Vermieter verlangt volle Mieter obwohl Wohnung nicht fertig ist?

Hallo. Ich habe ein Problem und hätte niemals gedacht, dass jemand so dreist sein kann.

Mein Partner und ich sind vor 2 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Die Wohnung wurde neu saniert, beziehungsweise so war der Plan am Anfang.

Als wir dann offiziell zum ersten eingezogen sind war leider vieles nicht fertig und und die Wohnung war nicht bewohnbar. Darunter wären zum Beispiel die fehlenden Deckenlampen (eingebaute Spots), fehlende Heizungen, kein Schloss in der Terassentür (wodurch sich jeder ohne große Mühe Zutritt in die Wohnung verschaffen kann), kaputte Rollos (hängen zur Hälfte am Fenster), kein Strom in einem Zimmer, Baustelle auf der Terrasse wodurch sie garnicht nutzbar ist und vieles vieles mehr. Leider hat sich bis stand heute nichts getan und wir leben auf einer Baustelle.

Nun verlangt der Mieter von uns die volle Miete (was nicht gerade wenig ist) und die volle Kaution im vierstelligen Bereich. Wir haben dem Mieter angeboten erstmal nur die Hälfte zu bezahlen bis alles fertig ist. Leider hat er kein Verständnis und besteht auf die volle Miete. Da der Mieter uns vieles versprochen hat und sich an nichts gehalten hat, vertrauen wir ihm auch die Kaution nicht an.

Nun ist meine Frage an wen ich mich wenden kann und ob jemand Erfahrung hat wie ich am besten rechtlich vorgehen kann.

Vielen Dank und schönen Abend

Kaution, Miete, Recht, wohnung, Mieterrecht
2 Monate ohne Warmwasser, vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, Kaution?

Hallo liebe Helfende.

Seit 2 Monaten haben wir durchgehend in unserer Mietwohnung kein Warmwasser.

Trotz mehrmaliger Aufforderung hat sich der Vermieter nicht drum gekümmert. Wir haben ihm sicher 10x geschrieben und angerufen. Als wir in die Wohnung damals eingezogen sind hatten wir einen E-Boiler, dieser musste aber (Auftrag von Hausverwaltung) wegen fehlendem Kanal für das Dehnungswasser, vor einigen Monaten abmontiert werden. Für eine Therme war der Vermieter zu geizig. Deshalb hat er unsere Wohnung an die Therme der Nachbarswohnung (ebenso in seinem Besitzt) angeschlossen und meinte wir sollten uns dann die Kosten mit dem Nachbar aufteilen. Seitdem abmontieren und umschließen hatten wir immer wieder Probleme mit dem Warmwasser. Mittlerweile haben wir seit 2 Monaten kein Warmwasser. Nach 1 Monat ohne Warmwasser und vielen Aufforderungen dies zu beheben, haben wir dem Vermieter über Whatsapp geschrieben, dass wir mit Ende des nächsten Monats ausziehen und den Mietvertrag kündigen, da dieser Zustand unzumutbar ist. Dies hat er auch zur Kenntnis genommen. (Bzw. mit „zur Kenntnis genommen“ geantwortet.) Am 30.07.2023 folgte die Schlüsselrückgabe sowie Wohnungsübergabe. Nun weigert der Vermieter sich die Kaution zurückzugeben.

Zuerst meinte der Vermieter wir müssten noch die Gaskosten bei dem Nachbar begleichen, danach würden wir die Kaution zurückbekommen. Wir suchten das Gespräch mit dem Nachbar und der wiederum erzählte uns, er hat gar keine Rechnungen, weil er nie ein Gas angemeldet hat und selber noch nie etwas für das Gas bezahlt hat. Dies erklärten wir auch dem Vermieter so. Jetzt nach der Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe meint der Vermieter wir müssten zuerst ordentlich kündigen (schriftlich und unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist) erst dann könnten wir wieder eine erneute Wohnungsübergabe machen, um die Kaution zurückzubekommen.

Er hat die Schlüssel schon zurückgenommen, die Wohnung ist leer und nun soll ich trotzdem noch 3 Monate bezahlen?

Was würdet ihr denn an meiner Stelle tun?

