Falsche Ware geliefert wurde! Was soll ich tun?

Ich habe die Grafikkarte für 500 € online im Shop bestellt, bekomme ich aber viel billiger und älteres Modell als die bestellte.

Die falsche Grafikkarte war in der Verpackung von der bestellte Grafikkarte, so habe ich nicht sofort bemerkt, dass in der Verpackung die falsche Grafikkarte ist. Als ich die Grafikkarte bekam, machte ich ein paar Fotos, und in den Schrank gelegt, bis alle anderen Teile des zukünftigen Computers kommen. Nach einem Monat, als alle Computerteile kamen, ich öffnete die Folie der Grafikkarte, und sah, dass drin eine falsche Grafikkarte ist. Ich habe dies sofort dem Online-Shop gemeldet.

Antwort: Die Frist beträgt 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Daher können wir vom Prinzip her keine Rückgabe akzeptieren. Aber Online-Shop schickte mir Retourenlabel zu meiner Rücksendung. Das Paket wurde gesendet und geliefert. Seitdem beantwortet das Shop mir nicht.

Nach meiner Rücksendung ist fast zwei Monate vergangen, keine Informationen vom Shop, kein Umtausch, keine Rückerstattung, meine e-mails ignoriert!

Jetzt habe ich keine Grafikkarte und kein Geld.

Wer hat Recht ich oder der Verkäufer?

Meiner Meinung nach ist dies ein Betrug, die richtige Verpackung mit dem falschen Ware.

die Letzte E-Mail vom Verkäufer

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Vielen Dank für deine Nachricht. 

Es ist uns unbegreiflich wie eine falsche Garafikkarte in der Verpackung

sein konnte. Alle unsere Produkte werden in genau demselben Zustand

geliefert, in dem wir sie vom Anbieter erhalten. 

Du stehst in der Pflicht, erst Recht bei einen solch hochwertigen Artikel,

ihn bei Erhalt umgehend zu prüfen.

Siehe link anbei:

https://www.kauf-vertrag.ch/pruefungspflicht-und-ruegepflicht

https://www.weka.ch/themen/recht/kauf-und-verkauf/maengelrechte-beim-kauf/article/warenkontrolle-pflicht-des-kaeufers-und-moegliche-uebertragung-auf-den-verkaeufer/

Nach Art. 201 OR ist die Wareneingangskontrolle folgendermaßen geregelt:

Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange möglich ist,

die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen. Damit kann der Käufer auch

Fachleute beauftragen. Dann gilt das Urteil nach dem Fachwissen als

maßgebend. Falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu

leisten hat, muss der Käufer diesem sofort Anzeige machen.

Versäumt der Käufer das, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt.

Von daher können wir deine Reklamation nicht mehr annehmen, es lag zu viel

zeit dazwischen. 

Wir hoffen auf dein Verständnis.

Mit besten Grüßen,

Haftung, Recht
Darf mein Arbeitgeber meinen Lohn einfach einbehalten weil ein Schaden am Firmenfahrzeug vorliegt?

Ich hoffe darauf, dass mir jemand helfen kann. Ich habe eben meine Ausbildung abgeschlossen und nun einen Anruf von meinem alten Arbeitgeber bekommen, dass ich die Schäden von dem Firmenauto voll übernehmen muss. Angeblich sind alle Felgen beschädigt, wovon eine komplett ersetzt und die anderen drei wieder Instant gesetzt werden. Ebenso sind die Reifen leicht beschädigt und der Schaden beträgt um die 1300€. Meine Nutzung des Autos wurde auf der 1% - Regelung geklärt, jedoch nur durch mündliche Absprachen. Ebenso habe ich auch keine Übergabe des Autos mit Bericht bekommen oder eine Aufklärung darüber, was geschieht, wenn ein Schaden entsteht. Als ich fragte meinte mein Arbeitgeber nur, dass keinerlei Kosten auf mich zukommen würden, wenn etwas mit dem Auto sei. Meinen Lohn bekomme ich laut Vertrag am 15. des Folgemonats - jedoch ist bis heute noch kein Gehalt für meine geleistete Arbeit eingegangen. ( Mein Arbeitsverhältnis geht bis Ende August - der Monatslohn für Juli & August sowie einige Überstunden stehen nun aus) Als ich fragte, wann mein Juli-Gehalt komme, sagten sie mir, dass sie dies wegen dem Schaden einbehalten haben. Wenn ich ihnen kein Gegengutachten zukommen lasse, werde der Schaden auf meine Kosten repariert. Ist der ganze Vorgang rechtens? Es ist schon öfter vorgekommen, dass ich meinen Lohn mit längerem Verzug bekommen habe.

