Was soll ich tun, wenn meine ALG II - Sachbearbeiterin den Mietvertrag verlangt?

Hallo,

ich wohne zur Untermiete (untermiete ein 12qm Zimmer) und beantrage ALG II. Die Pauschalmiete beträgt 350 EUR. Meine offensichtlich verrückte Sachbearbeiterin verlangt von mir den Hauptvertrag und eine Bescheinigung, dass die Hauptmieterin untervermieten darf. Meiner Ansicht nach ist das echt verrückt, denn das Ganze doch nicht meine Sache und nicht die Sache des Job-Centers sein soll. Wenn da Bedenken besteht, dann sollen sich damit doch andere Behörden beschäftigen. Außerdem bin ich ja angemeldet, also ist die Untervermieterin wirklich Hauptmieterin und ob sie untervermieten darf oder nicht ist schon Ihre Sache und Sache der Eigentümerin, oder? Außerdem will die Sachbearbeiterin den Hauptmietvertrag haben, weil vielleicht das Zimmer 500 EUR kostet und mir zu günstig untermietet wird. Meine Güte, mir entstehen tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die Pauschalmiete liegt weit unter der angemessenen Kaltmiete, geschweige denn Warmmiete. Die Hauptmieterin hat meine Bitte um eine Kopie des Hauptmietvertrags verweigert, und das zu Recht, Datenschutz, soweit ich weiß. Die Bescheinigung, dass sie untervermieten darf habe ich mir doch besorgt. Was mache ich nun? Würde so ein Schreiben gehen:

"Sehr geehrte ...,

hiermit überreiche ich Ihnen alle nachgeforderte Unterlagen in Kopie, einschließlich Untervermieterlaubnis, außer des Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf. Außerdem entstehen mir sowieso tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die ich auf jeden Fall bezahlen muss und die weit unter der angemessenen Kaltmiete liegen. Alles, was den Mietvertrag betrifft, einschließlich die Miete, die die Hauptmieterin für das Zimmer bezahlen muss, betrifft nur die Beziehung der Eigentümerin und der Hauptmieterin und selbst, wenn diese Miete niedriger wäre als die Miete, die die Hauptmieterin bezahlt, dürfte sie das, denn jeder darf Verlust machen. Ich bitte Sie um eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, denn obwohl ich mich vor langer Zeit arbeitslos gemeldet habe, beziehe ich keine Leistungen und habe somit keinen Versicherungsschutz und die Krankenkasse meine Behandlung nicht bezahlen kann

Mit freundlichen Grüßen"

Außerdem verlangt sie einen Ablehnungbescheid von der Agentur für Arbeit und das dauert, weil ich da noch all meine Arbeitsbescheinigungen nachreichen muss und auch danach noch warten, obwohl ich offensichtlich keinen Anspruch darauf habe, weil ich in den letzten 2 Jahren nach dem Studium nur 6 Monate gearbeitet habe.

Danke euch schon mal

Arbeitslosengeld, Behörden, Hartz IV, jobcenter, Mietvertrag
Kann das Jobcenter Darlehen eines Partners in einer Bedarfsgemeinschaft anrechnen, kann ein Student generell für eine hilfebedürftige Person einer BG einstehen?

Hallo zusammen!