Details zum Mietvertrag:

Befristet (3 Jahre), waren jetzt aber schon 2 Jahre dort

Danke im Voraus!

Kaution, Miete, Mietrecht, Vermieten
Kaution nach 6 Monaten nicht zurückgezahlt. Vermieter weigert sich?

Hallo alle,

ich bin vor einiger Zeit aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen (Mitte Juni 2022 bis Ende November 2022). Die Wohnung habe ich in Top-Zustand zurückgegeben. Es wurden keine Mietmängel festgestellt. Alle Zahlung sind immer pünktlich erfolgt. Ich habe kein Schulden beim Mieter und auch keine Mängel, etc. während der Mietzeit verursacht.

Schon vor vier Monaten habe ich beim Vermieter angerufen und nach der Kaution gefragt (Höhe EUR 800). Der entgegenete, dass er insgesamt sechs Monate Zeit habe für die Abrechnung und meinte (mit frechem Tonfall), dass ich froh sein soll, wenn ich ihm nach der Nebenkostenabrechnung nicht noch zusätzlich Geld schulde (gemeint: Strompreise wg. Inflation). Da ich allerdings nicht geheizt habe und auch nicht gekocht habe bzw. sehr kostenbeachtend gelebt habe, bin ich mir sicher, dass da noch Geld übrig sein muss - trotz Nebenkostenabrechnung.

Mittlerweile sind sechs Monate vergangen und der Vermieter drückt meine Anrufe weg und ignoriert meine E-Mails. Wie gehe ich jetzt vor? Schriftlich Frist setzen und dann einen Mahnbescheid schicken? Aktuell bin ich reisend und habe keine Adresse. Reicht eine E-Mail auch?

Ich hätte auch gelesen, dass nach dem Verstreichen der sechs Monate die Nebenkostenabrechnung um den x-fachen Preis reduziert wird. Stimmt das denn bzw. ist das noch gültig?

Danke für eure Hilfe!

Kaution, Miete, Mieter, Mietrecht, WOHNRECHT, wohnung, Kautionsrückzahlung, Mieterrecht
Kaution an Makler gegeben?

Hallo und schönen Abend :)

entschuldigt den langen TEXT

bin wieder da mit einer neuen Wohnungsfrage. Ich bin echt froh, wenn das alles vorbei ist.

nun zu meiner Frage:

ich habe eine Wohnung besichtigt (mit Makler) und der auch zugesagt. Danach habe ich auch den Mietvertrag unterschrieben und per Mail gesendet. Daraufhin meinte sie, sie hätte einen Termin zur Wohnungs bzw. Schlüsselübergabe und ich soll bitte die Kaution in bar mitbringen. Die Kaution habe ich ihr in bar gegeben und dafür habe ich eine Zahlungsbestätigung bekommen, allerdings befindet sich auf der Bestätigung kein Name von ihr, nur ihre Unterschrift und der Name von mir und des Vermieters. Sie meinte, dass sie den Betrag an die Vermieterin überweisen würde. (Das hätte ich ja auch tun können). Die Vermieterin habe ich bis jetzt nicht gesehen, da sie weit weg wohnt. Und die Vermieterin würde mir den zweiten Wohnungsschlüssel persönlich geben und da würden wir uns kennenlernen. Jetzt bereue ich es, den Betrag nicht überwiesen zu haben anstatt ihn bar auszuhändigen.

ist es üblich die Kaution in bar an den Makler zu übergeben während der Schlüsselübergabe. Was ist wenn sie das Geld gar nicht überweist und es einfach behält und die Vermieterin von mir die Kaution einfordert, obwohl ich die schon geleistet habe. Was soll ich jetzt machen? Wie kann ich sie fragen, ob sie die Kaution erhalten hat? Denkt sie ich bin komisch?

bin mega paranoid geworden irgendwie.

Kaution, wohnung
Mietvertrag für die Wohnung in einer anderen Stadt? Kaution überweisen, bevor der Vermieter den Vertrag unterschreibt?

