Kleinunternehmer allg. Fragen und Lieferadresse

Erst mal hallo an Alle,

Ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hätte ein paar Fragen. ich hoffe es findet sich jemand der mir diese beantworten kann.

Ich habe vor neben meinem Hauptberuf noch neben Online etwas Geld zu verdienen. Kleinunternehmer da der Umsatz definitiv unter 17500 Euro und die Einnahmen unter 8000 Euro liegen werden.

Soweit ich im Internet schlau geworden bin, muss ich bei diesen Zahlen weder eine Umsatzsteuer noch eine Einkommenssteuer am Ende bei der Steuererklärung nachzahlen. Gewerbesteuer fällt auch weg.

Frage: Stimmt das soweit?

Dann hebe ich jeden Beleg meiner Ausgaben und meiner Einnahmen (verkaufte Artikel) auf. Diese brauche ich um an Ende des Jahres eine vernünftige EÜR zu machen. Und falls das Finanzamt diese Beläge fordert.

Frage: Ich gebe bei dieser EÜR einfach nur die gesamt Einnahmen und Ausgaben an und ermittle daraus den Gewinn. ich muss ja nicht jede einzelne Position listen oder? Und soll ich die Beläge gleich nach der Steuererklärung dem Finanzamt mit der Post zuschicken oder einfach aufheben falls diese verlangt werden?

Dann noch zu meiner vorerst letzten Frage:

Darf ich Online Einkäufe für mein Unternehmen (Private natürliche Person, kein Betrieb) tätige, an eine abweichende Lieferadresse schicken? Oftmals sind auf den beiliegenden Rechnungen die Adressdaten der abweichenden Lieferadresse und nicht meine Eigenen. Spielt das eine Rolle für das Finanzamt oder wäre es ok wenn ich dann einfach zu diesen Rechnungen auf die eben nicht meine Adresse vermerkt ist, meinen Kontoauszug dazu lege?

Ich wäre dankbar über jede Info!

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Adresse, Lieferung
Gebühren der Handwerkskammer

Hallo. Meine Frau hat im Oktober ein Gewerbe zum herstellen von Kinderkleidung und Taschen angemeldet. Daraufhin hat sich die HWK gemeldet und besteht darauf, dass sie sich anmeldet. Nach einigem Lesen von Beiträgen und Gesetzen, sind wir zu dem Entschluss gekommen: Da kommt man wohl nicht drum herum.

Viel interessanter ist nun allerdings, wie es weiter geht. Der Umsatz wird sich dabei auf weniger als 2.000 Euro belaufen, wahrscheinlich sogar weniger als 1.500 Euro. Da es keine Gebührenordnung gibt bei der HWK Karlsruhe, habe ich dort angerufen. Hier mal die geforderten Gebühren:

Eintragungsgebühr ist 150 Euro. Jahresbeitrag im ersten KALENDERJAHR! (also 2013, sprich 2 Monate) ist frei, im 2. und 3. Jahr dann 73 Euro und ab dem 4. Jahr 146 Euro. Jeweils zzgl. (ab dem ersten Jahr schon) eine Umlage von 94 Euro jährlich.

Das heißt: 2013: Anmeldung 150 Euro, kein Jahresbeitrag, aber anteilig die Umlage 94/12*2=ca. 15-20 Euro. 2014: 1/2 Jahresbeitrag = 73 Euro + 94 Euro Umlage = 167 Euro 2015: wie 2014 ab 2016: Jahresbeitrag = 146 Euro + 94 Euro Umlage = 240 Euro

Auf meine Anfrage, wieso die 5.200 Euro Grenze nicht gilt, sagte man mir, dass diese Konstellation (welche auch immer das sein soll) noch nie zugetroffen ist. Deswegen findet das Gesetz keine Anwendung.

Meine Frage: Geht das? Ich meine, bei einem Umsatz von 1.500 Euro (also Gewinn von ca. 600 Euro) kann man doch unmöglich pauschal 240 Euro an Gebühren verlangen, oder? Gibt es ein Argument, dass ich gegenüber der HWK vorbringen kann? Gesetz ist doch Gesetz.

gebühren, Kleinunternehmer, IHK
EÜR Kilometerpauschale vs. Spesen - wie richtig verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage - Finanzamt wurde schon kontaktiert, die verwiesen mich an einen Steuerberater, weil die Frage scon zu speziell wäre, was aber wegen der Verhältnismäßigkeit der Kosten zu teuer wird.

Also: ich habe bei meinem Kleinunternehmen einen Kunden, für den ich immer mal ausser Haus bin und mit dem Privat-PKW zu den Einsatzorten fahre.