Ich wohne seit 1. Dezember 2015 mit meiner Freundin zusammen, die ich am 26. Oktober 2015 kennen gelernt habe und wir erwarten bereits unser erstes gemeinsames Kind. Es gibt an meiner Vaterschaft keine Zweifel. Ich bin Student, beziehe BAföG und etwas Unterhalt von meinen Eltern etwa in Höhe des Kindergeldes, das sie für mich beziehen. Des weiteren habe ich einen Studienkredit aufgenommen und halte mich mit einem Nebenjob über Wasser. Meine Freundin ist derzeit als arbeitssuchend gemeldet und das Jobcenter behauptet, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft (Einstehensgemeinschaft) darstellen und rechnet alle meine Einkünfte an. Das heißt im Klartext, dass ich als Student bald 3 Personen zu ernähren habe. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt, habe mich allerdings auf einen Paragraphen bezogen, den ich etwas fehlgedeutet habe, deshalb kein Erfolg. Jetzt die Frage: Ich kann und will zur Zeit nicht für meine Freundin einstehen, weil sie auch psychisch ein paar Probleme hat, sodass sie jetzt zum Beispiel 2 Verträge über Handys und 3 SIM-Karten-Verträge hat, von denen sie nur jeweils einen nutzen kann (ein Handy ist nach wenigen Wochen Gebrauch schon kaputt gegangen, kein Garantiefall). Als Student bin ich nicht in der Lage, für sie in solchen Fällen aufzukommen, diese Kosten muss sie meiner Meinung nach selbst tragen. Reicht dies für das Jobcenter als Begründung? Sollte dennoch der Widerspruch abgelehnt werden, kann ich dann damit argumentieren, dass ich mit BAföG, Unterhalt und Nebenjob meinen eigenen Bedarf noch nicht decken kann, zumal die Hälfte des BAföGs ja ein Kredit ist, sodass nichts von mir angerechnet wird? Auch der Studienkredit von der KfW ist ja vollständig ein Kredit, den ich wieder zurückzahlen muss. Dieser Kredit kann noch unter gar keinen Umständen angerechnet werden, oder? Ganz davon abgesehen bin ich ohne Frage dazu verpflichtet, meinem Kind Unthalt zu zahlen bzw. es zu versorgen, das ist aber meines Erachtens eine andere Baustelle. Gibt es hier irgendeinen Lösungsweg? Und kann man auch rückwirkend bis 1. Dezember 2015 Nachzahlungen fordern? Ich danke euch schon mal für eure Antworten!

Gruß Samuel

Einkommensanrechnung, jobcenter, Bedarfsgemeinschaft
Was tun, wenn ALG II Weiterbewilligungsbescheid nie ankommt per Post?

Hallo,

ich habe 2 Mal beim Servicecenter im Jobcenter angerufen und beide Damen meinten zu mir, dass der Weiterbewilligungsbescheid am Mittwoch per Post rausgeschickt wurde. Die Post braucht normalerweise 1-2 Tage und heute nach 2 Tagen war immer noch keine Post im Briefkasten. Hier in Niedersachsen war gestern auch kein Feiertag (Fronleichnam), sodass man den Tag heute als 2. Tag zählen kann. Spätestens heute hätte der Brief also da sein müssen. Was soll ich nun machen? Ich habe Angst, den Bescheid nicht mehr zu bekommen und somit ab dem 1. Juli kein Geld mehr zu haben. Kann ich mir im JobCenter den Bewilligungsbescheid nochmal ausdrucken lassen, sodass man ihn mir vor Ort aushändigt oder geht das nicht? Habe Angst, dass man mich eventuell angelogen hat und mir gar kein Bewilligungsbescheid zugeschickt wurde. Oder ist das eher unwahrscheinlich, dass mich beide Damen angelogen haben? Die Post braucht doch normalerweise wirklich nur 1-2 Tage. Was kann ich machen, wenn ich den Bescheid nicht mehr bekomme? Muss ja von irgendetwas leben und die Miete/Strom bezahlen. Ist es denn möglich, mir den Bescheid im JobCenter von einem Bearbeiter ausdrucken zu lassen? Die müssten den ja eigentlich im PC gespeichert haben.

Danke im Voraus für Eure Antworten. Möchte nicht das ganze Wochenende mit einem belastenden Gefühl verbringen =(

ALG 2, ALG II, Hartz IV, jobcenter, post, SGB II
Erstattungsanspruch bei voller Erwerbsminderungsrente

Ich habe rückwirkend ab Juni 2013 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. In dieser Zeit bis einschließlich November bekomme ich ALG 2. Die Rente wird ab Dezember gezahlt und natürlich erst am Ende des Monats.