Hallo zusammen. Habe folgende Fragen. Wollte längst in eine Stadt ziehen, die 700 km entfernt ist. Ein Freund von mir wohnt dort und konnte für mich den Besichtigungstermin wahrnehmen. Nachdem ich Schufa, Mieterselbstauskunft usw. gesendet habe, hat mir der Mann der meinem Kumpel die Wohnung gezeigt hat gesagt, dass sein Vater der Vermieter ist und dass er die Kaution gleichzeitig mit dem Unterschreiben des Mietvertrags haben will. Dank vieler Antworten hier habe ich begriffen, dass es häufig der Fall ist, dass der Vermieter die Kaution vor dem Einzugsdatum haben will.

Worum ich mir Sorgen mache: Einzugsdatum ist am 01.05., also in einem Monat und die Wohnung ist 700 km entfernt. Der Vermieter meint ich sollte den Mietvertrag durchlesen, unterschreiben und dann die Kaution überweisen. Vielleicht bin ich einfach paranoid, aber: Ich unterschreibe Mietvertrag, sende das Geld aufs Konto von jemandem, den ich nicht mal gesehen habe und nicht weiß, ob er tatsächlich der Vermieter ist, er unterschreibt den Mietvertrag nicht und verschwindet mit knapp 2000 EUR. Die Wahrscheinlichkeit scheint zwar sehr gering zu sein, denn ich aber ständig Pech habe und dazu schon mal abgezockt wurde - bin ich sehr vorsichtig. Der Mietvertrag wäre doch erst dann gültig, wenn der Vermieter auch unterschreibt, oder?

Was wäre ihrer Meinung nach die beste Lösung in so einer Situation?

Die Wohnung wäre für mich fast perfekt und ich will den Vermieter nicht erschrecken dadurch, dass ich so paranoid bin. Der Vermieter scheint vernünftig, aber dazu noch sehr vorsichtig zu sein. Zusätzlich interessiert mich, welches Dokument meine Freundin und Ihre Schwester erhalten können, die zusammen mit mir umziehen, wenn ich allein den Mietvertrag unterschreibe. Wäre Wohnungsgeberbestätigung für die ordentliche Anmeldung ausreichend?

Für die Antworten danke im Voraus!

Kaution, Mietvertrag, umzug
Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz
Kaution beim Hort?

Liebe Wissende,

ich hoffe jemand von euch kann mir meine Frage beantworten.

Meine Kinder besuchen seit längerem nach der Schule einen Hort. Bei der Anmeldung zu ebendiesem wurde eine Kaution in Höhe von insgesamt €780.- verlangt.

Jetzt ist die Situation so dass ich den Hort Ende Juni gekündigt habe, aber aufgrund der Kündigungsfrist von zwei Monaten noch die Beiträge bis Ende August bezahlen muss.

Ich habe der Hortleitung am 02. Juli geschrieben dass sie bitte die Beiträge für Juli und August von der Kaution einbehalten sollen und mir den verbleibenden kleinen Rest der Kaution im September auf mein Konto überweisen sollen.
Drei Wochen habe ich nichts von der Hortleitung gehört, obwohl noch am selben Tag die Lesebestätigung an mich retourniert wurde. Mit Ende Juli hat mir die Hortleitung dann per Mail mitgeteilt dass aus "Transparenzgründen" ein Abzug von der Kaution nicht möglich sei und ich die Beiträge weiter zu bezahlen habe. Ich war allerdings zu dieser Zeit im Urlaub und habe das Mail nicht gleich lesen können. Mit heutigem Tag habe ich dann eine Zahlungsaufforderung per Mail erhalten wobei €10.- pro Kind als Mahngebühr aufgeschlagen wurden.

Meine Frage:
Nachdem ich drei Wochen nichts von der Hortleitung gehört habe bin ich guten Glaubens davon ausgegangen dass der Abzug mit der Kaution in Ordnung geht.
Ist es rechtens erst so spät mir mitzuteilen dass der Beitrag nicht von der Kaution genommen werden kann, zumal die Zahlungsfrist jeweils am 05. des jweiligen Monats ist? Wofür ist sonst eine Kation gedacht?
Ich habe berechtigten Grund zu der Annahme dass die Kaution, wenn überhaupt, erst nach mehrmaligen Erinnerungen/Rechtsanwaltsschreiben retourniert wird.
Kann ich auf die zuvor stillschweigende Vereinbarung, die Beiträge von der Kaution abzuziehen, beharren?

