Hypothek aufnehmen mit z.Z. geringem Einkommen möglich?

Guten Tag,

meine Frage betrifft folgendem Sachverhalt:

Ein Ehepaar (beide Anfang 60) möchte aus familiären Gründen (Nähe zu den Kindern) eine Wohnung in einer etwas weiter entfernten Stadt erwerben. Incl. aller Nebenkosten müsste man dafür ca. 220000€ aufwenden.

Das liquides Kapital des Ehepaares beträgt z.Z. ca. 150000€. Für die restlichen 70000€ erwägt man, eine Hypothek auf die selbstgenutzte, lastenfreie ETW (Schätzwert ca. 100000€) am bisherigen Wohnort aufzunehmen. Verbindlichkeiten haben sie keine und das Schufa Score ist knapp unter 100%.

Das mögliche Problem: die Frau bezieht eine Rente i.H.v. von ca. 1100€ monatlich. Aufgrund von Corona und gesundheitlichen Problemen hatte der Mann in den beiden letzten Jahren nur ein Einkommen durch Kapitaleinkünfte von jeweils ca. 8000€. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente hat er gestellt. Ist aber auch zuversichtlich nach Corona-Ende wieder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen zu können. Eine Monatsrate von z.B. 400€ bei 20 Jahren Laufzeit wäre aus Sicht der beiden überhaupt kein Problem. Ggf. könnte dafür auch die Eigentumswohnung am jetzigen Wohnort vermietet werden (geschätzte Mieteinkünfte ca. 400€ netto monatlich). Die Alternative zu einer Hypothek wäre ein Verkauf der jetzigen ETW, was aber alles unter Zeitdruck erfolgen müsste.

Frage: ist es unter den o. g. Voraussetzungen möglich, eine Hypothek zu erhalten?

Oder bestehen die (Hypotheken)Banken grundsätzlich auf einem monatlichen Mindesteinkommen?

Für Antworten danke im Voraus

Eigentumswohnung, Einkommen, hypothek, Immobilien, Kredit, Rentner
Bruder und das Erbe unserer Mutter?

Hallo erstmal,

Es wird ein langer Text und ich entschuldige mich schon Mal im Vorhinein. Aber ich hoffe auf ein bisschen Hilfe.

Vorab zur Geschichte. Die letzten 4 Wochen vor dem tot meiner Mutter habe ich sie gepflegt. Im selben Zeitraum war die Flut im Kreis Ahrweiler. Also habe ich nicht nur meine Mutter gepflegt, sondern auch für die Familie meines Bruders und der Familie meiner Schwägerin eingekauft, gekocht, geputzt und gewaschen. Mein Bruder konnte sich deshalb komplett aufs räumen der überfluteten Räume kümmern. Meine Mutter war stink sauer das ich das gemacht habe, sie sagte die würden dir und mir auch nicht helfen. Ich sagte ihr es ist doch mein Bruder. Einen Streit den ich sehr bereue.

Ich wohnte mit meiner Mutter zusammen habe aber manchmal 2 Wochen bei meinem Freund Zeit verbracht. Bin aber immer noch bei meiner Mutter gemeldet. Wenn ich Zuhause war, waren wir einkaufen, waren auf der Bank oder beim Arzt. Ich habe mit ihr alle Sachen des täglichen Lebens erledigt.

Seit dem tot meiner Mutter herrscht hier Krieg.

Mein Bruder möchte,

1) den Hund. Es ist ein Rassehund aber schon 11 Jahre alt. Ich habe sie damals gekauft, Kaufvertrag vorhanden, stehe im Impfpass und bin beim Tierarzt eingetragen. Der Hund war aber über meine Mutter versichert und gemeldet. Versicherung war billiger da sie bis zur Rente öffentlicher Dienst war.

2) Geld. 2014 bekam ich 45.000€ Schmerzensgeld ausgezahlt, der Grund war ein schwerer Verkehrsunfall. Das Geld ging auf das Tagesgeldkonto meiner Mutter. Wir haben uns gut verstanden und vertraut. Von dem Geld sind noch 12.000€ übrig. Mein Bruder behauptet nun das das Geld Teil des Erbes ist. Trotz ich das Gegenteil beweisen kann.

