-Weiser Wiedereingliederung als Arbeitsfähig entlassen. Nach erfolglosem Arbeitsversuch wurde eine EU-Rente abgelehnt. Widerspruch durch VDK blieb erfolglos. Von einer REHA verspreche ich mir überhaupt nichts. Die letzte war eine reine Beschäftigungstherapie mit Uniabgägern als Therapeuten. "Was nützt einem Hungrigen eine Speisekarte? ". Frage: Ist es sinnvoll den Rehaantrag an die Krankenkasse zur Einreichung bei der RV zu überlassen bezügl. der Umwandlung in eine EU-Rente? oder diesen mit einem Zusatzschreiben (keine Reha) selbst bei der RV einzureichen? Hat hier jemand Erfahrung darin, welches vorgehen anzuraten ist? Bitte nur fundierte Antworten oder Querverweise.

Vielen Dank

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Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

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