Nun habe ich ein Schreiben zur Information bekommen (kein Bescheid), dass das Jobcenter beim Rentenversicherer die kompletten geleisteten Zahlungen geltend macht, inklusive KdU. Sie wollen sogar die Nachzahlung von Betriebskosten für 2012 vom Rentenversicherer (meiner Nachzahlung) erstattet bekommen.

Da ich aber rückwirkend nicht die Möglichkeit habe, Wohngeld zu beantragen, steht dem Jobcenter nach meinem Kenntnisstand doch lediglich nur ein gewisser Prozentsatz der KdU zu? Und die Betriebskostennachzahlung schon mal gar nicht?

Da ich ja keinen Bescheid bekommen habe sondern nur eine Information, was verrechnet werden soll, kann ich nicht in Widerspruch gegen das Jobcenter gehen.

Was aber genau kann ich tun?

Die Rente wird Ende Dezember gezahlt und ab 1. Dezember bekomme ich keine Leistungen mehr, so stehe ich bis Ende Dezember erst einmal komplett ohne Geld da. Ersparnisse, die das kompensieren könnten, habe ich nicht. Ich dachte, von der Rentennachzahlung (nach Abzug der angemessenen Erstattungsansprüche) wenigstens im Dezember leben und die Miete bezahlen zu können.

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie ich verhindern kann, dass diese Summen (Nachzahlung + volle KdU) vom Rentenversicherer eingefordert werden?

Rente, ALG 2, ALG II, ALG2, ALGII, eu-rente, Hartz 4, Hartz IV, Hartz4, jobcenter, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht, SGB VI
Bildungsgutschein wird nach 6 Monaten vom Jobcenter in Frage gestellt, was nun?

Ich fange einfach mal am Anfang an. Ich bin 31 Jahre alt und beziehe ALGII. Vor 6 Monaten habe ich eine Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen. Zur Eignungsprüfung wurde ich vom Jobcenter zum Psychologischen Dienst geschickt, die ich mit Bravur bestanden habe. Der Psychologe meinte, dass ich diese Ausbildung erfolgreich absolvieren würde. Daraufhin habe ich einen Bildungsgutschein bekommen. Ich habe die Unterlagen in der Schule abgegeben, doch seit einem halben Jahr werden die Schulkosten sowie die Fahrtkosten nicht bezahlt. In der Zwischenzeit, habe ich die Schule besucht, ein Praktikum mit der Note 1+ absolviert, ein Halbjahreszeugnis mit dem Durchschnitt 1,5 bekommen und einen Vertrag für das Jahrespraktikum habe ich ebenfalls. Von der Theorie her, hätte ich die Schulkosten übernehmen müssen, aber die Schule ist/war kulant, und meinte solange das Problem mit dem Bildungsgutschein nicht geklärt ist, müsse ich nicht in Vorkasse treten. Vor zwei Tagen kam der Schulleiter zu mir und meinte, das der Bildungsgutschein anscheinend nicht vom Jobcenter aktzeptiert wird !?! Wegen irgendeiner Verifizierungsnummer. Ok, kein Problem, die Kosten für die Schule bekomme ich mit Hilfe meines Nachbarns und der Schule gestemmt. Aber wie sieht es mit dem Jobcenter aus? Stehe ich jetzt dem ersten Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung? War das halbe Jahr Schule, was ich ja mit Genehmigung des Jobcenters absolviert habe, für die Katz? Wenn ich jetzt sage, ich möchte aber die Schule zu Ende machen, da ich mit dem Abschluß eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen kann und somit nicht mehr abhängig vom ALGII bin, können die mir mein momentan gezahltes ALGII streichen? Was kann ich tun? Ich bekomme von der Schule, von meiner zukünftigen Praktikumsstelle und von meinem Nachbarn, der Dipl. Soz. Ist, Empfehlungsschreiben, dass diese die Ausbildung unterstützen und befürworten.

Ich weiß momentan nicht was ich machen soll.