Ich kann ja generell für die Fahrten mit Privat-PKW die Kilometerpauschale von 30ct als Ausgaben in meiner EÜR verbuchen. Nun ist der Kunde aber bereit, mir pro gefahrenen Kilometer 25ct zu zahlen - aber nicht für alle Termine, sondern nur erfolgreiche.

Wie verbuche ich das richtig?

Variante 1: ich habe gelesen, dass Spesen steuerfrei sind und so eingenommen werden können. Dann aber darf keine Kilometerpauschale berechnet werden, sondern nur die Differenz. Also meine Kilometerpauschale nicht in die EÜR einpflegen und die Spesen ebenfalls nicht, sondern wenn, dann nur die Differenz - richtig?

Variante 2: Ich setze die Kilometerpauschale wie gewohnt in der EÜR als Ausgabe an, und rechne dann die Spesen als Einnahme gegen - so würde ich dann auch die "fehlenden 5 ct" als Differenz automatisch berechnen, da die ja übrigbleiben. Und die Termine, für die ich nur Kosten, aber keine Spesen bekommen hätte, wären automatisch korrekt abgerechnet.

Was davon ist richtig oder geht?

Variante 2 erscheint mir am einfachsten, zumal ich vom Kunden keine Kilometerpauschale bekomme, wenn ich keinen Auftrag vor Ort an Land gezogen habe, aber dennoch die Ausgaben der Fahrt hatte. Aber ist das so korrekt?

Danke!

eÜr, Kleinunternehmer, Kilometergeld, Spesen
Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent
Kleinunternehmer- Steuererklärung seit fast 3 Jahren nicht gemacht! Was nun?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen, da ich mich schon seit Tagen mit einer Frage beschäftige, die mir inzwischen wirklich Bauchschmerzen bereitet.

Neben meinem Studium bin ich seit Ende 2009 als Kleinunternehmer tätig. Seitdem habe ich jährlich immer etwa 10.000- 11.000 Euro verdient. (2009 etwas 3.000) Im Finanzamt sagte man mir damals für 2009 müsse ich keine Steuererklärung machen, weil es unmöglich ist, über den gesetzlichen Freibetrag zu kommen Nach meinem Umzug Anfang 2010 habe ich vergessen mich umzumelden.

Das ganze ist mir natürlich schon früher aufgefallen, aber ich konnte mich einfach nicht überwinden das ganze anzugehen. Jetzt habe ich fürchterliche Angst in einer riesen Blase zu leben, die platzen wird, sobald ich den Weg zum Einwohnermeldeamt oder Finanzamt unternehme. Ich habe viele Horrorstorys über Mahngebühren bzgl. der späten Ummeldung gelesen, ganz zu schweigen von dem, was mich bei dem Finanzamt erwarten wird.

Muss ich jetzt nachträglich für die Jahre Lohnsteuer und IHK Gebühren bezahlen?

Bin ich womöglich zwangsabgemeldet worden? Ich hatte einmal einen Anruf vom Finanzamt, wo mir ein Mann auf die MB sprach, dass er mich postalisch nicht mehr erreichen könnte. Ich habe mehrmals erfolglos zurückgerufen und auch eine Email geschrieben, was ich natürlich nicht beweisen kann.

Ich möchte das ganze nicht mehr weiter vor mir herschieben, um endlich wieder Stabilität zu erhalten und dieses schlimme Bauchweh loszuwerden. Habe aber auch riesen Angst vor Irren Nachzahlungen, die ich im Moment einfach nicht stemmen könnte.

Macht es Sinn zu einem Steuerberater zu gehen? Wird man im Einwohnermeldeamt wissen, dass ich solange nicht mehr an der Adresse wohne?- Informiert das Finanzamt die andere Behörde. Die Stadt(Düsseldorf) hat sich nicht verändert, nur eine andere Straße.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, momentan sehe ich alles nur noch wie einen großen Scherbenhaufen und weiß nicht, wie ich da rauskommen soll.

Vielen Dank im Voraus

Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern
von kleinunternehmerreglung zur Regelbesteuerung (Umsatzsteuervoranmeldung mtl.viertl. jährlich?)