Vielen Dank und schönen Abend
Terence

Kaution
Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.

Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.

Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.

Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.

Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.

Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.

Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .

In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.

Was kann man in dem Fall machen ?

Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.

Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.

Hartz IV, jobcenter, Kaution, Mieter
Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete
Vermieter behält Kaution nach Auszug ein -> verdeckter Mangel "rauchgeruch"?

Tachchen,

ich habe jetzt schon ein wenig recherchiert und erhoffe mir Klarheit.

Ich habe für 6 Monaten in einer "frisch sanierten" Wohnung ein Zimmer bewohnt. Insgesamt war das Ganze als WG ausgelegt, bei dem jedes Zimmer einzeln vermietet wurde. Es gab einen Pauschalpreis, der auch Strom, Heizkosten, Warmwasser und Internet beinhaltet. Ergo sind Nachforderungen Richtung Nebenkostenabrechnung schonmal nicht drin. Bei meiner Recherche bin ich noch auf ein paar andere Ungereimtheiten gestoßen (offensichtlich wurden hier Seitens des Vermieters alle Grauzonen so ausgenutzt, dass die Mietpreisbremse umgangen wurde --> anderes Thema). Fakt ist: es hat sich das Bild ergeben, dass der Typ ein Abzocker ist.

Konkrete Frage: Die Übergabe erfolgte durch einen Vertreter. Es wurden keine Mängel festgestellt. Das liegt mir so auch schriftlich vor. Im Protokoll taucht dann noch folgende Klausel auf: "Die Abnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Geltendmachung nachträglich festgestellter (verdeckter) Mängel/Schäden."

Bei der Übergabe war meine Mitbewohnerin dabei. Die Zimmertür wurde nach der Übergabe offen gelassen. --> Sprich ab hier konnte im Prinzip jeder aus der WG und auch jeder Besucher in das Zimmer.

Nun behauptet der Vermieter (per Whattsapp) es würde in dem Zimmer nach Gras riechen (laut meiner Mitbewohnerin war er noch nichtmal vor Ort). Dies müsste er erst genau prüfen und behält daher meine gesamte Kaution ein.

Ich habe mal Gras geraucht - vor ca. 16 Jahren das letzte mal --> nicht in dieser Wohnung :D

Was kann ich tun? Sehe ich es richtig, dass er mir nachweisen müsste, dass ein verdeckter Mängel, welcher Art auch immer, durch mich verursacht wurde?

Und wie sind hier die Fristen für Ihn? Wie lange kann er das Spielchen treiben?

Hoffentlich kennt sich hier jemand aus. Vielen Dank!

Kaution, Mietrecht
Mietkaution vor Jahren nicht bezahlt, drohen noch rechtliche Konsequenzen?

Vor 12 Jahren sind wir mit 3 Personen in unsere jetzige Wohnung gezogen. Bei der damaligen Wohnungsbegehung mit den Vermietern wurde keine Kaution vereinbart. Da wir froh waren, auf die Schnelle noch rechtzeitig eine Wohnung bekommen zu haben, unterschrieben mein Mann und ich den Mietvertrag ohne genauer zu kontrollieren. Irgendwann nach Jahren las ich mir aus irgendeinem Grund mal den Mietvertrag durch und stellte mit Entsetzen fest, dass hierin eine Kaution von 500 Euro vereinbart war, die dann ja demzufolge von uns nicht bezahlt worden ist. Ich wies meinen Mann darauf hin, der dann sagte, wir sollten lieber die Füße still halten und schlafende Hunde nicht wecken. Ich konnte ihm ja schlecht in den Rücken fallen, da es finanziell sowieso bei uns schlecht stand. Tja, leider hat sich besagter Ehemann nach jahrezehntelangen Problemen, die ich immer wieder beseitigt hatte, vor 2 Jahren in sein ererbtes Haus begeben (auf das ich keinen Anspruch habe), sich eine 33 Jahre jüngere Geliebte genommen und ließ mich und unsere Tochter fallen. Ich teilte damals den Vermietern mit, dass mein Mann ausgezogen sei und wir nur noch zu Zweit in der Wohnung leben würden. Die Nebenkosten wurden von dort an nur noch für 2 Personen (statt für 3) berechnet, es wurde aber kein neuer Mietvertrag aufgesetzt, ich habe immer noch den alten Mietvertrag, in dem der Mann auch noch drin steht. Nun sitze ich hier, muss innerhalb der nächsten 2 Jahre ausziehen und mit Sicherheit fällt dann dem Vermieter auch auf, dass die Kaution nicht bezahlt wurde. Ich habe Panik, das gibt mit Sicherheit Theater, zumal die Wohnung schon bei unserem Einzug nicht im allerbesten Zustand war und der Vermieter immer die Gelegenheit nutzt, bei dem Auszug von Mietern alle möglichen Neuerungen vornehmen zu lassen. Drohen nach 12 Jahren noch rechtliche Konsequenzen oder ist das Ganze verjährt?