3) mein Auto. Von dem Schmerzensgeld habe ich mir ein gebrauchtes Auto gekauft. Das wurde auf meine Mutter zugelassen halt weil es billiger war. Jetzt sagt mein Bruder das die Hälfte des Autos ihm sei. Aber der Kaufvertrag läuft auf mich, mein Bruder war bei der Unterzeichnung dabei.

4) ganz wichtig mein Elternhaus. Ich würde das Haus gerne übernehmen. Geld dafür würde mir mein Freund geben. Das Haus hat auch keinen Wert. Das Haus hat nur einen Zugang von ca. 70cm breite. Die Haustüre zu Versetzen geht auch nicht, da das Haus direkt an der Straße steht. Fassade ist angefangen aber nicht fertig gestellt, Schuppen muß abgerissen werden. Gastherme und Sicherungskasten sind neu. Mein Bruder will sehr viel Geld mehr als es wert sein kann. Er will 50.000€.

5) seit dem Verkehrsunfall lebe ich von Sozialsicherung. Die haben immer die Hälfte der Heizkosten übernommen. Geheizt wird mit Erdgas und Ofen. Jetzt hat mein Bruder ca die Hälfte der Kohle aus dem Schuppen geholt und behauptet das wäre ihm.

Könnt ihr mir bitte einen Rat geben.

Der lange Text tut mir sehr leid

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Immobilien
Zwangsversteigerung mit alter Auflassungsvormerkung aus unerfüllten Kaufvertrag möglich, Rechtsfolgen?

Hier etwas sehr sehr kniffeliges:

V hat vor über 10 Jahren eine Sondereigentumseinheit "Keller" in einer WEG an K per notarieller Urkunde verkauft. Bedingung war, dass die Sondereigentumseinheit "Keller" zu einer "Wohnung" unverzüglich durch V im Grundbuch geändert wird. Dies ist nach jahrelangen Bemühen des V final gescheitert, es gab keine Zustimmung in der WEG.

K hat bis heute nur 50% an V bezahlt, Restzahlung und Eigentumsübergang erst fällig bei Nutzungsänderung zu Wohnung im Grundbuch. K ist laut Kaufvertrag im Besitz und wohnt zweckentfremdet in der Einheit, die offiziell keine "Wohnung" ist, welches K nicht stört.

K zahlt das WEG Hausgeld (V war ganz früher selbst der Verwalter der WEG und hatte das so "arrangiert" dass die "Keller-Einheit" als Wohneinheit bereits verrechnet wird, so konnte V lange selbst den Keller als Wohnung nutzen. Rest der Eigentümer war dies nicht bewusst.)

K hat Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen. Eigentümer im Grundbuch ist nach wie vor V.

Jetzt wird gegen V in das Eigentum von einem Dritten aufgrund einer nachrangig eingetragenen Sicherungshypothek vollstreckt, Zwangsversteigerungsverfahren läuft, Grundbuch durch Gericht beschlagnahmt.

Das Amtsgericht ist sich in einem derartigen Fall auch nicht rechtssicher, was passieren wird, da sehr komplexer Fall.

Die Auflassung bleibt als bestend bleibendes Recht und wird in das geringste Gebot in Höhe des Verkehrswert aufgenommen.

Annahme: Es kommt zu einem Zuschlag.

Die Einheit wird an E verkauft. Kann E den K räumen lassen? (trotz Auflassungsvormerkung, deren Grundlage der unerfüllte alte Kaufvertrag zwischen Alteigentümer V und K ist).

Was passiert mit dem alten, unerfüllten Kaufvertrag zwischen V und K?

Kann K durch Zahlung der alten Restkaufpreisforderung an ?V? oder auch ?E? zumindest seine Auflassung nutzen und doch Eigentümer werden und vom E Herausgabe fordern auch nach Versteigerung? Die alte Vertrags-Bedingung aus "Sondereigentum" wird "Wohnung" wäre aber immer noch erfüllt.