ALG II, Ausbildung, Hartz IV, jobcenter
Schimmel - Vermieter verlangt Beseitigung - Jobcenter

Hallo,

ich habe ein handfestes Problem und das eigentlich schon länger, aber jetzt setzt mich der Vermieter unter Druck.

Vorab, ich bin noch eine Freiberuflerin, die eine Aufstockung vom Jobcenter, sprich Hartz IV bekommt.

Im Bad habe ich eine Lüftung statt eines Fensters. Die Lüftung war eine Weile von Staub zugesetzt und funktionierte deshalb nicht. Der Rolladen in der Küche war eine Weile kaputt und ging nicht mehr hoch. Eine Wohnung mit Lüftung hatte ich vorher nicht, deshalb wusste ich nicht - es mag blöd klingen - dass sich darin ein Filter befindet, der ausgewechselt werden muss, wenn er voll ist. (Vielleicht steht das im Mietvertrag.) Ich hatte über lange Zeit Depressionen, deshalb fiel es mit schwer, bestimmte Dinge zu regeln. So rief ich auch nicht gleich beim Vermieter an und meldete die Mängel.

Es bildete sich in der Küche und im Bad Schimmel. Vor acht Monaten meldete ich das. Ein Techniker kam vorbei und machte Fotos der von Schimmel befallenen Wand- und Deckenstellen. Mit seinem Messgerät konnte er keine Feuchtigkeit in der Wand feststellen. Ich gab an, normal gelüftet und geheizt zu haben. In der kleinen Küche habe ich, da sie direkt neben dem Wohnzimmer liegt und ich mich dort nicht aufhielt, aber so gut wie nie die Heizung angestellt.

Der Techniker sagte die Schimmelbeseitigung zu, ohne dass für mich Kosten entstünden. IM Folgemonat kam der Maler der beauftragten Firma, um die Arbeiten zu planen. Die Deckenplatte im Bad müsse ab, der Heizkörper in der Küche vorab abgenommen werden. Einen Termin mit den Malern hatte ich bereits, ein Termin mit dem Heizungsinstallateur wurde nicht gemacht. Auf meine Nachfrage hin, hieß es, sie müsste eine neue Firma per Ausschriebung suchen, die alles zum Pauschalpreis macht.

Ich wartete seitdem 8 Monate unter Gesundheitsrisiko. Der Techniker war im September nochmal da, nur, um zu telefonieren und festzustellen, dass die Sache "noch läuft".

Nun setzte ich dem Vermieter eine Frist - ansonsten 15% Mietminderung. Nun dreht er den Spieß um und setzt mir eine 10-Tages-Frist.

Ich habe 8 Monate meine Gesundheit riskiert, Schimmelbeseitigung und Kostenübernahme wurden mir mündlich zugesagt. Ich habe auch kein Finanzpolster um eine Firma zu beauftrage!!!! Selbst kann ich die Arbeiten auch nicht machen, bin eine handwerklich nicht versierte Frau.

Der Jobcenter wird das kaum zahlen, oder??? Die Schimmelbeseitigung würde über 1.500 Euro kosten. Umziehen möchte ich erst, wenn ich eine gescheite Wohung gefunden habe und diese selbst finanzieren kann.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten????? Was kann ich tun, wenn der Vermieter in 2 Wochen bei mir auf der Matte steht und mich anklagt und mit Drohungen unter Druck setzt?

Wäre toll, wenn mir jemand, der sich beruflich mit der Materie auskennt, hilfreiche Antworten geben könnte!!!

Danke vorab!

MfG, lavande11

Anwalt, jobcenter, Mietrecht, Recht, Rechtsanwalt, schimmel
Hartz IV Erbe

Hallo

Ich hoffe dass ich hier richtig poste.