Kann mein geschiedener Mann nach meinem Auszug aus dieser Wohnung noch vom Vermieter anteilig, also mindestens für die Hälfte der dann anfallenden Kosten herangezogen werden? Außerdem muss noch der total voll gestellte Keller geleert bzw. entrümpelt werden und das wird auch nochmal für mich teuer. Muss er sich daran auch kostenmäßig beteiligen (viele alte Sachen darin sind noch von ihm)?

Kaution, verjährung
Mietwohnung Auszug: jede Wand streichen Pflicht?

Liebe Mietexperten,

folgendes Problem: Wir sind gerade umgezogen und der Objektbetreuer unserer alten Mietwohnung, in der wir 19 Monate gewohnt hatten, will diese noch nicht abnehmen, weil wir seiner Meinung nach nicht ordentlich genug weiß gestrichen haben.

Wir hatten einige Wände der alten Wohnung gestrichen, als wir dort eingezogen waren (grün, blau, lila). Uns ist klar, dass die Wohnung in den Zustand zurückzuversetzen ist, in dem sie uns übergeben worden war. Entsprechend haben wir alle bunten Wände nun mit weiß überstrichen.

Der Objektbetreuer möchte nun, dass wir alle Wände (einschließlich der Wände, an denen wir während der Mietdauer keine Veränderungen vorgenommen hatten) noch einmal mit weißer Farbe überstreichen, da Unterschiede in den Weißtönen erkennbar seien. Ansonsten müsste das ein Maler übernehmen, wodurch Kosten von ca. 600-700 EUR entstehen würden (interessanterweise in etwa die Höhe unserer Kaution).

Müssen wir tatsächlich auch die Wände überstreichen, die eigentlich noch in dem weißen Zustand sind, in dem sie waren, als wir eingezogen sind?

Zudem gibt es zwei Außenwände, an denen Schimmel aufgetreten war (wg. Feuchtigkeit der Wand, wahrscheinlich weil der Regenrinnenabfluss längere Zeit undicht war). Eine dieser Wände hatten wir bunt bemalt. Handwerker haben nun auf Veranlassung der Hausverwaltung die Tapetenstücken ausgetauscht, auf denen der Schimmel war. Wir hatten die Wände nicht überstrichen, da wir davon ausgegangen waren, dass die Schimmelbeseitigungsarbeiten umfangreicher ablaufen würden als eine einfache Tapetenschnipselei und wir somit nicht mehr für das Streichen dieser Außenwände zuständig seien. Nun sollen wir auch diese Wände mit überstreichen bei unserem finalen Malauftrag.

In unserem Mietvertrag steht:

"ln jedem Falle müssen sich die Räumlichkeiten jedoch zur Rückgabe der Wohnung an den Vermieter in einwandfreiem Renorierungszustand befinden, die Arbeiten sind bei Bedarf vom Mieter auszuführen."

Sind die Forderungen der Objektverwaltung gerechtfertigt oder nicht? Was müssen wir noch tun, was nicht? Unsere Kaution möchten wir natürlich gerne wiederbekommen.

Danke vorab für Eure Einschätzungen / Erfahrungen / Infos

Kaution, Mietwohnung

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