7 jähriger wurde von Auto angefahren. Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

Unser 7-jähriger Sohn wurde am Ostersamstag von einem Auto angefahren, als wir zusammen vom Einkaufen kamen. 

Es war viel los, aber er hat sich ca. 40 Meter von uns entfernt (weil wir ihm mit seinem 2-Jährigen Bruder zu langsam waren), ist über die Straße bis zur Verkehrsinsel, blieb dort stehen, schaute ob ein Auto kommt und lief dann rüber. Laut seiner Erzählung, habe er das dahinter kommende Auto gesehen und gedacht, dieses sei noch weit entfernt, also lief er rüber und wurde mit ca. 50km/h von einem asphaltgrauen Auto angefahren, was er nicht gesehen hatte.

Er wurde über die Motorhaube geschleudert, die Windschutzscheibe wurde stark beschädigt und er ist dann auf dem Boden gefallen. Er blutete recht stark an Kinn und Nase und hatte beide Knie aufgeschürft. Es waren sofort Passanten da, die ihm aufhalfen und einen Krankenwagen riefen. Der Fahrer stand unter Schock. Er war mit Frau und Kind unterwegs gewesen und hat laut seiner Aussage unseren Sohn (grau-schwarz gekleidet) nicht gesehen. Er sagte : "Plötzlich war er vorm Auto". 

An dieser Verkehrsinsel (wie an vielen anderen auch) ist auf jeder Seite ein Schild mit blauem Pfeil genau auf Augenhöhe des Kindes angebracht. Wahrscheinlich hat dieses dazu geführt, dass der Fahrer ihn nicht gesehen hat.

Nach einigen Minuten kam die Polizei und Rettungswagen. Er wurde untersucht und schien glücklicherweise erstmal keine schwerwiegenden Verletzungen zu haben. Trotzdem bestanden die Rettungssanitäter darauf ihn ins Krankenhaus zu bringen und dort im Schockraum durchchecken zu lassen. Das CT war unauffällig. 

Er wurde am Kinn genäht, noch zwei Nächte zur Kontrolle im Krankenhaus behalten und gestern entlassen.

Der Fahrer des Autos kam ins Krankenhaus, um sich nach ihm zu erkundigen.

Nun zu meinen Fragen:

1. Was müssen wir als nächstes unternehmen? Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht.

2. Haben wir als Eltern unsere Aufsichtspflicht verletzt?

3. Steht ihm Schmerzensgeld zu?

4. Müssen wir seinen Autoschaden begleichen? Eine Haftpflichtversicherung wollten wir gerade kürzlich abschließen, haben wir jedoch noch nicht gemacht..

5. Was die Sache etwas verkompliziert ist, dass mein Sohn und der Papa im Ausland leben und hier über Ostern zu Besuch waren. Es ist nicht klar, ob die spanische gesetzliche Krankenversicherung für alle Kosten, die im Krankenhaus entstanden sind aufkommen wird, also ist nicht klar, was für Kosten da noch auf den Papa zukommen und ob der Fahrer oder seine Hafpflichtversicherung dafür aufkommen muss?

Ich bedanke mich im voraus für jede Antwort, die uns etwas Klarheit bringt.

Haftpflichtversicherung, kosten, Schmerzensgeld
Schmerzensgeld bei traumatischer Patellaluxation?

Hallo, ich hätte jedoch einige Fragen bezüglich dem Anspruch bei privater Haftpflichtversicherung. 

Kurz zu meinem Sachverhalt:

Meine Partnerin (getrennt wohnhaft) ist auf mein Knie gefallen, wobei mein Bein umgeknickt ist, und daraufhin die Patella luxierte. Ich wurde von einem Notarzt untersucht. Bei Befragung des NRS habe ich eine 10 angegeben, aufgrund des heftigen Schmerzes. Im Krankenhaus wurde die Patella repositioniert und geröntgt. 

In einem späteren MRT wurden einige Eindellungen an der Patellarückseite, Blutergüsse und ein angehender Riss des Meniskusbandes festgestellt. 