Sehr komplexe Konstellation. Auf Nachfrage sagte das Gericht dass wohl eine bedingte SIcherungshypothek für den Zuzahlungsfall bei Zuschlag eingetragen werden würde. Was bedeutet das? Mehr wollte man nicht erklären, müsse sich erst einlesen.

An wen sind/wären die Restkaufpreiszahlungen von K zu zahlen? Sind die überhaupt zu zahlen? Die Vertragsgrundlage dazu von V "Keller wird Wohnung" ist ja nicht erfüllbar.

Wie gesagt, sehr komplex da es viele Rechtsgebiete übergreift. Vielleicht könnt Ihr hier Licht ins Dunkle bringen.

Danke vorab, sonnige Grüße

Immobilien, Kaufvertrag, Recht, Zwangsversteigerung
Auszahlung Wohnrecht bei vorausgegangener Erbfolge?
  • Hallo, brauchen Hilfe bei folgender Frage:

Meine Schwiegermutter hat in unserem Haus lebenslanges Wohnrecht. Seid dem Tod meines Schwiegervaters, hat sich ihr Verhalten aber stark geändert und sie setzt uns stark unter Druck.

Offizielle Schätzung von Haus und Grundstück 220000€ vor 7 Jahren. Haus alt (1891) und stark renovierungsbedürftig

Auflagen des Vertrages:

  • sofortiger Ausgleichsbetrag 102 000€ an den Bruder
  • Bruder bekommt zusätzlich 500qm Gartenland überschrieben
  • Lebenslanges, kostenloses Wohnungsrecht der Eltern (Mutter war 64 Jahre alt)
  • Das Wohnungsrecht der Eltern ist in einem Teil des alten Hauses und in einem neuen behindertengerechten Anbau. Der Anbau ist vom Übernehmer zu errichten und zu bezahlen ( Kosten 70000€)
  • wohnrecht abgesichert durch Rückerlass, Haus darf weder verkauft, verschenkt oder belastet werden
  • wohnwert wurde auf 4800€ jährlich festgelegt?

Wir denken sehr familiär. Deshalb auch nur kurz zur Unterschrift zum Notar und keinen Kopf gemacht.

Sind nicht gerade reich. Die Kosten der Hypothek von 170000€ gerade tragbar. Anbau für Eltern fertig, alles neu und schön. Unser Bereich ein Häufchen Elend! Egal, wird schon. Finanziell kein großer Spielraum, das nötigste machen wird schon eng.

Mündliche Zusage der Eltern (sehr gute Rente), wir helfen. Sie tragen offiziell nur die Nebenkosten in Höhe von 200€.

Vater stirbt 1Jahr später.

Mutter verändert sich extrem. Egal was kommt nur Ignorant und gemein. Wir sind unendlich traurig über diese Situation, aber ändern können wir es nicht.

Die Eltern haben sich als gegenseitige Erben eingesetzt und dann später beide Kinder zu gleichen Teilen.

Abstand ist hier für alle leider das Beste.

Mutter will Grundbuch befreien von allen Lasten wenn:

wir ihr über Notar bestätigen, das sie monatlich 400€ Mietzuschuss bis zum Lebensende garantieren mit irgendeiner Bankbürgschaft abgesichert

oder wenn wir verkaufen eine Summe auszahlen 400€ monatlich bis Lebensende + die Wertsteigerung des Hauses seid Überlassung?

Das können wir nicht! Wir haben ja auch noch die Kosten des Anbaus und die Auszahlung des Bruders an der Backe.

Sonst blockiert sie alles und es wird für uns nicht mehr lustig. Sie möchte ihre Altersvorsorge (ihrer Ansicht) das Wohnrecht wieder.

Wir möchten eine faire Lösung. Ohne Benachteiligung für jemanden. Was müssen wir ihr zahlen? Sind verzweifelt. Sie redet kaum noch ein Wort mit uns und wenn ist es nicht nett. Die Kinder leiden extrem.

Immobilien, Auszahlung

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