Durch den Tod meiner Mutter habe ich geerbt. Da meine Schwester zu Lebzeiten und auch nach dem Todesfall dieKonten verwaltet hat macht sie jetzt auch die Meldung für das Finanzamt. Weil ich gelesen habe,dass es unbedingt wichtig ist dies dem Jobcenter zu melden, habe ich eine vorläufige Berechnung der Anwältin meiner Schwester an das Jocenter gesandt. Es sind voraussichtlich euro 10750 Gestern kam ein Schreiben mit einer vorläufigen Einstellung meines HartzIV und einer Anhörung. Die Zahlung der Erbsumme wird voraussichtlich je nachdem,wie das Finanzamt arbeitet,in 3 Wochen überwiesen

Hierzu meine Frage, 1.Dürfen sie mir einfach die Leitung einstellen... 2.Ich erhalte monatlich jetzt vom Jocenter 567 Euro. Wird das Erbe ,die 10750 durch diesen Betrag geteilt??

Dann müsste ich ja 1 Jahr mit diesem Betrag auskommen müssen 12 Monate. Wird dies als quasi Beschäftigung angesehen ??

Hinzu kommt eine Eigentumswohnung,die zur Hälfte meiner Schwester und zur Hälfte mir gehört. Diese ist zur Zeit vermietet und es wird nicht so leicht sein diese zu verkaufen. Man hat mich aufgefordert den Wert der Wohnung zu nennen. Sollte ich dies jetzt schon angeben oder erst,wenn die Wohnung verkauft ist?? Möchte nicht nochmal so auf die Nase fallen,wie jetzt. Erschaft gemeldet ,habe bis jetzt keine Erbzahlung. .kein Geld vom Jobcenter, weiss gar nicht,wie ich alles bezahlen soll Darf das Jocenter mir eine Verkaufsfrist nennen?? eine Kur in der Bearbeitung,weil ich sehr krank bin,in ja ab dem 1.9 auch nicht mehr versichert.... Es steigt Panik in mir auf......

Ich kann keinen Gutachter bezahlen,ein Makler hat uns mitgeteilt,dass sie nicht mehr als Euro 84 ooo wert ist. In Verbindung zu meiner obigen Frage möchte ich gerne wissen,o ,wenn der Verkauf sich hinziehen sollte,da die Mieter klagen wollen,da meine Schwester ihnen ein langes Wohnrecht zugesagt hat, sollte ein Jahr vergangen sein,in denen ich mit den 10750 Euro ausgekommen ,muss ich ja HartzIV neu beantragen,gilt dann die vielleicht noch nicht verkaufte Wohnung als Einkommen oder Vermögen??

Falls es ein wenig konfus geschrieben ist bitte ich um Nachsicht,die Aufregung fordert ihren Tribut. Danke für´s Zuhören und eventuelle Antworten.

cris

Erbschaft, Hartz IV, jobcenter
Jobcenter Bonn,Familienzuwachs neue Wohnung angemessen?

Hallo,

Ich bin jetzt in der 13 Woche Schwanger.Mein Mann und ich würden gerne Umziehen in eine größere Wohnung.Wir wohnen zur zeit in einer 64 m² Wohnung.Ich dachte bis vor ein paar Tagen das man in einem 3 Personen Haushalt einen Anspruch auf 80 m² hier in Bonn hat .Mir wurde aber am Telefon vom Jobcenter gesagt das es neue Richtlinien diesbezüglich gibt? Es geht nicht mehr nach m² sondern nach Kaltmiete+ Nebenkosten.Ist das so richtig?

Wird ein Säugling auch als volle Person angesehen? Mir wurde auch per Telefon gesagt das wir ab der 13 SSW eine neue Wohnung suchen können.Sobald wir dann eine Wohnung gefunden hätten sollen wir nochmal Vorsprechen und es wird geschaut ob diese für uns angemessen wäre,oder ob wir nicht in unser jetzigen Wohnung bleiben müssen.

