Komplette Grundschuld für Wohnungskauf auf Elternhaus eintragen?

Hallo zusammen,

der Kauf einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung steht an, hierfür muss ich als Sicherheit für die Bank zusätzlich eine Grundschuld auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (da ich kaum Eigenkapital für die Finanzierung aufbringen kann).

Nun habe ich laut Bank zwei Möglichkeiten:

  1. Eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf die zu finanzierende Eigentumswohnung eintragen lassen, sowie eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen. (Es wäre auch eine andere Verteilung möglich, z. B. 100.000€ auf Wohnung und 200.000 auf Elternhaus)
  2. Eine Grundschuld in Höhe von 300.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (also 100%).

Laut Bankberater ist Variante 2 besser, da ich hierdurch bessere Zinsen für den Kredit bekommen kann. Außerdem spare ich wohl auch Gebühren für den Notar, da nur eine Grundschuld eingetragen wird.

Nachteil an Variante 2 wäre jedoch, dass ich hier kein Sonderkündigungsrecht für den Kredit habe im Fall des Verkaufs der Eigentumswohnung (da die Wohnung gar nicht als Sicherheit für die Bank eingetragen ist, nur das Haus meiner Eltern).

Welche Variante würdet Ihr mir empfehlen? Habe ich die Situation richtig verstanden oder gibt es noch andere/bessere Möglichkeiten? Gibt es noch Themen oder Fallstricke, die ich nicht bedacht habe?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank.

Bank, Finanzierung, Grundbuch, Grundschuld, Hauskauf, Immobilien, Immobilienfinanzierung
Was zu beachten, wenn die Eltern eine Immobilie überschreiben?

Meine Eltern und Schwester sind vor 6 Jahren aus dem EG der gemeinsam genutzten Immobilie (Bj1978) ausgezogen. Mein Partner und ich haben das EG renoviert und sind vom DG (#2) ins EG (#1) gezogen, nutzen aber unsere alte Wohnung im DG (#2) zusätzlich zum EG noch selbst. Wir bezahlen meinen Eltern Miete&Nebenkosten für die 2 Wohnungen (#1+2) .

Es gibt eine weitere (extern) vermiete Wohnung (#3) im Nebengebäude (BJ 1988) über der Garage (#3 - 90m2). Fürs Nebengebäude sowie für einen Kellerraum in dem Gebäude, in welchem wir aktuell leben, möchten meine Eltern ein Nießrecht.

Das (Haupt-)Gebäude in dem wir leben hat die bereits erwähnten 2 Wohnungen (EG (#1) 120m2 und DG (#2) 90m2 mit jeweils Küche und Bad) und versorgt alle 3 Wohnungen mit einer alten Öl+Scheitholzheizung.

Ich wohne seit den 80ger Jahren ununterbrochen in dem Gebäude mit und hatte nur während 2005-2012 einen anderen Hauptwohnsitz. Habe die Wohnung nicht als 2. Wohnsitz (wg Zweitwohnsitzsteuer) angegeben, obwohl ich am Wochenende dort war. Mein damaliger Partner und jetzt Ehemann lebt seit ca. 2005 mit mir im Haus (erst DG#(1)und nun EG(#2)).

Nun möchten meine Eltern mir allein die Gebäude überschreiben (mit o. g. Nießrecht und ein paar Auflagen (sollte ich insolvent sein oder vor ihnen sterben bekommen sie alles wieder zurück)) und auf damit unsere Miete+Nebenkosten (#1+2) verzichten. Die Nebenkosten mit der Wohnung#3 soll ich künftig mit der Mieterin direkt abrechnen. Meine Eltern bekommen aus Wohnung 3 weiterhin die Miete.

Da die Ölheizung u. Scheitholzheizung nicht mehr den Emmisionsstandards entspricht und es auch eine BAFA Förderung gibt sowie die CO2 Steuer kommt, möchten wir die Heizungsanlage austauschen. Evtl. durch Pelletsheizung oder (Erd-)Wärmepumpe mit PV-Anlage (diese auf Nebengebäude) und evtl. Solar.

Auch die Dächer der zwei Gebäude, Fenster sowie die Außenfassadendämmung könnten nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen (Bj 1978 und 1988).

Wir werden wahrscheinlich einen neuen Energieausweis für die Gebäude erstellen müssen. Und noch wichtiger: Verpflichtet werden innerhalb von 2 Jahren beide Gebäude energetisch zu sanieren (Dach, Fassade, Fenster, Heizung u.evtl. weiteres), da in Summe 3 Wohnungen und ich selbst nicht ununterbrochen seit 2002 darin gewohnt habe, oder?