hallo, anfang februar bin ich zur meinem steuerberater gegangen und habe ihm gesagt, dass ich gerne von der kleinunternehmerreglung raus, weil mein umsatz letztes jahr 2011 22400 betrug. er wollte dem fa ein schreiben setzen und ich sollte dann auf antwort warten. da bis jetzt nichts gekommen ist, habe ich meinem steuerberater gefragt und er hat gesagt, das er es auf jedenfall mitgeteilt hat dem fa und ich ein schreiben bekommen hätte sollen. somit habe ich letzte woche beim fa angerufen und die haben mir gesagt, das ich ust-pflichtig bin. ich habe seid anfang des jahres alle meine rechnungen mit mwst. ausgewiesen und bisher keine ust.voranmeldung getätigt. jetzt hatte ich meinen steuerberat auf empflehlung einer freundin gewechselt letzte woche und er wil jetzt die umsatzsteuervoranmeldung machen und ich solle mit versäumniszuschlägen rechen, da ich das hätte machen müssen. ein anderer freund sagt jedoch, dass er seine umsatzsteueranmeldung immer jährlich macht bzw. sein steuerberater. der jetztige steuerberater will jetzt monatlich buchhaltung bei mir führen, und daher 60 euro in rechnung mtl. stellen. mein frage: stimmt das, dass ich jetzt doch monatlich umsatzsteuervoranmeldung machen müsste und muss? und mit versäumniszuschlag rechnen muss? kann ich das auch nicth jährlich machen umsatzsteuervoranmeldung? (falls relevant bin promoter) für tipps würde ich mich freuen : ) danke im vorraus...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Mehrwertsteuer, Steuerberater
Einige Fragen zum Nebengewerbe [Schmuck]

Da mir bei gutefrage nicht geholfen werden konnte versuche ich es mal hier bevor ich mich in irgendein Forum durchwühle.


Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden um mein Schmuck zu verkaufen. Mein Schmuck besteht aus Schmuckmasse (ist unter Pardo und/oder Fimo zu finden).


Zwar habe ich damals ein Seminar besucht für Existensgründer, doch diesen abgebrochen da ich zu unsicher war ob dies wirklich das richtige für mich ist.


Jetzt sieht es aber schon ganz anders aus. Ich möchte nicht davon leben wollen, wenn ich meine Kosten (Materialkosten) abdecken kann und der ein oder andere Euro eventuell über bleibt reicht es mir. Ein Businessplan habe ich dafür schon damals erstellt - müsste also nur nochmal den Finanzteil ergänzen (ein Shop gibt es nicht in dem ich damals eingekauft habe und der neue ist um 2-5 cent teurer)


Nun meine Frage ob meine Informationen noch richtig sind

  • Ich dürfte keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen

  • Ich müsste jährlich eine Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt zukommen lassen

  • Ich dürfte nicht mehr als 4.000€ im Monat verdienen da ich sonst kein Nebengewerbe betreibe

  • Bei einem Nebengewerbe kann ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben

  • Ich dürfte nicht mehr als 15 Stunden die Woche (60 Stunden im Monat) arbeiten

Welchen Beitrag solllte ich nicht erreichen um keine Umsatzsteuerpflicht nachkommen zu müssen ?

Dürfte ich auch zwei Namen auf mein Gewerbeschein anmelden ? (Tätigkeit im Grafikbereich)

Das war´s. Ist viel aber für mich sehr wichtig. Ich würdemich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir helfen kann.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer, selbständig, selbstständig, Familienversicherung, Nebengewerbe
Kleinunternehmen zahlen bis 17500 Euro Umsatz NIE steuern nach?

Ich hab mal eine wichtige Frage. Ich hab verstanden, dass man bei einem umsatz von weniger als 17500 im Jahr keine Vorsteuer zahlen muß. dann macht man im Januar seine Einnahmeüberschussrechnung und die Einkommenssteuereklärung und zahlt NICHTS nach? Wenn ich monatlich eine Steuervoranmeldung mache und ca. 1200 euro monatlich einnehme muss ich doch auch die Vorsteuer zahlen. und wenn ich es im neuen Jahr auf einen Schlag mache dann muß ich ncihts zahlen? Ich sehe da nicht ganz durch. ich wäre dankbar für jeden gut gemeinten Rat von euch! Ich bin selbstständig jetzt über 2 jahre (im April 2011 3 jahre) und zahle jeden monat fleißig die umsatzsteuer. also 19 % von meinen Einnahmen. Rechne dann meine ausgaben für die ware da gegen aber bezahle trotzdem noch was ans finazamt. wenn ich jetzt einen antrag an das finanzamt stelle dass ich kleinunternehmer bin mahe ich doch geldlich gesehen sehr viel gut. nämlich jeden monat 120 euro so ungefähr! Oder sehe ich das falsch? Dann bräuchte ich keine monatlichen umsatzsteuern zahlen? und bei der Einkommenssteuererklärung hätte ich aich keine umsatzsteuer zum gegenrechnen? Wird die dann von der einkommenssteuer berechnet und erhoben? Ich frag mich wie das geregelt wird weil das finanzamt sagt doch nicht: " Weil du nur 17500 euro im jahr verdienst" brauchst du keine steuern zahlen!!" oDER????

Danke für eure antworten sindy

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

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