Ich hoffe Sie können mir helfen!

Arbeit, Haftung, Lohn, Schaden
Meine Tochter hat ihre Wohnung untervermietet nun moniert die Untermieterin die defekte Waschmaschine, muß die von der Vermieterin repariert werden?

Tochter (19) hat im Sommer erste eigene Whg angemietet, ist aber dort nie eingezogen bzw nach wenigen Tagen wieder nach Hause zurückgezogen, weil sie sich dort nicht wohlfühlte. Um die Zeit der Kündigungsfrist zu überbrücken und nicht Miete zahlen zu müssen für eine leer stehende Wohnung, hat sie diese für 3 Mo untervermietet. Als Miete nimmt sie nur die reine Kaltmiete+ Stromabschlag+ WLAN. Sie selbst musste 1000 Euro Abstand zahlen an Vormieter für Geräte und Möbel. Einen Kühlschrank hatte sie noch extra neu angeschafft. Das alles stellt sie mit der Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, denn dies hat sie bezahlt, wird aber nun nur vom Untermieter genutzt. Nun ist die Waschmaschine kaputt gegangen und Untermieterin erwartet Reparatur oder Ersatz. Wir waren heute da und haben Flusensieb gereinigt , dann ging sie wieder. Ein Haargummi der Untermieterin hatte sich darin verfangen. Kurz darauf meldete sich Untermieterin erneut mit gleichem Problem und erwartet Abhilfe. Ich habe verweigert. Schließlich ging Maschine bis dahin problemlos und die Wohnung wird zum Selbstkostenpreis wie Leerwohnung untervermietet. Untermieterin besteht auf Waschmaschine und will gegebenenfalls Reparaturdienst beauftragen auf Kosten meiner Tochter. Wie ist die Rechtslage ? Im Untermietvertrag wurde keine Möblierung festgehalten und die Maschine ist doch klar bei Nutzung der Untermieterin kaputt gegangen.Müsste da die Verantwortung nicht sogar umgekehrt sein?

Haftung, Untervermietung
Mein Steuerberater bucht eine Rechnung doppelt und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen, was soll ich nun tun?

Aufgrund einer doppelten Buchung meines Steuerberaters war der Gewinn in der Steuererklärung um 3000€ zu hoch. Die Gewinnermittlung habe ich erst mit dem Erhalt des Steuerbescheides gesehen und meinem Steuerberater gleich Bescheid gegeben, dass er einen Fehler gemacht hat. Dann haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und den Fehler geklärt. Der Steuerberater hat dann eine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt geschickt, welche das Amt dann abgelehnt hat, da eine Begründung für die Korrektur fehlte.

In der Zwischenzeit ist dann die Widerspruchsfrist verstrichen und von meinem Steuerberater kam keine weitere Info an mich, worauf ich dann mit dem Finanzamt telefoniert habe und diese mir gesagt haben, dass die Frist abgelaufen ist, man aber noch die Begründung schicken könne. Hier wurde ich dann mehrfach von meinem Steuerberater angelogen, weil dieser mir bestätigte, dass das Schreiben losgeschickt wurde. Nach nun 5 Monaten nervenden Nachhakens von mir, ist das Schreiben tatsächlich raus gegangen und wurde prompt vom Finanzamt abgelehnt, da nach verstreichen der Frist nur noch maschinelle Rechenfehler o.Ä. korrigiert werden können.

So nun stehe ich da und weiß nicht mehr weiter. Bevor ich mich jetzt wieder an meinen tollen Steuerberater wende, wollte ich erst noch meine Möglichkeiten abwägen.

Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters? Kann der Steuerberater diesen Fall an die Versicherung melden ohne das ein Gerichtsverfahren/Anwalt von meiner Seite aus mitwirken muss? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Einige Details des Vorganges kann ich beweisen. Das Finanzamt hat sich auch Notizen gemacht und es gibt eine E-Mail in der ich dem Steuerberater den Fehler erläutere und darauf verweise, dass ich die Steuererklärung gerade per Fax gesendet habe.

Ist es eigentlich üblich, dass ich den ermittelten Gewinn erst auf dem Steuerbescheid sehe? Im Internet habe ich davon gelesen, dass man den Steuerbescheid als Mandant vor dem Abschicken unterschreiben muss.

Haftpflicht, Haftung, Steuerberater, Steuererklärung, Fehler, Widerruf
Kann ich meinen Steuerberater in Haftung nehmen?

Hallo zusammen, ich hatte als Restaurantinhaberin eine Prüfung durch das Finanzamt für insgesamt 3 Jahre rückwirkend. Seit der Prüfungsbericht und die damit horrende Steuerschuld für mich feststand, bin ich von bisher 2 Steuerberatern vertreten worden. Von Anfang an, war es für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die Höhe der Steuerschuld zusammensetzt, da es sich ja um Einkommen-,Umsatz-, Kirchen und Gewerbesteuer, Zinsen und natürlich Säuniszuschläge handelte. Der Umsatz, der lt. Wareneinkauf berechnet wurde, wies lt. Zuschätzung der Richtsätze einen Umsatz aus, der für mich wie schon vorher betont, nicht nachvollziehbar Der erste Steuerberater erwies sich nach insgesamt fast 2 Jahren als reiner Reinfall. Für mich bedeutete es, nach fast 2 Jahren Streit mit dem FA und natürlich auf vor Gericht wegen Aussetzungen der Vollziehung, Steuerhinterziehung, Kontopfändungen, Hypothekenbelastungen und ........ so, dass ich mir im laufenden Verfahren einen neuen Steuerberater an meine Seite holen musste, der mich weiterhin vertreten würde. Dieser machte mich auf die arg- und fragwürdige Arbeitsweise seines Vorgängers aufmerksam, indem er immer wieder behauptete, durch eine Nachkalkulation der Speisen und Getränke würde mein nachgewiesener Umsatz hervorgehen, so dass sich die Kalkulation der Betriebsprüfung widerlegen ließe. Diese sehr aufwendige Kalkulation wurde nur für das erste Halb- Prüfungsjahr veranlasst. Eine Kalkulation für alle 3 Jahre hätten den finanziellen Rahmen komplett gesprengt, (der Arbeitsaufwand durch den Steuerberater) da sich bereits schon ein über fünfstelligen Betrag angehäuft hatte. Bei dieser Nachkalkulation wurde dann- bereits durch den Steuerberater eine erhebliche Differnz (nicht nachvollziehbarer Einkauf, lt. Betriebsprüfung) gefunden. Für mich war zu diesem Zeitpunkt, diese nicht nachvollziehbare Differenz, nicht von Bedeutung. In keinster Weise dachte ich, dass diese Differenz genau der Fehler sein würde. Denn von all dem meinte ich, dass ich sowieso nichts verstehen würde. Denn schließlich hatte ich ja diesesmal einen kompetenten Steuerberater bei der Hand. Diese nicht erklärbare Differenz wurde sogar an das Finanzgericht in der Anklage gegen das Finanzamt gesendet. Schließlich musste noch ein Jahr vergehen- mit vielen vielen Anklagen, erneuten Kontopfändungen bis kurz vor Zwangsvollstreckung von Immobilien, bis ich selbst durch einen dummen Zufall auf ein Berechnungsblatt der vorläufigen Betriebsprüfung gestoßen bin, auf welchen ein fataler Rechenfehler seitens des Finanzamtes ersichtlich war. Dieses Blatt wurde mir versehentlich bei Übergabe aller Dokumente des ersten Steuerberaters in einem Ordner mit ausgehändigt. Dieses Dokument wurde seitens Prüfer und ersten Steuerberater zusammen, in den falsch summierten Zahlen (im Exel) handschriftlich korrigiert, so dass ein Wareneinsatz von mehreren zehn tausend Euro hinzugerechnet wurde. Wer kann helfen? Weiteren Rechtsbeistand kann ich mir nicht leisten!