Die 45% BAFA Förderung für die Heizungssanierung würden wahrscheinlich nur meine Eltern bekommen, wenn sie vor der Überschreibung sanieren würden? Nach der Überschreibung hätten wir eine Pflicht innerhalb von 2 Jahren energetisch zu sanieren und bekämen dafür keine 45%BAFaFörderung mehr sondern nur einen KfW Kredit...

Ist dies so korrekt? Gibt es weitere Aspekte die wir beachten müssen?

Und: Kann ich überhaupt eine PV Anlage (wirkt evtl. heizungsunterstützend bei Wärmepumpe) betreiben, wenn ich erst noch Mieter und nach Heizungssanierung Eigentümer bin?

Immobilien, Steuern
Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht
Zusage über SMS für einen Mitvertrag bindend?

Hallo zusammen!

Ich befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen Lage.

(Die gesamte Kommunikation verlief über WhatsApp)

Es handelt sich um eine Mietobjekt zur Zwischenmiete welches mir angeboten wurde und ich gerne annahm.

Nach meiner Zusage korrigierte sich die Vermieterin jedoch und sagte mir wieder ab.

Nach kurzer Zeit bekam ich die Wohnung doch wider von Ihr angeboten, mit der Frage ob weiterhin Interesse bestehen würde.

Ich bejahte und schrieb, dass ich die Wohnung gerne nehmen würde und ich bekam den Mietvertrag zugesandt.

Nach dem Zusende des MV waren allerdings noch einige Fragen bei mir offen zu meiner Mitbewohnerin, Kaution etc..

Nach einigen Überlegungen habe ich den MV nicht zurückgesandt und eine Absage formuliert (4 Tage nach Erhalt des MV).

Diese wurde von der Vermieterin soweit auch akzeptiert, jedoch forderte Sie einen Rücktritt von dem Ihrerseits bereits unterschriebenem Vertrag, um weitere Mieter zu suchen.

Diesen schickte ich Ihr auch umgehend und das Thema war für mich soweit erledigt.

Nach zwei weiteren Wochen erhielt ich dann die Forderung für eine Schadensersatzzahlung, da Sie noch keine Mieter für das Objekt (Einzug wäre erst in einem Monat) gefunden hat.

Wie soll ich Ihr antworten? Was kann ich tun um einen Rechtsstreit zu vermeiden? Sind Ihre Ansprüche gerechtfertigt ? Welchen Anspruch auf Ersatzzahlung hat Sie?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Immobilien, Miete, Mieter, Recht, Vertrag
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Zweifamilienhaus zu Einfamilienhaus umwandeln?

Hi!
Ich plane gerade den Kauf eines Hauses welches aktuell ein Zweifamilenhaus ist. Es handelt sich um einen Baukörper, welcher jedoch zwei getrennte Eingänge besetzt. Beide "Häuser" haben auch je eine eigene Adresse (Hausnummern 53 und 54), werden also wie zwei vollkommen getrennte Einheiten behandelt. Beide Eingänge sind auf Höhe des Erdgeschosses, bei Einheit 2 führt jedoch direkt eine Treppe ins Obergeschoss -> es besitzt somit keinen weiteren Raum im EG.

Zukünftig würde ich beide Einheiten zusammenlegen wollen um genug Platz für die Familiy zu haben. Hierzu müsste nur zwischen dem Treppenhaus der Einheit 2 und dem Flur der Einheit im ein Durchbruch umgesetzt werden. Die Wand ist glücklicherweise nicht tragend, somit sollte das kein großes Problem darstellen.

Doch wie verhält es sich rechtlich?
Ich würde ja zwei "Häuser" zu einem Zusammenlegen, was vermutlich eine Genehmigung erfordert... Hat jemand da bereits Erfahrungen sammeln können?

Ohne Durchbruch und Zusammenlegung macht eine Nutzung wenig sinn, da ich sonst immer aus dem Haus müsste und zur jeweils anderen Haustür 10m weiter wieder rein...
Zudem würden bei zwei von mir bewohnten Häusern ja reihenweise doppelte Gebühren anfallen (von GEZ bis Müllgebühren).

Beide Einheiten werden zusammen verkauft und sind zur Unterzeichnung des Kaufvertrages frei, also nicht bewohnt.

Familie, Immobilien, Recht, Umbau, Kauf

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