Da ich heute den Fragebogen meiner Krankenkasse bekommen habe, wurde ich dran erinnert dass ich einen Schadensersatzanspruch habe. 

Meine Partnerin hat eine private Haftpflichtversicherung, und muss daher nicht selber zahlen, was mir persönlich wichtig war. 

(1) Kann ich nun meine folgekosten bei ihrer Haftpflichtversicherung geltend machen? (ungefähr 50€ aufgrund der Pauschale des Rettungsdienstes, etliche Zuzahlungen für Orthesen und für Medikamente zur Thromboseprävention)

(2) Kann und sollte ich gegebenenfalls ein Schmerzensgeld geltend machen? 

Mir ist es wichtig meine Partnerin nicht zu belasten, da es ein ungewollter Unfall war. Ist es eurer Meinung moralisch richtig ein Schmerzensgeld zu verlangen, da es meine Freundin betrifft? Wie würdet ihr handeln? 

Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich in Zukunft eine extrem höhere Chance habe, dass dies erneut passiert. 

Und falls die Kniescheibe erneut luxiert, komm ich um eine operative Erneuerung des Meniskusbandes nicht herum, was mich ungefähr ein ganzes Jahr arbeitsunfähig machen würde. 

Falls ihre Haftpflichtversicherung zahlt, wäre ich demnach zukünftig abgesichert und könnte mir den Betrag bei einem erneuten Unfall, der laut meines Chirurgen selbst bei alltäglicher Belastung erneut passieren kann, aufheben. 

Des Weiteren mache ich mir Sorgen dass ihre Haftpflicht rechtliche Schritte einleitet. Einen Rechtsstreit mit meiner Lebensgefährtin ist das letzte was ich möchte. 

(3) Was wäre ein gerechtfertigter Betrag für ein Schmerzensgeld bei einer traumatischen Patellaluxation? Und könnte ich ihre private Haftpflicht einfach mit einem Unfallbericht und den zugehörigen ärztlichen Anamnesen anschreiben? Oder regelt das meine Krankenkasse automatisch, wenn sie ihren Schadensersatz bei der Haftpflicht meiner Partnerin einfordert?

Vielen Dank schon mal vorneweg, und ich entschuldige mich für die vielen verschiedene Fragen!

Haftpflichtversicherung, Recht, Schmerzensgeld, Unfallschaden
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung Privathaftpflicht?

Hallo, ich bin im Moment etwas verwirrt aufgrund einer Klausel in meinem Privathaftpflichtversicherungs-Vertrag. Ich habe einen Schadensfall gemeldet und nun eine E-Mail erhalten, die noch mehr Infos, wie Belege, Angabe zur Personen etc. fordert. Am Ende steht:

"Weiterhin weisen wir darauf hin, dass entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen bzw. in Ihrer Police nach einem regulierten Schadenfall ab der nächsten Hauptfälligkeit für fünf Jahre ein Selbstbehalt von 300,00 EUR je Schaden gilt. Bitte informieren Sie uns, ob die weitere Prüfung und Regulierung durch uns gewünscht wird."

Soweit ich mich erinnere habe ich eigentlich einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung gewählt. Daher habe ich in meinem Vertrag nachgeschaut, dort steht:

"Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist nicht vereinbart. Nach einem Schadenfall gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit ein Selbstbehalt von 300,00 EUR für den Gesamtvertrag als vereinbart. Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG entsteht aus dieser Änderung nicht. "

Woher kommt der Zusatz mit den fünf Jahren? bedeutet "Gesamtvertrag", dass ab dem nächsten Schadensfall immer ein Selbstbehalt von 300,- pro Fall fällig wird oder bezieht sich, dass nur auf den nächsten Schadensfall und die Info in der E-Mail stimmt nicht mit dem Vertrag überein?

Haftpflichtversicherung, Recht, selbstbehalt, Versicherung, Selbstbeteiligung
Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.

  • Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.

  • Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"

  • Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."

Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.

Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!

Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.

  • Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?

  • Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).

Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!

Viele Grüße

Haftpflichtversicherung, Versicherung

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