Haftung, Steuerberater
Entschädigung: kaputter Whirlpool im Ferienhaus

Hallo,

wir waren Ende Mai in Norwegen. Wir haben unser Ferienhaus via Internet mit bestimmten Kriterien rausgesucht, wie z.B. Sauna, schöner Ausblick, Kamin und Whirlpool.

Samstag (25.05) sind wir sehr spät erst angekommen (gegen 21 Uhr) und sind gleich etwas später schon schlafen gegangen. Am Sonntag, eher ungewöhnlich für Norwegen, war es sehr warm. So warm, dass man es kaum in der Sonne aushalten konnte, da war an Sauna, Kamin, oder Whirlpool nicht zu denken!

Montag(27.05) Abend haben wir endlich den Whirlpool ausprobieren wollen und mussten feststellen, dass der Pool kaputt war. Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, aber leider ohne Erfolg. Am nächsten Tag hat sie sich dann endlich späten Nachmittags gemeldet und zugesichert, dass wir dafür entschädigt werden.

In Deutschland wieder angekommen, hat sich keiner bei uns gemeldet, also schrieb ich via Mail am 03.06 den Reiseveranstalter an und bekam erst folgenden Tag eine Antwort, dass der Zuständige selber in Norwegen ist und sich meldet, sobald er wieder in Deutschland ist, das war am 10.06 der Fall, da hat uns der zuständige Herr per Mail zurück geschrieben. Heute ist der 21.06 und wir schreiben uns immer noch, da der Veranstalter sich der Sache entziehen will.

Er meinte, dass wir uns zu spät wegen dem Whirlpool gemeldet hätten, wir hätten es gleich am ersten Tag berichten sollen.

Die Frage ist, was uns nach solchem Mangel an Erstattung zusteht und wie wir am besten verfahren sollten.

Ich bedanke mich für die Antwort.

Haftung, Immobilien, Schadensersatz, Ferienhaus
Unfall im Baumarkt, wer zahlt?

Ich hatte am Montag einen Unfall in einem Baumarkt, der wie folgt ablief:

Ich wollte eine Single Küche kaufen und bat die Verkäuferin mir eine Solche aus dem Regal zu holen. Die Palette, auf der die Küche lagerte, war ca. 2 Meter hoch. Oben auf der Palette lagen die Edelstahl Spülen mit intigrierten Kochplatten (dementsprechend schwer). Da die Mitarbeiterin alleine war und die Spülen nicht von der Palette heben konnte, half ich ihr dabei. Die ersten 4 Spülen haben wir im Teamwork abgeladen und die 5 Spüle schupste die Mitarbeiterin schneller von der Palette, wie ich sie entgegennehmen konnte. Die Spüle fiel in Richtung mein Gesicht und ich habe die fallende Spüle abwehren und auffangen wollen. Beim auffangen der Spüle schnitt ich mir mit der scharfen Edelstahlkante in zwei Finger bis auf die Knochen. Es sah sehr schlimm aus und ich habe bis zum eintreffen des Rettungswagens ca. 0,5 Liter Blut verloren. Aufgrund der Erstdiagnose des Notarztes wurde ich mit dem Verdacht auf Teilamputation sofort in die Uni Klinik/Handchirurgie geliefert. Dort wurde ich dann 2 Stunden lang an der Hand operiert und die zwei Finger wurden mit ca. 20 Stichen genäht. Nach Aussage des Chirurgen ist mit 95 prozentiger Sicherheit nicht mit Folgeschäden zu rechnen.

Hier das Problem: Da ich Selbstständig und die nächsten 4-6 Wochen nicht arbeiten kann, ist mit entsprechendem Verdienstausfall zu rechnen.

Muss das Baumarkt hierfür haften? Bzw. die Betriebshaftpflicht des Baumarktes ?

Schmerzensgeld möchte ich nicht einfordern, aber der Verdienstausfall wäre schon existentiell sehr Wichtig für mich.

Vielen Dank im Voraus Frank

Haftpflichtversicherung, Haftung, Schadensersatz, Supermarkt, unfall

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