Ich finde die jetzige Wohnung unzumutbar.Im Winter sind die Innenwände teilweise feucht und man spürt teilweise richtige Luftzüge durch die Wände.Es war auch schon ein Gutachter hier von der Wohnbaugesellschaft,dieser hat uns einen neuen Heizkörper bewilligt,der aber auch nichts bringt,der Kellerboden strahlt genauso viel kälte ab.

Reicht die Schwangerschaft als Grund aus das wir umziehen dürfen? Angenommen uns wird die Kaution nicht bewilligt,aber die Miete wird dann gezahlt solange diese im Rahmen des Jobcenters liegt?

Wir haben uns gestern eine Wohnung angeschaut die auch im Rahmen liegt,aber teurer als unsere jetzige ist.Die jetzige Wohnung ist für 2 Personen gedacht und wir liegen also auch im Rahmen.

Viele grüße, Svafah

baby, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Schwangerschaft, umzug, Umzugskosten, KdU
Thema Vermittlungsvorschläge Jobcenter Wer von Euch hat Erfahrungen mit den Vermittlungsvorschlägen?

Kennt sich jemand von Euch gut mit den Vermittlungsvorschlägen vom Jobcenter aus?

Ich habe zum ersten mal Kontakt mit den Vermittlungsvorschlägen.
Habe am 21.11.2011 5 Vermittlungsvorschläge bekommen, darauf hin habe ich mich am selben Tag bei allen Firmen online beworben, dann bin ich krank geworden ( vom 28.11.2011 bis 18.12.2011. Bei den Vermittlungsvorschlägen stand dass ich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen soll wie es ausgegangen ist.

Da ich krank war und die AU natürlich dort abgegeben habe konnte ich in dieser Zeit keine Vorstellungsgespräche annehmen. Diese Woche am Montag ( 19.12.2011 ) hab ich mich bei der Arge wieder gesund gemeldet und alle Betriebe erneut angeschrieben und die Bewerbungsunterlagen per E-Mail erneut hin geschickt und dies dem Jobcenter auch mit geteilt dass ich mich erneut bewerbe, habe auch meine Eigenbemühungen vom letzten Monat gemailt.

Auf den Vermittlungsvorschlägen steht: Bitte schriftlich oder per E-Mail bewerben, das hab ich dann auch so gemacht. Was muss ich jetzt machen? Denn ich sollte eigentlich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen. Verlängert sich jetzt die Frist oder soll ich nach einer Woche erneut die Ergebnisse per E-Mail senden ?

Da Weihnachten vor der Tür steht erreiche ich telefonisch die Ansprechpartner nicht oder die Firmen haben Betriebsurlaub oder es wurde mir gesagt dass man sich nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen bei mir meldet.

Ich finde das alles etwas unsicher zumal kann ich es auch nicht beweisen wie ich vorgehe, vllt erinnert sich in einem Monat der Mitarbeiter nicht mehr daran dass er mit mir gesprochen hat. Ich möchte keinen Fehler machen und keine Sperre riskieren.

Am 21.11.2011, an dem Tag als ich die Vermittlungsvorschläge bekommen habe, war ich bei einer Arbeitsvermittlerin, ich fragte sie wie ich vorgehen soll, ob ich die Firmen anschreiben soll oder auch anrufen. Sie hat mir keine 100%ige aussagekräftige Antwort gegeben, sie meinte gerne per E-Mail und wenn keine Reaktion kommt könnte ich auch anrufen. Ich hätte natürlich nachfragen sollen, das werde ich noch beim nächsten mal, ich möchte nur nicht dass mir das falsch ausgelegt wird oder falsch verstanden wird.
Es soll auch, wenn ich mich bewerbe nicht aufdringlich erscheinen.

Meine Frage:

Wer von Euch hat Erfahrungen mit Vermittlungsvorschlägen und kann mir sagen wie man sich richtig verhält? Also zuerst per E-Mail und dann anrufen oder 2 Wochen warten? Wie macht Ihr das?

Vielen Dank für Antworten.

Arbeitsagentur, Arbeitsamt, ARGE, Bewerbung, Hartz IV, jobcenter

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